1&1 AG: Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes 5G-Netz^EQS-News: 1&1 AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Stellungnahme1&1 AG: Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes5G-Netz10.03.2023 / 14:47 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Deutsche Telekom unterliegt vor Gericht: 1&1 baut Europas modernstes 5G-NetzMontabaur, 10. März 2023. Das Landgericht Koblenz hat heute in einemVerfahren, das die Deutsche Telekom gegen 1&1 angestrengt hat, in zentralenPunkten zu Gunsten von 1&1 entschieden und die Anträge der Deutschen Telekominsofern abgewiesen.Unmittelbar nach Inbetriebnahme des 1&1 Mobilfunknetzes auf Basis derinnovativen Open-RAN-Technologie hat die Deutsche Telekom ein gerichtlichesVerfahren gegen 1&1 angestrengt, dessen Urteil heute verkündet wurde.Demnach muss 1&1 zwar Details zur Netzabdeckung in der werblichenDarstellung geringfügig klarstellen (z.B. durch Verweise in Fußnoten).Jedoch ist die Deutsche Telekom mit dem Versuch gescheitert, die Vermarktungdes ersten auf dem 1&1 Netz realisierten 5G Produktes verbieten zu lassen.Auch folgte das Gericht nicht dem Telekom-Antrag, 1&1 den Bau des modernsten5G-Netzes Europas abzusprechen. Dem ausführlichen und gut belegten Vortragvon 1&1, dass das Unternehmen auf Basis der neuartigen Open-RAN-TechnologieEuropas modernstes Mobilfunknetz errichtet, hatte die Telekom keineArgumente entgegenzusetzen, die das Gericht überzeugen konnten."Im Dezember 2022 haben wir erfolgreich das erste Open RAN Europas inBetrieb genommen. Eine technologische Meisterleistung, die zeigt, wieinnovativ cloudbasierte Mobilfunknetze heutzutage sein können" so RalphDommermuth, CEO der 1&1 AG. Die neuartige Open-RAN-Technologie ermöglichtdurch offene, standardisierte Schnittstellen die beliebige Kombination vonKomponenten verschiedener Hersteller. 1&1 verzichtet als einzigerMobilfunk-Netzbetreiber in Deutschland auf Technologie von HUAWEI und greiftauch ansonsten nicht auf chinesische Ausrüster zurück.Der Versuch der Deutschen Telekom, den Markteinstieg von 1&1 gerichtlichverbieten zu lassen, reiht sich in vielzählige Bestrebungen der etabliertenMobilfunknetzbetreiber ein, den Start eines wettbewerbsfähigen viertenMobilfunknetzes zu behindern und ihr Oligopol zu schützen.1&1 bleibt fest entschlossen, ein viertes, besonders innovativesMobilfunknetz in Deutschland zu errichten.Zum Hintergrund:Deutschland ist das einzige große EU-Land mit nur drei Mobilfunknetzen. Umdiesen Status zu erhalten, versuchten Deutsche Telekom, Vodafone undTelefónica bereits vor der 5G-Frequenzvergabe 2019, die u.a. den Weg füreinen wettbewerbsfähigen vierten Mobilfunknetzbetreiber ebnen sollte, mitgerichtlichen Eilanträgen die Durchführung der Auktion juristisch zuverhindern.Die Bundesnetzagentur hatte im Rahmen der Frequenzvergabe einVerhandlungsgebot zur Gewährung von National Roaming vorgesehen, um denKunden eines Neueinsteigers auch während des Aufbaus seines Netzes einebundesweite Netzabdeckung zu ermöglichen. Die Nutzung von National Roamingbeim Netzaufbau ist international Standard und wurde beispielsweise auchTelefónica/O2 11 Jahre lang von der Deutschen Telekom gewährt. Das von derBundesnetzagentur vorgegebene Verhandlungsgebot mit 1&1 wurde jedoch von dendrei etablierten Netzbetreibern mit unzureichenden und zeitlich starkverzögerten Angeboten unterlaufen. Daher musste 1&1 die BNetzA alsSchiedsrichter anrufen. Ein Einschreiten der Bundesnetzagentur erledigtesich erst dadurch, dass die EU-Kommission Telefónica nach über zweijährigenVerhandlungen auf Basis einer parallelen Fusionsauflage zu einerNachbesserung ihres Angebots verpflichtete.Die Verhinderungsstrategie setzt sich bei der Mitnutzung vonMobilfunkstandorten fort, die von sogenannten Tower Companies bereitgestelltwerden. In diesem Zusammenhang sah sich 1&1 zuletzt gezwungen, eineBehinderung seitens Vodafone durch das Bundeskartellamt prüfen zu lassen.Gleichzeitig lobbyieren die etablierten Mobilfunknetzbetreiber DeutscheTelekom, Vodafone und Telefónica einmütig dafür, 1&1 in der kommendenFrequenzvergabe essenzielles Frequenzspektrum vorzuenthalten.Die Entscheidung des Landgerichts Koblenz erging unter dem Aktenzeichen 4 HKO 1/23 und ist noch nicht rechtskräftig.Über die 1&1 AGDie 1&1 AG ist ein börsennotierter Telekommunikationsanbieter mit Sitz inMontabaur. Das Unternehmen gehört zum Konzernverbund der United Internet AG.1&1 bietet seinen Kunden ein umfassendes Portfolio an Mobilfunk- undBreitband-Zugängen an. Außerdem attraktive Bundle-Produkte aus Mobilfunk undFestnetz sowie Mehrwert-Anwendungen wie Heimvernetzung, Online-Storage,Video-on-Demand, Smart Home-Lösungen oder IPTV. Während die Marke 1&1 Value-und Premiumsegmente adressiert, sprechen die Discount-Marken des Konzernspreisbewusste Zielgruppen an.Nach der erfolgreichen Teilnahme an der 5G-Frequenzauktion baut 1&1 alsNeueinsteiger und vierter deutscher Netzbetreiber das europaweit erstevollständig virtualisierte Mobilfunknetz auf Basis der innovativenOpen-RAN-Technologie.Kontakt zur PressestelleRobin Schmidt, Head of Public RelationsMail: presse@1und1.de---------------------------------------------------------------------------10.03.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: 1&1 AG Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur Deutschland Telefon: +49 (0) 6181 - 412 218 Fax: +49 (0) 6181 - 412 183 E-Mail: ir@1und1.de Internet: www.1und1.AG ISIN: DE0005545503 WKN: 554550 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1580113Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1580113 10.03.2023 CET/CEST°