bet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht in Einzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. für Verbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)^EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssachebet-at-home.com AG: Oberster Gerichtshof in Österreich geht inEinzelfallentscheidung von Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd. fürVerbindlichkeiten der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.)20.08.2024 / 18:24 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS GroupAG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG(EU) NR. 596/2014Oberster Gerichtshof der Republik Österreich geht in Einzelfallentscheidungvon Haftung der bet-at-home.com Internet Ltd., Malta, für Verbindlichkeitender bet-at-home.com Entertainment Ltd. (in Liquidation), Malta, aus.Dem Vorstand der bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") ist heuteeine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Republik Österreich(nachfolgend "OGH") zur Kenntnis gelangt. In der Klage gegen diebet-at-home.com Internet Ltd. und die bet-at-home.com Entertainment Ltd.(i.L.) geht es um Forderungen eines nach Einschätzung des OGH spielsüchtigenund während der Teilnahme an Online-Glücksspielen geschäftsunfähigen Klägersauf Erstattung von Spielverlusten. Der Streitwert beträgt EUR 2,8 Millioneninklusive Zinsen.Die bet-at-home.com Internet Ltd. hat die streitgegenständlichenOnline-Glücksspiele nicht als Vertragspartner angeboten, Vertragspartner warallein die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.). Allerdings geht derOGH davon aus, dass in diesem Fall auch die bet-at-home.com Internet Ltd.für erlittene Spielverluste haftet, und zwar nach Deliktsrecht.Die Gesellschaft hält mittelbar sämtliche Anteile an der bet-at-home.comInternet Ltd. und an der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.); eineKonsolidierung der bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) erfolgt nicht.Die bet-at-home.com Internet Ltd. und die Gesellschaft prüfen, inwieweitAuswirkungen insb. auf die bisherige Prognose der Gesellschaft für dasGeschäftsjahr 2024 aus der Entscheidung zu erwarten sind. Dabei sind auchetwaige Ersatz- bzw. Ausgleichs- oder sonstige kompensierende Ansprüchegegen die bet-at-home.com Entertainment Ltd. (i.L.) zu ermitteln und ggf. zuberücksichtigen, diese hat vormals Rückstellungen für die vom OGHentschiedene Sache in Höhe von EUR 2,3 Mio. gebildet.Ende der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------20.08.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: bet-at-home.com AG Tersteegenstrasse 30 40474 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 211 545 598 77 Fax: +49 211 545 598 78 E-Mail: ir@bet-at-home.com Internet: www.bet-at-home.ag ISIN: DE000A0DNAY5 WKN: A0DNAY Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1971781Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1971781 20.08.2024 CET/CEST°