Mitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE^EQS-News: Multitude SE / Schlagwort(e): HauptversammlungMitteilung zur außerordentlichen Hauptversammlung der Multitude SE03.07.2024 / 07:30 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------MITTEILUNG ZUR AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG DER MULTITUDE SEDie Aktionäre der Multitude SE ("Gesellschaft" und/oder "Multitude") werdenhiermit darüber informiert, dass am 21. August 2024 um 08:00 Uhr UTC (10:00Uhr CEST) eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft,stattfindet.Die außerordentliche Hauptversammlung findet im ST Business Centre, 120, TheStrand, Gzira, GZR 1027, Malta, statt. Instruktionen für die Teilnahme sindin Abschnitt 3 dieser Mitteilung enthalten.Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache und persönlich abgehalten.1 Tagesordnung der HauptversammlungAn der Hauptversammlung werden die folgenden Tagesordnungspunkte behandelt:Generelles: 1. Eröffnung der Hauptversammlung und Ernennung des VorsitzendenDie Ernennung des Vorsitzenden erfolgt gemäß Artikel 59 der Satzung derGesellschaft (die "Satzung"). 2. QuorumGemäß Artikel 56 der Satzung ist die Hauptversammlung beschlussfähig, wennmindestens ein (1) Aktionär persönlich oder durch einen Bevollmächtigtenanwesend ist und das Recht hat, an der Hauptversammlung teilzunehmen undabzustimmen.Besondere Angelegenheiten (außerordentliche Beschlüsse): 3. Genehmigung der Umwandlung der Gesellschaft in eine (maltesische) Public Limited Liability Company und der damit verbundenen Änderung der Firma der Gesellschaft sowie der Änderung der Satzung der GesellschaftDer Verwaltungsrat der Gesellschaft ("Verwaltungsrat") stellt den Aktionärenden Antrag, durch außerordentlichen Beschluss die Umwandlung derGesellschaft von einer Societas Europaea in eine Public Limited LiabilityCompany ("p.l.c.") im Sinne von Artikel 2 des Companies Act, Kapitel 386 desmaltesischen Rechts (der "Companies Act") in Übereinstimmung mit denBestimmungen von Artikel 66 der Verordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates derEuropäischen Union in der geltenden Fassung (die "SE-Verordnung") zugenehmigen (die "Umwandlung").In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat gemäß Artikel 66 derSE-Verordnung einen Entwurf des Umwandlungsplans (der "Umwandlungsplan") undeinen Bericht (der "Bericht des Verwaltungsrats") erstellt, um (a) diewirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte der Umwandlung zu erläutern und zubegründen und (b) die Auswirkungen der Umwandlung für die Aktionäre undArbeitnehmer der Gesellschaft zu definieren.Vor der Hauptversammlung wird der Verwaltungsrat auch einen Bericht vonPricewaterhouseCoopers Malta (als unabhängige Sachverständige) einholen, derbestätigt, dass die Gesellschaft über Vermögenswerte verfügt, die mindestensihrem Kapital entsprechen (der "Sachverständigenbericht").Die Aktionäre werden darüber informiert, dass der Umwandlungsplan derzeitvom maltesischen Handelsregister ("MBR") im Hinblick auf dieVeröffentlichung gemäß Artikel 66 der SE-Verordnung geprüft wird.Darüber hinaus schlägt der Verwaltungsrat im Zusammenhang mit der Umwandlungvor, (1) den Namen der Gesellschaft von 'Multitude SE' in 'Multitude p.l.c.'zu ändern und (2) die derzeitige Satzung der Gesellschaft ('Memorandum andArticles of Assocation', "M&A") in ihrer Gesamtheit zu ersetzen, um unteranderem die Änderung des Namens der Gesellschaft widerzuspiegeln und die M&Amit den Anforderungen des Companies Act in Bezug auf Public LimitedLiability Company in Einklang zu bringen (die "revidierte M&A").Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher vor, folgendenaußerordentlichen Beschluss zu fassen:"(1) Dass die Umwandlung der Gesellschaft von einer Societas Europaea ineine (maltesische) Public Limited Liability Company ("Umwandlung") gemässVerordnung (EG) Nr. 2571/2011 des Rates der Europäischen Union, in dergeltenden Fassung (die "SE-Verordnung") hiermit genehmigt wird;(2) Dass der Entwurf des Umwandlungsplans, in dem die rechtlichen undwirtschaftlichen Aspekte der Umwandlung erläutert und begründet werden unddie Auswirkungen der Umwandlung auf die Aktionäre und Arbeitnehmer derGesellschaft dargelegt werden, hiermit genehmigt wird;(3) Dass alle vorgeschlagenen Änderungen an der aktuellen Satzung derGesellschaft ("aktuelle M&A") genehmigt werden und dass die aktuelle Satzungin ihrer Gesamtheit durch die revidierte Satzung in der vorliegenden Formoder im Wesentlichen in der gleichen Form ersetzt wird, wie sie denAktionären zusammen mit der Einladung zur ausserordentlichenHauptversammlung übermittelt wurde ("revidierte M&A"); und(4) Den Sekretär der Gesellschaft und/oder einen Verwaltungsrat derGesellschaft, jeweils einzeln, zu ermächtigen: i. alle Handlungen vorzunehmen und alle Dokumente zu unterzeichnen, die erforderlich sind, um diese Beschlüsse zu vollziehen; ii. alle vom maltesischen Handelsregister (Malta Business Registry) angeordneten Änderungen an den revidierten M&A vorzunehmen; iii. die revidierten M&A im Namen der Gesellschaft zu unterzeichnen; iv. einen beglaubigten Auszug dieser Beschlüsse auszustellen; und v. die revidierten M&A und den vorgenannten Auszug beim MBR und/oder jeder anderen zuständigen Behörde, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen, einzureichen. 4. Genehmigung der Sitzverlegung der Gesellschaft in die Schweiz nach Abschluss der UmwandlungAls Teil des umfassenderen Sitzverlegungsprojekts der Gesellschaft beantragtder Verwaltungsrat, dass die Gesellschaft, vorbehaltlich der erfolgreichenUmsetzung der Umwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einerSocietas Europaea in eine maltesische Public Limited Liability Company), denProzess der Sitzverlegung von Malta in die Schweiz in Übereinstimmung mitden Bestimmungen der Continuation of Companies Regulations (SubsidiaryLegislation 386.05 des maltesischen Rechts) und dem Schweizer Recht(insbesondere den einschlägigen Bestimmungen des Schweizer Bundesgesetzesüber das Internationale Privatrecht) einleitet. Der Verwaltungsrat nimmtferner zur Kenntnis, dass die Sitzverlegung in die Schweiz davon abhängt,dass (a) die Gesellschaft einen positiven Bescheid der FINMA erhält und (b)die Bescheide der finnischen Steuerverwaltung rechtskräftig werden (dassheisst, dass gegen die Bescheide innerhalb der in der Rechtsmittelbelehrungfür jeden Bescheid angegebenen Frist keine Rechtsmittel beimVerwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden, und im Falle einesRechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig, wenn (i) gegen dieEntscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki kein Rechtsmittel eingelegtwurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgericht keine Berufung gegen dieEntscheidungen zulässt und schließlich (iii) im Falle positiver Entscheidedes obersten Verwaltungsgerichts).Der Gesellschaft wurde mitgeteilt, dass die Eintragung der Gesellschaft indas Handelsregister des Kantons Zug, Schweiz, als eine in der Schweizfortbestehende Gesellschaft nach schweizerischem Recht weder die Kontinuitätder Gesellschaft beeinträchtigt noch das Vermögen der Gesellschaft berührtund die Gesellschaft alle ihre Vermögenswerte, Rechte, Verbindlichkeiten undVerpflichtungen behält.In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat für die Aktionäre eine Tabelleerstellt, in der die Rechte von Minderheitsaktionären nach maltesischemRecht mit denen von