Leclanché SA: Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 27. Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit^Leclanché SA / Schlagwort(e): GeneralversammlungLeclanché SA: Einladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung derAktionäre am 27. Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit05.06.2024 / 06:55 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KREinladung zur kommenden ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre am 27.Juni 2024 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit * Die Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 27. Juni 2024 ein. * Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden in Höhe von CHF 84,7 Millionen bei SEF-Lux, Golden Partner Holding Co. S.à r.l. in Aktien der Gesellschaft umzuwandeln, um ihre Bilanz zu verbessern.YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 5. Juni, 2024 - Leclanché SA, SIX: LECN), einesder weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung, beruftseine jährliche ordentliche Hauptversammlung für den 27. Juni 2024 um 10:0Uhr (MESZ) in EXPLORiT, Y-Parc, Avenue des Découvertes 1, 1400Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.I.TRAKTANDEN.....................................................................................................................................21. Jahresbericht 2023, konsolidierte Jahresrechnung 2023, statutarischeJahresrechnung 2023 und Vergütungsbericht 2023 der LECLANCHE SA 22. Verwendung des Bilanzgewinns 23. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung 34. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses35. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und derGeschäftsleitung 46. Wiederwahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters 47. Wiederwahl der Revisionsstelle 48. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung 49. Erhöhung und Änderung des bedingten Kapitals und Verabschiedungdes Kapitalbandes 12II.JAHRESBERICHT................................................................................................................................16III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGEN...................................................16IV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTE..............................................................................................16V. VERTRETUNG...........................................................................................................................17VI. SPRACHE......................................................................................................................................17Anhang 1: Erläuterungen zum Traktandum 5.................................................................................18I. TRAKTANDENEinführung durch den Verwaltungsratspräsidenten.1. Jahresbericht 2023, konsolidierte Jahresrechnung 2023, statutarischeJahresrechnung 2023 und Vergütungsbericht 2023 der LECLANCHE SA1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2023, der konsolidierten Jahresrechnung2023 und der statutarischen Jahresrechnung 2023 der LECLANCHE SAAntrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2023, die konsolidierteJahresrechnung 2023 und die statutarische Jahresrechnung 2023 der LECLANCHESA zu genehmigen.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des SchweizerischenObligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt derVerwaltungsrat den Jahresbericht 2023, die konsolidierte Jahresrechnung 2023und die statutarische Jahresrechnung 2023 zur Genehmigung durch dieAktionäre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, MAZARS SA, hat dieseBerichte bzw. Rechnungen geprüft und empfiehlt deren Genehmigung.1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2023Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht auf konsultativer Basis zugenehmigen.Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of BestPractice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um IhreZustimmung zum Vergütungsbericht 2023 auf konsultativer Basis. DerVergütungsbericht, der Teil des Geschäftsberichts ist, spiegelt dieVergütungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern desVerwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr gewährtenVergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte desVergütungsberichts wurden von MAZARS SA geprüft, welche in ihremRevisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, dieKonformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.2. Verwendung des BilanzgewinnsVerlust für das Jahr 2023 CHF -9'925'755.28Verlustvortrag aus dem Vorjahr CHF -28'712'934.04Total kumulierte Verluste CHF -38'638'689.32Vorschlag des Verwaltungsrats:Dividende für das Jahr 2023 0.00Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -38'638'689.32Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten derLECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über dieVerwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,zu beschliessen.3. Entlastung des Verwaltungsrats und der GeschäftsleitungAntrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und derGeschäftsleitung zu entlasten.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten desLECLANCHE SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung derMitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses4.1 Wahlen / Wiederwahl des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Alexander Rhea als Mitglieddes Verwaltungsrats per 12. April 2024 zur Kenntnis.4.1.1 Wiederwahl der aktuellen Mitglieder des VerwaltungsratsAntrag des Verwaltungsrats: die folgenden Verwaltungsratsmitglieder, jeweilsfür eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichenGeneralversammlung, wiederzuwählen: * Herr Lex Bentner * Herr Abdallah Chatila * Herr Marc Lepièce * Herr Christophe Manset * Herr Ali SherwaniErläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten vonLECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsratszu wählen, die gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr gewähltwerden. Jedes der aktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich ander Generalversammlung für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl, mitAusnahme von Herrn Alexander Rhea, welcher vom Verwaltungsrat per 12. April2024 zurückgetreten ist. Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahlstehenden Verwaltungsratsmitgliedern finden Sie im Geschäftsbericht 2023.4.2 Wiederwahl des Präsidenten des VerwaltungsratsAntrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident desVerwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächstenordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und denStatuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl desVerwaltungsratspräsidenten zuständig, der gemäss Gesetz für ein Jahr ernanntwird.4.3 Wahl / Wiederwahl des Ernennungs- und VergütungsausschussesAntrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- undVergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eineAmtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung derAktionäre: * Herr Lex Bentner * Herr Christophe Manset * Herr Marc LepièceErläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten derLECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder desVergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen aufein Jahr beschränkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsratsgewählt werden. Herr Alexander Rhea stellt sich nicht zur Wiederwahl in denErnennungs- und Vergütungsausschuss, da er aus dem Verwaltungsratzurückgetreten ist.5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und derGeschäftsleitung5.1 Vergütung des VerwaltungsratsAntrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung desVerwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung2025 in der Höhe von CHF 600'000.00. Dieser Betrag ist identisch mitdemjenigen des Vorjahrs.Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und denStatuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungendes Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitereEinzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen desVerwaltungsrats.5.2 Vergütung der Mitglieder der GeschäftsleitungAntrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitungfür das Geschäftsjahr 2025 von CHF 2'350'000.00 zu genehmigen. Dieser Betragist gleich hoch wie der für das Geschäftsjahr 2024 genehmigte Betrag.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten desLECLANCHE SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitunggenehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu denvorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für dieGeschäftsleitung.6. Wiederwahl des unabhängigen StimmrechtsvertretersAntrag des Verwaltungsrats: Herr Manuel Isler, Rechtsanwalt, Genf, alsunabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächstenordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und denStatuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl desunabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig.7. Wiederwahl der RevisionsstelleAntrag des Verwaltungsrats: MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstelle für dasGeschäftsjahr 2024 wiederzuwählen.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten vonLECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz derGeneralversammlung.8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung8.1 ÜbersichtPer 31. Dezember 2023 war und noch immer ist die Gesellschaft im Sinne vonArt. 725b OR überschuldet, verfügt aber über genügend Rangrückstellungen, umdas negative Eigenkapital zu decken. Im Lauf der Jahre 2023 und 2024 wurdenSchulden gegenüber SEF-Lux [1] im Gesamtbetrag von ca. CHF 85'301'668.42subordiniert, was die Bilanzsituation der Gesellschaft vorübergehendverbesserte.Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielleRestrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung derBilanzsituation abzielt.Konkret schlägt der Verwaltungsrat (i) eine Umwandlung bestehender Schuldenim Maximalbetrag von bis zu CHF 84'670'025.30006 in Eigenkapital durch eineordentliche Kapitalerhöhung vor. Um dieser Situation zu begegnen, hat derVerwaltungsrat mit SEF-Lux1, Golden Partner Holding Co. S.à r.l. ("GPHolding") und Golden Partner SA ("GPSA") vereinbart, einen Teil der Schuldengegenüber SEF-Lux1, GP Holding und GPSA im Gesamtbetrag von maximal CHF84'670'025.30006 (die "Schulden") in maximal bis zu 187'685'789 Namenaktiender Gesellschaft mit einem Nennwert von CHF 0. 10 pro Aktie, vorbehaltlichder Erfüllung der Anforderungen nach Schweizer Recht und der Genehmigung derGeneralversammlung der Gesellschaft (die "Debt-to-Equity-Conversion"), (ii)die Änderung von Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zurErhöhung des bedingten Kapitals sowie zur Einführung weiterer wichtigerGründe für die Ausgabe von Aktien aus dem bedingten Kapital (sieheTraktandum 9. 1) und (iii) die Verabschiedung von Artikel 3quater derStatuten der Gesellschaft zur Erhöhung des Kapitalbandes und zur Erteilungweiterer Ermächtigungen an den Verwaltungsrat betreffend Bezugsrechte (vgl.Traktandum 9.2).Zur Durchführung der Debt-to-Equity Conversion muss das Bezugsrecht derAktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhung, die derZustimmung der Aktionäre mit qualifizierter Mehrheit bedarf, ausgeschlossenwerden.Die folgenden juristischen Personen, die zu SEF-Lux1, GP Holding and GPSAgehören, sind Parteien der entsprechenden Finanzierungsvereinbarung undsollen Teil der vorgeschlagenen Debt-to-Equity-Conversion sein (die"Gläubiger"), und sie haben sich verpflichtet, die folgenden Beiträge inEigenkapital umzuwandeln: * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy ("SEF-RE") (der vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 16'116.62832 gegen die Gesellschaft umwandeln, die aus einem Berechnungsfehler im Zusammenhang mit der Berechnung der Zinsen für die Darlehensverträge vom 18. Oktober 2021, 22. November 2021 und 10. Dezember 2021, die gemäss der Umwandlungsvereinbarung vom 26. Oktober 2022 umgewandelt wurden, resultieren (die "SEF Interest Claims"); * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 1'104'547.63068 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 7. Februar 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen um (der "SEF February 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 1'144'986.17532 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 14. März 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF First March 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 7'429'588.92624 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22. März 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF Second March 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 6'568'460.18088 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. April 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF April 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy (der vormalige Gläubiger, Golden Partner Private Equity FOF, fusionierte mit SEF-RE per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 7'477'566.86820 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 30. Mai 2023 in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF May 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 1'132'328.39148 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 