bet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht von Sportwetten^EQS-Ad-hoc: bet-at-home.com AG / Schlagwort(e): Rechtssachebet-at-home.com AG: Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteilsdes Schweizer Bundesgericht in erster Instanz im Streit über dieUmsatzsteuerpflicht von Sportwetten05.09.2024 / 15:32 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS GroupAG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------VERÖFFENTLICHUNG EINER INSIDERINFORMATION GEMÄSS ARTIKEL 17 DER VERORDNUNG(EU) NR. 596/2014Gesellschaft bildet Rückstellung auf Grund des Urteils des SchweizerBundesgericht in erster Instanz im Streit über die Umsatzsteuerpflicht vonSportwettenDie bet-at-home.com AG (nachfolgend "Gesellschaft") hatte am 11.07.2024bekannt gegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht der Schweiz entschiedenhat, dass es davon ausgeht, dass das Angebot von Sportwetten in der Schweizdurch die Tochtergesellschaft der Gesellschaft, die bet-at-home.com InternetLtd., Malta, der Umsatzsteuer unterliegt.Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es werden Rechtsmittel eingelegt. Diedurchgeführte und heute abgeschlossene Prüfung der Erfolgsaussichten derRechtsmittel führt unter Aufgabe der bisherigen Risikobewertung gleichwohlzur Bildung von Rückstellungen in einem Betrag von rund 4,8 Mio. EUR (inkl.Zinsen). Eine bilanzielle Abbildung in der Kapitalmarktberichterstattungerfolgt auf Grund der inzwischen abgeschlossenen Aufstellung desZwischenabschlusses zum 30.06.2024 mit Wirkung zum 30.09.2024.Es wird weiterhin erwartet, dass der bet-at-home.com AG Konzern im laufendenGeschäftsjahr einem Brutto-Wett- und Gamingertrag zwischen 45 Mio. EUR und53 Mio. EUR und ein EBITDA vor Sondereinflüssen (wie im Konzernabschluss zum31.12.2023 definiert) von -1 Mio. EUR bis 2,5 Mio. EUR erreicht. Dervorgenannte Rückstellungsbetrag wird im EBITDA vor Sondereinflüssen nurinsoweit berücksichtigt, wie er in Bezug auf Geschäftsaktivitäten desGeschäftsjahres 2024 gebildet wird.Ende der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------05.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: bet-at-home.com AG Tersteegenstrasse 30 40474 Düsseldorf Deutschland Telefon: +49 211 545 598 77 Fax: +49 211 545 598 78 E-Mail: ir@bet-at-home.com Internet: www.bet-at-home.ag ISIN: DE000A0DNAY5 WKN: A0DNAY Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1982605Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1982605 05.09.2024 CET/CEST°