Minderheitsaktionären nach Schweizer Recht verglichenwerden (die "Vergleichstabelle").Der Verwaltungsrat beantragt der Hauptversammlung daher, den folgendenaußerordentlichen Beschluss zu fassen, der auch die Genehmigung derrevidierten Statuten in Übereinstimmung mit dem schweizerischenGesellschaftsrecht beinhaltet, die mit dem Inkrafttreten der Sitzverlegungvon Malta in die Schweiz in Kraft treten werden (die "Schweizer Statuten"):"(1) Sitzverlegung von Malta nach Zug (Kanton Zug), SchweizDie Sitzverlegung der Gesellschaft von Malta nach Zug, Schweiz, inÜbereinstimmung mit den Bestimmungen der Continuation of CompaniesRegulations (Subsidiary Legislation 386.05 des maltesischen Rechts) und desschweizerischen Rechts, vorbehaltlich (a) des Wirksamwerdens (d.h. sobalddie revidierten Statuten der Gesellschaft vom maltesischen Handelsregister(Malta Business Registry) eingetragen sind) der Umwandlung (d.h. derUmwandlung von Multitude von einer Societas Europaea in eine maltesischePublic Limited Liability Company), (b) dass die Rulings der FinnischenSteuerverwaltung rechtskräftig werden (dass heisst, dass gegen die Bescheideinnerhalb der in der Rechtsmittelbelehrung für jeden Bescheid angegebenenFrist keine Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Helsinki eingelegt wurden,und im Falle eines Rechtsmittelverfahrens, ist der Bescheid rechtskräftig,wenn (i) gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Helsinki keinRechtsmittel eingelegt wurde oder (ii) wenn das oberste Verwaltungsgerichtkeine Berufung gegen die Entscheidungen zulässt und schließlich (iii) imFalle positiver Entscheide des obersten Verwaltungsgerichts) und (c) desVorliegens eines positiven Bescheids der FINMA, zu genehmigen (die"Sitzverlegung");(2) Änderung des Sitzes der GesellschaftDass sich der neue Sitz der Gesellschaft nach der Sitzverlegung in der StadtZug (Kanton Zug, Schweiz) befinden wird;(3) Änderung der Firma der GesellschaftDie Änderung der Firma von Multitude p.l.c. zu Multitude AG (mit denÜbersetzungen "Multitude Ltd" und "Multitude SA") per Sitzverlegung zugenehmigen.Infolgedessen und unter Berücksichtigung der Änderung des Sitzes derGesellschaft gemäß Beschluss (2) oben, wird Artikel 1 der Schweizer Statuten(wie in Beschluss (5) unten definiert) wie folgt lauten: 1 Firma und Sitz Unter der 1 Name and Registered Seat Under the Firma Multitude AG (Multitude corporate name of Multitude AG Ltd) (Multitude SA) besteht (Multitude Ltd) (Multitude SA) exists mit Sitz in Zug auf for an unlimited period of time a unbestimmte Dauer eine corporation limited by shares Aktiengesellschaft gemäss Art. according to art. 620 et seq. of the 620 ff. des Schweizerischen Swiss Code of Obligations (CO) with Obligationenrechts (OR) (die registered seat in Zug (the "Gesellschaft"). "Company").(4) Änderung des Zwecks der GesellschaftDie Änderung des Wortlauts des Gesellschaftszwecks in Artikel 2 derSchweizer Statuten (wie in Beschluss (5) unten definiert), perSitzverlegung, wie folgt zu genehmigen: Zweck 1 Zweck der Gesellschaft ist Purpose 1 The purpose of the der Erwerb, das Halten, die Company is to acquire, hold, Verwaltung, die Verwertung und die manage, exploit and sell, Veräusserung von inund whether directly or indirectly, ausländischen Beteiligungen, ob interests in participations in direkt oder indirekt, unter anderem Switzerland and abroad, inter an Unternehmen, die insbesondere in alia in companies active among den Bereichen other things in financial Finanzdienstleistungen wie services, such as consumer Verbraucherkrediten, Mikrokrediten credits, microcredits and other und anderen Krediten und credits and financing, as well Finanzierungen tätig sind, sowie as to provide services die Erbringung von internally or to other Dienstleistungen, intern oder für subsidiaries of the group to andere Tochtergesellschaften des which the Company belongs 2 The Konzerns, zu dem die Gesellschaft Company may acquire, hold, gehört. 