13. Juli 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF First July 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 565'547.67204 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 17. Juli 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF Second July 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 8'544'889.99260 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 6. September 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF September 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 7'847'999.55420 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 23. Oktober 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF October 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 5'711'657.24532 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22. November 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF November 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 4'584'506.75124 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. Dezember 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF December 2023 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 4'424'383.26096 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22. Januar 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF January 2024 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 3'642'397.22340 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. Februar 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF February 2024 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 1'642'081.90848 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. März 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF March 2024 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 5'565'547.66560 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 30. April 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF April 2024 Loan") umwandeln; * Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy wird Forderungen in Höhe von CHF 5'417'753.29680 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 21. Mai 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "SEF May 2024 Loan") umwandeln; * AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund (der vormalige Gläubiger, AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - Illiquid Assets Sub-Fund, fusionierte mit AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 4'509'588.86508 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. Juli 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "AM July 2023 Loan") umwandeln; * AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund (der vormalige Gläubiger, AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - Illiquid Assets Sub-Fund, fusionierte mit AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund per 30. November 2023) wird Forderungen in Höhe von CHF 5'269'794.37140 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 10. August 2023, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "AM August 2023 Loan") umwandeln; * GP Holding wird Forderungen in Höhe von CHF 1'613'273.68332 gegen die Gesellschaft aus einem Darlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 22. März 2024, in der jeweils gültigen Fassung sowie fällige Zinsen (der "GP March 2024 Loan") umwandeln; * GPSA wird Forderungen in der Höhe von CHF 457'009.00850 gegen die Gesellschaft umwandeln, die bestimmte ausstehende Beträge aus einer Vermittlungs- und Arrangementgebührenrechnung vom 30. August 2020 und einer Vermittlungs- und Arrangementgebührenrechnung vom 20. August 2021 darstellen (der "GPSA Claim").Die Schulden werden zum volumengewichteten Durchschnittspreis ("VWAP")umgewandelt, der für die 60 Tage vor dem 31. Mai 2024 berechnet wird:- GPSA Claim wird zu 85% des VWAP umgewandelt; und- alle anderen Darlehen/Schulden von SEF Lux and GP Holding werden zu 75%des VWAP umgewandelt.Die vorgeschlagene Debt-to-Equity Conversion soll dazu dienen, denFinanzstatus des Unternehmens und seine Bilanzposition zu verbessern.Wenn die Generalversammlung 2024 zustimmt, muss der Verwaltungsrat dieDebt-to-Equity Conversion innerhalb von sechs Monaten nach derGeneralversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass dieAnforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung neuer Aktienerfüllt werden.8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-ConversionAntrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapitalder Gesellschaft von CHF 58'611'476.90 um maximal CHF 18'768'578.90 aufmaximal CHF 77'380'055.80 zu erhöhen, und zwar durch zwei ordentlicheKapitalerhöhungen wie folgt:8.2.1 Ordentliche Kapitalerhöhung zur Umwandlung des GPSA Claim 1. Gesamter Nennbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden soll: CHF 89'443.00 2. Höhe der zu leistenden Beiträge: CHF 457'009.00850 [2] 3. Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: 894'430 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine 5. Emissionsbetrag: 85% des volumengewichteten Durchschnittspreises ("VWAP") berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2024 (CHF 0.51095) für den GPSA Claim 6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister 7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF 457'009.00850 der Golden Partner SA. Im Gegenzug erhält der Gläubiger 894'430 voll einbezahlte Namenaktien zu einem Ausgabepreis von CHF 0.51095 pro Aktie 8. Besondere Vorteile: Keine 9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss den Bestimmungen der Statuten 10. Bezugsrechte: Die gesamte nominale Erhöhung von CHF 89'443.00 wird von Golden Partner SA, gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien in Höhe von 894'430 ausgeschlossen ist.Vorbehaltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wirddas daraus resultierende Agio mit einem Verlustvortrag von CHF 367'566.01 zuSanierungszwecken verrechnet.8.2.2 Ordentliche Kapitalerhöhung zur Umwandlung sonstiger Darlehen /Schulden von SEF-Lux und GP Holding 1. Gesamter maximaler Nennbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden soll: Maximalbetrag bis zu CHF 18'679'135.90 2. Maximale Höhe der zu leistenden Beiträge: Maximalbetrag bis zu CHF 84'213'016.29156 [3] 3. Maximale Anzahl, Nennwert und Art der neuen Aktien: Maximalbetrag bis zu 186'791'359 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine 5. Emissionsbetrag: 75% des VWAP berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2024 (CHF 0.45084) für alle sonstigen Darlehen von SEF-Lux and GP Holding 6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister 7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung mit einem Maximalbetrag bis zu CHF 84'213'016.29156:- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 