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DGAP-Adhoc: Leclanché SA: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit (deutsch)


Leclanché SA: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit

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Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung
Leclanché SA: Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um
9:00 Uhr Schweizer Zeit

13.09.2022 / 17:40 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]

Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Jahreshauptversammlung der Aktionäre am 30. September 2022 um 9:00 Uhr
Schweizer Zeit

* Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 30.
September 2022 ein.

* Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden gegenüber SEFAM
und Golden Partner in Höhe von CHF 41,3 Mio. in Aktien der Gesellschaft
vor, um die Bilanz zu stärken.

YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 13. September 2022 - Leclanché SA (SIX: LECN),
eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung,
beruft seine Jahresversammlung der Aktionäre für den 30. September 2022 um
9.00 Uhr Schweizer Zeit ein.

Wichtige Informationen zu COVID-19
Die Verordnung 3 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19)
(COVID-19-Verordnung 3, SR 818.101.24) (die "Verordnung") vom 19. Juni 2020,
gültig bis zum 31. Dezember 2022, sieht vor, daß die Organisatoren von
Unternehmensversammlungen wie Generalversammlungen entscheiden können, daß
die Teilnehmer ihre Rechte ausschließlich (i) schriftlich oder online; oder
(ii) durch einen unabhängigen Vertreter durch den Organisator ausüben
können. Vorsorglich hat der Verwaltungsrat daher beschlossen, daß die
Aktionäre der LECLANCHE SA ihre Rechte an der ordentlichen
Generalversammlung vom 30. September 2022 ausschließlich durch den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter ausüben können. Die persönliche Teilnahme
von anderen Aktionären oder Aktionärsvertretern als dem unabhängigen
Stimmrechtsvertreter ist nicht gestattet. Wie der unabhängige
Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und zu instruieren ist, entnehmen
Sie bitte der Einladung unter dem Punkt "Vertretung".

Die Aktionäre sind eingeladen, die Generalversammlung am 30. September 2022
um 9:00 Uhr Schweizer Zeit in Deutsch, Englisch oder Französisch am
Live-Webcast teilzunehmen. Fragen können während des Webcasts über ein
Online-Tool schriftlich eingereicht werden und werden am Ende der
Versammlung beantwortet. Weitere Rechte (inkl. Stimmrecht) können
ausschließlich über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der
Generalversammlung ausgeübt werden (siehe Abschnitt "Vertretung" unten). Der
Link zum Webcast lautet wie folgt:

https://www.leclanche.com/2022-annual-general-meeting/

I. AGENDA
1. Geschäftsbericht 2021, konsolidierte Jahresrechnung 2021,
statutarische Jahresrechnung 2021 und Vergütungsbericht 2021 der
LECLANCHE SA
2. Entlastung des Verwaltungsrats
3. Verwendung von Verlusten aus der Bilanz
4. Wahlen des Verwaltungsrats
5. Wahl der Rechnungsprüfer
6. Wahl des unabhängigen Vertreters
7. Teilweise Änderung der Satzung / Änderung des genehmigten
Kapitals (Art. 3quater)
8. Teilweise Änderung der Statuten / Schaffung von bedingtem
Aktienkapital (Art. 3quinquies)
9. Teilweise Änderung der Statuten / Wahl des
Verwaltungsratspräsidenten (Art. 18)
10. Ratifizierung der Ausgliederung, Änderung des
Gesellschaftszwecks und finanzielle Restrukturierungsmaßnahmen
11. Verrechnung von kumulierten Verlusten mit Kapitaleinlagereserven
12. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und des
Exekutivausschusses
II. GESCHÄFTSBERICHT
III- TEILNAHMEUND STIMMRECHTE
.
IV. VERTRETUNG
V. WEISUNGEN ZUR STIMMABGABE
I. Tagesordnung

Einführung durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrats.

1. Jahresbericht 2021, Konzernrechnung 2021, Statutarischer Abschluss 2021
und Vergütungsbericht 2021 der LECLANCHE SA

1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2021, der konsolidierten Jahresrechnung
2021 und der statutarischen Jahresrechnung 2021 der LECLANCHE SA

Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des Geschäftsberichts 2021, der
konsolidierten Jahresrechnung 2021 und der statutarischen Jahresrechnung
2021 der LECLANCHE SA.

1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2020

Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des Vergütungsberichts 2021 auf
konsultativer Basis.

Erläuterung: In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Swiss Code of Best
Practice für Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um Ihre
Zustimmung zum Vergütungsbericht 2020 auf konsultativer Basis.

2. Entlastung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: den Mitgliedern des Verwaltungsrats Entlastung
zu erteilen.

3. Verlustverwendung aus der Bilanz

Verlust für das Jahr 2021 CHF -75,108,364.06.79
Verlustvortrag aus dem Vorjahr CHF -41,498,625.09

---------------------------------------------------------------------------

Total kumulierte Verluste CHF -116,606,989.15

Antrag des Verwaltungsrats:
Dividende für das Jahr 2020 0.00
Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -116,606,989.15

4. Wahlen zum Vorstand

4.1 Wahlen in den Verwaltungsrat

Antrag des Verwaltungsrats: Wiederwahl der folgenden Mitglieder, jeweils für
eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen
Generalversammlung:

- Herr Benedict Fontanet
- Herr Christophe Manset

Erläuterung: Herr Stefan A. Müller, Herr Axel Maschka, Herr David Suen, Herr
Tianyi Fan und Herr Dr. Lluís M. Fargas stellen sich nicht zur Wiederwahl.

Herr Fontanet und Herr Manset werden im Auftrag von der SEFAM1 zur
Wiederwahl vorgeschlagen.

4.2 Neuwahlen des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, die Herren
Alexander Rhea, Shanu (Ali) Sherwani, Bernard Pons und Marc Lepièce als neue
Mitglieder des Verwaltungsrats zu wählen.