2 Die Gesellschaft kann manage and sell participations Beteiligungen an Gesellschaften in companies of all kinds in aller Art in der Schweiz und im Switzerland and abroad. 3 The Ausland erwerben, halten, verwalten Company may also carry out any und veräussern. 3 Die Gesellschaft and all transactions and enter kann ausserdem alle Geschäfte into any and all agreements abschliessen und Vereinbarungen which serve directly or eingehen, die direkt oder indirekt indirectly its corporate purpose dem Gesellschaftszweck dienen oder or are directly related thereto. mit diesem in direktem Zusammenhang 4 The Company may (directly or stehen. 4 Die Gesellschaft kann indirectly) grant loans or ihren direkten oder indirekten provide other types of financing Tochtergesellschaften (direkt oder to its direct or indirect indirekt) Darlehen oder andere subsidiaries. The Company may Finanzierungen gewähren. Die grant guarantees, security Gesellschaft kann für interests and other undertakings Verbindlichkeiten von solchen of any kind in respect of Gesellschaften Garantien, obligations of such companies, Sicherheiten und andere including by means of fiduciary Verpflichtungen jeglicher Art transfers or fiduciary gewähren, einschliesslich durch assignments of, and pledges fiduziarische Übereignungen oder over, assets of the Company. The Abtretungen von und Pfandrechten an Company may further operate or Vermögenswerten der Gesellschaft. participate in cash pooling Die Gesellschaft kann ferner ein arrangements of any kind. Any Cash-Pooling (jeglicher Art) transaction referred to in this betreiben oder daran teilnehmen. paragraph may be entered into Jede in diesem Absatz genannte irrespective of any Transaktion kann unabhängig von concentration of risk and with allfälligen Klumpenrisiken und mit or without any compensation. 5 oder ohne Gegenleistung erfolgen. 5 The Company may set up branch Die Gesellschaft kann offices and subsidiaries in Zweigniederlassungen und Switzerland and abroad and Tochtergesellschaften in der acquire, manage, hold and sell Schweiz und im Ausland errichten real estate. und Grundstücke erwerben, halten, verwalten und veräussern.(5) Generelle Revision der Statuten, insbesondere Anpassung der Statutenbezüglich Übereinstimmung mit der schweizerischen GesetzgebungAuf artikelweise Beratung zu verzichten und die revidierten Statuten, welchevollständig dem Schweizerischen Aktienrecht entsprechen (die "SchweizerStatuten"), per Sitzverlegung zu genehmigen. Der Schweizer Statuten liegenvor;(6) Anerkennung der schweizerischen Gesetzgebung als anwendbare bzw.massgebende RechtsordnungDie schweizerische Gesetzgebung (insbesondere das schweizerischeAktienrecht), per Sitzverlegung, als anwendbare bzw. massgebendeRechtsordnung, anzuerkennen;(7) Feststellungen über den Mittelpunkt der GeschäftstätigkeitDen Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft, per Sitzverlegung,in Zug, Schweiz, zu beschliessen bzw. festzustellen;(8) Bestätigung der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder und desVerwaltungsratspräsidenten(8.1) Bestätigung von Ari Tiukkanen als Mitglied des VerwaltungsratsDie Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des Verwaltungsrats für eineAmtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungendet, zu bestätigen;(8.2) Bestätigung von Goutam Challagalla als Mitglied des VerwaltungsratsDie Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des Verwaltungsrats für eineAmtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungendet, zu