16'116.62832 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 35'748 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreis vonCHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'104'547.63068 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 2'449'977 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'144'986.17532 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 2'539'673 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 7'429'588.92624 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 16'479'436 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 6'568'460.18088 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 14'569'382 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 7'477'566.86820 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 16'585'855 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'132'328.39148 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 2'511'597 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF 565'547.67204 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 1'254'431 voll eingezahlte Namenaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 8'544'889.99260 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 18'953'265 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 7'847'999.55420 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger17'407'505 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'711'657.24532 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 12'668'923 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 4'584'506.75124 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 10'168'811 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 4'424'383.26096 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 9'813'644 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 3'642'397.22340 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 8'079'135 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'642'081.90848 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 3'642'272 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'565'547.66560 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 12'344'840 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'417'753.29680 des StrategicEquity Fund SCA SICAV RAIF - Renewable Energy, Luxemburg. Im Gegenzug erhältder Gläubiger 12'017'020 voll eingezahlte Namensaktien zu einem Ausgabepreisvon CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 4'509'588.86508 der AMInvestment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund, Luxemburg. ImGegenzug erhält der Gläubiger 10'002'637 voll eingezahlte Namensaktien zueinem Ausgabepreis von CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 5'269'794.37140 der AMInvestment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fund, Luxemburg. ImGegenzug erhält der Gläubiger 11'688'835 voll eingezahlte Namensaktien zueinem Ausgabepreis von CHF 0.45084 pro Aktie;- durch Verrechnung einer Forderung von CHF 1'613'273.68332 der GoldenPartner Holding, Luxembourg. Im Gegenzug erhält der Gläubiger 3'578'373 volleinbezahlte Namenaktien zu einem Ausgabepreis von CHF 0.45084 pro Aktie; 8. Besondere Vorteile: Keine 9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss den Bestimmungen der Statuten 10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung im Maximalbetrag von bis zu CHF 18'679'135.90 wird von den Gläubigern gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien im Maximalbetrag von bis zu 186'791'359 ausgeschlossen ist.Vorbehaltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wirddas daraus resultierende Agio mit einem Verlustvortrag von CHF 65'533'880.39zu Sanierungszwecken verrechnet.Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und istüberschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringendeNotwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zusanieren. Um die finanzielle Situation der Gesellschaft und ihre Bilanz zuverbessern, wird die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital, bestehend auszwei Tranchen von neu ausgegebenem Kapital, vorgeschlagen. Um dieDebt-to-Equity Conversion durchzuführen und die erforderliche Anzahl neuerAktien an die Gläubiger auszugeben, ist es erforderlich, das Aktienkapitalder Gesellschaft unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre um denmaximalen Gesamtnennbetrag von CHF 18'768'578.90 zu erhöhen. InÜbereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es der Generalversammlung, eineordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zu beschliessen; für die beidenvorgeschlagenen Kapitalerhöhungen zur Umwandlung von Fremd- in Eigenkapitalist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art. 704 Abs. 1 Ziff. 3 und Ziff. 4 ORerforderlich. Dies aufgrund der Eigenschaft der Debt-to-Equity Conversion,Forderungen mit Schulden zu verrechnen, wodurch neue Aktien gezeichnetwerden, sowie da das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird. Ummöglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer in Anspruch nehmen zukönnen, wird vorgeschlagen, das durch die Kapitalerhöhungen entstandene Agiobuchhalterisch sofort mit dem Verlustvortrag nach Abschluss derKapitalerhöhungen zu verrechnen.9. Erhöhung und Änderung des bedingten Kapitals und Verabschiedung desKapitalbandes9.1 Erhöhung und Änderung des bedingten KapitalsAntrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und desAbschlusses dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, die Ermächtigungdes Verwaltungsrates in Artikel 3quinquies der Statuten zu ändern und denBetrag der aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft auszugebenden Aktienzu erhöhen sowie weitere Umstände aufzunehmen, unter denen derVerwaltungsrat das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre bei der Ausgabe vonAktien aus dem bedingten Kapital ausschliessen kann. Artikel 3quinquies (alt) Artikel 3quinquies (neu) Das Aktienkapital kann um maximal Das Aktienkapital kann um maximal CHF 16'159'854.40 erhöht werden CHF 38'466'387.70 erhöht werden durch die Ausgabe von maximal durch die Ausgabe von maximal 161'598'544 voll einbezahlten 384'663'877 voll einbezahlten Aktien mit einem Nennwert von CHF Aktien mit einem Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie. Die Erhöhung 0.10 pro Aktie. Die Erhöhung erfolgt durch Ausübung von erfolgt durch Ausübung von Wandelund/oder Optionsrechten Wandlungsund/oder Optionsrechten und/oder ähnlichen Rechten, die und/oder ähnlichen Rechten, die in in Verbindung mit neuen oder Verbindung mit neuen oder bereits bereits ausgegebenen ausgegebenen Optionsrechten, Optionsrechten, ähnlichen ähnlichen Wertpapieren, Darlehen Wertpapieren, Darlehen oder oder