ams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024^EQS-News: ams-OSRAM AG / Schlagwort(e): Hauptversammlungams-OSRAM AG: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 202417.05.2024 / 14:41 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------ams-OSRAM AGPremstätten, FN 34109 kISIN AT0000A18XM4("Gesellschaft")Einberufungder ordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zurordentlichen Hauptversammlung der ams-OSRAM AGam Freitag, den 14. Juni 2024, um 10:00 Uhr,in 8141 Premstätten, Tobelbader Straße 30, in den Räumen der Gesellschaft.I. Tagesordnung 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Ergebnisverwendungsbeschlusses und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023 2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 4. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 6. Wahlen in den Aufsichtsrat 7. Beschlussfassung über die Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10 : 1 (zehn Aktien zu einer Aktie), sodass jeweils 10 (zehn) bestehende Stückaktien der Gesellschaft zu 1 (einer) Stückaktie zusammengelegt werden 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, Finanzinstrumente im Sinne von § 174 AktG, insbesondere Wandelschuldverschreibungen oder Gewinnschuldverschreibungen, die den Bezug auf und/oder den Umtausch in Aktien der Gesellschaft vorsehen können, auszugeben, samt Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente, unter Widerruf der bestehenden Ermächtigung vom 23. Juni 2023 9. Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten, unter Widerruf der bestehenden bedingten Erhöhung des Grundkapitals vom 23. Juni 2023 [Bedingtes Kapital 2024 für Finanzinstrumente] 10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 25 "Veröffentlichungen"II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUFDER INTERNETSEITEInsbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktGspätestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unterams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting zugänglich: * Jahresabschluss mit Lagebericht, * Corporate-Governance-Bericht, * Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, * Vergütungsbericht, * Bericht des Aufsichtsrats,jeweils für das Geschäftsjahr 2023; * Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 6 gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf; * Bericht des Vorstands gemäß §§ 174 Abs 4 iVm 153 Abs 4 Satz 2 AktG zu den Tagesordnungspunkten 8 und 9; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 10; * Formulare für die Erteilung einer Vollmacht; * Formular für den Widerruf einer Vollmacht; und * vollständiger Text dieser Einberufung.III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DERHAUPTVERSAMMLUNGDie Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung desStimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen derHauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitzam Ende des 4. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ("Nachweisstichtag").Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesemStichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eineDepotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaftspätestens am 11. Juni 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich aufeinem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: i. für die Übermittlung der Depotbestätigung in SchriftformPer Post oder Boten: ams-OSRAM AGc/o HV-Veranstaltungsservice GmbHKöppel 608242 St. Lorenzen/WechselPer SWIFT: GIBAATWGGMS(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN AT0000A18XM4 im Text angeben) ii. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 17 Abs 3 genügen lässtPer E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at(Depotbestätigungen im Format PDF)Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 50Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zuwenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zuveranlassen.Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit derAktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.Depotbestätigung gemäß § 10a AktGDie Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einemMitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einemVollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zuenthalten (§ 10a Abs 2 AktG): * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000A18XM4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer), * Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, und * Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.Darüber hinaus werden Depotbestätigungen von SIX SegaInterSettle AG, Olten,Schweiz, akzeptiert.Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an derHauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 4. Juni 2024(24:00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen.Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Spracheentgegengenommen.IdentitätsnachweisDie ams-OSRAM AG behält sich das Recht vor, die Identität der zurVersammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eineIdentitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigertwerden.Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden daher ersucht, zurIdentifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichenLichtbildausweis bereit zu halten.Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Siezusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls dasOriginal der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist,erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDEVERFAHRENJeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist unddies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung PunktIII. nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der imNamen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechtewie der Aktionär hat, den er vertritt.Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einerjuristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobeiauch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während derHauptversammlung möglich.Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswegeund Adressen an:Per Post oder per Boten: ams-OSRAM AGc/o HV-Veranstaltungsservice GmbHKöppel 608242 St. Lorenzen/WechselPer E-Mail: anmeldung.ams-osram@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht inTextform als PDF dem E-Mail anzuschließen istPer SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISINAT0000A18XM4 im Text angebenPer Telefax: +43 (0)1 8900 500 50Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.Die Vollmachten müssen spätestens bis 13. Juni 2024 (16:00 Uhr, Wiener Zeit)bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag derHauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergebenwerden.Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sindspätestens ab 24. Mai 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft unterams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting abrufbar. Wirbitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets diebereitgestellten Formulare zu verwenden.Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum Inhaltder Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung gestelltenVollmachtsformular.Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmachterteilt, so genügt es, wenn dieses Institut zusätzlich zur Depotbestätigung,auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft vorgesehenen Weg, dieErklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in derHauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt alsWiderruf einer vorher erteilten Vollmacht.Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht geltensinngemäß ebenso für den Widerruf der Vollmacht.Unabhängiger StimmrechtsvertreterAls besonderer Service steht den Aktionären ein unabhängigerStimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in derHauptversammlung zur Verfügung; nämlich Mag. Stephan Plankensteiner alsSubstitut des öffentlichen Notars Dr. Walter Pisk, 8010 Graz, Raubergasse20, E-Mail: pisk.ams-osram@hauptversammlung.at; hierfür ist auf derInternetseite der Gesellschaft unterams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting ein speziellesVollmachtsformular abrufbar.V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119AKTG 1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktGAktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitalserreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaberdieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkteauf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemachtwerden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestensam 24. Mai 2024 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich andie Adresse ams-OSRAM AG,zH Dr. Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141Premstätten, oder wenn per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signaturan die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com oder per SWIFT an die AdresseGIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige Unterfertigung oderfirmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mitqualifizierter elektronischer Signatur oder, bei Übermittlung per SWIFT, mitMessage Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000A18XM4 imText anzugeben ist.Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samtBegründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Spracheabgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einerDepotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dassdie antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vorAntragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sind. Die Depotbestätigungdarf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als siebenTage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen dasBeteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt(Tag, Uhrzeit) beziehen.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)verwiesen. 2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktGAktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zujedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassungsamt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammenmit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründungund einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats aufder im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglichgemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 5. Juni 2024(24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder an ams-OSRAM AG, zH Dr.Franz Fazekas / Rechtsabteilung, Tobelbader Straße 30, 8141 Premstätten,oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse agm@ams-osram.com, wobei das Verlangenin Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktGvorgeschrieben ist, so muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eineandere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weiseabgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss derErklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbargemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, mussjedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäߧ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älterals sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen überAktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssensich auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.Für Wahlen in den Aufsichtsrat ist zu beachten, dass Vorschläge vonAktionären gemäß § 110 Abs 1 AktG zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern samtden Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person derGesellschaft in Textform spätestens bis 5. Juni 2024 zugehen und von derGesellschaft spätestens am zweiten Werktag nach Zugang auf der Internetseiteder Gesellschaft(ams-osram.com/de/about-us/investor-relations/general-meeting) zugänglichgemacht werden müssen, widrigenfalls die betreffende Person nicht in dieAbstimmung einbezogen werden darf.Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf dieAusführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)verwiesen. 3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktGZum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" und der allfälligenErstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß § 110AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:Gemäß § 8 Abs 1 der Satzung der ams-OSRAM AG besteht der Aufsichtsrat ausmindestens drei und höchstens acht von der Hauptversammlung gewähltenMitgliedern und den gemäß § 110 Abs 1 Arbeitsverfassungsgesetz entsandtenMitgliedern.Auf die ams-OSRAM AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.Mitgeteilt wird, dass ein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG weder von derMehrheit der Kapitalvertreter noch von der Mehrheit derArbeitnehmervertreter erhoben wurde und es daher nicht zu einerGetrennterfüllung, sondern zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebotsgemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.Der Aufsichtsrat der ams-OSRAM AG besteht derzeit aus acht von derHauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter) und vier vomBetriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern(Arbeitnehmervertreter). Die acht Kapitalvertreter setzen sich derzeit ausvier Frauen und vier Männern zusammen. Die vom Betriebsrat entsandtenArbeitnehmervertreter sind derzeit eine Frau und drei Männer. DemMindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wird somit bisher entsprochen.Sollte es zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat" zurErstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionäre kommen, ist darauf Bedachtzu nehmen, dass im Falle der Annahme der Wahlvorschläge dem Aufsichtsratinsgesamt mindestens vier Frauen angehören.Mit Beendigung der kommenden ordentlichen Hauptversammlung laufen dieAufsichtsratsmandate von Frau Dr. Margarete Haase und Frau Mag. BrigitteEderer aus.Von zwei Personen wäre mindestens eine Frau vorzuschlagen, um demMindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG wieder zu entsprechen. 