bestätigen;(8.3) Bestätigung von Jorma Jokela als Mitglied des VerwaltungsratsDie Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des Verwaltungsrats für eineAmtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungendet, zu bestätigen;(8.4) Bestätigung von Kristiina Leppänen als Mitglied des VerwaltungsratsDie Wahl von Kristiina Leppänen als Mitglied des Verwaltungsrats für eineAmtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungendet, zu bestätigen;(8.5) Bestätigung von Lea Liigus als Mitglied des VerwaltungsratsDie Wahl von Lea Liigus als Mitglied des Verwaltungsrats für eine Amtszeit,die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zubestätigen;(8.6) Bestätigung von Marion Khüny als Mitglied des VerwaltungsratsDie Wahl von Marion Khüny als Mitglied des Verwaltungsrats für eineAmtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungendet, zu bestätigen;(8.7) Bestätigung und Wahl des VerwaltungsratspräsidentenDie Wahl von Ari Tiukkanen als Verwaltungsratspräsident für eine Amtszeit,die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet, zubestätigen;(9) Wahl des People and Culture Committee(9.1) Wahl von Ari Tiukkanen als Mitglied des People and Culture CommitteeDie Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and CultureCommittee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichenGeneralversammlung endet;(9.2) Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and CultureCommitteeDie Wahl von Goutam Challagalla als Mitglied des People and CultureCommittee für eine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichenGeneralversammlung endet;(9.3) Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture CommitteeDie Wahl von Jorma Jokela als Mitglied des People and Culture Committee füreine Amtszeit, die mit dem Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungendet;(10) Wahl der RevisionsstelleDie PricewaterhouseCoopers AG, Birchstrasse 160, 8050 Zürich,CHE-106.839.438 per Sitzverlegung als Revisionsstelle für die Geschäftsjahre2024 und 2025 zu wählen;(11) Dass die Gesellschaft vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung derUmwandlung (d.h. der Umwandlung von Multitude von einer Societas Europaea ineine maltesische Public Limited Liability Company) hiermit ermächtigt wird: i. beim Malta Nisomess Regsitry ("MBR") eine Genehmigung für den Fortbestand der Gesellschaft in der Schweiz zu beantragen; ii. beim Handelsregister des Kantons Zug die Eintragung als eine in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft zu beantragen; iii. dem MBR die Entscheidung der Gesellschaft mitzuteilen, als in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft eingetragen zu werden; und iv. alle Schritte zu unternehmen und alle Dokumente auszustellen, die erforderlich sind, um die Eintragung als eine in der Schweiz fortbestehende Gesellschaft, unter der Firma 'Multitude AG' (mit den Übersetzungen: 'Multitude Ltd' und 'Multitude SA') mit Sitz in der Stadt Zug (Kanton Zug, Schweiz), zu erwirken.(12) Dass jedes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft hiermit ermächtigtwird, alle Erklärungen, Anmeldungen und Stellungnahmen abzugeben, dieerforderlich sind, um die fortbestehende Gesellschaft in der Schweizeinzutragen und alle damit zusammenhängenden und ergänzenden Handlungenvorzunehmen und alle Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung derGesellschaft in der Schweiz zu unterzeichnen und anzumelden und generellalle Dinge im Interesse der Gesellschaft zu tun, die als notwendig erachtetwerden, damit sie nicht mehr in Malta registriert ist, und alle damitzusammenhängenden Handlungen vorzunehmen." 