Alzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Aktienrückkauf^EQS-News: Alzchem Group AG / Schlagwort(e): AktienrückkaufAlzchem Group AG: Bekanntmachung nach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 - Aktienrückkauf29.11.2024 / 15:32 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Alzchem Group AGBekanntmachungnach Art. 5 der Verordnung (EU) 596/2014und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052AktienrückkaufDie Alzchem Group AG gibt bekannt, das mit Ad Hoc-Mitteilung vom 5. November2024 angekündigte Aktienrückkaufprogramm zu starten.Beginnend mit dem 2. Dezember 2024 wird die Alzchem Group AG (im Folgendenauch die "Gesellschaft") über einen Zeitraum von maximal zwölf Monaten biszu 100.000 Stückaktien der Gesellschaft zum Gesamtkaufpreis von bis zu 6Mio. Euro (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse imelektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) erwerben. Dermaximale Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) wird den am Handelstagdurch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Aktie im XETRA-Handel umnicht mehr als 10 Prozent über- und um nicht mehr als 20 Prozentunterschreiten. Der Vorstand der Alzchem Group AG macht damit, mitZustimmung des Aufsichtsrats, von der Ermächtigung der ordentlichenHauptversammlung zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2024 Gebrauch.Der Rückkauf erfolgt zu dem Zweck, die erworbenen Aktien (i) alsAkquisitionswährung einzusetzen, (ii) an Mitarbeiter der Alzchem-Gruppeauszugeben oder (iii) die Aktien einzuziehen. Andere gesetzlich zulässige,von der Ermächtigung der Hauptversammlung gedeckte Zwecke sind damit nichtausgeschlossen.Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Alzchem Group AG durchein von ihr hierfür mandatiertes Kreditinstitut. Dieses trifft seineEntscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig undunbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Aktienrückkaufprogramm kann imEinklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetztund wiederaufgenommen werden.Das Aktienrückkaufprogramm wird ungeachtet seines erweiterten Erwerbszwecksentsprechend den Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2-4 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 ("DelVO")durchgeführt. Demgemäß werden die getätigten Rückkäufe in einer denAnforderungen des Art. 2 Abs. 3 DelVO entsprechenden Weise spätestens amEnde des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudemwird die Alzchem Group AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufsregelmäßig unter www.alzchem.com informieren.Trostberg, den 29. November 2024Alzchem Group AG- Vorstand ----------------------------------------------------------------------------29.11.2024 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Alzchem Group AG Dr.-Albert-Frank-Str. 32 83308 Trostberg Deutschland Telefon: +498621862888 Fax: +49862186502888 E-Mail: ir@alzchem.com Internet: www.alzchem.com ISIN: DE000A2YNT30 WKN: A2YNT3 Indizes: SDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Stuttgart EQS News ID: 2041541Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2041541 29.11.2024 CET/CEST°