sonstigen Finanzinstrumenten sonstigen Finanzinstrumenten oder oder vertraglichen Wertpapieren vertraglichen Wertpapieren der der Gesellschaft oder einer ihrer Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften gewährt Konzerngesellschaften gewährt werden, und/oder durch Ausübung werden, und/oder durch Ausübung von Optionsrechten, die von der von Optionsrechten, die von der Gesellschaft oder einer ihrer Gesellschaft oder einer ihrer Konzerngesellschaften ausgegeben Konzerngesellschaften ausgegeben werden ("Finanzinstrumente"). Die werden ("Finanzinstrumente"). Die Ausübung von Wandel-, Optionsoder Ausübung von Wandel-, Optionsoder ähnlichen Rechten sowie der ähnlichen Rechten sowie der Verzicht auf diese Rechte können Verzicht auf diese Rechte können elektronisch oder schriftlich elektronisch oder schriftlich erfolgen. Das Bezugsrecht der erfolgen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist bei der Ausgabe von Aktionäre ist bei der Ausgabe von Finanzinstrumenten ausgeschlossen. Finanzinstrumenten Die gegenwärtigen Inhaber der ausgeschlossen. Die gegenwärtigen Finanzinstrumente sind berechtigt, Inhaber der Finanzinstrumente die neuen Aktien zu zeichnen. Die sind berechtigt, die neuen Aktien Bedingungen der Finanzinstrumente zu zeichnen. Die Bedingungen der werden vom Verwaltungsrat Finanzinstrumente werden vom festgelegt. Der Verwaltungsrat ist Verwaltungsrat festgelegt. Der ermächtigt, das Verwaltungsrat ist ermächtigt, Vorwegzeichnungsrecht der das Vorwegzeichnungsrecht der Aktionäre auszuschliessen oder zu Aktionäre auszuschliessen oder zu beschränken: 1) In Verbindung mit beschränken: 1) In Verbindung mit dem Vertrag über ein dem Vertrag über ein Wandeldarlehen mit Recharge ApS Wandeldarlehen mit Recharge ApS ("Recharge") und ACE Energy ("Recharge") und ACE Energy Efficiency SPC ("ACE") vom 7. Efficiency SPC ("ACE") vom 7. Dezember 2014, zusammen mit allen Dezember 2014, zusammen mit allen Änderungen (das "Recharge/ACE Änderungen (das "Recharge/ACE convertible loan agreement"); oder convertible loan agreement"); 1) Im Zusammenhang mit der oder 2) Im Zusammenhang mit der Finanzierung oder Refinanzierung Finanzierung oder Refinanzierung von Investitionen und dem von Investitionen und dem Expansionsplan des Unternehmens. Expansionsplan des Unternehmens. 2) Wenn die Finanzinstrumente an 3) Wenn die Finanzinstrumente an Investoren oder strategische Investoren oder strategische Partner ausgegeben werden; oder 3) Partner ausgegeben werden; oder Wenn die Finanzinstrumente an der 4) Wenn die Finanzinstrumente an nationalen oder internationalen der nationalen oder Börse oder im Rahmen einer internationalen Börse oder im Privatplatzierung ausgegeben Rahmen einer Privatplatzierung werden; oder 4) Wenn ein ausgegeben werden; oder 5) Wenn Unternehmen solche ein Unternehmen solche Finanzinstrumente über ein Finanzinstrumente über ein Bankinstitut oder einen Dritten Bankinstitut oder einen Dritten mit anschliessendem öffentlichen mit anschliessendem öffentlichen Angebot übernimmt; oder 5) Bei Angebot übernimmt; oder 6) Bei einer finanziellen einer finanziellen Umstrukturierung, insbesondere bei Umstrukturierung, insbesondere der Umwandlung von Schulden in bei die Umwandlung von Schulden Eigenkapital. Die Recharge/ACE im in Eigenkapital. Die Recharge/ACE Rahmen des im Rahmen des Recharge/ACE-Wandeldarlehensver- Recharge/ACE-Wandeldarlehensver- trags gemäss Absatz 1 eingeräumten trags gemäss Absatz 1 Wandelrechte sind für die eingeräumten Wandelrechte sind Umstrukturierung und künftige für die Umstrukturierung und Expansion der Gesellschaft künftige Expansion der erforderlich. Die Wandlung erfolgt Gesellschaft erforderlich. Die nach Massgabe des Wandlung erfolgt nach Massgabe Recharge/ACE-Wandeldarlehensvertra- des ges. Die Wandlung kann bis zum 30. Recharge/ACE-Wandeldarlehensver- Juni 2016 ausgeübt werden, wobei trages. Die Wandlung kann bis zum dieses Datum (gemäss den 30. Juni 2016 ausgeübt werden, Bedingungen der jeweiligen wobei dieses Datum (gemäss den Verträge) verlängert werden kann. Bedingungen der jeweiligen Wenn die Vorwegzeichnungsrechte Verträge) verlängert werden kann. auf der Grundlage dieses Artikels Wenn die Vorwegzeichnungsrechte 3 ausgeschlossen werden, gilt im auf der Grundlage dieses Artikels Falle von "bedingtem Aktienkapital 3 ausgeschlossen werden, gilt im zur Finanzierung" Folgendes: Die Falle von "bedingtem Finanzinstrumente werden gemäss Aktienkapital zur Finanzierung" den vorherrschenden Folgendes: Die Finanzinstrumente Marktbedingungen ausgegeben, wobei werden gemäss den vorherrschenden die Finanzierungsund Betriebslage Marktbedingungen ausgegeben, des Unternehmens, der Aktienkurs wobei die Finanzierungsund und/oder andere ähnliche Betriebslage des Unternehmens, Instrumente mit einem Marktwert der Aktienkurs und/oder andere berücksichtigt werden. Ein ähnliche Instrumente mit einem Ausgabepreis unter dem Marktpreis Marktwert berücksichtigt werden. der Aktien ist möglich. Ein Ausgabepreis unter dem Wandel-/Optionsrechte können für Marktpreis der Aktien ist einen Zeitraum von maximal 10 möglich. Wandelrechte können für Jahren, und Optionen für einen einen Zeitraum von maximal 10 Zeitraum von maximal 7 Jahren, Jahren, und Optionen für einen jeweils ab dem Ausgabetag, Zeitraum von maximal 7 Jahren, ausgeübt werden. Die neuen jeweils ab dem Ausgabetag, Namenaktien unterliegen den ausgeübt werden. Die neuen Übertragungsbeschränkungen gemäss Namenaktien unterliegen den Artikel 4 der Statuten der Übertragungsbeschränkungen gemäss Gesellschaft. Artikel 4 der Statuten der Gesellschaft.Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlagenenKapitalerhöhungen von der Generalversammlung genehmigt werden, gibt eineErhöhung des bedingten Kapitals, die Hinzufügung weiterer Ereignisse sowiedie Streichung von Ereignissen, bei denen der Verwaltungsrat dasVorwegzeichnungsrecht der Aktionäre ausschliessen oder einschränken kann,dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit, weitere Mittelzu beschaffen und die finanzielle Lage der Gesellschaft zu verbessern.9.2 Verabschiedung des KapitalbandesAntrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und derDurchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuenArtikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsraterlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu384'663'877 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtungvon bis zu 384'663'877 Aktien herabzusetzen. Artikel 3quater (alt) Artikel 3quater (neu) Der Verwaltungsrat ist Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, ermächtigt, bis zum 28. Juni bis zum 28. Juni 2029 (i) das 2028 (i) das Aktienkapital der Aktienkapital