^DGAP-WpÜG: Nikon AM. AG / ÜbernahmeangebotÜbernahmeangebot / Zielgesellschaft: SLM Solutions Group AG; Bieter: NikonAM. AG02.09.2022 / 08:06 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Serviceder EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABEIN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHENBESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.VERÖFFENTLICHUNG DER ENTSCHEIDUNG ZUR ABGABE EINES FREIWILLIGEN ÖFFENTLICHENÜBERNAHMEANGEBOTS GEMÄSS § 10 ABS. 1 UND ABS. 3 IN VERBINDUNG MIT §§ 29 ABS.1, 34 DES WERTPAPIERERWERBS- UND ÜBERNAHMEGESETZES (WPÜG)Bieterin:Nikon AM. AGRobert-Bosch-Straße 1163225 Langen (Hessen)Deutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB240810 BZielgesellschaft:SLM Solutions Group AGEstlandring 423560 LübeckDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Lübeck unter HRB 13827 HLISIN: DE000A111338Die Nikon AM. AG (die "Bieterin"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft derNikon Corporation, Tokio, Japan ("Nikon"), hat heute, am 2. September 2022,entschieden, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot in Form einesBarangebots an die Aktionäre der SLM Solutions Group AG (die "Gesellschaft")zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Gesellschaftmit einem Anteil am Grundkapital von je EUR 1,00 (ISIN DE000A111338; die"SLM-Aktien")gegen Zahlung einer Gegenleistung von EUR 20,00 in bar je SLM-Aktie (das"Übernahmeangebot")abzugeben.Das Übernahmeangebot wird zu den in der Angebotsunterlage festgelegtenBestimmungen und Bedingungen erfolgen und steht unter dem Vorbehalt derErteilung investitionskontrollrechtlicher Freigaben, einer Insolvenz derGesellschaft sowie dass bis auf gewisse Ausnahmen keine Kapitalmaßnahmenbeschlossen oder durchgeführt werden. Das Übernahmeangebot steht nicht unterder Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle.Die Bieterin und Nikon haben ebenfalls am heutigen Tage mit der Gesellschafteine Investmentvereinbarung abgeschlossen, welche die grundlegendenParameter und Bedingungen des Übernahmeangebots sowie die gemeinsamenAbsichten und Übereinkünfte im Hinblick auf die künftige Leitung derGesellschaft regelt.Weiterhin hat die Bieterin heute entschieden, ein separates öffentlichesErwerbsangebot, das nicht den Bestimmungen des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes ("WpÜG") unterfällt, an die Inhaber bestimmter von derGesellschaft ausgegebener Wandelschuldverschreibungen abzugeben (das"Anleiheangebot",und gemeinsam mit dem Übernahmeangebot, die "Angebote"). Das Anleiheangebotbezieht sich auf (i) die am 15. Juli 2020 von der Gesellschaft begebenenWandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 15.000.000,00 mitder ISIN DE000A289N86 (die "Wandelanleihen 2020/2026"), (ii) die am 23.April 2021 von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen imGesamtnennbetrag von EUR 15.000.000,00 mit der ISIN DE000A3H3HP1 (die"Wandelanleihen2021/2026"), sowie (iii) die am 14. Juni 2022 von der Gesellschaft begebenenWandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 30.213.000,00 mitder ISIN DE000A3MQV02 (die "Wandelanleihen 2022/2026", und gemeinsam mit denWandelanleihen 2020/2026 und den Wandelanleihen 2021/2026, die"Wandelanleihen2026"). Die Bieterin beabsichtigt, unter dem Anleiheangebot eineGegenleistung in bar von (i) EUR 2.960,00 je Wandelanleihe 2020/2026 imNennbetrag von EUR 1.000, (ii) EUR 2.580,00 je Wandelanleihe 2021/2026 imNennbetrag von EUR 1.000 und (iii) EUR 2.280,00 je Wandelanleihe 2022/2026im Nennbetrag von EUR 1.000 anzubieten. Es ist vorgesehen, dass dasAnleiheangebot denselben Bedingungen unterliegen und nach demselben Zeitplanerfolgen soll wie das Übernahmeangebot. Im Übrigen unterliegt dasAnleiheangebot den Bedingungen und Bestimmungen, die sich aus derentsprechenden Angebotsunterlage für das Anleiheangebot ergeben.Die Angebotsunterlagen für das Übernahmeangebot und das Anleiheangebotwerden in deutscher Sprache sowie als unverbindliche englischsprachigeÜbersetzung neben weiteren Informationen in Bezug auf das Übernahmeangebotund das Anleiheangebot im Internet unter www.dm-offer.com veröffentlicht.Wichtige Information:Diese Bekanntmachung dient ausschließlich Informationszwecken und stelltweder eine Aufforderung zum Verkauf noch ein Angebot zum Kauf vonWertpapieren der Gesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weiteredas Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung derVeröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtin der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mitgeteilt werden. DieBieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen und Bedingungender Angebote, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdatenabzuweichen. Investoren und Inhabern von Aktien der Gesellschaft wirddringend angeraten, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen imZusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehenden Bekanntmachungen zu lesen,sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige Informationenenthalten oder enthalten werden.