ams-OSRAM AG: Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung 2023^EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlungams-OSRAM AG: Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung 202327.09.2023 / 18:55 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------ams-OSRAM AGPremstätten, FN 34109 kISIN AT0000A18XM4("Gesellschaft")Einberufungder außerordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zuraußerordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AGam Freitag, den 20. Oktober 2023, um 10.00 Uhr,in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.I. TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Ausgabe von neuen, auf Inhaber lautende Stückaktien gemäß §§ 149 ff AktG gegen Bareinlage und unter Wahrung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre (mittelbares Bezugsrecht gemäß § 153 Abs 6 AktG) sowie Ermächtigung des Aufsichtsrats zur entsprechenden Änderung der Satzung in § 3 2. Wahl einer Person in den AufsichtsratII. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUFDER INTERNETSEITEInsbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktGspätestens ab29. September 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unterams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich: * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 1 und 2; * Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 2 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf; * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht; * Formular für den Widerruf einer Vollmacht; * vollständiger Text dieser Einberufung.III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DERHAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desStimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen derHauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitzam Ende des 10. Oktober 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesemStichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaftspätestens am 17. Oktober 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich aufeinem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in SchriftformPer Post oder Boten: ams-OSRAM AGc/o HV-Veranstaltungsservice GmbHKöppel 608242 St. Lorenzen/WechselPer SWIFT: GIBAATWGGMS(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben) ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs. 3 genügen lässtPer E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at(Depotbestätigungen im Format PDF)Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zuwenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zuveranlassen.Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.Depotbestätigung gemäß § 10a AktGDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einemVollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zuenthalten (§ 10a Abs 2 AktG): * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,Schweiz, akzeptiert. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzeszur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf das Ende desNachweisstichtages 10. Oktober 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. DieDepotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen.Identitätsnachweisams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlungerscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellungnicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zurIdentifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichenLichtbildausweis bereit zu halten.Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Siezusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls dasOriginal der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDEVERFAHRENJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist unddies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung PunktIII. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der imNamen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechtewie der Aktionär hat, den er vertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einerjuristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobeiauch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während derHauptversammlung möglich.Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswegeund Adressen an:Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AGc/o HV-Veranstaltungsservice GmbHKöppel 608242 St. Lorenzen/WechselPer E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht inTextform als PDF dem E-Mail anzuschließen istPer SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISINAT0000A18XM4 im Text angebenPer Telefax: +43 (0)1 8900 500 50Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.Die Vollmachten müssen spätestens bis 19. Oktober 2023, 16:00 Uhr, WienerZeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht amTag der Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlungübergeben werden.Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sindspätestens ab 29. September 2023 auf der Internetseite der Gesellschaftunterams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wirbitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets diebereitgestellten Formulare zu verwenden.Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhaltder Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestelltenVollmachtsformular.Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmachterteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung, auf demfür dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, die Erklärungabgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in derHauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt alsWiderruf einer vorher erteilten Vollmacht.Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht geltensinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.Unabhängiger StimmrechtsvertreterAls besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängigerStimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in derHauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner,Substitut des öffentlichen Notars Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse20, E-Mail: pisk.amsosram@hauptversammlung.at; hierfür ist auf derInternetseite der Gesellschaft unteramsosram.com/de/about-us/investor-relations/general-meetingein spezielles Vollmachtsformular abrufbar.V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktGAktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitalserreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberdieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkteauf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestensam 1. Oktober 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlichan die Adresse amsOSRAM AG, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H.Dr. Franz Fazekas, Vice President & Head of Legal Global, oder per E-Mailmit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresseagm@amsosram.com,oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeuteteigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jedenAntragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischerSignatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mit Message Type MT598 oder TypeMT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text anzugeben ist.Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samtBegründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Spracheabgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einerDepotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dassdie antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunktder Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen dasBeteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt(Tag, Uhrzeit) beziehen.