^EQS-WpÜG: Elbe BidCo AG / Angebot zum ErwerbAngebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: ENCAVIS AG; Bieter: Elbe BidCo AG06.12.2024 / 07:59 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group AG.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABEIN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHEVERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTENRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 desBörsengesetzes (BörsG)Bieterin:Elbe BidCo AGWiesenhüttenstraße 1160329 Frankfurt am MainDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 262997Zielgesellschaft:ENCAVIS AGGroße Elbstraße 5922767 HamburgDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 63197ISIN: DE0006095003 (WKN: 609500)Die Elbe BidCo AG ("Bieterin"), eine von durch verschiedeneTochtergesellschaften von Kohlberg Kravis Roberts & Co L.P. beratenen undverwalteten Investmentfonds, Vehikeln und/oder Accounts kontrollierteHoldinggesellschaft, hat heute beschlossen, den Aktionären der ENCAVIS AG("Encavis")im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot")anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaberlautende Stückaktien von Encavis mit einem anteiligen Betrag am Grundkapitalvon EUR 1,00 je Aktie ("Encavis-Aktien") zu erwerben. Die Bieterinbeabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 17,50 jeEncavis-Aktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeit Encavis-Aktien im Umfangvon ca. 87,73% des Grundkapitals von Encavis.Die Bieterin hat mit Encavis am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarungabgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass Encavis nochvor Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf derZulassung der Encavis-Aktien zum Handel im regulierten Markt der FrankfurterWertpapierbörse und der Hamburger Wertpapierbörse beantragt sowie alleangemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um die Einbeziehung derEncavis-Aktien in den Freiverkehr zu beenden.Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache undeiner unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zumDelisting-Angebot werden im Internet unter www.elbe-offer.com veröffentlichtund verfügbar sein.Wichtige Informationen:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Encavis-Aktien dar. Dieendgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere dasDelisting-Angebot betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlagemitgeteilt, nachdem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dieVeröffentlichung der Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behältsich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hierdargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.Anlegern und Inhabern von Encavis-Aktien wird dringend empfohlen, dieAngebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Angebotzusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage fürdas Delisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichenenglischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigenAngaben zum Delisting-Angebot wird nach Gestattung durch die Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationen im Internetunter www.elbe-offer.com veröffentlicht.Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmterwertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika übergrenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. DasDelisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichenAnforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschlandoder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführtwerden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Encavis-Aktien können sichnicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderenRechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich derin der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von denjeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird keinDelisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungenunterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationaleRecht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise ineiner Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, inder das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Rechtuntersagt wäre.Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigenweitere Encavis-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirektüber die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass solcheErwerbe oder Erwerbsvereinbarungen nicht in den Vereinigten Staaten vonAmerika erfolgen, die anwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften,insbesondere diejenigen des BörsG und des WpÜG, eingehalten werden und derAngebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser eineraußerhalb des Delisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, soferndiese höher ist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden,werden Informationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl dererworbenen oder zu erwerbenden Encavis-Aktien und der gezahlten odervereinbarten Gegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweitdies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staatenvon Amerika oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich aufAktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der FrankfurterWertpapierbörse und Hamburger Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegtden Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderenRechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art undPraxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zuentsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Encavis beziehendenFinanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der BundesrepublikDeutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den inden Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staatenvon Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der imRahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage dersog. Tier II-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes,welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle undverfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oderÜbernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxisseiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltungbestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und imÜbrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschlanddurchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerikawerden darauf hingewiesen, dass die Encavis nicht an einer US-amerikanischenWertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen desUS-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei derUS-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mitder Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungenals Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich imZusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften desUS-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,da die Bieterin und die Encavis sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oderder Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, undihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalbder Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der derAktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, einNicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder voreinem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zuverklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmenoder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil einesUS-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichtetenAussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftigeRichtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb desEinflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisseoder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichtetenAussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungennach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlageändern werden.Frankfurt am Main, 6. Dezember 2024Elbe BidCo AGEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------06.12.2024 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard) und Hamburg, Freiverkehr Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Stuttgart und Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2045333 06.12.2024 CET/CEST°