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EQS-Adhoc: ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc. (deutsch)


ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN Holdings, Inc.

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EQS-Ad-hoc: ADVA Optical Networking SE / Schlagwort(e): Sonstiges
ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN
Holdings, Inc.
29.11.2022 / 20:14 CET/CEST
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ADVA Optical Networking SE: Höhe der Ausgleichszahlung nach dem
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der ADTRAN
Holdings, Inc.

München, Deutschland, 29. November 2022.

Mit Ad-hoc Meldung vom 18. Oktober 2022 hatte ADVA Optical
Networking SE ("ADVA") bekannt gemacht, dass ein finaler Entwurf
eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Adtran
Holdings, Inc. ("Adtran Holdings") als herrschendem Unternehmen
und der ADVA als beherrschter Gesellschaft aufgestellt worden
war. Darin war eine Abfindung nach § 305 AktG in Höhe von
EUR 17,21 je ADVA-Aktie und eine Ausgleichszahlung nach § 304
AktG in Höhe von brutto EUR 0,59 bzw. netto EUR 0,52 je Aktie und
vollem Geschäftsjahr der ADVA vorgesehen. Diesen Werten lag ein
gerundeter und laufzeitenäquivalenter Verrentungszinssatz von
3,0 % zugrunde. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen,
dass mögliche Veränderungen des Zinsumfelds zu geringen
Erhöhungen der Ausgleichszahlung führen könnten. Die Parteien
hatten sich auf konkrete Beträge für Verrentungszinssätze in
einer Spanne von 3,25-5,5 % verständigt. Die Einzelheiten sind in
der am 24. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlichten
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung der ADVA
beschrieben.

Nach der heutigen Besprechung mit dem Bewertungsgutachter PVT
Financial Advisors SE geht der Vorstand der ADVA davon aus, dass
der relevante Verrentungszinssatz am morgigen 30. November 2022
unverändert 3,0 % betragen wird. Die außerordentliche
Hauptversammlung der ADVA wird deshalb über den Abschluss eines
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags beschließen, der in
§ 4 Abs. 2 weiterhin eine Ausgleichszahlung von brutto EUR 0,59
bzw. netto (nach Abzug von Körperschaftsteuer und
Solidaritätszuschlag) EUR 0,52 je Aktie und Geschäftsjahr der
ADVA vorsieht. Die Abfindung, deren Höhe nach dem Willen der
Parteien nicht von einer Veränderung des Verrentungszinssatzes
betroffen sein sollte, beträgt weiterhin EUR 17,21.

Disclaimer

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der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Die in
die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen
Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die ADVA und die mit
ihr gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen
haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige
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Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und
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werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich
von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder
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Mitteilende Person und Investorenkontakt:

Steven Williams

t: +49 89 890 66 59 18

investor-relations@adva.com

Pressekontakt:

Gareth Spence

Tel.: +44 1904 69 93 58

public-relations@adva.com

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ADVA Optical Networking SE
Märzenquelle 1-3
98617 Meiningen-Dreissigacker
Deutschland
Telefon: +49 89 890 665 0
Fax: +49 89 890 665 199
E-Mail: IRelation@advaoptical.com
Internet: www.advaoptical.com
ISIN: DE0005103006
WKN: 510300
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