ATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOB Invest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und der Liquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen^EQS-News: ATOSS Software SE / Schlagwort(e): SonstigesATOSS Software SE: Privatplatzierung von ATOSS Software-Aktien durch AOBInvest und General Atlantic zur Stärkung des Streubesitzes und derLiquidität der Aktie erfolgreich abgeschlossen06.09.2024 / 07:28 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTENSTAATEN, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER EINER ANDEREN GERICHTSBARKEIT, INDER EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG UNGESETZLICH SEIN KÖNNTE. WEITEREINFORMATIONEN ENTNEHMEN SIE BITTE DEM WICHTIGEN HINWEIS AM ENDE DIESERVERÖFFENTLICHUNG.Die ATOSS Software SE ("ATOSS Software") wurde von ihren beiden größtenAktionären, der AOB Invest GmbH ("AOB Invest"), einer Gesellschaft vonAndreas Obereder, dem Vorstandsvorsitzenden und Gründer der ATOSS Software,und der General Atlantic Chronos GmbH ("General Atlantic"), darüberinformiert, dass die angekündigte Privatplatzierung im Wege einesbeschleunigten Bookbuilding-Verfahrens bei institutionellen Investorenerfolgreich abgeschlossen wurde, im Rahmen derer beide Parteien 541.667Aktien der ATOSS Software zu einem Platzierungspreis von EUR120,00 je Aktie,insgesamt 1.083.334 Aktien (entsprechend ca. 6,81% des Grundkapitals derATOSS Software) mit einem Gesamtplatzierungsvolumen von ca. EUR130 Mio.veräußert haben (die "Platzierung").Im Zusammenhang mit der Platzierung werden AOB Invest und General Atlanticdie zwischen den beiden Parteien am 30. Juni 2023 geschlossene ForwardPurchase and Sale Vereinbarung abwickeln, in der ca. 5% der Anteile an ATOSSSoftware von AOB Invest an General Atlantic zu einem vorher vereinbartenPreis übertragen werden (die "Forward Purchase and Sale Vereinbarung").General Atlantic beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Platzierung primär zurFinanzierung der Abwicklung des Forward Purchase and Sale Agreements zuverwenden.AOB Invest bleibt mit einem Anteil von ca. 21,59% (bisher 30,000028%) diegrößte Aktionärin der ATOSS Software und General Atlantic erhöht ihrePosition auf ca. 21,58% (bisher 19,99%). Die Platzierung wird denStreubesitz erhöhen und damit voraussichtlich die Liquidität der ATOSSSoftware Aktie fördern sowie die Basis der institutionellen Investorenverbreitern.AOB Invest und General Atlantic haben sich auf eine 180-tägigeLock-up-Periode geeinigt. Beide Parteien halten sich auch an die im Juni2023 vereinbarte vierjährige Sperrfrist, die es jeder Partei verbietet, dieMehrheit ihrer Anteile ohne die Zustimmung der anderen Partei zu veräußern,was das langfristige Engagement für ATOSS Software unterstreicht.Berenberg, Goldman Sachs und Jefferies agierten als Joint GlobalCoordinators und Joint Bookrunners bei der Platzierung. Hengeler Muellerberiet AOB Invest, Milbank beriet General Atlantic und Willkie Farr &Gallagher beriet die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners bei derPlatzierung.Wichtiger HinweisDiese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staatenvon Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen), Australien,Kanada, Japan oder anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichungrechtswidrig sein könnte, freigegeben, veröffentlicht oder verbreitetwerden. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung kann in bestimmtenRechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitzdieser Bekanntmachung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind,sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten.Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann einen Verstoß gegen dieWertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen.Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabeeines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der ATOSS Software SE oder einerihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,Deutschland oder einer anderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachungnoch irgendetwas in dieser Bekanntmachung darf als Grundlage für ein Angebotin irgendeiner Rechtsordnung dienen oder im Zusammenhang mit einem solchenAngebot verwendet werden. Die angebotenen Wertpapiere sind nicht und wurdennicht gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung(der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten vonAmerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierungnur aufgrund einer Ausnahmeregelung von dem Registrierungserfordernis nachdem Securities Act verkauft oder zum Kauf angeboten werden.Die in dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung von Wertpapierenrichtete sich in den Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumsausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne derVerordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.Juni 2017 (Prospektverordnung) in der jeweils geltenden Fassung sind.Im Vereinigten Königreich richtete sich die in dieser Bekanntmachungbeschriebene Platzierung von Wertpapieren ausschließlich an Personen, die"qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 sind, wie sieaufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 Teil des nationalen Rechtsdes Vereinigten Königreichs ist, und bei denen es sich um Personen handelt,die (i) professionelle Anleger sind, die unter Artikel 19(5) des FinancialServices and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in seinergeänderten Fassung) (die "Order") fallen, oder (ii) Personen sind, die unterArtikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (Gesellschaften mit hohemEigenkapital, Vereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit usw.) oder (iii) andie sie auf andere Weise rechtmäßig übermittelt werden kann (alle diesePersonen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Personen, diekeine Relevanten Personen sind, dürfen nicht auf der Grundlage dieserMitteilung handeln oder sich auf sie verlassen. Jede Investition oderInvestitionstätigkeit, auf die sich diese Mitteilung bezieht, stand nurRelevanten Personen zur Verfügung und wird nur mit Relevanten Personendurchgeführt.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, die ein Angebot oder einen Erwerb derWertpapiere oder eine Verbreitung dieser Mitteilung in einer Rechtsordnungerlauben würden, in der ein solches Vorgehen ungesetzlich wäre. Personen,die in den Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sichüber solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.---------------------------------------------------------------------------06.09.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: ATOSS Software SE Rosenheimer Str. 141 h 81671 München Deutschland Telefon: +49 (0)89 4 27 71-0 Fax: +49 (0)89 4 27 71-100 E-Mail: investor.relations@atoss.com Internet: www.atoss.com ISIN: DE0005104400 WKN: 510440 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 1982843Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------1982843 06.09.2024 CET/CEST°