Erläuterung: Die Herren Rhea, Sherwani, Pons und Lepièce wurden von SEFAM[1]
zur Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen.

Biografie Herr Alexander Rhea

Alexander Rhea verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung im Bereich von
Private-Equity-Investitionen in Europa und im Silicon Valley und ist Experte
für die Unterstützung schnell wachsender Small-Cap-Unternehmen bei deren
globalem Wachstum.

Er ist derzeit Chief Operating Officer von AM Investment SA, der General
Partner und Investment-Advisor für die regulierten Fonds von Golden Partner,
und beschäftigt sich intensiv mit der bedeutenden Palette von
Portfoliounternehmen und Fonds von Golden Partner. Bevor er zu AM/Golden
Partner kam, war Rhea über zwei Jahre lang Interim-CEO eines
belgisch-französischen Industrieunternehmens mit über 250 Mitarbeitern -
genauso lange, wie es dauerte, das Unternehmen zu sanieren. Im Jahr 2014
gründete er New Angle Capital (NAC Partners), einen in Luxemburg ansässigen
Anlageberater für Dachfonds, Unternehmen und Family Offices.

Von 2011 bis 2014 war Rhea Partner bei PwC Luxemburg und CEO von PwC's
Accelerator, einem paneuropäischen Projekt innerhalb des PwC-Netzwerks, das
vielversprechenden KMU (Umsatz zwischen 3 und 100 Mio. Euro) dabei helfen
sollte, global tätig zu werden, indem sie bestimmte Methoden einschließlich
systematischer Vorgehensweisen entwickeln.

Von 2000 bis 2011 war Rhea Mitbegründer und geschäftsführender
Gesellschafter von Pyramid Technology Ventures, einem 120 Mio. Euro schweren
VC/Cap Dev Private Equity-Fonds mit Büros in Paris und San Francisco.
Während seiner Zeit bei PTV entwickelte Rhea seine Expertise in der
Unterstützung europäischer Unternehmen bei ihrer transatlantischen
Ausrichtung.

Von 1995 bis 2000 war Rhea Investment Director in Paris, Frankreich, bei
Iris Capital, dem damaligen Venture-Capital-Zweig der Caisse des Dépôts
Group (auch bekannt als CDC), wo er ein Portfolio von US-Investitionen
aufbaute. Rhea kam zum ersten Mal mit Private-Equity-Investitionen in
Berührung, als er 1993 von GET Capital als Turnaround-CEO für eines ihrer
Portfoliounternehmen eingestellt wurde. Seine Fähigkeiten als CEO konnte er
erstmals als CEO von Birkmayer USA, einer hundertprozentigen
Tochtergesellschaft von Laborbirkmayer, unter Beweis stellen.

Rhea hat einen Abschluss von der HEC Paris (Frankreich) und einen Bachelor
of Engineering in Informatik und Elektronik von der Catholic University
(Washington, D.C.).

Biografie Herr Shanu (Ali) Sherwani

Shanu Sherwani ist Chief Investment Officer bei Golden Partner und leitender
Angestellter bei verschiedenen Private-Equity-Fonds. Er verfügt über mehr
als 20 Jahre Erfahrung im Bereich Private Equity und allen anderen Arten von
alternativen Investmentfonds. Sherwani ist spezialisiert auf Private Equity,
Fusionen und Übernahmen sowie Unternehmensfinanzierung.

Er hat für KPMG Corporate Finance gearbeitet, war Leiter von M&A und
Geschäftsentwicklung bei der Post Group sowie Leiter von Investor Relations
und Geschäftsentwicklung bei Threestones Capital und Castik Capital. Derzeit
berät er mehrere PERE-Fonds aus dem oberen Quartil und ist regelmäßiger
Kolumnist in führenden luxemburgischen Finanzpublikationen zum Thema
Privatmärkte.

Er hat einen Master-Abschluss in Internationalem Management und Corporate
Finance von der ICHEC Brussels Business School und
Postgraduierten-Abschlüsse in Private Markets und Private Equity von der
University of Oxford und dem Imperial College of London. Sherwani hat vor
kurzem einen Postgraduiertenstudiengang in alternativen Anlagen an der
Harvard Business School abgeschlossen.

Biografie Herr Bernard Pons

Bernard Pons begann seine berufliche Laufbahn in 2001 bei KBL epb S.A., wo
er Erfahrungen in der Kredit- und Aktienanalyse, im Fondsmanagement und in
der Organisation und Verwaltung von Bankinstituten sammelte. Ende 2003
wechselte Bernard Pons in die Abteilung Private Equity & Corporate Finance,
wo er für die firmeneigenen Portfolios von KBL epb verantwortlich war. Im
Jahr 2005 setzte Pons seine Karriere als Fondsmanager und Analyst in der
Abteilung Fund Research & Multi-Management der Bank fort.

Im Jahr 2010 verließ er KBL epb und wurde geschäftsführender
Gründungspartner von Pure Capital. Er ist Chief Risk Officer und für
Marketing, Verwaltung von OGA und die Bewertungsfunktionen zuständig.

Pons hat einen MSc-Abschluss in Financial Engineering und Wirtschaft von der
Universität Lüttich (HEC-ULg).

Biografie Herr Marc Lepièce

Marc Lepièce schloss 1980 sein Studium des Bauingenieurwesens an der
Universität Lüttich ab. Im Jahr 1994 absolvierte er ein
Postgraduiertenstudium in Betriebswirtschaft an der Solvay Brussels School
of Economics and Management.

Lepièce begann seine Karriere 1982 bei Tractebel Engineering (Belgien) als
leitender Ingenieur. In den ersten sieben Jahren baute er seine technische
Erfahrung aus und wechselte dann zum Projektmanagement, wobei der Austausch
der Dampferzeuger von Doel 3 im Jahr 1996 sein größter Erfolg war.

