^EQS-WpÜG: SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH) / Angebot zumErwerbAngebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA;Bieter: SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH)09.12.2024 / 09:08 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABEIN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHEVERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTENRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)Bieterin:SCUR-Alpha 269 GmbH(künftig: Caesar BidCo GmbH)c/o Willkie Farr & Gallagher LLPAn der Welle 460322 Frankfurt am Main Deutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB135553Zielgesellschaft:CompuGroup Medical SE & Co. KGaAMaria Trost 2156070 KoblenzDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27430ISIN: DE000A288904 (WKN: A28890)Die SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH) ("Bieterin"), eineHoldinggesellschaft, die mittelbar von Fonds gehalten wird, welche vonverbundenen Unternehmen von CVC Capital Partners plc beraten und verwaltetwerden, hat heute beschlossen, ein freiwilliges öffentlichesÜbernahmeangebot ("Übernahmeangebot") an die Aktionäre der CompuGroupMedical SE & Co. KGaA ("CGM") zu unterbreiten, um sämtliche auf den Namenlautende Stückaktien der CGM ("CGM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterinbeabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 22,00 je CGM-Aktieanzubieten. Dies entspricht einer Prämie von rund 51% auf denvolumengewichteten Durchschnittskurs der CGM-Aktie der vergangenen dreiMonate bis einschließlich 6. Dezember 2024.Die Bieterin hat heute mit der CGM, CompuGroup Medical Management SE, derMehrheitsaktionärin der CGM, GT 1 Vermögensverwaltung GmbH (die"Mehrheitsaktionärin"),Kronen 2944 GmbH (künftig firmierend unter GT2 Beteiligungen und SoftwareGmbH) und SCUR-Alpha 1776 GmbH (künftig firmierend unter Caesar HoldCo GmbH)eine Investorenvereinbarung über die Voraussetzungen und Bedingungen einerstrategischen Beteiligung der Bieterin an der CGM unterzeichnet (die"Investorenvereinbarung").Die CompuGroup Medical Management SE, in ihrer Eigenschaft als persönlichhaftende Gesellschafterin der CGM, und der Aufsichtsrat der CGM, die demAbschluss der Investorenvereinbarung jeweils zugestimmt haben, haben sich inder Investorenvereinbarung grundsätzlich dazu bereit erklärt, die Absichtder Bieterin zu unterstützen, unmittelbar nach dem Vollzug des Angebots einmögliches Delisting von CGM zu verfolgen.Ferner haben am heutigen Tage die Mehrheitsaktionärin und die Bieterin eineAktionärsvereinbarung abgeschlossen (die "Aktionärsvereinbarung"), umvorbehaltlich des Vollzugs des Übernahmeangebots eine strategischePartnerschaft mit der Bieterin zu begründen.Die Mehrheitsaktionärin und die weiteren, Mitglieder derGesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt werden unverändert an derGesellschaft beteiligt bleiben und die von ihnen gehaltenen CGM-Aktien nichtim Rahmen des Übernahmeangebots andienen. Die Parteien haben sich dazuverpflichtet, für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss desÜbernahmeangebots keinen Beherrschungs- und/oder Gewinn- undVerlustabführungsvertrag abzuschließen.Die CompuGroup Medical Management SE, in ihrer Eigenschaft als persönlichhaftende Gesellschafterin der CGM, und der Aufsichtsrat der CGM begrüßen dasÜbernahmeangebot und werden die Angebotsunterlage nach ihrerVeröffentlichung sorgfältig prüfen und gemäß § 27 WpÜG eine begründeteStellungnahme abgeben. Vorbehaltlich dieser Prüfung gehen sie derzeit davonaus, dass sie den Aktionären von CGM empfehlen werden, das Übernahmeangebotanzunehmen.Das Übernahmeangebot wird eine Mindestannahmeschwelle von 17 % desGrundkapitals der CGM vorsehen und zielt auf den Streubesitz von ca. 46,16%(ausschließlich der ca. 50,11 % der CGM-Aktien, die von Mitgliedern derGesellschaftergruppe um die Familie Gotthardt gehalten werden und ca. 3,72 %eigener CGM-Aktien, die von CGM gehalten werden).Das Übernahmeangebot wird übliche Bedingungen, unter anderem zur Erteilungfusionskontrollrechtlicher und sonstiger regulatorischer Freigaben,vorsehen. Der Vollzug des Übernahmeangebots wird voraussichtlich in derersten Hälfte des Jahres 2025 erfolgen.Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache undeiner unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zumÜbernahmeangebot werden im Internet unter www.practice-public-offer.comveröffentlicht und verfügbar sein.Wichtige Hinweise:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CGM-Aktien dar. Die endgültigenBedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebotbetreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdemdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung derAngebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in denendgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestelltenEckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern undInhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage undalle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zulesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationenenthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (indeutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit dendetaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wirdnach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtneben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.comveröffentlicht.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriftender Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") übergrenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebotwird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen andererRechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den VereinigtenStaaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurdenaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten(soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oderZulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst oder erteilt.Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht darauf berufen, durchdie Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als der BundesrepublikDeutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zusein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen undgegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilendenBefreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, indenjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegendas jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf wederganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitigverbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltendennationalen Recht untersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinnedes § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.6 WpÜG können während der Laufzeit des Übernahmeangebots CGM-Aktien inanderer Weise als gemäß dem Übernahmeangebot über die Börse oderaußerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen,sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit denanwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt undmit der Maßgabe, dass der Übernahmeangebotspreis dergestalt erhöht wird,dass dieser einer etwaig außerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höherenGegenleistung entspricht.Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich aufAktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der FrankfurterWertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt denVeröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungenunterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxisverfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Diean anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf dieBieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmungmit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nichtin Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staatenauf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme vonbestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seinerjeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahmeermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtlicheVorschriften des Exchange Act für Übernahmeangebote dadurch zu erfüllen,dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnung befolgt, undbefreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften desExchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werden daraufhingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischen Wertpapierbörsegelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzesunterliegt und auch keine Berichte bei der US-Börsenaufsichtsbehördeeinreicht bzw. einreichen muss.CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in denVereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebot aufWertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privaterEmittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act derVereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act")ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriertsind. Das Übernahmeangebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlageder sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmtenAnforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich denOffenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der BundesrepublikDeutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den VereinigtenStaaten unterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den US-Wertpapiergesetzenunterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich auf CGM-Aktionäre mitWohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten StaatenAnwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprüche aus diesen Gesetzenzu.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mitder Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen alsDeutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich imZusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nach den Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, dadie Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder derRechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihrejeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb derVereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinenWohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oderdessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gerichtaufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es istmöglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seineTochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischenGerichts zu unterwerfen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichtetenAussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftigeRichtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb desEinflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisseoder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichtetenAussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungennach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlageändern werden.Frankfurt am Main, 9. Dezember 2024SCUR-Alpha 269 GmbH (künftig: Caesar BidCo GmbH)Ende der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------09.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2046297 09.12.2024 CET/CEST°