InVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zum Handel am regulierten Markt beantragt^EQS-News: InVision AG / Schlagwort(e): Delisting/SonstigesInVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zumHandel am regulierten Markt beantragt13.02.2024 / 10:13 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------CORPORATE NEWSInVision AG: Delisting - Widerruf der Zulassung der InVision-Aktien zumHandel am regulierten Markt beantragtDüsseldorf, 13. Februar 2024 - Die InVision AG (ISIN: DE0005859698) hatgemäß § 39 Abs. 2 Börsengesetz, in Verbindung mit § 46 Abs. 1 Satz 1, Satz 2Nr. 1 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse, den Widerruf derZulassung der Aktien der Gesellschaft zum Handel im regulierten Markt(General Standard) beantragt (Delisting-Antrag). Der Delisting-Antrag derGesellschaft erfolgt auf Basis einer Delisting-Vereinbarung mit ihrerHauptaktionärin Acme 42 GmbH nach der Veröffentlichung eines öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots durch die Acme 42 GmbH am 18. Januar 2024.Nach erfolgtem Delisting wird der Handel mit InVision-Aktien nur nocheingeschränkt möglich sein, was sich negativ auf den Aktienkurs und denerzielbaren Verkaufspreis der Aktien auswirken kann. Darüber hinaus werdenzahlreiche Transparenzpflichten für die InVision AG entfallen und dieGesellschaft wird die Offenlegung von Informationen auf das gesetzlicheMinimum reduzieren, sodass ein Einblick in die laufende Geschäftstätigkeitder InVision AG künftig nur noch in geringem Umfang gegeben sein wird.Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen InVision-Aktionären in ihrer gemeinsamenbegründeten Stellungnahme vom 24. Januar 2024, das Erwerbsangebot der Acme42 GmbH in Höhe von 6,09 Euro je Aktie anzunehmen. Das Angebot kann noch bisFreitag, den 16. Februar 2024, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main), überdie Depotbanken angenommen werden. Die detaillierten Bedingungen desAngebots können der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot entnommenwerden, die auf der Internetseite www.acme-42.de/offer zur Verfügung steht.Über InVision:Seit 1995 hilft InVision ihren Unternehmenskunden, die Produktivität undQualität der Arbeit zu steigern und die Kosten zu senken. ZurInVision-Gruppe gehören die Marken injixo, eine Cloud-Software zum WorkforceManagement für Contactcenter, und The Call Center School, einCloud-Learning-Angebot für Contactcenter-Profis. Die InVision AG (IVX) istim General Standard an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.Weitere Informationen unter: www.ivx.comKontakt:InVision AGInvestor RelationsJutta HandlangerSpeditionstraße 5, 40221 DüsseldorfTel.: +49 (0)211 781-781-66, E-Mail: ir@invision.deWichtige Hinweise:Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der InVision AG noch einAngebot oder eine Empfehlung zum Kauf von Aktien der InVision AG. Dieendgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere dasDelisting-Erwerbsangebot betreffende Regelungen sind in derAngebotsunterlage der Acme 42 GmbH aufgeführt, deren Veröffentlichung durchdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde.Investoren und Inhabern von Aktien der InVision AG wird dringend empfohlen,die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit demDelisting-Erwerbsangebot stehenden Unterlagen zu lesen, sobald diese bekanntgemacht worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten.Das Angebot wird ausschließlich auf Basis der anwendbaren Bestimmungen desdeutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes(WpÜG) und des Börsengesetzes sowie bestimmter anwendbarerwertpapierrechtlicher Bestimmungen des U.S. Securities Exchange Actdurchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebotsgeschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der BundesrepublikDeutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mitdeutscher Marktpraxis erfolgt, können die Acme 42 GmbH oder für sie tätigeBroker außerhalb des Angebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefristdes Angebots unmittelbar oder mittelbar Aktien der InVision AG erwerben bzw.entsprechende Vereinbarungen abschließen. Diese Erwerbe können über dieBörse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse in ausgehandeltenTransaktionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werdenveröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschlandoder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.---------------------------------------------------------------------------13.02.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: InVision AG Speditionstraße 5 40221 Düsseldorf, Deutschland Deutschland Telefon: +49 (0)211 / 781-781-66 Fax: +49 (0)211 / 781-781-99 E-Mail: info@invision.de Internet: www.ivx.com ISIN: DE0005859698 WKN: 585969 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1836121Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1836121 13.02.2024 CET/CEST°