Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG^EQS-WpÜG: ALBA plc & Co. KG / Angebot zum ErwerbAngebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG25.09.2024 / 10:45 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)Bieterin:ALBA plc & Co. KGKnesebeckstraße 56-5810719 BerlinDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB36525 BZielgesellschaft:ALBA SEFranz-Josef-Schweitzer-Platz 116727 VeltenDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NPISIN DE0006209901WKN 620990Angaben der Bieterin:Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland ("Bieterin"), hatheute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs.2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SEmit Sitz in Velten, Deutschland ("ALBA SE"), zum Erwerb sämtlicher nichtbereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktiender ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBASE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) ("ALBA SE-Aktien") abzugeben("Delisting-Erwerbsangebot").Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird dieBieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR7,94 anbieten.Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen.Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in derAngebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") genehmigt werden muss, festgelegtenBestimmungen und mit dem von der BaFin bestätigtem Angebotspreis erfolgen.Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebotwerden im Internet unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.Weitere Informationen:Die Bieterin beabsichtigt mit der ALBA SE eine Vereinbarung in Bezug auf dasDelisting-Erwerbsangebot zu schließen.Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 93,48 % des Grundkapitals und derStimmrechte der ALBA SE.Wichtige Hinweise:Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt wederein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Dievollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitereRegelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattungder Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen desDelisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hierdargestellten Eckdaten abzuweichen.Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, dieAngebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit demDelisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald dieseveröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rateinzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts derAngebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer EuropäischenAktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht derBundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowiebestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt.Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossenwird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland undist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinnedes § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf derAnnahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weiseals im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oderaußerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechendeErwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oderErwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften,insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. SecuritiesExchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zuMarktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionenerfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oderErwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung derAngebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in derAngebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist desDelisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Formeiner unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite derBieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.Berlin, den 25. September 2024ALBA plc & Co. KGEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------25.09.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com---------------------------------------------------------------------------1995111 25.09.2024 CET/CEST°