Im Jahr 2001 wurde er zum Leiter der Abteilung Mechanik ernannt und 2003
wurde er stellvertretender Geschäftsführer und Mitglied des
Exekutivausschusses. Anschliessend wurde ihm die Verantwortung für die
Geschäftsentwicklung übertragen. Zunächst war er für Strategie, Marketing,
externe Kommunikation und Fusionen und Übernahmen in Lateinamerika, Asien
und dem Nahen Osten zuständig, bevor er durch die Leitung einer speziellen
Geschäftseinheit, die in Europa, Indien und Südostasien tätig war, für die
internationale Entwicklung verantwortlich war.

Von 2014 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende 2018 war er General
Manager von Tractebel Engineering für die Bereiche Energie (außer Nuklear)
und Infrastruktur in Europa, Indien und Südostasien.

Lepièce gründete mehrere Unternehmen, tätigte Verkäufe und Übernahmen und
entwickelte Cross-Selling zwischen allen Geschäftsbereichen. Er verfügt über
ein großes Netzwerk in den Bereichen Energie und Infrastruktur, sowohl in
Belgien als auch im Ausland.

Im Januar 2019 gründete er sein eigenes Beratungsunternehmen mit dem Ziel,
sein Know-how und seine Erfahrung an Manager weiterzugeben, die das Wachstum
ihres Unternehmens beschleunigen oder ihre Rentabilität optimieren möchten.
Derzeit ist er Mitglied in zwei Verwaltungsräten:

* WeSmart, ein KMU, das sich mit der Gründung und Verwaltung von
Energiegemeinschaften befasst

* Cluster TWEED (Technologie Wallonne Energie-Environnement et
Developpement Durable), eine wallonische Organisation, die mehr als 100
Unternehmen aus dem Bereich der nachhaltigen Energie vereint

4.3 Wahl des Präsidenten des Verwaltungsrates

Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, Herrn Alexander
Rhea als Präsident des Verwaltungsrates für eine Amtsdauer bis zum Abschluss
der nächsten ordentlichen Generalversammlung zu wählen.

Erläuterung: Herr Stefan A. Müller stellt sich für eine Wiederwahl nicht zur
Verfügung.

4.4 Wahlen zum Ernennungs- und Vergütungsausschuss

Antrag des Verwaltungsrats: Die folgenden Mitglieder in den Ernennungs- und
Vergütungsausschuss zu wählen, jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der
nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre:

- Mr. Shanu (Ali) Sherwani
- Mr. Christophe Manset - Mr. Marc Lepièce

5. Wahl der Rechnungsprüfer

Antrag des Verwaltungsrats: die MAZARS SA, Vernier, als Abschlussprüfer für
das Geschäftsjahr 2022 zu wählen.

Erläuterung: PricewaterhouseCoopers SA stellt sich nicht zur Wiederwahl.

6. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters

Antrag des Verwaltungsrats: Wiederwahl von Me. Manuel Isler, Rechtsanwalt,
Genf, als unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten
ordentlichen Generalversammlung.

7. Teilweise Änderung der Statuten / Änderung des genehmigten
Aktienkapitals (Art. 3quater)

Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, die Frist für die
Ausübung der dem Verwaltungsrat erteilten Ermächtigung zur Erhöhung des
Aktienkapitals bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern (genehmigtes
Aktienkapital) und das genehmigte Aktienkapital auf maximal 167'598'544
Aktien festzulegen und demzufolge Artikel 3quater der Statuten wie folgt zu
ändern:

Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen
unterstrichen)
Artikel 3 quater : Der Artikel 3 quater : Der
Verwaltungsrat ist ermächtigt, Verwaltungsrat ist ermächtigt, das
das Aktienkapital jederzeit bis Aktienkapital jederzeit bis zum
zum 30. Juni 2023 um höchstens 30. Juni 2024 um einen
CHF 6'000'000.00 durch Ausgabe Maximalbetrag von CHF
von höchstens 60'000'000 voll zu 16'759'854.40 durch Ausgabe von
liberierenden Aktien mit einem höchstens 167'598'544 voll
Nennwert von je CHF 0.10 zu einbezahlten Aktien mit einem
erhöhen. [...] [Der Rest von Nennwert von je CHF 0.10 zu
Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3 erhöhen. [...] [Der Rest von
und 4 bleiben unverändert.] Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3
und 4 bleiben unverändert.]
Erläuterung: Die Bestimmungen über das genehmigte Aktienkapital (Artikel
3quater) ermöglichen es dem Verwaltungsrat, unter bestimmten Umständen und
innerhalb eines klaren Rahmens effizient, flexibel und zügig Mittel für die
Gesellschaft und Kapital zu beschaffen. Um diese Flexibilität in vollem
Umfang nutzen zu können, schlägt der Verwaltungsrat zum einen vor, die
Ermächtigung auf eine maximale Anzahl von 167.598.544 Namensaktien zu
erhöhen und zum anderen die Geltungsdauer der dem Verwaltungsrat erteilten
Ermächtigung bis zum 30. Juni 2024 zu verlängern, um die Flexibilität zu
erhalten.

