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25.09. 10:45

EQS-News: Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG (deutsch)


Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG

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EQS-WpÜG: ALBA plc & Co. KG / Angebot zum Erwerb
Angebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ALBA SE; Bieter: ALBA plc & Co. KG

25.09.2024 / 10:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen
Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des
Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs.
2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:

ALBA plc & Co. KG

Knesebeckstraße 56-58

10719 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB
36525 B

Zielgesellschaft:

ALBA SE

Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1

16727 Velten

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP

ISIN DE0006209901

WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland ("Bieterin"), hat
heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs.
2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE
mit Sitz in Velten, Deutschland ("ALBA SE"), zum Erwerb sämtlicher nicht
bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien
der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA
SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) ("ALBA SE-Aktien") abzugeben
("Delisting-Erwerbsangebot").

Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird die
Bieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2
Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR
7,94 anbieten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen.
Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der
Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") genehmigt werden muss, festgelegten
Bestimmungen und mit dem von der BaFin bestätigtem Angebotspreis erfolgen.
Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot
werden im Internet unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin beabsichtigt mit der ALBA SE eine Vereinbarung in Bezug auf das
Delisting-Erwerbsangebot zu schließen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 93,48 % des Grundkapitals und der
Stimmrechte der ALBA SE.

Wichtige Hinweise:

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder
ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die
vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere
Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung
der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt.
Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des
Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier
dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die
Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem
Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese
veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.
Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat
einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der
Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen
Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie
bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt.
Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen
wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und
ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne
des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der
Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise
als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder
außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende
Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften,
insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities
Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu
Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen
erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder
Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der
Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der
Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des
Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23
Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form
einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der
Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 25. September 2024

ALBA plc & Co. KG

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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