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EQS-Adhoc: Endor AG: Amtsgericht Landshut ermächtigt Aktionäre der Endor AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung (deutsch)


Endor AG: Amtsgericht Landshut ermächtigt Aktionäre der Endor AG zur Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

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EQS-Ad-hoc: Endor AG / Schlagwort(e): Hauptversammlung
Endor AG: Amtsgericht Landshut ermächtigt Aktionäre der Endor AG zur
Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung

16.07.2024 / 15:36 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group
AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Amtsgericht Landshut ermächtigt Aktionäre der Endor AG zur Einberufung einer
außerordentlichen Hauptversammlung

Landshut, 16. Juli 2024 - Die Endor AG (WKN 549166 / ISIN: DE0005491666)
gibt bekannt, dass das Amtsgericht Landshut zwei Aktionäre der Endor AG
ermächtigt hat, eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Die
gerichtliche Ermächtigung umfasst folgende Tagesordnungspunkte:

* Bericht des Vorstands über die aktuelle wirtschaftliche Lage der Endor
AG sowie den Stand von Angeboten, Gesprächen, Verhandlungen und
Vereinbarungen, betreffend die Restrukturierung/Beseitigung der
(drohenden) Zahlungsunfähigkeit der Endor AG

* Entzug des Vertrauens gegenüber den Vorstandsmitgliedern Andres Ruff,
Matthias Kosch, Daniel Meyberg und Belma Nadarevic durch die
Hauptversammlung

* Beschlussfassung über die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern gemäß
§ 103 AktG

* Beschlussfassung über die Wahl zum Aufsichtsrat

* Beschlussfassung über die Bestellung eines Sonderprüfers zur Prüfung des
Verhaltens von Vorstand und Aufsichtsrat im Zusammenhang mit der
Restrukturierung der Endor AG

* Beschlussfassung über die Durchführung einer Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage unter Gewährung des Bezugsrechts an die Aktionäre.

Die antragstellenden Aktionäre beabsichtigen der Hauptversammlung der
Gesellschaft nach Informationen des Vorstands, eine
Bezugsrechtskapitalerhöhung um bis zu EUR 70 Mio. vorzuschlagen. Die neuen
Aktien sollen nach Informationen des Vorstands zu einem Ausgabebetrag von
EUR 1,00 ausgegeben werden.

Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Aktionäre von der Ermächtigung
Gebrauch machen und durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger die
außerordentliche Hauptversammlung einberufen werden.

Die Einberufung und Durchführung der außerordentlichen Hauptversammlung
gefährdet nach Ansicht des Vorstands der Endor AG die Restrukturierung der
Gesellschaft im Rahmen des laufenden Verfahrens nach dem
Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) mit dem
Einstieg des Investors Corsair, weil insbesondere Wechsel im Aufsichtsrat
oder Vorstand sowie Kapitalmaßnahmen dem Investor Corsair ein Recht zur
Kündigung der Zwischenfinanzierung geben und/oder zur Beendigung der
Restrukturierung gemäß dem mit Corsair vereinbarten Term Sheet berechtigen.

Scheitert das laufende StaRUG-Verfahren sind auch die kreditgebenden Banken
zur Kündigung der Standstillvereinbarungen berechtigt.

Die antragstellenden Aktionäre haben dem Vorstand nach wie vor kein
belastbares Finanzierungskonzept vorgelegt. Der Vorstand geht nicht davon
aus, dass die beabsichtigte Kapitalerhöhung der Gesellschaft rechtzeitig und
in ausreichendem Umfang liquide Mittel zur Verfügung stellt.

Insbesondere liegen dem Vorstand keine belastbaren Anhaltspunkte dafür vor,
dass ausreichend Investoren zur Zeichnung der neuen Aktien gegen Leistung
des Ausgabebetrags bereit sind. Selbst eine Zuführung von Eigenkapital in
Höhe von EUR 70 Mio. genügt nach Ansicht des Vorstands derzeit nicht für
eine nachhaltige Sanierung, weil mit diesem Betrag lediglich die Kredite
gegenüber den finanzierenden Banken zurückgeführt werden können, nicht aber
die Zwischenfinanzierung durch Corsair und auch der weitere
Liquiditätsbedarf der Gesellschaft nicht abgedeckt wäre. Auch bei
vollständiger Durchführung der Kapitalerhöhung hätte die Gesellschaft daher
in diesem Fall keine positive Fortführungsprognose.

Eine Beendigung des laufenden StaRUG-Verfahrens ohne belastbares
Refinanzierungskonzept würde zur Insolvenz der Gesellschaft führen und den
Fortbestand des Unternehmens und die Arbeitsplätze erheblich gefährden.

Da die Gesellschaft die laufenden Finanzierungen ohne rechtzeitige Zufuhr
neuer liquider Mittel nicht zurückzahlen kann, würde eine Kündigung von
Finanzierungen dazu führen, dass das StaRUG-Verfahren abgebrochen und die
Gesellschaft einen Insolvenzantrag stellen muss.

Die Gesellschaft beabsichtigt, die Restrukturierung nach dem StaRUG
fortzusetzen. Derzeit geht die Gesellschaft davon aus, dass Corsair und die
kreditgebenden Banken die geplante Restrukturierung mit dem Investor Corsair
weiterhin unterstützen. Der Vorstand der Endor AG nimmt daher zum jetzigen
Zeitpunkt weiterhin eine positive Fortführungsprognose an.

Die Endor AG prüft die Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Entscheidung
des Amtsgerichts.

Über den weiteren Verlauf wird Endor entsprechend den rechtlichen
Anforderungen informieren.

Mitteilende Person
Matthias Kosch, CFO

Ende der Insiderinformation

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Über die Endor AG; www.endor.ag

Die Endor AG entwickelt und vermarktet hochwertige Eingabegeräte wie
High-End-Lenkräder und Pedale für Rennsimulationen auf Spielkonsolen und
PCs. Als "Brainfactory" liegt der Fokus des Unternehmens im Kreativbereich.
Produktentwicklung und Prototypenbau führt Endor in eigener Regie und
gemeinsam mit spezialisierten Technologiepartnern vorwiegend in Deutschland
durch ("Germaneering"). Endor verkauft seine Produkte unter der Marke
FANATEC über e-Commerce in erster Linie an Endkunden in Europa, USA, Kanada,
Australien und Japan.

Endor AG, Investor Relations

Tel.: +49(0)871-9221 222
E-Mail: investor_relations@endor.ag

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Jasmin Dentz, GFD Finanzkommunikation
E-Mail: dentz@gfd-finanzkommunikation.de

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E-Mail: herkenhoff@gfd-finanzkommunikation.de

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