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbarenBestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des WpÜG, und bestimmterwertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika zugrenzüberschreitenden Übernahmeangeboten, durchgeführt. Das Übernahmeangebotwird nicht nach den rechtlichen Vorgaben anderer Rechtsordnungen als derBundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten von Amerika (soweitanwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden keineBekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für dasÜbernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland eingereicht,veranlasst oder gewährt. Investoren und Inhaber von Wertpapieren derGesellschaft können nicht darauf vertrauen, durch dieAnlegerschutzvorschriften irgendeiner anderen Rechtsordnung als derBundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweitanwendbar), geschützt zu werden. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlagebeschriebenen Ausnahmen sowie gegebenenfalls von den jeweiligenAufsichtsbehörden zu erteilenden Ausnahmegenehmigungen wird weder mittelbarnoch unmittelbar ein Übernahmeangebot in jenen Rechtsordnungen unterbreitetwerden, in der dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationale Rechtdarstellen würde.Die Bedingungen und Bestimmungen des Anleiheangebots werden in derAngebotsunterlage für das Anleiheangebot zum oder um den Zeitpunkt derVeröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebotveröffentlicht. Das Anleiheangebot wird nicht dem WpÜG unterliegen und nichtvon der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft werden.Inverstoren und Inhabern der Wandelanleihen 2026 wird dringend empfohlen,die im Zusammenhang mit dem Anleiheangebot von der Bieterin veröffentlichtenDokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da siewichtige Informationen enthalten werden.Die Bieterin behält sich das Recht vor, soweit gesetzlich zulässig,unmittelbar oder mittelbar weitere Aktien der Gesellschaft oderWandelanleihen 2026 außerhalb der Angebote börslich oder außerbörslich zuerwerben. Finden solche Erwerbe statt, werden Angaben über diese Erwerbeunter Mitteilung der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbenden Aktien oderWandelanleihen 2026 und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistungunverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht derBundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnungerforderlich ist.Soweit in diesem Dokument in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten sind,stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte "erwarten","glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben", "davon ausgehen" undähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten,Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in die Zukunftgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen undPrognosen, die die Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personennach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihrezukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken undUngewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nichtim Einflussbereich der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelndenPersonen liegen. Diese Erwartungen und in die Zukunft gerichteten Aussagenkönnten sich als unzutreffend erweisen und die tatsächlichen Entwicklungenkönnen erheblich von in die Zukunft gerichteten Aussagen abweichen. DieBieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen übernehmen keinePflicht, die in die Zukunft gerichteten Aussagen hinsichtlich tatsächlicherEntwicklungen oder Ereignisse, Rahmenbedingungen, Annahmen oder sonstigerFaktoren zu aktualisieren.Den Inhabern von Aktien der Gesellschaft oder Wandelanleihen 2026, dieGegenstand der Angebote sind, wird dringend empfohlen, gegebenenfallsunabhängigen Rat einzuholen, um eine informierte Entscheidung in Bezug aufden Inhalt der jeweiligen Angebotsunterlage und die Angebote treffen zukönnen.Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieserBekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschlandund den Vereinigten Staaten von Amerika kann in den Anwendungsbereich vonRechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der BundesrepublikDeutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika fallen, in denen dieVeröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichenBeschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der BundesrepublikDeutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika ansässig sind oder ausanderen Gründen den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen,sollten sich über die anwendbaren Bestimmungen informieren und diesebefolgen.Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den VereinigtenStaaten von Amerika werden gebeten, die folgenden Hinweise zur Kenntnis zunehmen:Die Angebote werden für Wertpapiere einer nicht in den USA ansässigenGesellschaft durchgeführt und unterliegen den Veröffentlichungs- undVerfahrensvorschriften, Standards und Praktiken anderer Rechtsordnungen alsdenen der USA; sie werden dennoch in den USA unter Berufung auf und inÜbereinstimmung mit Section 14(e) des United States Securities Exchange Actvon 1934 und dessen Regulation 14E durchgeführt werden.Langen (Hessen), 2. September 2022Nikon AM. AG---------------------------------------------------------------------------02.09.2022 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter http://www.dgap.de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung DGAP News-Service---------------------------------------------------------------------------1433867 02.09.2022 CET/CEST°