8. Teilweise Änderung der Statuten / Schaffung von bedingtem Aktienkapital
(Art. 3quinquies)

Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das bestehende
bedingte Aktienkapital zu erhöhen und Artikel 3quinquies der Statuten der
Gesellschaft wie folgt zu ändern:

Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen
unterstrichen)
Artikel 3 quinquies: Das Artikel 3 quinquies: Das
Aktienkapital kann um höchstens Aktienkapital kann im
CHF 3'366'925.80 durch Ausgabe Maximalbetrag von CHF
von höchstens 33'669'258 voll 16'159'854.40 durch Ausgabe von
einbezahlten Aktien mit einem bis zu 161'598'544 voll
Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie einbezahlten Aktien mit einem
erhöht werden. [...] [Der Rest Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie
von Absatz 1 sowie die Absätze 2, erhöht werden. [...] [Der Rest von
3 und 4 bleiben unverändert.] Absatz 1 sowie die Absätze 2, 3
und 4 bleiben unverändert.]
Erläuterung: Die Bestimmungen über das genehmigte Aktienkapital (Artikel
3quater) und das bedingte Aktienkapital (Artikel 3ter und 3quinquies)
ermöglichen es dem Verwaltungsrat, unter bestimmten Umständen und innerhalb
eines klaren Rahmens effizient, flexibel und zügig Mittel für die
Gesellschaft zu beschaffen und Kapital zu beschaffen. Um von dieser
Flexibilität in vollem Umfang profitieren zu können, schlägt der
Verwaltungsrat vor, das bedingte Aktienkapital zu erhöhen.

9. Teilweise Änderung der Statuten / Wahl des Präsidenten des
Verwaltungsrates (Art. 18)

Gemäss Art. 2 § 1 der Verordnung gegen übermässige Vergütungen (VegüV, SR
221.331) muss der Präsident des Verwaltungsrates von der Generalversammlung
gewählt werden. Art. 18, zweiter Satz der Statuten entspricht nicht mehr
dieser Regelung und muss wie folgt korrigiert werden:

Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen
unterstrichen)
Artikel 18: Der Verwaltungsrat Artikel 18: Der Verwaltungsrat
konstituiert und organisiert sich konstituiert und organisiert sich
im Rahmen von Gesetz und Statuten. im Rahmen von Gesetz und Statuten.
Er ernennt seinen Präsidenten und Er ernennt seinen Präsidenten und
seinen Sekretär [...] [Der Rest seinen Sekretär [...] [Der Rest
von Absatz 1 sowie Absatz 2 von Absatz 1 sowie Absatz 2
bleiben unverändert.] bleiben unverändert.]
10. Zustimmung zur Ausgliederung, zur Änderung des Gesellschaftszwecks und
zu finanziellen Restrukturierungsmaßnahmen

10.1 Überblick

Per 31. Dezember 2021 war und ist die Gesellschaft im Sinne von Art. 725
Abs. 2 (OR) überschuldet, verfügt aber über genügend Nachrangmittel, um das
negative Eigenkapital zu decken. Im Laufe des Jahres 2022 wurden Schulden
gegenüber SEFAM im Gesamtbetrag von ca. CHF 77'574'893 nachrangig gestellt,
was die Bilanzsituation der Gesellschaft vorübergehend verbesserte.

Als finanzielle Restrukturierungsmassnahme und zur Optimierung der
Gruppenstruktur im Hinblick auf eine mögliche strategische Transaktion hat
der Verwaltungsrat geeignete Manahmen evaluiert und die Gesellschaft hat
ihr eTransport-Geschäft in eine hundertprozentige Schweizer Gesellschaft,
Leclanché E-Mobility SA, mit rechtlicher Wirkung zum 1. Januar 2022
ausgegliedert (der "Carve-Out"). Als eine strategische Option bestand die
Absicht, Leclanché E-Mobility SA mit einer Zweckgesellschaft für den Erwerb
von Unternehmen (Special Purpose Acquisition Company SPAC) (z.B. mit Sitz im
Ausland und Börsenkotierung in den USA) zu fusionieren oder ein
Unternehmenszusammenschlussvereinbarung mit einem anderen Investoren
abzuschlieen. Im Zusammenhang mit dem Carve-Out hat Leclanché E-Mobility
Aktiven in Höhe von CHF 65'882'000 und Passiven in Höhe von CHF 40'283'000
[2] des eTransport-Geschäfts von der Gesellschaft übernommen. Der Carve-Out
wurde als Einbringung ("reprise de biens") durchgeführt und fand ohne
Gegenleistung statt. Nach dem Carve-Out wurde und wird das
eTransport-Geschäft vollständig von Leclanché E-Mobility SA betrieben und
verwaltet, weshalb der Verwaltungsrat vorschlägt, diese strukturelle
Änderung auch in der Beschreibung des Gesellschaftszwecks in den Statuten zu
berücksichtigen.

Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft, werden weitere
finanzielle Restrukturierungsmanahmen vorgeschlagen, die auf eine
Verbesserung der Bilanzsituation abzielen. Konkret schlägt der
Verwaltungsrat eine Umwandlung von bestehenden Schulden in Höhe von CHF
41'339'957.31 in Eigenkapital durch eine ordentliche Kapitalerhöhung vor. Um
dieser Situation zu begegnen, hat der Verwaltungsrat mit SEFAM und Golden
Partner ("GP") vereinbart, einen Teil der Schulden gegenüber SEFAM und GP in
Höhe von insgesamt CHF 41'339'957.31 ("SEFAM- und GP-Schulden") in
109'618'116 [3] Namenaktien der Gesellschaft mit einem Nennwert von je CHF
0.10 umzuwandeln, vorbehaltlich der Erfüllung der Anforderungen gemäss
Schweizer Recht und der Zustimmung der Generalversammlung der Gesellschaft
(die "Schulden-Umwandlung").

Um die Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital durchzuführen, muss das
Bezugsrecht der Aktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen
Kapitalerhöhung ausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit
qualifizierter Mehrheit erfordert.

