InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH^EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Stellungnahme/DelistingInVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstandund Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH24.01.2024 / 14:30 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------InVision AG veröffentlicht gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstandund Aufsichtsrat zum Delisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbHDüsseldorf, 24. Januar 2024 - Vorstand und Aufsichtsrat der InVision AG(ISIN: DE0005859698) haben heute gemäß § 27 WpÜG (Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetz) eine gemeinsame begründete Stellungnahme zum öffentlichenDelisting-Erwerbsangebot der Acme 42 GmbH zum Erwerb sämtlicher Aktien derInVision AG, die nicht bereits direkt von der Acme 42 GmbH gehalten werden,im Internet unter www.ivx.com/investors veröffentlicht.Empfehlung der AngebotsannahmeVorstand und Aufsichtsrat sind gemeinsam der Auffassung, dass dieAngebotsgegenleistung von 6,09 Euro je InVision-Aktie angemessen ist und dasvon der Acme 42 GmbH beabsichtigte Delisting im Interesse der Gesellschaftliegt. Das Angebot gibt nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat denAktionären, die ihre InVision-Aktien aufgrund der durch das anstehendeDelisting reduzierten Verkehrsfähigkeit (Fungibilität) veräußern möchten,eine angemessene Möglichkeit, ihre InVision-Aktien zu einem fairenMarktpreis zu veräußern. Vor diesem Hintergrund empfehlen Vorstand undAufsichtsrat den Aktionären der InVision AG, das Angebot anzunehmen.Die Annahmeempfehlung basiert auf der jeweils eigenständigen und unabhängigvoneinander vorgenommenen Prüfung der Angebotsunterlage durch Vorstand undAufsichtsrat.Handel mit InVision-Aktien bald nur noch stark eingeschränkt möglichDie InVision AG wird vor Ablauf der Annahmefrist des Angebots den Widerrufder Zulassung sämtlicher InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt ander Frankfurter Wertpapierbörse beantragen. Nach erfolgtem Delisting wirdder Handel mit InVision-Aktien im regulierten Markt der FrankfurterWertpapierbörse und auf Xetra nicht mehr möglich sein. Auch der Handel imFreiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, München, Stuttgart und beiTradegate Exchange wird voraussichtlich eingestellt. Dadurch wird der Handelmit InVision-Aktien nur noch stark eingeschränkt möglich sein, was sichnegativ auf den Aktienkurs und den erzielbaren Verkaufspreis der Aktienauswirken kann.Einblick in die laufende Geschäftstätigkeit der InVision AG künftig nur nochin geringem UmfangFür die InVision AG entfallen nach erfolgtem Delisting zahlreicheTransparenzpflichten. Die Gesellschaft wird von größenabhängigenErleichterungen umfänglich Gebrauch machen und die Offenlegung vonInformationen auf das gesetzliche Minimum reduzieren. Alsnicht-börsennotierte Gesellschaft wird InVision folglich in Zukunft keinenKonzernabschluss mehr nach IFRS-Vorgaben, sondern nur noch verkürzteEinzelabschlüsse mit einer Frist von 12 Monaten nach Ende desGeschäftsjahres veröffentlichen. Die Einzelabschlüsse werden darüber hinauszukünftig auch nicht mehr das operative Geschäft der InVision AG beinhalten,da dieses künftig in getrennten Tochterunternehmen geführt wird.Delisting ist im Interesse des UnternehmensIn ihrer Stellungnahme erläutern Vorstand und Aufsichtsrat, dass sie die vonder Acme 42 GmbH in Erwägung gezogenen Vorteile des Delistings unterstützen.Mit erfolgtem Delisting wird die strategische und unternehmerischeFlexibilität der Gesellschaft gefördert und bei strategischen Entscheidungenkann unabhängig von den Erwartungen und Stimmungsschwankungen auf demKapitalmarkt ein längerfristiger Ansatz verfolgt werden. Darüber hinauswerden durch den Entfall zahlreicher Transparenzpflichten sensibleInformationen stärker vor einer Kenntnisnahme durch Wettbewerber geschützt.Durch die Reduzierung der Komplexität der Berichterstattung und durchKosteneinsparungen, wie etwa durch den Wegfall von fortlaufendenAufwendungen für die Notierung von Wertpapieren, die Erfüllungregulatorischer Anforderungen, die Rechtsberatung durchKapitalmarktspezialisten, oder die Durchführung von Hauptversammlungen, kannInVision die freigesetzten Ressourcen anderweitig zur Wertsteigerung derGesellschaft einsetzen. Vorstand und Aufsichtsrat teilen ebenfalls dieAuffassung, dass die Gesellschaft vor dem Hintergrund derBeteiligungsstruktur an der Gesellschaft und wegen der Verfügbarkeitalternativer Finanzierungsquellen auf absehbare Zeit nicht auf den Zugangzum Kapitalmarkt angewiesen ist.Die Aktionäre der InVision AG können das Delisting-Erwerbsangebot der Acme42 GmbH über ihre Depotbank annehmen. Die Annahmefrist wird voraussichtlicham 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Diedetaillierten Bedingungen des Angebots können der Angebotsunterlage zumDelisting-Erwerbsangebot entnommen werden, die auf der Internetseitewww.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.Die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ist auf der Internetseitewww.ivx.com/investors in deutscher Sprache einsehbar und wird bei derInVision AG, Investor Relations, Speditionstr. 5, 40221 Düsseldorf, zurkostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Anfragen bitte per E-Mail anir@invision.de.Die Informationen dieser Pressemitteilung stellen keine Erläuterungen oderErgänzungen zu den Aussagen in der Stellungnahme von Vorstand undAufsichtsrat dar, deren Inhalt allein maßgeblich ist.Über InVision:Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität undQualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. ZurInVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum WorkforceManagement für Contactcenter, und The Call Center School, einCloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) istim General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.Weitere Informationen unter: www.ivx.comKontakt:InVision AG, Investor Relations, Jutta HandlangerSpeditionstraße 5, 40221 DüsseldorfTel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.de---------------------------------------------------------------------------24.01.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: InVision AG Speditionstraße 5 40221 Düsseldorf, Deutschland Deutschland Telefon: +49 (0)211 / 781-781-66 Fax: +49 (0)211 / 781-781-99 E-Mail: info@invision.de Internet: www.ivx.com ISIN: DE0005859698 WKN: 585969 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1822241Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1822241 24.01.2024 CET/CEST°