5. Beendigung der Hauptversammlung2 Unterlagen zur HauptversammlungDiese Mitteilung (die auch die Anträge des Verwaltungsrats zu denTagesordnungspunkten der Hauptversammlung enthält) sowie derUmwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidierten M&A, dieVergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auf der Website derGesellschaft ( www.multitude.com) verfügbar. Der Sachverständigenberichtwird spätestens am 31. Juli 2024 auf der Website der Gesellschaft verfügbarsein. Der Umwandlungsplan, der Bericht des Verwaltungsrats, die revidiertenM&A, die Vergleichstabelle und die Schweizer Statuten sind auch dieserMitteilung beigefügt. Diese Dokumente werden zudem (a) an Aktionäreversandt, die dies beantragen und der Gesellschaft ihre Postanschriftmitteilen, und (b) an der Hauptversammlung zur Verfügung gestellt.Das Protokoll der Hauptversammlung wird spätestens eine Woche nach dem Datumder Hauptversammlung auf der Webseite der Gesellschaft abrufbar sein.3 Instruktionen für die TeilnahmeWICHTIGER HINWEIS: DIESE INSTRUKTIONEN UNTERSCHEIDEN SICH VON DENINSTRUKTIONEN FÜR FRÜHERE HAUPTVERSAMMLUNGEN DER GESELLSCHAFT, WELCHEABGEHALTEN WURDEN, ALS DIE GESELLSCHAFT NOCH IN FINNLAND REGISTRIERT WAR.WIR RATEN IHNEN DAHER, DIE ANWEISUNGEN SORGFÄLTIG ZU LESEN UND SICH BEIBEDARF BERATEN ZU LASSEN. WIR EMPFEHLEN IHNEN ZUDEM, SICH SO BALD WIEMÖGLICH MIT IHRER JEWEILIGEN DEPOTBANK / IHREM NOMINEE IN VERBINDUNG ZUSETZEN. BEI FRAGEN WENDEN SIE SICH BITTE PER E-MAIL AN agm@multitude.com. 1. Nachweisstichtag ('Record Date')Um zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmabgabe berechtigt zusein (und damit die Gesellschaft die Anzahl der abgegebenen Stimmenermitteln kann), müssen die Aktionäre am 22. Juli 2024 in das von derClearstream Banking AG ("Clearstream") geführte Aktionärsregistereingetragen sein. 2. VorbereitendDen Aktionären wird empfohlen, bei ihrer Depotbank / ihrem Nomineeunverzüglich die notwendigen Informationen betreffend die Anmeldung zurHauptversammlung, die Ausstellung von Vollmachtsunterlagen und die Erteilungvon Weisungen einzuholen. In jedem Fall sollten die Aktionäre sicherstellen,dass alle relevanten Weisungen von ihrer Depotbank / ihrem Nominee soschnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstreamübermittelt werden. Clearstream verarbeitet alle eingegangenen Weisungen undleitet sie an die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD') weiter. Diemaltesische Börse wiederum leitet die zusammengefassten Instruktionen an dieGesellschaft weiter.Gemäß der Satzung der Gesellschaft muss die Gesellschaft alle relevantenAktionärsinstruktionen von der Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD')spätestens am 19. August 2024 um 10:00 Uhr CEST erhalten, und alle nachdiesem Zeitpunkt bei der Gesellschaft eingereichten Instruktionen werden alsungültig behandelt. Dementsprechend werden die Aktionäre aufgefordert, sichso bald wie möglich an die jeweiligen Depotbanken / Nominees zu wenden, umsicherzustellen, dass ihre jeweiligen Anweisungen innerhalb der geltendenFrist bei Clearstream eingereicht werden.Die Hauptversammlung wird persönlich unter der oben angegebenen Adresseabgehalten. Aktionäre und Bevollmächtigte, die an der Hauptversammlungteilnehmen möchten, müssen daher die Registrierungsanforderungen für dieHauptversammlung erfüllen und ihre eigenen Vorkehrungen für die Teilnahme ander Hauptversammlung treffen. 