MediClin AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach § 111c Abs. 4 AktG^EQS-News: MediClin AG / Schlagwort(e): SonstigesMediClin AG: Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehendenPersonen nach § 111c Abs. 4 AktG27.10.2022 / 08:00 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Offenburg, 27.Oktober 2022Veröffentlichung von wesentlichen Geschäften mit nahestehenden Personen nach§ 111c Abs. 4 AktGMEDICLIN AktiengesellschaftWie am 25. Oktober 2022 bekannt gegeben, hat sich die MEDICLINAktiengesellschaft (MEDICLIN oder Gesellschaft) mit der PATRIZIA FrankfurtKapitalverwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin für den OIK-FondsMediClin, an dem (auch ehemalige) Aktionäre bzw. mit diesen verbundeneUnternehmen maßgeblich beteiligt sind, auf eine vorzeitige Erneuerung derbestehenden Mietverträge für 20 Klinikstandorte geeinigt. Zudem hat sichMEDICLIN als Bestandteil dieser Einigung mit ihren aktuellen bzw. ehemaligenAktionären ERGO Group AG (ERGO), DKV Deutsche KrankenversicherungAktiengesellschaft (DKV) und Provinzial Rheinland LebensversicherungAktiengesellschaft (Provinzial) auf eine Beilegung der von der GesellschaftMitte 2016 beim Landgericht Offenburg eingereichten Klage zur Rückforderungvon nach Auffassung der Gesellschaft über der Marktüblichkeit liegendenMietzahlungen verständigt.Die Einigung wurde am 26. Oktober 2022 im Wege eines gerichtlichenVergleichs abgeschlossen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte demAbschluss des Vergleichs am 25. Oktober 2022 zugestimmt.Parteien des gerichtlichen Vergleichs sind - neben der Gesellschaft, derMediClin GmbH & Co. KG und der MediClin Immobilien Verwaltung GmbH - dieERGO, die DKV und die Provinzial sowie die PATRIZIA FrankfurtKapitalverwaltungsgesellschaft mbH als Treuhänderin des OIK-Fonds MediClin.An dem OIK-Fonds MediClin ist unter anderem die ERGO über ihre 100 %-igeTochtergesellschaft DKV in Höhe von 70,71 % (mittelbar) beteiligt. Die DKVund die ERGO halten zudem jeweils direkte Beteiligungen an der MEDICLIN inHöhe von 11,81 % bzw. 23,19 %. Die (mittelbare und unmittelbare) Beteiligungder ERGO an der MEDICLIN beträgt somit insgesamt 35 %, sodass die ERGO unddie DKV sowie der OIK-Fonds MediClin als der Gesellschaft nahestehendeUnternehmen im Sinne des § 111a Abs. 1 Satz 2 AktG in Verbindung mit deneinschlägigen Rechnungslegungsstandards einzuordnen sind.Mit der Mitte 2016 erhobenen Klage hatte die Gesellschaft unter Berufung aufeinen Verstoß gegen das aktienrechtliche Verbot der Einlagenrückgewähr (§§57, 62 AktG) gefordert, die (ehemaligen) Aktionäre gesamtschuldnerisch zurRückzahlung von nach Auffassung der Gesellschaft über der Marktüblichkeitliegenden Mietzahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2005 bis 31. August2015 in Höhe von rund 181 Mio. Euro zuzüglich Zinsen zu verurteilen.Im Rahmen der Einigung haben sich die Beteiligten insbesondere auf * den Abschluss langfristiger Mietverträge für 20 Klinikstandorte (unter Aufhebung der bestehenden Mietverträge), * die Aufhebung des Property-Management-Vertrags zwischen der PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und der MediClin Immobilien Verwaltung GmbH mit Wir-kung zum Ablauf des 31. Dezember 2022, * die Beendigung des Rechtsstreits und der damit verbundenen Erledigung aller etwaigen Ansprüche der MEDICLIN auf Rückzahlung des Teils der möglicherweise über der Markt-üblichkeit liegenden Zahlungen unter den streitgegenständlichen Kauf- und Mietverträgen einschließlich darauf entfallender Zinsen für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis einschließ-lich 30. September 2015 (gleich aus welchem Rechtsgrund), * die Erledigung aller etwaigen Ansprüche der MEDICLIN auf Rückzahlung des Teils der möglicherweise über der Marktüblichkeit liegenden Zahlungen unter den streitgegen-ständlichen Kauf- und Mietverträgen für Zeiträume, die nicht Gegenstand des Rechts-streits waren, (gleich aus welchem Rechtsgrund) und * die Erledigung sämtlicher Ansprüche der PATRIZIA Frankfurt Kapitalverwaltungsgesell-schaft mbH als Treuhänderin des OIK-Fonds MediClin auf Mietnachzahlungen für die Jah-re 2005 bis 2007 und auf rückständige Mietzahlungen aus dem Jahr 2020 in Höhe von insgesamt rund 30 Mio. Euroverständigt. Außerdem haben die Gesellschaft und die Beklagten jeweils aufdie Erstattung von Kosten und Auslagen verzichtet.Die neuen Mietverträge betreffen die Klinikstandorte Bad Bodenteich(MEDICLIN Seepark Klinik), Bad Düben (MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Düben), BadElster (MEDICLIN Klinik am Brunnenberg), Bad Münder (MEDICLIN Deister WeserKliniken), Bad Orb (MEDICLIN Reha-Zentrum Bad Orb), Bad Wildungen (MEDICLINKliniken Bad Wildungen), Bayreuth (MEDICLIN Reha-Zentrum Roter Hügel),Blieskastel (MEDICLIN