Die folgenden juristischen Personen, die zu SEFAM und GP gehören, sind
Parteien der entsprechenden Finanzierungsvereinbarungen und sollen an der
vorgeschlagenen Umwandlung von Schulden in Eigenkapital beteiligt sein (die
"Gläubiger"), und sie haben sich verpflichtet, die unten aufgeführten
Beträge in Eigenkapital umzuwandeln:

* AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - R&D Sub-Fund ("AM R&D") wird
Forderungen in Höhe von maximal CHF 1'608'393,86 gegen die Gesellschaft
umwandeln, die fällige Zinsen bis zum 30. September 2022 aus dem
Darlehensvertrag vom 25. Juni 2021 in seiner jeweils gültigen Fassung
(das "AM St. Kitts Baudarlehen") darstellen;

* AM Investment SCA SICAV-SIF - Illiquid Assets Sub-Fund ("AM Illiquid")
wird Forderungen in Höhe von CHF 3'297'000,00 gegen die Gesellschaft aus
einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 31. Mai 2021, in der
jeweils gültigen Fassung (das "AM N&G Proceeds Loan") und damit
verbundene Zinsen bis zum 30. September 2022 für CHF 360'873,17
umwandeln;

* AM Investment SCA SICAV-SIF - Liquid Assets Sub-Fund ("AM Liquid") wird
Forderungen in Höhe von CHF 20'400'000,00 gegen die Gesellschaft aus
einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 4. Februar 2022 in der
jeweils gültigen Fassung (die "Working Capital Bridge Loans") und damit
verbundene Zinsen bis zum 30. September 2022 für CHF 1'300'305,71
umwandeln;

* Golden Partner FOF Management Sàrl wird Forderungen in Höhe von CHF
9'600'000,00 gegenüber der Gesellschaft aus drei Darlehensverträgen vom
18. Oktober 2021, 22. November 2021 und 13. Dezember 2021 in ihrer
jeweils gültigen Fassung (die "GPFOF-Überbrückungsdarlehensverträge")
und damit verbundene Zinsen bis zum 30. September 2022 für CHF
817'080,53 umwandeln;

* Die Golden Partner Holding Co. Sàrl wird Forderungen in Höhe von maximal
CHF 492'888,88 gegen die Gesellschaft umwandeln, die fällige Zinsen aus
dem Darlehensvertrag a vom 4. Februar 2021 in seiner jeweils gültigen
Fassung (das "Handelsfinanzierungsdarlehen 2021") darstellen;

* Golden Partner Shangai wird Forderungen in Höhe von maximal CHF
954'999,76 gegen das Unternehmen umwandeln, die Bearbeitungsgebühren
unter den Darlehensverträgen vom 17. Juni 2022, 25. Juni 2022 in ihrer
jeweils geänderten Fassung (die "Überbrückungsdarlehen AM") und unter
den Darlehensverträgen vom 19. Oktober 2021, 23. November 2021, 14.
Dezember 2021 in ihrer jeweils geänderten Fassung (die
"GPFOF-Überbrückungsdarlehensverträge")
darstellen;

* Golden Partner SA wandelt Forderungen in Höhe von maximal CHF 28'182.01
gegen die Gesellschaft um, welche die fälligen Zinsen aus dem
Darlehensvertrag vom 18. Februar 2021 (der "GP N&G Darlehensvertrag")
repräsentieren;

* Strategic Equity Fund - E Money Strategies (EMS) ("SEF EMS") wandelt
Forderungen in Höhe von maximal CHF 605'297.94 gegen die Gesellschaft
um, die fällige Ansprüche aus den erloschenen Darlehensverträgen vom 30.
Juni 2018, in der jeweils geltenden Fassung (die "Facility
B/C-Darlehen"),
vom 10. August 2018, in der jeweils geltenden Fassung (die
"ROFO-Darlehen"),
vom 7. Juni 2019, in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL
2019-Darlehen"), vom 27. Dezember 2019, in der jeweils geltenden Fassung
(die "WCL 2020-Darlehen") darstellen.

* Strategic Equity Fund SCA SICAV FIAR (erneuerbare Energie- RE) ("SEF RE")
wandelt Forderungen von maximal CHF 1'874'938.15 gegen die Gesellschaft
in Form von fälligen, getilgten Darlehensverträgen vom 30. Juni 2018 in
der jeweils geltenden Fassung (die "Facility B/C-Darlehen"), vom 10.
August 2018 in der jeweils geltenden Fassung (die "ROFO-Darlehen"), vom
7. Juni 2019 in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL 2019-Darlehen"),
vom 27. Dezember 2019 in der jeweils geltenden Fassung (die "WCL
2020-Darlehen"), vom 5. Dezember 2018 in der jeweils geltenden Fassung
(die "CL- und CL-Erweiterungsdarlehen") um.

Die SEFAM- und GP-Schulden werden zum volumengewichteten Durchschnittspreis
(VWAP) umgewandelt, die 10 Tage vor dem 2. September 2022 berechnet wurden:

* Betriebsmittelüberbrückungsdarlehen, die zu 75 % des VWAP umgewandelt
werden

* GPFOF-Überbrückungsdarlehen, umgewandelt zu 80 % des VWAP

* Alle anderen Darlehen zu 85% des VWAP

Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Umwandlung soll dazu dienen, den
Finanzstatus des Unternehmens und seine Bilanzposition zu verbessern.

Falls die Generalversammlung 2022 dem zustimmt, muss der Verwaltungsrat die
Debt-to-Equity-Umwandlung innerhalb von drei Monaten nach der
Generalversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, da die
Anforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuen
Aktien erfüllt werden. Ratifizierung des Carve-Out und Änderung des
Gesellschaftszwecks.

10.1.1 Antrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt auf der
Generalversammlung, dem Carve-Out zuzustimmen und ihn zu genehmigen.

Erläuterung: Der Verwaltungsrat hat den Carve-Out als finanzielle
Restrukturierungsmassnahme und als gesellschaftsrechtliche Reorganisation
zur Optimierung der Gruppenstruktur im Hinblick auf eine mögliche
strategische Transaktion beschlossen und umgesetzt. Im Zusammenhang mit dem
Carve-Out hat Leclanché E-Mobility SA Aktiven in Höhe von CHF 65'882'000 und
Passiven in Höhe von CHF 40'283'0004 des eTransport-Geschäfts von der
Gesellschaft übernommen. Der Carve-Out wurde als Einbringung ("reprise de
biens") durchgeführt und fand ohne Gegenleistung statt.