3. Persönliche TeilnahmeAktionäre, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen und abstimmenmöchten, müssen ihre Absicht so bald wie möglich ihren jeweiligenDepotbanken / Nominees mitteilen. Die Depotbanken / Nominees sind ihrerseitsverpflichtet, Clearstream die Absicht der Aktionäre, an der Hauptversammlungteilzunehmen, so bald wie möglich und unter Einhaltung der von Clearstreamauferlegten Fristen auf elektronischem Wege mitzuteilen, wobei dieAnweisungen gemäß den bestehenden Verfahren von Clearstream zu übermittelnsind.Die Depotbanken / Nominees können die vollständigen Namen der Aktionäre,Passnummern / Firmenregisternummern (oder ähnliches), vollständige Adressen,Geburtsdatum und Telefonnummern (tagsüber), die Anzahl der Aktien derGesellschaft sowie gegebenenfalls Angaben zu den Bevollmächtigten verlangen.Die im Zusammenhang mit der Anmeldung übermittelten Informationen werdenelektronisch erfasst und ausschließlich für die Hauptversammlung verwendet. 4. StimmrechtsvertreterEin Aktionär, der berechtigt ist, an der Hauptversammlung teilzunehmen undabzustimmen, ist auch berechtigt, einen oder mehrere Bevollmächtigte zuernennen, die im Namen des Aktionärs teilnehmen und abstimmen. EinBevollmächtigter muss kein Aktionär sein. Die Ernennung einesBevollmächtigten muss schriftlich erfolgen und (a) wenn es sich beimAktionär um eine Einzelperson handelt, von dieser unterzeichnet werden oder(b) wenn es sich beim Aktionär um eine Gesellschaft handelt, von einemordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnetwerden. Das von den Aktionären zu verwendende Vollmachtsformular ist auf derWebsite der Gesellschaft verfügbar: www.multitude.com.Aus dem Vollmachtsformular muss klar hervorgehen, ob der Bevollmächtigtenach eigenem Gutdünken oder gemäß den dem Vollmachtsformular beigefügtenAbstimmungsanweisungen abstimmen soll. Die Aktionäre werden daraufhingewiesen, dass sie durch die Übermittlung von Abstimmungsanweisungeneffektiv im Voraus abstimmen.Das unterzeichnete Vollmachtsformular und, falls es sich beim Aktionär umeine Gesellschaft handelt, eine beglaubigte Kopie der Eintragungsurkunde,der Gründungsunterlagen oder eines ähnlichen Dokuments, das dieZeichnungsberechtigung der das Vollmachtsformular unterzeichnenden Personbelegt, müssen so bald wie möglich bei der jeweiligen Depotbank / beimjeweiligen Nominee des Aktionärs eingereicht werden. Die Depotbanken /Nominees sind ihrerseits verpflichtet, die Vollmachtsdaten der Aktionäre soschnell wie möglich und innerhalb der geltenden Fristen an Clearstream zuübermitteln, wobei diese Daten gemäß den bestehenden Verfahren vonClearstream übermittelt werden müssen.Die Aktionäre werden daher angehalten, ihre Vollmachtsformulare (und ggf.beglaubigte Kopien von Eintragungsbescheinigungen o.ä.) so bald wie möglichzu versenden oder abzugeben.Hinweis für die Malta Stock Exchange (als 'Emittenten CSD'):Zusammengefasste Teilnahmemitteilungen und Vollmachtsdaten, die vonClearstream verarbeitet und empfangen wurden, müssen von der Malta StockExchange mindestens 48 Stunden vor dem für die Hauptversammlung anberaumtenZeitpunkt per E-Mail an agm@multitude.com an die Gesellschaft gesendetwerden. 5. Antragsrecht zur Aufnahme von Punkten in die TagesordnungGemäß Artikel 48 der Satzung kann ein Aktionär, der mindestens fünf (5)Prozent des stimmberechtigten ausgegebenen Aktienkapitals der Gesellschafthält (a) von der Gesellschaft die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnungder Hauptversammlung verlangen, vorausgesetzt, dass jedem Punkt eineBegründung oder eine Beschlussvorlage für die Hauptversammlung beigefügtist; und/oder (b) Beschlussvorlagen für Punkte einreichen, die auf dieTagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.Gemäß Artikel 49 der Satzung müssen der Antrag auf Aufnahme von Punkten indie Tagesordnung der Hauptversammlung und die Einreichung vonBeschlussvorlagen in Papierform oder in elektronischer Form (anagm@multitude.com) bis spätestens 6. Juli 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr(CEST)) bei der Gesellschaft eingehen und von der/den einreichendenPerson(en) authentifiziert werden. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet,Anträge von Aktionären zu berücksichtigen, die nach diesem Zeitpunktgestellt werden.Es liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft zu entscheiden, ob die vonden Aktionären eingereichten Anträge ordnungsgemäß eingereicht wurden.Sollte ein Antrag eine Änderung der Tagesordnung der Hauptversammlung (wieoben beschrieben) erfordern, wird die Gesellschaft so bald wie möglich eineüberarbeitete Tagesordnung auf ihrer Website zusammen mit aktualisiertenVollmachtsformularen und Stimmanweisungen (falls vorhanden) zur Verfügungstellen. Den Aktionären wird daher empfohlen, nach Ablauf der oben genanntenFrist auf der Website der Gesellschaft nachzusehen, ob es Änderungen an derTagesordnung gibt, und sicherzustellen, dass sie die neuestenVollmachtsformulare und Stimmanweisungen einreichen. 6. Recht, Fragen zu stellenJeder Aktionär (oder Bevollmächtigte) hat das Recht, bis spätestens 14.August 2024 um 21:59 Uhr (UTC) (23:59 Uhr (CEST)) per E-Mail anagm@multitude.com Fragen an die Gesellschaft zu stellen, die sachbezogensind und sich auf Tagesordnungspunkte der Hauptversammlung beziehen.Eine Antwort auf eine Frage wird in den in Artikel 70 der Satzung genanntenFällen nicht gegeben (eine Kopie der Satzung ist auf der Website derGesellschaft verfügbar). 7. Weitere InformationenZum Datum dieser Mitteilung beträgt die Gesamtzahl der Aktien der MultitudeSE 21'723'960 und jede dieser Aktien gewährt eine Stimme. Die Multitude SEhält 74'993 ihrer Aktien als eigene Aktien. Gemäß Artikel 109 desmaltesischen Companies Acts sind die Aktien, die die Gesellschaft selbsthält, nicht stimmberechtigt. Dementsprechend beträgt die Anzahl derStimmrechte aus den ausgegebenen Aktien 21'648'967.Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Datenentnehmen Sie bitte dem Dokument 'Privacy Notice - Extraordinary GeneralMeeting 2024', das unter www.multitude.com abrufbar ist. Bitte beachten Sieauch die Mitteilung von Clearstream über die Datenschutzbestimmungen derEuropäischen Union, in der dargelegt wird, wie personenbezogene Daten vonClearstream verwendet, gespeichert, übertragen oder anderweitig verarbeitetwerden (https://www.clearstream.com/clearstream-en/about-clearstream/due-diligence/gdpr/dataprotection).-------------------------Malta, 2. Juli 2024MULTITUDE SEDer VerwaltungsratANHANG 1. Umwandlungsplan 2. Bericht des Verwaltungsrats 3. Revidierte M&A (Maltesisches Recht) 4. Vergleichstabelle 5. Schweizer Statuten (Schweizer Recht)About Multitude SE:Multitude is a listed European FinTech company, offering digital lending andonline banking services to consumers, small and medium-sized businesses, andother FinTechs overlooked by traditional banks. The services are providedthrough three independent business units, which are served by our internalBanking-as-a-Service Growth Platform. Multitude's business units areconsumer banking (Ferratum), SME banking (CapitalBox) and wholesale banking(Multitude Bank). Multitude Group employs over 700 people in 25 countriesand offers services in 16 countries, achieving a combined turnover of 230million euros in 2023. Multitude was founded in Finland in 2005 and islisted on the Prime Standard segment of the Frankfurt Stock Exchange underthe symbol 'E4I'. www.multitude.com---------------------------------------------------------------------------03.07.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Multitude SE Ratamestarinkatu 11 A 00520 Helsinki Finnland E-Mail: ir@multitude.com Internet: https://www.multitude.com/ ISIN: FI4000106299 WKN: A1W9NS Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Stockholm EQS News ID: 1938313Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1938313 03.07.2024 CET/CEST°