4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktGJedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft überAngelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßenBeurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. DieAuskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen derGesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage desKonzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftigerunternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einemverbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihreErteilung strafbar wäre.Die Vorsitzende der Hauptversammlung kann gemäß § 19 Abs 2 der Satzung dasFrage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich angemessen beschränken. Sie kanninsbesondere zu Beginn, aber auch während der Hauptversammlung, generelleund individuelle Beschränkungen der Rede- und Fragezeit anordnen.Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zustellen, gerne aber auch schriftlich.Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zurWahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung inTextform an den Vorstand übermittelt werden. Diese Fragen können an dieGesellschaft per E-Mail an agm@ams-osram.com übermittelt werden. 5. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktGJeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträgezu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, sobestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge derAbstimmung.Ein Aktionärsantrag zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen in den Aufsichtsrat"setzt jedoch zwingend die rechtzeitige Übermittlung einesBeschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus: Personen zur Wahl in denAufsichtsrat können von Aktionären, deren Anteile zusammen 1 % desGrundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge müssenspätestens am 5. Juni 2024 in der oben angeführten Weise der Gesellschaftzugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG dervorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichenoder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgniseiner Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Widrigenfalls darf derAktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmungnicht berücksichtigt werden.Hinsichtlich der Angaben gemäß § 110 Abs 2 S 2 AktG wird auf Punkt V. Abs 3.der Einberufung verwiesen. 6. Information für Aktionäre zur DatenverarbeitungDie ams-OSRAM AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre(insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift,Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs,gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfallsName und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage dergeltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EuropäischenDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischenDatenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmender Hauptversammlung zu ermöglichen.Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für dieTeilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäßdem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitungist somit Art. 6 (1) c) DSGVO.Für die Verarbeitung ist die ams-OSRAM AG die verantwortliche Stelle. Dieams-OSRAM AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlungexterner Dienstleistungsunternehmen wie etwa Notaren, Rechtsanwälten, Bankenund IT-Dienstleistern. Diese erhalten von der ams-OSRAM AG nur solchepersonenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragtenDienstleistung erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlichnach Weisung der ams-OSRAM AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die ams-OSRAMAG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtlicheVereinbarung abgeschlossen.Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesendenAktionäre beziehungsweise deren Vertreter, die Vorstands- undAufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einemgesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebeneTeilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch diedarin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die ams-OSRAM AG ist zudem gesetzlichverpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere dasTeilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbucheinzureichen (§ 120 AktG).Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert beziehungsweise gelöscht, sobaldsie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehrnotwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitereSpeicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sichinsbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus demSteuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtlicheAnsprüche von Aktionären gegen die ams-OSRAM AG oder von der ams-OSRAM AGgegen Aktionäre erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogenerDaten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. ImZusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einerSpeicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauerdes Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen.Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigung-,Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitungder personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nachKapitel III der DSGVO.Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der ams-OSRAM AG unentgeltlich überdie folgenden Kontaktdaten geltend machen:ams-OSRAM AGDatenschutzbeauftragterTobelbader Straße 308141 PremstättenE-Mail: dataprotection@ams-osram.comZudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht derDatenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu. Weitere Informationen zumDatenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite derams-OSRAM AG unter ams-osram.com/privacy-policy zu finden.VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISEGesamtzahl der Aktien und StimmrechteZum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapitalder Gesellschaft EUR 998.443.942,00 und ist unterteilt in 998.443.942 aufInhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme in derHauptversammlung. Die Gesellschaft hielt per 30. April 20249.418.456 eigene Aktien. Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft keineRechte zu. Die Gesamtzahl der Stimmrechte betrug demzufolge per Ende April989.025.486 Stimmrechte. Eine allfällige Veränderung im Bestand eigenerAktien bis zur Hauptversammlung und damit der Gesamtzahl der Stimmrechtewird in dieser bekannt gegeben werden. Es besteht nur eine einzigeAktiengattung.Premstätten, im Mai 2024Der Vorstand---------------------------------------------------------------------------17.05.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: ams-OSRAM AG Tobelbader Straße 30 8141 Premstaetten Österreich Telefon: +43 3136 500-0 E-Mail: investor@ams-osram.com Internet: https://ams-osram.com/ ISIN: AT0000A18XM4 WKN: A118Z8 Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; BX, SIX, Wiener Börse (Vienna MTF) EQS News ID: 1906103Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1906103 17.05.2024 CET/CEST°