der Gesellschaft durch Gesellschaft durch einmalige einmalige oder mehrmalige Erhöhung oder mehrmalige Erhöhung um um höchstens CHF 115'399'163.20 höchstens CHF 87'917'215.30 durch Ausgabe von höchstens durch Ausgabe von höchstens 384'663'877 voll zu liberierenden 293'057'384 voll zu neuen Namenaktien mit einem Nennwert liberierenden neuen Namenaktien von je CHF 0.10 zu erhöhen und/oder mit einem Nennwert von je CHF (ii) das Aktienkapital der 0.10 zu erhöhen und/oder (ii) Gesellschaft durch einmalige oder das Aktienkapital der mehrmalige Herabsetzung auf Gesellschaft durch einmalige mindestens CHF 38'466'387.80 oder mehrmalige Herabsetzung herabzusetzen. Eine auf mindestens CHF Kapitalherabsetzung kann durch 29'305'738.50 herabzusetzen. Vernichtung von bis zu 384'663'877 Eine Kapitalherabsetzung kann Namenaktien mit einem Nennwert von durch Vernichtung von bis zu je CHF 0.10 und/oder durch 293'057'384 Namenaktien mit Herabsetzung des Nennwerts erfolgen. einem Nennwert von je CHF 0.10 Eine Erhöhung des Aktienkapitals und/oder durch Herabsetzung des durch Übernahme durch ein Nennwerts erfolgen. Eine Finanzinstitut, ein Syndikat von Erhöhung des Aktienkapitals Finanzinstituten oder einen oder durch Übernahme durch ein mehrere andere Dritte, gefolgt von Finanzinstitut, ein Syndikat einem Angebot an die bestehenden von Finanzinstituten oder einen Aktionäre der Gesellschaft, ist oder mehrere andere Dritte, zulässig. Im Falle einer gefolgt von einem Angebot an Kapitalerhöhung: (a) Der die bestehenden Aktionäre der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt Gesellschaft, ist zulässig. Im der Ausgabe, den Ausgabepreis, die Falle einer Kapitalerhöhung: Art der Einlagen, den Zeitpunkt der (a) Der Verwaltungsrat legt den Entstehung des Dividendenanspruchs, Zeitpunkt der Ausgabe, den die Bedingungen für die Ausübung der Ausgabepreis, die Art der Bezugsrechte und die Zuteilung der Einlagen, den Zeitpunkt der nicht ausgeübten Bezugsrechte fest. Entstehung des (b) Der Verwaltungsrat hat das Dividendenanspruchs, die Recht, die Bezugsrechte zu Bedingungen für die Ausübung genehmigen, zu beschränken oder der Bezugsrechte und die aufzuheben. Der Verwaltungsrat kann Zuteilung der nicht ausgeübten nicht ausgeübte Bezugsrechte Bezugsrechte fest. (b) Der annullieren oder solche Rechte Verwaltungsrat hat das Recht, und/oder Aktien zu Marktbedingungen die Bezugsrechte zu genehmigen, zuteilen oder in anderer Weise im zu beschränken oder aufzuheben. Interesse der Gesellschaft Der Verwaltungsrat kann nicht verwenden. (c) Eine Einzahlung durch ausgeübte Bezugsrechte Umwandlung von frei verfügbarem annullieren oder solche Rechte Eigenkapital (auch mittels und/oder Aktien zu Einlagereserven in das Marktbedingungen zuteilen oder Gesellschaftskapital) gemäss Art. in anderer Weise im Interesse 652d OR ist bis zum vollen der Gesellschaft verwenden. (c) Ausgabebetrag je Aktie möglich. (d) Eine Einzahlung durch Der Verwaltungsrat kann in folgenden Umwandlung von frei verfügbarem Fällen das Bezugsrecht aufheben oder Eigenkapital (auch mittels einschränken und es einzelnen Einlagereserven in das Aktionären oder Dritten zugestehen: Gesellschaftskapital) gemäss 1) In Verbindung mit dem ApS Art. 652d OR ist bis zum vollen Recharge Convertible Loan Agreement Ausgabebetrag je Aktie möglich. ("Recharge") und ACE Energy (d) Der Verwaltungsrat kann in Efficiency SPC ("ACE") vom 7. folgenden Fällen das Dezember 2014 (der "Recharge/ACE Bezugsrecht aufheben oder Convertible Loan"), der mehrfach einschränken und es einzelnen geändert wurde, waren die Aktionären oder Dritten Darlehensgeber berechtigt, den zugestehen: 1) In Verbindung gesamten oder einen Teil des mit dem ApS Recharge Emissionspreises durch Aufrechnung Convertible Loan Agreement mit den im Rahmen des Recharge/ACE ("Recharge") und ACE Energy Convertible Loan gewährten Efficiency SPC ("ACE") vom 7. Forderungen zu zahlen; oder 2) Im Dezember 2014 (der Zusammenhang mit dem Recharge/ACE "Recharge/ACE Convertible Convertible Loan, das von Zeit zu Loan"), der mehrfach geändert Zeit geändert wird, wenn die wurde, waren die Darlehensgeber Darlehensgeber von der Gesellschaft berechtigt, den gesamten oder eine Kapitalerhöhung verlangen; oder einen Teil des Emissionspreises 1) Im Zusammenhang mit der durch Aufrechnung mit den im Finanzierung und Refinanzierung von Rahmen des Recharge/ACE Investitionen oder Akquisitionen der Convertible Loan gewährten Gesellschaft (einschliesslich des Forderungen zu zahlen; oder 2) Erwerbs eines Unternehmens oder von Im Zusammenhang mit dem Beteiligungen) oder der Finanzierung Recharge/ACE Convertible Loan, oder Refinanzierung von das von Zeit zu Zeit geändert Akquisitionen durch die Gesellschaft wird, wenn die Darlehensgeber (durch Eigenkapital oder von der Gesellschaft eine Wandeldarlehen); oder 4) In Bezug Kapitalerhöhung verlangen; oder auf Optionen, die der Talisman 3) Im Zusammenhang mit der Infrastructure International Ltd, Finanzierung und Refinanzierung einem mit der Talisman von Investitionen oder Infrastructure Ventures LLP Akquisitionen der Gesellschaft verbundenen Unternehmen, gewährt (einschliesslich des Erwerbs wurden; oder 2) Zur Gewährung einer eines Unternehmens oder von Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von Beteiligungen) oder der bis zu 20 % der Gesamtzahl der Finanzierung oder Aktien bei einer Platzierung oder Refinanzierung von einem Verkauf von Aktien an den Akquisitionen durch die Erstkäufer oder Zeichner; oder 3) Gesellschaft (durch Zur Verwendung der Aktien als Eigenkapital oder Gegenleistung für Fusionen, Wandeldarlehen); oder 4) In Übernahmen oder Investitionen des Bezug auf Optionen, die der Unternehmens und/oder im Talisman Infrastructure Zusammenhang mit Optionen, die International Ltd, einem mit strategischen/Finanzinvesto- der Talisman Infrastructure ren/Joint-Venture-Partnern Ventures LLP verbundenen eingeräumt werden; oder 4) Für die Unternehmen, gewährt wurden; Ausgabe von Aktien oder oder 5) Zur Gewährung einer Wandelschuldverschreibungen, Mehrzuteilungsoption Anleihen, Darlehen und ähnlichen (Greenshoe) von bis zu 20 % der Finanzierungsformen der Gesellschaft Gesamtzahl der Aktien bei einer oder einer Tochtergesellschaft, die Platzierung oder einem Verkauf zum Zwecke von Investitionen oder von Aktien an den Erstkäufer Akquisitionen ausgegeben werden; oder Zeichner; oder 6)Zur oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, Verwendung der Aktien als wenn sich der Ausgabepreis nach dem Gegenleistung für Fusionen, Marktpreis richtet; oder 6) Zur Übernahmen oder Investitionen Verbreiterung der Aktionärsbasis auf des Unternehmens; oder 7) Zur den Finanzund institutionellen Ausgabe