VIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 je Aktie festgelegt^EQS-Ad-hoc: VIB Vermögen AG / Schlagwort(e): Squeeze-OutVIB Vermögen AG: Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichenSqueeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaftauf EUR 14,96 je Aktie festgelegt24.06.2024 / 19:09 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS GroupAG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Art 17 der Verordnung (EU)Nr. 596/2014(Marktmissbrauchsverordnung)Höhe der Barabfindung für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei derBBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft auf EUR 14,96 jeAktie festgelegtVIB Vermögen AG, Tilly-Park 1, 86633 Neuburg/Donau, 24. Juni 2024Die VIB Vermögen AG, Neuburg an der Donau, ISIN DE000A2YPDD0, ("VIB") hatheute dem Vorstand der BBI Bürgerliches Brauhaus ImmobilienAktiengesellschaft, Ingolstadt, ISIN DE0005280002, ("BBI") einkonkretisiertes Verlangen zur Einberufung der ordentlichen Hauptversammlungder BBI zur Beschlussfassung über die Übertragung der Aktien sämtlicherMinderheitsaktionäre der BBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenenBarabfindung gemäß § 62 Abs. 1 und Abs. 5 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG(verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out) übermittelt.Die VIB hält derzeit rund 94,88 % des Grundkapitals der BBI und ist damitderen Hauptaktionärin im Sinne von § 62 Abs. 5 UmwG. Die VIB hat dieangemessene Barabfindung auf einen Betrag in Höhe von EUR 14,96 je Aktie derBBI festgelegt. Die Höhe der Barabfindung wurde von der VIB auf derGrundlage einer durch einen neutralen Gutachter durchgeführtenUnternehmensbewertung der BBI festgelegt. Die Angemessenheit derBarabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten undbestellten sachverständigen Prüfer überprüft. Der gerichtlich bestelltesachverständige Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er nachderzeitigem Stand im Ergebnis die Angemessenheit der festgelegtenBarabfindung bestätigen wird.Der Verschmelzungsvertrag zwischen der VIB als übernehmender Gesellschaftund der BBI als übertragender Gesellschaft soll in Kürze abgeschlossen undnotariell beurkundet werden. Die ordentliche Hauptversammlung der BBI, dieeinen Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre derBBI auf die VIB gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung in Höhe vonEUR 14,96 je Aktie fassen soll ("Übertragungsbeschluss"), wirdvoraussichtlich am 13. August 2024 stattfinden. Die ordentlicheHauptversammlung der VIB, der der Verschmelzungsvertrag zur Zustimmungvorgelegt werden soll ("Verschmelzungsbeschluss"), wird am 14. August 2024stattfinden.Das Wirksamwerden des verschmelzungsrechtlichen Squeeze-outs hängt noch vonder zustimmenden Beschlussfassung der ordentlichen Hauptversammlung der BBIüber den Übertragungsbeschluss, der zustimmenden Beschlussfassung derordentlichen Hauptversammlung der VIB über den Verschmelzungsbeschluss undder Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der BBIund der Verschmelzung in das Handelsregister der BBI und VIB ab.Der Vorstand der VIB Vermögen AGKontaktVIB Vermögen AGInvestor Relations:Tilly-Park 186633 Neuburg/DonauTel.: + 49 (0)8431 9077-961Fax: + 49 (0)8431 9077-1961E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.deWichtiger HinweisDiese Veröffentlichung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eineAufforderung zum Kauf von Wertpapieren dar.Soweit in dieser Veröffentlichung in die Zukunft gerichtete Aussagenenthalten sind, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch die Worte"werden", "erwarten", "glauben", "schätzen", "beabsichtigen", "anstreben","davon ausgehen" und ähnliche Formulierungen gekennzeichnet. Diese Aussagenbringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen derVIB Vermögen AG und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck.Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen,Schätzungen und Prognosen, die die VIB Vermögen AG und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keineAussage über ihre zukünftige Richtigkeit. Zukunftsgerichtete Aussagenunterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagensind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich der VIB Vermögen AG oder dermit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigtwerden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den inden zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichenkönnen. Die VIB Vermögen AG übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche in dieZukunft gerichtete Aussagen fortzuschreiben oder an zukünftige Ereignisseoder Entwicklungen anzupassen.Ende der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------24.06.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: VIB Vermögen AG Tilly-Park 1 86633 Neuburg/Donau Deutschland Telefon: +49 (0)8431 / 9077 961 Fax: +49 (0)8431 / 9077 1961 E-Mail: anja.landes-schell@vib-ag.de Internet: www.vib-ag.de ISIN: DE000A2YPDD0 WKN: A2YPDD Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München (m:access), Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1931949Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1931949 24.06.2024 CET/CEST°