10.1.2 Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, dass die
Generalversammlung der Änderung von Artikel 2 der Statuten der Gesellschaft
(Zweck der Gesellschaft) wie folgt zustimmt:

Aktuelle Version Vorgeschlagene Version (Änderungen
unterstrichen)
Artikel 2: Gegenstand des Artikel 2: Gegenstand des Unternehmens
Dokuments ist die ist der unmittelbare und mittelbare
Konzeption, Entwicklung und Erwerb, die Verwaltung und die
Montage von elektrischen Veräußerung von Beteiligungen an inund
Speichersystemen sowie der ausländischen, börsennotierten und nicht
Vertrieb von Batterien und börsennotierten Unternehmen der
elektrischem Zubehör sowie Elektroindustrie sowie die Konzeption,
alles, was direkt oder die Entwicklung und die Montage von
indirekt mit der elektrischen Energiespeichersystemen,
Elektroindustrie der Vertrieb von Batterien und
zusammenhängt. Die elektrischem Zubehör sowie alles, was
Gesellschaft kann im Inund direkt oder indirekt mit der
Ausland Elektroindustrie zusammenhängt. Die
Zweigniederlassungen Gesellschaft kann im Inund Ausland
errichten, sich an Zweigniederlassungen errichten, sich an
gleichartigen Unternehmen der gleichen Art beteiligen,
Unternehmungen beteiligen, solche erwerben oder errichten,
solche erwerben oder Grundstücke erwerben oder veräussern,
errichten, Liegenschaften mit Ausnahme von Geschäften, die nach
erwerben oder veräußern, dem Bundesgesetz über den Erwerb von
immaterielle Rechte oder Grundstücken durch Personen im Ausland
Know-how erwerben und verboten sind, immaterielle Rechte oder
vermarkten, alle Geschäfte Know-how erwerben und vermarkten, alle
tätigen und Verträge Geschäfte tätigen und Verträge
abschließen, die direkt abschliessen, die direkt oder indirekt
oder indirekt mit ihrem mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen
Zweck in Zusammenhang oder dessen Verwirklichung zu fördern
stehen oder dessen geeignet sind.
Verwirklichung zu fördern
geeignet sind.
Erläuterung: Die Gesellschaft hat ihr eTransport-Geschäft auf die Leclanché
E-Mobility SA übertragen, mit legalem Wirksamwerden per 1. Januar 2022 des
Carve-Out. Die Statuten sollen die strukturelle Änderung widerspiegeln, dass
das eTransport-Geschäft nun von einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft
der LE-CLANCHE SA, d.h. der Leclanché E-Mobility SA, betrieben wird. Der in
Artikel 2 der Statuten festgehaltene Gesellschaftszweck wird daher
dahingehend geändert, dass der neue Hauptzweck der Gesellschaft der direkte
und indirekte Erwerb, die Verwaltung und die Veräusserung von Beteiligungen
an in- und ausländischen, börsenkotierten und nicht börsenkotierten
Unternehmen, insbesondere im Bereich der Elektroindustrie, ist. Da das
Spezialitäten- und Standardgeschäft von der Gesellschaft weiterhin betrieben
werden soll, soll der Zweck der Gesellschaft auch darin bestehen, dass der
Nebenzweck der Gesellschaft die Konzeption, Entwicklung und Montage von
elektronischen Speichersystemen ist. Der Verwaltungsrat beantragt, die
Formulierung des Gesellschaftszwecks weit zu fassen, um der Gesellschaft die
nötige Flexibilität für eine strategische Transaktion (z.B. einen Verkauf
oder einen anderen Unternehmenszusammenschluss) zu gewährleisten.

2. Ordentliche Kapitalerhöhung zur Umwandlung von Fremdkapital in
Eigenkapital

Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital
der Gesellschaft von CHF 33'519'708.90 um CHF 10'961'811.60 auf CHF
44'481'520.503 durch eine ordentliche Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:

1. Gesamter Nennbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden soll: CHF
10'961'811,603

2. Betrag der zu leistenden Einlagen: CHF 41'339'957,313

3. Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 109'618'116 Namenaktien mit
einem Nennwert von je CHF 0.10

4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine

5. Ausgabebetrag: Volumengewichteter Durchschnittspreis (VWAP), berechnet
über die 10 Tage vor dem 2. September 2022 für: Working Capital
Überbrückungsdarlehen, gewandelt zu 75% VWAP (0,36129 CHF); GPFOF
Überbrückungsdarlehen, gewandelt zu 80% VWAP (0,38538 CHF); alle anderen
Darlehen zu 85% VWAP (0,40946 CHF) (und in jedem Fall nicht tiefer als
0,10 CHF) für 109'618'1163 Namenaktien

6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der
Kapitalerhöhung in das Handelsregister

7. Art der Einlage: CHF 41'339'957.313 durch Verrechnung mit Ansprüchen
auf 109'618'1163 voll einbezahlte Namenaktien zu einem
volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP), berechnet während der
letzten 10 Tage vor dem 2. September 2022 für: Working Capital
Überbrückungsdarlehen umgewandelt zu 75%; GPFOF Überbrückungsdarlehen
umgewandelt zu 80%; alle anderen Darlehen zu 85% (und in jedem Fall
nicht unter CHF 0.10) für 109'618'1163 Namenaktien

8. Besondere Vorteile: Keine

9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäß der Satzung

10. Vorkaufsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 10'961'811.60
wird von den Gläubigern gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der
Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 109'618'116
ausgeschlossen ist.

Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und ist
überschuldet im

Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR. Zur Verbesserung der Finanzlage und der
Bilanzposition der

Gesellschaft wird die Umwandlung von Fremd- in Eigenkapital vorgeschlagen.
Zur

Durchführung der Schuldenumwandlung und zur Ausgabe der erforderlichen
Anzahl neuer

Aktien an die Gläubiger ist es notwendig, das Aktienkapital der Gesellschaft
unter Ausschluss

des Bezugsrechts der Aktionäre um nominal CHF 10'961'811.603 zu erhöhen.

In Anbetracht der Situation der Gesellschaft, der Notwendigkeit, eine
verhältnismässige

Zeichnungszusage von allen Aktionären zu erhalten, und der Zurückhaltung der
Finanzinstitute,

die die Gesellschaft bei diesem Vorhaben unterstützen, neue Investoren zu
gewinnen, kam der

Verwaltungsrat zu dem Schluss, dass die Durchführung einer
Bezugsrechtsemission, die allen

Aktionären offen steht, keine praktikable Option war und ist.

11. Verrechnung von Verlustvorträgen mit Kapitaleinlagereserven

Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust
und den Verlust des Jahres 2021 im Gesamtbetrag von CHF 55'710'392.54 mit
den Reserven aus Kapitaleinlagen zu verrechnen.

Erläuterung: Der Verwaltungsrat beantragt, den Bilanzverlust mit den
Kapitaleinlagereserven zu verrechnen und damit den bestehenden
Kapitalverlust teilweise zu beseitigen.

12. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und des
Exekutivausschusses

12.1 Entschädigung des Verwaltungsrats

Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der
Vergütung des Verwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen
Generalversammlung 2023 in Höhe von CHF 600'000,00. Dieser Betrag ist
identisch mit demjenigen des Vorjahres.

Erläuterung: Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Details zu den
beantragten Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für den Verwaltungsrat.

12.2 Entschädigung der Mitglieder der Geschäftsleitung

Antrag des Verwaltungsrats: Genehmigung des maximalen Gesamtbetrags der
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2023 von CHF 4'700'000,00. Dieser
Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das Geschäftsjahr 2022
genehmigt wurde.

Erläuterung: Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Details in Bezug auf
die vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für die
Geschäftsleitung.

II. Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht 2021, der die konsolidierte Jahresrechnung, die
statutarische Jahresrechnung sowie den Bericht der Revisionsstelle und den
Vergütungsbericht 2021 enthält, steht den Aktionären am Sitz der
Gesellschaft zur Verfügung. Der Geschäftsbericht und der Vergütungsbericht
sind auch auf der Website von Leclanché unter
https://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.

III. Teilnahme- und Stimmrechte

Aktionäre, die ab dem 20. September 2022, 17:00 Uhr Schweizer Zeit, mit
Stimmrecht im Aktienregister eingetragen sind, sind an der
Generalversammlung stimmberechtigt.

Ab dem 20. September 2022, 17.00 Uhr Schweizer Zeit, bis zum 30. September
2022 werden keine Eintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein
Stimmrecht an der Generalversammlung begründen würden. Aktionäre, die in
diesem Zeitraum einen Teil oder alle ihre Aktien verkaufen, sind in diesem
Umfang nicht mehr stimmberechtigt.

IV. Vertretung

Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände der Coronavirus-Pandemie ist es den
Aktionären nicht möglich, persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen.
Das Stimmrecht der Aktionäre kann nur durch den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.

Me. Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,
Postfach 385, CH-1211 Genf, handelt als unabhängiger Stimmrechtsvertreter.
Das Vollmachtsformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten
ist an die areg.ch ag unter der in Ziffer V. angegebenen Adresse zu
übermitteln.

V. Weisung zur Stimmabgabe

Das beiliegende Vollmachtsformular kann zur Bevollmächtigung des
unabhängigen Stimmrechtsvertreters und zur Erteilung von Stimminstruktionen
verwendet werden. Beides ist mit beiliegendem Umschlag bis spätestens
Mittwoch, 28. September 2022, an die areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614
Hägendorf, Schweiz, zurückzusenden. Soweit der Aktionär dem unabhängigen
Stimmrechtsvertreter keine besonderen Weisungen erteilt, weist er den
unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, für seine Aktien im Sinne der Anträge
des Verwaltungsrates zu den Traktanden zu stimmen. Dasselbe gilt für
zusätzliche oder alternative Anträge zu den in dieser Einladung aufgeführten
Traktanden und für neue Traktanden.

Alternativ haben die Aktionäre die Möglichkeit, ihre Stimme durch Erteilung
von elektronischen Vollmachten und Weisungen an den unabhängigen
Stimmrechtsvertreter über Netvote abzugeben: www.netvote.ch/leclanche.
Aktionäre können bis spätestens Mittwoch, 28. September 2022, 11.59 Uhr
Schweizer Zeit, elektronisch übermittelte Stimminstruktionen erteilen oder
ändern.

Weitere Informationen erhalten Sie bei info@leclanche.com oder auf
www.leclanche.com.

Yverdon-les-Bains, 8. September 2022

Für den Verwaltungsrat

Der Vorsitzende
Stefan A. Müller

ANHANG 1: ERLÄUTERUNGEN ZU TRAKTANDUM 12

Wie in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten
Aktiengesellschaften (VegüV) und in den Statuten vorgeschrieben, wird der
Verwaltungsrat den Aktionären die Genehmigung beantragen:

1. den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den
Zeitraum bis zur nächsten Generalversammlung im Jahr 2023 [4]

2. den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Exekutivausschusses für das
Geschäftsjahr 2023 [5]

Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Hauptversammlung der
Aktionäre zur Genehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unserer
Vergütungspolitik.

Zudem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2
konsultativ über den Vergütungsbericht 2021 abzustimmen.

Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag des
Verwaltungsrats (Traktandum 12.1)

Die vorgeschlagene maximale Gesamtentschädigung von CHF 600'000.00 ist für
den Verwaltungsrat bestimmt und besteht aus fixen Honoraren, wie aus den
Angaben hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der
Vorperiode.

Darüber hinaus zahlt das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen
Sozialversicherungsbeiträge an die Verwaltungsratsmitglieder, die über die
Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats
werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen gewährt.

Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag der
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 (Traktandum 12.2)

Die vorgeschlagene maximale Gesamtentschädigung von CHF 600'000.00 ist für
den Verwaltungsrat bestimmt und besteht aus fixen Honoraren, wie aus den
Angaben hervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der
Vorperiode.

Darüber hinaus zahlt das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen
Sozialversicherungsbeiträge an die Verwaltungsratsmitglieder, die über die
Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern des Verwaltungsrats
werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungen gewährt.

Erläuterungen zum beantragten maximalen Vergütungsbetrag der
Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2022 (Traktandum 12.2)

Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 4'700'000.00 als
maximalen Gesamtbetrag der Entschädigung der Geschäftsleitung für das
Geschäftsjahr 2023. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für das
Geschäftsjahr 2022 genehmigt wurde.

Gemäß den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedes Jahr
die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächste Geschäftsjahr
zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag der maximalen Vergütung
umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristige Vergütung (Bonus) sowie
die variable langfristige Vergütung, die in diesem Jahr gezahlt oder gewährt
wird.

Wie im Vergütungsbericht 2021 dargelegt, belief sich die Vergütung der
Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2021 auf CHF 1'795'000. Der vorgeschlagene
maximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellen
Vergütungspolitik des Unternehmens.

Der maximale Gesamtvergütungsbetrag ist ein Budget und basiert auf der
Annahme, da jedes Mitglied der Geschäftsleitung und das Unternehmen alle
Zielvorgaben vollständig erreicht haben. Er sollte nicht als der tatsächlich
gezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.

Darüber hinaus zahlt das Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen
Beiträge zur Sozialversicherung.

Über Leclanché

Leclanché SA mit Sitz in der Schweiz ist ein führender Anbieter von
hochwertigen Energiespeicherlösungen, die die Fortschritte in Richtung einer
sauberen Energiezukunft beschleunigen sollen. Die Geschichte und das Erbe
von Leclanché wurzeln in mehr als 100 Jahren innovativer Entwicklung von
Batterien und Energiespeichern - das Unternehmen ist ein zuverlässiger
Anbieter von Energiespeicherlösungen weltweit. Dies, kombiniert mit der
Unternehmenskultur des deutschen Maschinenbaus und der Schweizer Präzision
und Qualität, macht Leclanché zum bevorzugten Partner für neue
Markteilnehmer, etablierte Unternehmen und Regierungen, die an der Spitze
positiver Veränderungen in der weltweiten Energieerzeugung und -verteilung
sowie ihres Verbrauchs stehen. Der Energiewandel wird hauptsächlich durch
Veränderungen im Management der Stromnetze und in der Elektrifizierung des
Transports vorangetrieben; beide Märkte sind das Rückgrat der Strategie und
des Geschäftsmodells von Leclanché. Die Produkte von Leclanché sind das
Herzstück der Konvergenz der Verkehrselektrifizierung und der Entwicklung
des Verteilungsnetzes. Leclanché ist das einzige weltweit gelistete, reine
Energiespeicherunternehmen, das in drei Geschäftseinheiten organisiert ist:
stationäre Speicherlösungen,
e-Transportlösungen und spezielle Batteriesysteme. Leclanché ist an der
Schweizer Börse notiert (SIX: LECN).

SIX Swiss Exchange: ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschluss

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen
über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch",
"vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet",
"Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten",
"planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"
gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrücke
oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der
Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender
Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder
potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner
Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen
verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen
Ansichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhalten
bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die
dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den
zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die in
diesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibt
keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtes
Umsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanché
oder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisse
erzielen wird.

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[1]leclanche@sympra.de 1. [1]invest.leclanche@leclanche.com 1.
mailto:leclanche@sympra.de mailto:invest.leclanche@leclanche.com
[1] SEFAM steht für: AM INVESTMENT SCA, SICAV-SIF - Illiquid Assets
Sub-Fund, zusammen mit FINEXIS EQUITY FUND - Renewable Energy Sub-Fund,
FINEXIS EQUITY FUND - Multi Asset Strategy Sub-Fund, FINEXIS EQUITY FUND - E
Money Strategies Sub-Fund (auch als Energy Storage Invest bezeichnet); alle
diese Fonds sind Hauptaktionär von Leclanché, nachstehend als "SEFAM"
bezeichnet.

[2] Bei den Zahlen handelt es sich um Buchwerte auf der Grundlage einer
indikativen Pro-Forma-Bilanz, die für den Carve-Out des eTransport-Geschäfts
zum 30. Juni 2021 erstellt wurde.

[3] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Umwandlung umzuwandelnden Darlehen
werden zum volumengewichteten Durchschnittspreis (VWAP) umgewandelt, der für
die 10 Tage vor dem 2. September 2022 berechnet wird:

[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf ca. 7'500,00 CHF geschätzt werden.

[5] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,
die auf etwa 650'000,00 CHF geschätzt werden.

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Ende der Insiderinformation

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Leclanché SA
Av. des Sports 42
1400 Yverdon-les-Bains
Schweiz
Telefon: +41 (24) 424 65-00
Fax: +41 (24) 424 65-20
E-Mail: investors@leclanche.com
Internet: www.leclanche.com
ISIN: CH0110303119, CH0016271550
Valorennummer: A1CUUB, 812950
Börsen: SIX Swiss Exchange
EQS News ID: 1440683

Ende der Mitteilung EQS News-Service
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1440683 13.09.2022 CET/CEST

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