neuer Aktien, wenn sich Märkten oder im Zusammenhang mit der der Ausgabepreis nach dem Ausgabe neuer Aktien auf dem inoder Marktpreis richtet, oder 8) Zur ausländischen Aktienmarkt; oder 7) Verbreiterung der Zur Gewährung von Aktien im Inund Aktionärsbasis auf den Ausland zur Erhöhung des Finanzund institutionellen Streubesitzes oder zur Erfüllung von Märkten oder im Zusammenhang Kotierungsvorschriften; oder 8) Für mit der Ausgabe neuer Aktien die Beteiligung von Investoren oder auf dem inoder ausländischen strategischen Partnern; oder 9) Zur Aktienmarkt; oder 9) Zur finanziellen Restrukturierung, Gewährung von Aktien im Inund insbesondere zur Umwandlung von Ausland zur Erhöhung des Fremdin Eigenkapital; oder 10) Zur Streubesitzes oder zur schnellen und flexiblen Erfüllung von Kapitalerhöhung (einschliesslich Kotierungsvorschriften; oder Privatplatzierungen), die ohne den 10) Für die Beteiligung von Ausschluss des Bezugsrechts der Investoren oder strategischen bisherigen Aktionäre kaum gelingen Partnern; oder 11) Zur kann. Innerhalb der Grenzen dieses finanziellen Restrukturierung, Kapitalbandes ist der Verwaltungsrat insbesondere zur Umwandlung von auch ermächtigt, einmal oder Fremdin Eigenkapital; oder 12) mehrmals pro Jahr Zur schnellen und flexiblen Kapitalherabsetzungen durch Kapitalerhöhung Nennwertreduktion vorzunehmen und (einschliesslich den Herabsetzungsbetrag nach Privatplatzierungen), die ohne Anpassung der Statuten an die den Ausschluss des Bezugsrechts Aktionäre auszuzahlen. Die neuen der bisherigen Aktionäre kaum Namenaktien unterliegen den gelingen kann. Innerhalb der Übertragungsbeschränkungen gemäss Grenzen dieses Kapitalbandes Artikel 4 der Statuten der ist der Verwaltungsrat auch Gesellschaft. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, einmal oder berechtigt, den Handel mit mehrmals pro Jahr Bezugsrechten zuzulassen, zu Kapitalherabsetzungen durch beschränken oder auszuschliessen. Er Nennwertreduktion vorzunehmen kann nicht ordnungsgemäss ausgeübte und den Herabsetzungsbetrag Bezugsrechte verfallen lassen oder nach Anpassung der Statuten an solche Rechte oder Aktien, für die die Aktionäre auszuzahlen. Die Bezugsrechte eingeräumt, aber nicht neuen Namenaktien unterliegen ordnungsgemäss ausgeübt worden sind, den Übertragungsbeschränkungen zu gleichen Bedingungen an einen gemäss Artikel 4 der Statuten oder mehrere Anleger platzieren, der Gesellschaft. anderweitig zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Tagesordnungspunkt 8.2vorgeschlagenen Kapitalerhöhungen von der Hauptversammlung genehmigt werden,soll ein neues Kapitalband beschlossen werden, das auch weitereErmächtigungen des Verwaltungsrats in Bezug auf die Bezugsrechte enthält.Die Verabschiedung eines neuen Kapitalbandes gibt dem Verwaltungsrat mehrFlexibilität und die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und diefinanzielle Lage der Gesellschaft zu verbessern.II. JAHRESBERICHTDer Jahresbericht 2023, der die konsolidierte Jahresrechnung, diestatutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und denVergütungsbericht 2023 enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA unterhttps://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.III. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGENDer Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und einWeisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre auszufüllenund per Post an folgende Adresse zu senden haben, wenn sie an derGeneralversammlung teilnehmen oder sich vertreten lassen wollen: areg.ch ag,Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf.Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigenStimmrechtsvertreter (netVote): Die Aktionäre können an den Abstimmungen undWahlen teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreterelektronisch via https://leclanche.netvote.ch. Weisungen erteilen. Dieerforderlichen Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit denschriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung zugestellt. Änderungen derelektronisch übermittelten Weisungen können bis Montag, 24. Juni 2024, 11:59Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit die Aktionärin oder der Aktionär demunabhängigen Stimmrechtsvertreter keine besonderen Weisungen erteilt, weistsie oder er den unabhängigen Stimmrechtsvertreter an, für ihre oder seineAktien im Sinne der Anträge des Verwaltungsrats zu den traktandiertenGeschäften zu stimmen. Dasselbe gilt für Zusatz- oder Alternativanträge zuden in dieser Einladung aufgeführten Traktanden und für neue TraktandenIV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTEAktionäre, die am 14. Juni 2024 um 17.00 Uhr (MESZ) mit Stimmrecht imAktienregister eingetragen sind, sind zur Teilnahme an derGeneralversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt. Sie erhalten ihreZutrittskarte und ihr Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformularsoder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genanntenAdresse.Vom 14. Juni 2024 um 17:00 Uhr (MESZ) bis zum 26. Juni 2024 werden keineEintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht in derHauptversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihreAktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehrstimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihrStimmmaterial zurückzugeben oder umzutauschen.V. VertretungAktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nichtAktionär zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertretervertreten lassen.Herr Manuel Isler, Rechtsanwalt c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel, P.O.Box 385, CH-1211 Geneva, handelt als unabhängiger Vertreter. DasAnmeldeformular mit den ausgefüllten und unterschriebenen Vollmachten ist andie areg.ch ag an die oben genannte Adresse zu senden.Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertretenlassen wollen, senden ihr Anmeldeformular mit der ausgefüllten undunterzeichneten Vollmacht an die oben genannte Adresse zuhanden der areg.chag. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an dieAdresse des Bevollmächtigten gesandt.VI. SpracheDie ordentliche Generalversammlung wird in englischer Sprache abgehalten.Yverdon-les-Bains, 5. Juni 2024 Im Namen des VerwaltungsratsDer VorsitzendeLex BentnerVII. Anhang 1: Erläuterungen zum Traktandum 5Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statutenvorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zurGenehmigung vorlegen: 1. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2025[4] 2. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Jahr 2025 [5]Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zurGenehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unsererVergütungspolitik.Ausserdem haben wir Ihnen unter Traktandum 1.2 die Möglichkeit gegeben,konsultativ über den Vergütungsbericht 2023 abzustimmen.Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag desVerwaltungsrats (Traktandum 5.1)Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung für den Verwaltungsrat beträgtCHF 600'000.00 und besteht aus einem fixen Honorar. Dieser Betrag istidentisch mit demjenigen der Vorperiode.Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenenSozialversicherungsbeiträge für die Mitglieder des Verwaltungsrats, die überdie Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern desVerwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungengewährt.Erläuterungen zum beantragten maximalen Vergütungsbetrag derGeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2025 (Traktandum 5.2)Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2'350'000.00 alsmaximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für dasGeschäftsjahr 2025. Dieser Betrag ist identisch mit dem für dasHaushaltsjahr 2024 genehmigten.Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der ordentlichenGeneralversammlung jedes Jahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitungfür das nächste Geschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlageneGesamtbetrag der maximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variablekurzfristige Vergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung,die in diesem Jahr gezahlt oder gewährt wird.Wie im Vergütungsbericht 2023, dargelegt, belief sich die Vergütung derGeschäftsleitung im Geschäftsjahr 2023 auf kCHF 1'112.77. Der vorgeschlagenemaximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellenVergütungspolitik der LECLANCHE SA.Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf derAnnahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und des LECLANCHE SA alleZielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlichgezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgezur Sozialversicherung.[1] SEF-LUX bezieht sich auf: Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF -Renewable Energy, AM Investment S.C.A. SICAV - RAIF - Global Growth Sub-Fundund Strategic Yield Fund S.C.A, die zusammen der Hauptaktionär von Leclanchésind, im Folgenden als "SEF-Lux" bezeichnet. Strategic Equity Fund SCA SICAVRAIF - E Money Strategies (EMS) und Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF -Multi Asset Strategy fusionierten mit Strategic Equity Fund SCA SICAV RAIF -Renewable Energy per 31. März 2023. Golden Partner Private Equity FOFfusionierte mit Strategic Equity Fund SICAV RAIF per 30. November 2023. AMInvestment S.C.A. SICAV - FIS - R&D Sub-Fund, AM Investment S.C.A. SICAV -FIS - Liquid Assets Sub-Fund und AM Investment S.C.A. SICAV - FIS - IlliquidAssets fusionierten zu einem einzigen Sub-Fund AM Investment S.C.A. SICAV -RAIF - Global Growth Sub-Fund per 30. November 2023. Pure Capital S.A. istder der wirtschaftlich Berechtigten gemäss der Meldeplattform der Fachstelleder SIX Exchange Regulation AG - Datum der Veröffentlichung der letztenMeldung: 26. Oktober 2023.[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion umzuwandelnden Schuldenwerden zu 85% des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP)umgewandelt, der in den 60 Tagen vor dem 31. Mai 2024 für den GPSA Claimberechnet wurde.[3] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion umzuwandelnden Schuldenwerden zu 85% des volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP)umgewandelt, der in den 60 Tagen vor dem 31. Mai 2024 für alle Schulden (mitAusnahme des GPSA Claim) berechnet wurde.[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,die auf etwa CHF 0.00 geschätzt werden.[5] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,die auf etwa CHF 135'000.00 geschätzt werden.Über LeclanchéLeclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmenEnergiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. DieGeschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterienund Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision undQualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zumbevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistungsuchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weiseleisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigtderzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländernweltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIXSwiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9HaftungsausschlussDiese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagenüber die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch","vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet","Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten","planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrückeoder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf derProduktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehenderProdukte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oderpotenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seinerGeschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagenverlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellenAnsichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhaltenbekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, diedazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denzukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die indiesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibtkeine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtesUmsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanchéoder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisseerzielen wird. Kontakte Medienkontakte: Schweiz / Europa: Thierry Meyer T: +41 (0) 79 785 35 81 E-Mail: [1]tme@dynamicsgroup.ch Deutschland: Christoph Miller T: +49 (0) 711 947 670 E-Mail: [2]leclanche@sympra.de Ansprechpartner für Investoren: Pasquale Foglia / Pierre Blanc T: +41 (0) 24 424 65 00 E-Mail: [3]invest.leclanche@leclanche.com1. mailto:tme@dynamicsgoup.ch 2. mailto:leclanche@sympra.de 3. mailto:invest.leclanche@leclanche.com---------------------------------------------------------------------------Ende der Adhoc-Mitteilung--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Leclanché SA Av. des Sports 42 1400 Yverdon-les-Bains Schweiz Telefon: +41 (24) 424 65-00 Fax: +41 (24) 424 65-20 E-Mail: investors@leclanche.com Internet: www.leclanche.com ISIN: CH0110303119, CH0016271550 Valorennummer: A1CUUB, 812950 Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 1918045Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1918045 05.06.2024 CET/CEST°