VARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin^EQS-News: VARTA AG / Schlagwort(e): UnternehmensrestrukturierungVARTA AG: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zum gerichtlichenErörterungs- und Abstimmungstermin31.10.2024 / 15:00 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------VARTA AKTIENGESELLSCHAFT: Öffentliche Bekanntmachung der Ladung zumgerichtlichen Erörterungs- und AbstimmungsterminVARTA AKTIENGESELLSCHAFTEllwangen (Jagst)ISIN DE000A0TGJ55 WKN A0TGJ5Legal Entity Identifier (LEI): 529900E7KB95KOXBWP63Öffentliche Restrukturierungssache derVARTA AKTIENGESELLSCHAFT, VARTA-Platz 1, 73479 Ellwangen (Jagst),eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 728059("Gesellschaft"),beim Amtsgericht Stuttgart, Aktenzeichen 6 RES 1243/24Öffentliche Bekanntmachung des gerichtlichen Erörterungs- undAbstimmungstermins gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUGüber den von der Gesellschaft vorgelegten Restrukturierungsplanam Montag, dem 25. November 2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr),imHotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 StuttgartRestrukturierungsbeauftragter: Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa,Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart.Die Gesellschaft hat gegenüber dem zuständigen Amtsgericht Stuttgart -Restrukturierungsgericht - ("Gericht") am 21. Juli 2024 einRestrukturierungsvorhaben angezeigt.Die Gesellschaft hat am 31. Oktober 2024 bei dem Gericht die Durchführungdes gerichtlichen Planabstimmungsverfahrens gem. §§ 23, 45 Abs. 1 S. 1i.V.m. 84 ff. StaRUG beantragt und dem Antrag einen Restrukturierungsplannebst Anlagen beigefügt.Das Gericht hat daraufhin am 31. Oktober 2024 den folgenden Beschlusserlassen und die folgenden Hinweise gegeben:Termin zur Erörterung des Restrukturierungsplans und der Stimmrechte derPlanbetroffenen sowie zur Abstimmung über den Restrukturierungsplan wirdbestimmt auf:Montag, 25.11.2024, 10:30 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr)Hotel Le Meridien, Saal: Elysée, Willy-Brandt-Straße 30, 70173 StuttgartDurch diesen Beschluss werden die Planbetroffenen zum Termin geladen. DerTermin dient auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung möglicherweiseseitens der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin gemäß den § 45 Abs.4 StaRUG, § 240 InsO abgeänderten Restrukturierungsplan.Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist durch das Amtsgericht Stuttgartim Internet (www.restrukturierungsbekanntmachung.de) und über denBundesanzeiger mit europaweiter Verbreitung öffentlich bekannt zu machen, §85 Abs. 2 Nr. 1 StaRUG.Hinweise:1.Der Restrukturierungsplan nebst Anlagen sowie die Stellungnahme desRestrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG werden denPlanbetroffenen über einen Link auf der Websitehttps://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 elektronischzugänglich gemacht. Über den vorgenannten Link erhalten die Planbetroffenenauch die notwendigen Zugangsdaten.Planbetroffene Gläubiger sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie imVerzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zumRestrukturierungsplan aufgeführt werden oder anderweitig ihre aktuelleStellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.Planbetroffene Aktionäre sind zur Einsichtnahme berechtigt, wenn sie einendurch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten Nachweis überden Anteilsbesitz des Aktionärs vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzesmuss sich auf den 31.10.2024 oder einen nachfolgenden Tag beziehen.2.Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird als physische Präsenzversammlungabgehalten ohne Möglichkeit der (virtuellen) Teilnahme von einem anderen Ortim Wege einer Bild- und Tonübertragung i.S.d. § 128a Abs. 1 ZPO.3.Ton- und Bildaufzeichnungen sind nicht gestattet.4.Der Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht öffentlich. Es findenEinlasskontrollen statt. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zugewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. DieZutritts- und Teilnahmeberechtigung ist nur unter folgenden Voraussetzungengegeben: a. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Gläubiger berechtigt, die am Tag des Erörterungs- und Abstimmungstermins Inhaber von planbetroffenen Forderungen sind. Dies sind alle Gläubiger, die im Verzeichnis der planbetroffenen Gläubiger in Anlage 4 zum Restrukturierungsplan aufgeführt werden oder im Erörterungs- und Abstimmungstermin ihre aktuelle Stellung als planbetroffene Gläubiger glaubhaft machen.Über die planbetroffenen Forderungen kann im Rahmen des rechtlich undvertraglich Zulässigen weiter verfügt werden. Der Erwerb von Forderungen,der in der Zeit vom 31.10.2024 bis zum Beginn des Erörterungs- undAbstimmungstermins am 25.11.2024 stattfindet, ist für die Ausübung vonTeilnahme- und Stimmrechten im Erörterungs- und Abstimmungstermin glaubhaftzu machen.Für die vorgenannten Glaubhaftmachungen gelten die formalen Anforderungengem. Ziff. 7 b) (s.u.). b. Zur Erörterung und Abstimmung über den Restrukturierungsplan sind diejenigen planbetroffenen Aktionäre berechtigt, die beim Erörterungs- und Abstimmungstermin einen durch den Letztintermediär (z.B. die Depotbank) ausgestellten schriftlichen Nachweis über den Anteilsbesitz des planbetroffenen Aktionärs in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers vorlegen. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf Montag, den 18. November 2024, 24:00 Uhr (MEZ), der sog. "Nachweisstichtag", beziehen.Der Nachweis kann zusammen mit einer Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs-und Abstimmungstermin bis spätestens am Freitag, den 22. November 2024,12:00 Uhr (MEZ), über einen Link auf der Websitehttps://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 vorabelektronisch übermittelt werden. Der vollständige Nachweis ist dennochzusätzlich in der vorgenannten Form zum Erörterungs- und Abstimmungsterminmitzubringen.Über die Aktien kann ungeachtet des Nachweisstichtags weiter verfügt werden.Erwerber von Aktien nach dem Nachweisstichtag können aus diesen Aktien keineTeilnahme- und Stimmrechte im Erörterungs- und Abstimmungstermin ausüben, essei denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder ermächtigen. DieVollmacht bzw. Ermächtigung ist im Erörterungs- und Abstimmungsterminglaubhaft zu machen. Es gelten die formalen Anforderungen für Vollmachtengem. Ziff. 7 b) (s.u.).5.Der Termin und die Abstimmung können auch dann durchgeführt werden, wennnicht alle Planbetroffenen teilnehmen.6.Zur Einsichtnahme in den Restrukturierungsplan nebst Anlagen und in dieStellungnahme des Restrukturierungsbeauftragten gem. § 76 Abs. 4 StaRUG überden vorgenannten Link sowie zur Teilnahme am Erörterungs- undAbstimmungstermin sind alle Planbetroffenen persönlich oder durch gem. § 79Abs. 2 ZPO Vertretungsbefugte berechtigt.7.Soweit Sie als Planbetroffener an dem Erörterungs- und Abstimmungsterminteilnehmen wollen, werden Sie gebeten mitzubringen:- Ihren Personalausweis oder Reisepass,- bei Vertretung eines Planbetroffenen zusätzlich eine entsprechendeschriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlich beglaubigterAbschrift) für jeden Vertreter zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwarjeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzungeines vereidigten Übersetzers,- bei Vertretung einer juristischen Person bzw. rechtsfähigenPersonengesellschaft zusätzlich einen aktuellen schriftlichenHandelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate; bei ausländischenGesellschaften ggfls. entsprechende gleichwertige Nachweise) und ggfls. eineentsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlichbeglaubigter Abschrift) für jede betroffene juristische Person bzw.rechtsfähige Personengesellschaft zum Nachweis der Vertretungsmacht und zwarjeweils in deutscher Sprache oder mit beglaubigter deutscher Übersetzungeines vereidigten Übersetzers und- bei Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zusätzlich dieentsprechende schriftliche Vollmacht (im Original oder in öffentlichbeglaubigter Abschrift) und einen Nachweis über die Vertretungsbefugnisder/des Aussteller(s) der Vollmacht und zwar jeweils in deutscher Spracheoder mit beglaubigter deutscher Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.Ansonsten tragen Sie das Risiko, nicht zur Teilnahme und Abstimmung amErörterungs- und Abstimmungstermin zugelassen zu werden.8.Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme am und zur Ausübung des Stimmrechtsim Erörterungs- und Abstimmungstermin ist nicht erforderlich. Lediglich zurErleichterung der organisatorischen Vorbereitung werden die planbetroffenenGläubiger und Aktionäre jedoch gebeten, unter Vorlage der notwendigenUnterlagen bis Freitag, den 22. November 2024, 12:00 Uhr (MEZ), über einenLink auf der Websitehttps://www.varta-ag.com/de/aktuelle-anlegerinformation2024 mitzuteilen, obsie am Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen werden und ob sie sichvertreten lassen. Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahmekeine Eintrittskarten zum Erörterungs- und Abstimmungstermin übersandt.9.Auf Antrag eines Planbetroffenen, der gegen den Restrukturierungsplangestimmt hat, ist die Bestätigung des Plans zu versagen, wenn derAntragsteller durch den Restrukturierungsplan voraussichtlich schlechtergestellt wird als er ohne den Plan stünde (§ 64 Abs. 1 StaRUG). Es wirddarauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag nur zulässig ist, wenn derAntragsteller spätestens im Termin mit mitgeführten Beweismitteln glaubhaftmacht, durch den Plan voraussichtlich schlechter gestellt zu werden (§ 64Abs. 2 Satz 2 StaRUG).Ein Antrag gem. § 63 Abs. 2 StaRUG dahingehend, dass infolge einerunzutreffenden Bewertung des Unternehmens die Voraussetzungen für einegruppenübergreifende Mehrheitsentscheidung nach den §§ 26 bis 28 StaRUGnicht gegeben sind, ist nur zulässig, wenn der Antragsteller dem Planbereits im Abstimmungsverfahren widersprochen hat.Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichenBeschluss, durch den - nach Annahme des Planes durch die Planbetroffenen -der Restrukturierungsplan bestätigt wird (§§ 60 - 65 StaRUG), die sofortigeBeschwerde gemäß § 66 Abs. 2 StaRUG nur dann zulässig ist, wenn derBeschwerdeführer * dem Plan im Abstimmungstermin widersprochen hat und * gegen den Plan gestimmt hat und * mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne den Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 64 Abs. 3 StaRUG genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.Kontakt:Presse und Medien:Dirk SchmittPressesprecher (interim)PR@varta-ag.comInvestoren:Emanuel SicanHead of Investor RelationsIR@varta-ag.com---------------------------------------------------------------------------31.10.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: VARTA AG VARTA-Platz 1 73479 Ellwangen Deutschland Telefon: +49 (0)791-921-0 E-Mail: info@varta-ag.com Internet: www.varta-ag.com ISIN: DE000A0TGJ55 WKN: A0TGJ5 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2020301Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2020301 31.10.2024 CET/CEST°