bet-at-home.com AG: Schweizer Bundesgericht entscheidet in erster Instanz im Streit über Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten^EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssachebet-at-home.com AG: Schweizer Bundesgericht entscheidet in erster Instanz imStreit über Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten11.07.2024 / 18:04 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS GroupAG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG(EU) NR. 596/2014Schweizer Bundesgericht entscheidet in erster Instanz im Streit überUmsatzsteuerpflicht von SportwettenDie bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") hatte zuletzt imzusammengefassten Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht,dass die Eidgenössische Steuerverwaltung der Schweiz (nachfolgend "ESTV")davon ausgeht, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweiz durch dieTochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com Internet Ltd.,Malta, der Umsatzsteuer unterliegt. Die ESTV hat verlangt, dass sich diebet-at-home.com Internet Ltd. in das Register der mehrwertsteuerpflichtigenPersonen eintragen lässt und hat zudem für die Steuerperioden 2013 bis 2017Steuerforderungen auf Zahlung von Umsatzsteuer festgesetzt. Auf dieentsprechenden Ausführungen im zusammengefassten Lagebericht für dasGeschäftsjahr 2023 wird Bezug genommen.Die bet-at-home.com Internet Ltd. und die Gesellschaft vertreten hierzu einegegenteilige Auffassung. Gegen die Entscheidungen der ESTV hat diebet-at-home.com Internet Ltd. daher zunächst Einspruch bei der ESTV und nachdessen Zurückweisung durch die ESTV eine Beschwerde beimBundesverwaltungsgericht der Schweiz eingelegt.Das Bundesverwaltungsgericht hat der Beschwerde durch Urteil, das derbet-at-home.com Internet Ltd. am 10.07.2024 bekannt gegeben wurde, unddessen erste Bewertung heute erfolgt ist, insoweit stattgegeben, dass esdavon ausgeht, dass in Bezug auf die Steuerperiode 2013 absolute Verjährungdes Rechts zur Festsetzung der Steuerforderung eingetreten ist. lm Übrigenwurde die Beschwerde abgewiesen.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die bet-at-home.com Internet Ltd. unddie Gesellschaft prüfen, soweit die Beschwerde abgewiesen wurde, dieEinlegung von Rechtsmitteln und deren potenzielle Erfolgsaussichteneinschließlich der Frage, inwieweit Auswirkungen insb. auf die bisherigePrognose der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2024 aus der Entscheidung(insb. auf Grund zu ändernder Risikobewertung) zu erwarten sind. Daspotenzielle Risiko der bet-at-home.com Internet Ltd. aus einer möglichenPflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer in der Schweiz beträgt unterBerücksichtigung des Teilerfolgs im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts fürden Zeitraum 2014 bis 2017 EUR 1,3 Mio. und ab dem Jahr 2018 bis zum30.06.2024 EUR 2,7 Mio. (jeweils zuzüglich Zinsen). Ein unmittelbarerAbfluss von Finanzmitteln ist derzeit nicht zu erwarten, da bis zu einerfinalen gerichtlichen Entscheidung etwaige Steuerforderungen der ESTVausgesetzt sind.Ende der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------11.07.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: bet-at-home.com AG Tersteegenstrasse 30 40474 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 211 545 598 77 Fax: +49 211 545 598 78 E-Mail: ir@bet-at-home.com Internet: www.bet-at-home.ag ISIN: DE000A0DNAY5 WKN: A0DNAY Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1944683Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1944683 11.07.2024 CET/CEST°