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)verwiesen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktGAktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammenmit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründungund einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats aufder im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglichgemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 11. Oktober2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG,Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten, z.H. Dr. Franz Fazekas, VP & Head ofLegal Global, oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@amsosram.com, wobeidas Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließenist, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2AktG vorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder aufeine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weiseabgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss derErklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbargemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, mussjedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älterals sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen überAktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssensich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.Für die Wahl einer Person in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dassVorschläge von Aktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl vonAufsichtsratsmitgliedern samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jedevorgeschlagene Person der Gesellschaft in Textform spätestens bis 11.Oktober 2023 zugehen und von der Gesellschaft spätestens am zweiten Werktagnach Zugang auf der Internetseite der Gesellschaft( ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglichgemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in dieAbstimmung einbezogen werden darf.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)verwiesen. 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktGZum Tagesordnungspunkt 2. "Wahl einer Person in den Aufsichtsrat" und derallfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäregemäß § 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat ausmindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewähltenMitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandtenMitgliedern.Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von derMehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit derArbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einerGetrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebotsgemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von derHauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vomBetriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit ausvier Frauen und vier Männern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandtenArbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei Männer. DemMindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.Der Stellvertreter der Vorsitzenden, Herr Dr. Wolfgang Leitner, hat mitWirkung zum 7. September 2023 sein Aufsichtsratsmandat aus persönlichenGründen niedergelegt. Der Aufsichtsrat wird vorschlagen, dieses freiwerdende Mandat wieder zu besetzen, sodass sich der Aufsichtsrat wieder ausacht Kapitalvertretern zusammensetzt. In der kommenden Hauptversammlung kanndaher nur eine Person in den Aufsichtsrat gewählt werden 4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktGJedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßenBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage desKonzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftigerunternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einemverbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihreErteilung strafbar wäre.Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 2 der Satzung dasFrage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kanninsbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelleund individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zustellen, gerne aber auch schriftlich.Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zurWahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung inTextform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an dieGesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com übermittelt werden. 5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktGJeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträgezu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, sobestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge derAbstimmung.Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 2. "Wahl einer Person in denAufsichtsrat" setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung einesBeschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in denAufsichtsrat können von Aktionären, deren Anteile zusammen 1% desGrundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssenspätestens am 11. Oktober 2023 in der oben angeführten Weise derGesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihreberuflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die dieBesorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfallsdarf der Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei derAbstimmung nicht berücksichtigt werden. In der kommenden Hauptversammlungkann daher nur eine Person in den Aufsichtsrat gewählt werdenHinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.der Einberufung verwiesen. 6. Information für Aktionäre zur DatenverarbeitungDie ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfallsName und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage dergeltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischenDatenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmender Hauptversammlung zu ermöglichen.Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für dieTeilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäßdem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Dieams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlungexterner Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Bankenund IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solchepersonenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragtenDienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlichnach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAMAG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtlicheVereinbarung abgeschlossen.Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einemgesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebeneTeilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch diedarin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlichverpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere dasTeilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbucheinzureichen (§ 120 AktG).Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobaldsie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehrnotwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitereSpeicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sichinsbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus demSteuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtlicheAnsprüche von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AGgegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogenerDaten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. ImZusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einerSpeicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauerdes Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitungder personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nachKapitel III der DSGVO.Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich überdie folgenden Kontaktdaten geltend machen:ams-OSRAM AGDatenschutzbeauftragterTobelbader Straße 308141 PremstättenE-Mail: dataprotection@ams-osram.comZudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht derDatenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zumDatenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite derams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISEGesamtzahl der Aktien und StimmrechteZum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapitalder Gesellschaft EUR 274.289.280,00 und ist zerlegt in 274.289.280 aufInhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in derHauptversammlung. Die Gesellschaft hielt 12.858.231 eigene Aktien per 15.September 2023. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keine Rechte zu.Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per 15. September261.431.049 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigenerAktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechtewird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzigeAktiengattung.Premstätten, im September 2023Der Vorstand---------------------------------------------------------------------------27.09.2023 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: ams-OSRAM AG Tobelbader Straße 30 8141 Premstaetten Österreich Telefon: +43 3136 500-0 E-Mail: investor@ams-osram.com Internet: https://ams-osram.com/ ISIN: AT0000A18XM4 WKN: A118Z8 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF) EQS News ID: 1736073Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1736073 27.09.2023 CET/CEST°