Bliestal Kliniken), Burg (MEDICLIN Reha-ZentrumSpreewald), Donaueschingen (MEDICLIN Klinik am Vogelsang), Durbach (MEDICLINStaufenburg Klinik), Königsfeld (MEDICLIN Albert-Schweitzer Klinik /MEDICLIN Baar Klinik), Lingen (MEDICLIN Hedon Klinik), Offenburg (MEDICLINKlinik an der Lindenhöhe), Plau am See (MEDICLIN Reha-Zentrum Plau am See),Reichshof (MEDICLIN Klinik Reichshof), Trassenheide (MEDICLIN DünenwaldKlinik), Sankt Wendel (MEDICLIN Bosenberg Kliniken), Bad Tabarz (MEDICLINKlinik am Rennsteig) und Bad Bellingen (MEDICLIN Seidel-Klinik). Im Hinblickauf den bestehenden Mietvertrag für den Klinikstandort Bad Peterstal(MEDICLIN Schlüsselbad Klinik) wurde ein Nachtrag geschlossen, der u.a. einSonderkündigungsrecht mit der Möglichkeit einer jederzeitigen kurzfristigenBeendigung des Mietverhältnisses vorsieht.Die neuen Mietverträge gelten jeweils ab dem 1. Januar 2023 und habengrundsätzlich eine Festlaufzeit von 15 Jahren, abgesehen von dreiStandorten, für die zum Teil eine längere bzw. kürzere Laufzeit vereinbartist. Aufgrund der neuen Mietverträge werden die Zahlungsmittelabflüsse nachIFRS 16 im Geschäftsjahr 2023 nach vorläufigen Berechnungen rund 37 Mio.Euro betragen (2022 auf Basis der alten Mietverträge voraussichtlich rund 48Mio. Euro). Der Barwert aller Mietzahlungen über die gesamte Laufzeitbeträgt zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 387 Mio. Euro.Darüber hinaus enthalten die neuen Mietverträge folgende weitere wesentlicheRegelungen: Die vereinbarten Mietanpassungen orientieren sich an derEntwicklung des Verbraucherpreisindices und haben ein Cap bei 2 % p.a. DieMediClin GmbH & Co. KG als Mieterin übernimmt die Vornahme sämtlicherInstandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen. Die Kostenübernahme erfolgtnach einem detailliert ausgehandelten Schlüssel, der - verglichen mit derderzeitigen Vereinbarung - zu einer Entlastung bei der MediClin GmbH & Co.KG führen kann.Die neuen Mietverträge sehen zudem jeweils die Abgabe einerPatronatserklärung durch die Gesellschaft vor, durch die sich dieseverpflichtet die MediClin GmbH & Co. KG finanziell so auszustatten, dassdiese ihre mietvertraglichen Pflichten stets ordnungsgemäß erfüllen kann.Zudem steht die MEDICLIN für die Zahlungsverpflichtungen der MediClin GmbH &Co. KG aus den neuen Mietverträgen ein, sollte die MediClin GmbH & Co. KGdiesen nicht nachkommen.Die Konditionen der neuen Mietverträge führen ab dem Jahr 2023 zu einerLiquiditätsentlastung in der Größenordnung von 11 Mio. Euro p.a.Der Vorstand ist der Überzeugung, mit den neuen Mietverträgen ein für dasUnternehmen positives Verhandlungsergebnis erzielt zu haben, welches dieFortführung des Klinikbetriebs an den betreffenden Standorten langfristigabsichert.Im Hinblick auf den erzielten Vergleich bezüglich der vor dem LandgerichtOffenburg erhobenen Klage hat der Vorstand der MEDICLIN berücksichtigt, dasseine Fortführung des Rechtsstreits mit einem außergewöhnlich hohen Zeit- undKostenaufwand verbunden gewesen wäre, der Rechtstreit mehrere bislang nichthöchstrichterlich geklärte Rechtsfragen enthielt, so dass mit einem Prozessüber mehrere Instanzen zu rechnen gewesen wäre, und sämtliche BeteiligtenRechtssicherheit im Hinblick auf die Angemessenheit von Leistungen undGegenleistungen unter den Mietverträgen schaffen wollten.Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Angemessenheit der vorstehendbeschriebenen Einigung über den Abschluss der neuen Mietverträge und dieBeendigung des Rechtsstreits vom Vorstand der MEDICLIN im Rahmen einerGesamtschau beurteilt worden ist.Über die MEDICLIN Aktiengesellschaft (Ticker: MED; WKN: 659 510)Zu MEDICLIN gehören 35 Kliniken, sieben Pflegeeinrichtungen und elfMedizinische Versorgungszentren. Die Gruppe verfügt über rund 8.350Betten/Pflegeplätze und beschäftigt rund 10.200 Mitarbeiter. In einemstarken Netzwerk bietet MEDICLIN den Patientinnen und Patienten dieintegrative Versorgung vom ersten Arztbesuch über die Operation und dieanschließende Rehabilitation bis hin zur ambulanten Nachsorge. Ärzte,Therapeuten und Pflegekräfte arbeiten dabei sorgfältig abgestimmt zusammen.Die Pflege und Betreuung pflegebedürftiger Menschen gestaltet MEDICLIN nachderen individuellen Bedürfnissen und persönlichem Bedarf.MEDICLIN ein Unternehmen der Asklepios-Gruppe.---------------------------------------------------------------------------27.10.2022 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: MediClin AG Okenstraße 27 77652 Offenburg Deutschland Telefon: +49 (0)781 488-326 Fax: +49 (0)781 488-184 E-Mail: alexandra.muehr@mediclin.de Internet: www.mediclin.de ISIN: DE0006595101 WKN: 659510 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1472975Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1472975 27.10.2022 CET/CEST°