Bilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052^EQS-News: Bilfinger SE / Schlagwort(e): AktienrückkaufBilfinger SE: Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/105220.01.2025 / 08:31 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Der vom Vorstand der Bilfinger SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats am 10.Dezember 2024 beschlossene und am 10. bzw. 20. Dezember 2024 angekündigteAktienrückkauf beginnt am 21. Januar 2025 (frühester möglicherErwerbszeitpunkt) und endet spätestens am 19. Dezember 2025 (spätestermöglicher Erwerbszeitpunkt). In diesem Zeitraum können maximal bis zu1.100.110 eigene Aktien der Bilfinger SE zu einem maximalen Erwerbspreis(ohne Erwerbsnebenkosten) von 50 Millionen Euro über die Börse erworbenwerden.Die zurückgekauften Aktien sollen eingezogen oder an Mitarbeitende undMitglieder des Vorstands der Bilfinger SE sowie an Mitarbeitende undOrganmitglieder von mit der Bilfinger SE verbundenen Unternehmen im Rahmenvon aktienbasierten Vergütungs- beziehungsweise Belegschaftsaktienprogrammenausgegeben werden (Zweck des Aktienrückkaufs).Der Vorstand macht bei der Durchführung des Aktienrückkaufs von der am 20.April 2023 von der ordentlichen Hauptversammlung der Bilfinger SEbeschlossenen Ermächtigung Gebrauch. Danach ist der Vorstand der BilfingerSE berechtigt, bis zum 19. April 2028 eigene Aktien bis zu insgesamt 10% deszum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung bestehendenGrundkapitals der Bilfinger SE zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf dieaufgrund der Ermächtigung zu erwerbenden Aktien zusammen mit anderen Aktiender Bilfinger SE, welche die Bilfinger SE bereits erworben hat und nochbesitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinemZeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Bilfinger SE entfallen.Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgt unter Beauftragung einesKreditinstitutes und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53aAktG). Der Erwerb eigener Aktien erfolgt im Einklang mit Art. 5 derVerordnung (EU) Nr. 596/2014 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052.Das Kreditinstitut hat sich insofern verpflichtet, den Rückkaufausschließlich über die Börse und nach Maßgabe der durch die ordentlicheHauptversammlung der Bilfinger SE am 20. April 2023 erteilten Ermächtigungsowie den Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und der DelegiertenVerordnung (EU) 2016/1052 durchzuführen.Es ist vorgesehen, dass das Kreditinstitut seine Entscheidungen über denZeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Bilfinger SE entsprechend Artikel 4Abs. 2 lit. b) der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 unabhängig undunbeeinflusst von der Bilfinger SE trifft. Das Kreditinstitut istverpflichtet, die Aktien zu Marktpreisen im Einklang mit denHandelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052zu erwerben und den Rückkauf ausschließlich in dem Handelssystem XETRA (odereinem vergleichbaren Nachfolgesystem) vorzunehmen. Der Erwerbspreis (ohneErwerbsnebenkosten) je Aktie darf den am Tag des Erwerbs in derEröffnungsauktion ermittelten Börsenpreis im XETRA Handelssystem derFrankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% überschreiten und um nichtmehr als 20% unterschreiten. Insbesondere werden die Aktien der Bilfinger SEnicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigtenAbschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchstenunabhängigen Angebots auf dem jeweiligen Handelssystem liegt. Darüber hinauswerden an einem Handelstag nicht mehr Aktien als 25% des durchschnittlichentäglichen Aktienumsatzes auf dem jeweiligen Handelssystem erworben. Derdurchschnittliche tägliche Aktienumsatz wird berechnet auf Basis desdurchschnittlichen täglichen Handelsvolumens während der 20 Börsentage vordem jeweiligen Kauftermin.Das Aktienrückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,jederzeit beendet werden.Informationen zu den mit dem Aktienrückkaufprogramm zusammenhängendenGeschäften werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach dem Tagder Ausführung solcher Geschäfte in detaillierter sowie in aggregierter Formangemessen bekanntgegeben. Darüber hinaus wird die Bilfinger SE gemäß Art. 2Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 die Geschäfte auf derInternetseitewww.bilfinger.com/de/investoren/aktie-bond-und-rating/aktienrueckkauf/veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag derBekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.Mannheim, den 20. Januar 2025Der Vorstand---------------------------------------------------------------------------20.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Bilfinger SE Oskar-Meixner-Straße 1 68163 Mannheim Deutschland Telefon: +49 (0621) 459-0 Fax: +49 (0621) 459-23 66 E-Mail: ir@bilfinger.com Internet: http://www.bilfinger.com ISIN: DE0005909006 WKN: 590900 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, München, Tradegate Exchange EQS News ID: 2070147Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2070147 20.01.2025 CET/CEST°