Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission^EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): SonstigesDrägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)2016/1052 der Kommission29.09.2022 / 14:26 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m.Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der KommissionDer Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hat am 26. September 2022 dieDurchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Drägerwerk AG &Co. KGaA ("Dräger") beschlossen. Zu diesem Zweck wird Dräger eigeneVorzugsaktien im Zeitraum vom 5. Oktober bis voraussichtlich zum 16.November 2022 an der Börse zurückkaufen. Die entsprechenden Aktien werdennicht eingezogen, sondern verbleiben während der zweijährigenLock-up-Periode in den Aktiendepots der teilnehmenden Mitarbeiter.Im Rahmen des letztjährigen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat Drägerknapp 90.000 von 646.320 theoretisch möglichen Aktien zurückgekauft. Imlaufenden Jahr könnte das Rückkaufvolumen höher ausfallen, da erstmalig derVorstand berechtigt ist, einen Teil seiner variablen Vergütung in dasProgramm zu investieren. Theoretisch können bis zu 706.520 Aktienzurückgekauft werden. Dieser Fall würde jedoch nur dann eintreten, wenn alleberechtigten Mitarbeiter und der Vorstand im vollen Umfang am Programmteilnehmen.Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personengewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu derGesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen,erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung derGesellschaft vom 7. Mai 2021, bis zu 10 % des Grundkapitals an eigenenAktien zurückzukaufen.Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über denZeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst vonDräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zubeenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibtunberührt.Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungendes Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit derDelegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden dieVorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigenVorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworbenwerden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch dieEröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an derFrankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oderunterschreiten.Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichenVorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 derDelegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission entsprechenden Weisespätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekanntgegeben.Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in derRubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach dengesetzlichen Bestimmungen berichten.Lübeck, 29. September 2022Der VorstandDrägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin derDrägerwerk AG & Co. KGaAMoislinger Allee 53-5523558 Lübeck, Deutschlandwww.draeger.comDisclaimerDiese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung desDräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf dengegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie denihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen undGewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenenAussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt dergenannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Diezukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einerVielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sichdem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sichmöglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicherBestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung,die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unsererUnternehmenswebseite www.draeger.com unter Investoren / Finanzkalender.---------------------------------------------------------------------------29.09.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA Moislinger Allee 53-55 23558 Lübeck Deutschland Telefon: +49 (0)451 882-0 Fax: +49 (0)451 882-2080 E-Mail: info@draeger.com Internet: www.draeger.com ISIN: DE0005550602, DE 000 555 063 6, DE 000 555 071 9 WKN: 555060, 555063 Vorzüge, 555071 Genussschein D Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1453261Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1453261 29.09.2022 CET/CEST°