CVC überschreitet Mindestannahmeschwelle für freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot für CompuGroup Medical - Erwarteter Beginn der erweiterten Annahmefrist am 29. Januar^EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): ÜbernahmeangebotCVC überschreitet Mindestannahmeschwelle für freiwilliges öffentlichesÜbernahmeangebot für CompuGroup Medical - Erwarteter Beginn der erweitertenAnnahmefrist am 29. Januar22.01.2025 / 13:03 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------CVC überschreitet Mindestannahmeschwelle für freiwilliges öffentlichesÜbernahmeangebot für CompuGroup Medical - Erwarteter Beginn der erweitertenAnnahmefrist am 29. Januar * Mindestannahmeschwelle von 17 % überschritten * Übernahmeangebot erfolgreich (vorbehaltlich der behördlichen Genehmigungen) - Meilenstein für strategische Partnerschaft * Bis heute 17,46 % der Aktien von CompuGroup Medical angedient oder außerhalb des Angebots erworben * Angebotsfrist läuft bis zum 23. Januar - weitere zweiwöchige Annahmefrist voraussichtlich vom 29. Januar 2025 bis zum 11. Februar 2025, um Aktien zu 22 Euro je Aktie anzudienenKoblenz, Frankfurt - CVC Capital Partners ("CVC") hat dieMindestannahmeschwelle von 17 % für das freiwillige öffentlicheÜbernahmeangebot an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA("CompuGroup Medical" oder "CGM") innerhalb der Annahmefrist überschritten.Zum 22. Januar 2025, 11:00 Uhr (MEZ), wurde das öffentliche Übernahmeangebotder Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds, die von CVC beratenund verwaltet werden, für etwa 3,85 % aller ausstehenden Aktien undStimmrechte von CompuGroup Medical angenommen. Zusätzlich wurden 13,62 %aller ausstehenden Aktien und Stimmrechte von CompuGroup Medical durchAktienkäufe außerhalb des Angebots erworben, welche gegenwärtig direkt undüber Instrumente durch CVC gehalten werden.Daniela Hommel, Chief Financial Officer von CompuGroup Medical, erklärt:"Das Überschreiten der Mindestannahmeschwelle ist der nächste Meilensteinauf unserem Weg zur strategischen Partnerschaft mit CVC. Mit CVC an unsererSeite sind wir ideal positioniert, um unsere marktführende Rolle im BereichE-Health zu stärken und auszubauen. Klares Ziel ist es, unseren Kunden undihren Patienten die besten Lösungen zu bieten."Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagt: "Wir sind begeistert, dasswir diesen Meilenstein erreicht haben, und freuen uns auf die Partnerschaftmit CompuGroup Medical. Gemeinsam werden wir die Chancen im dynamischemE-Health-Markt nutzen und so das nächste Kapitel der bemerkenswertenCGM-Erfolgsgeschichte schreiben."Aktionäre von CompuGroup Medical können ihre Aktien während der laufendenAnnahmefrist, die bis zum 23. Januar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) andauert, sowieinnerhalb der erweiterten Annahmefirst voraussichtlich vom 29. Januar 2025bis zum 11. Februar 2025 um 24:00 Uhr (MEZ) für 22 Euro je Aktie andienen.Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zuentnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich mit ihrer jeweiligenDepotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich überetwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegtwurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der weiteren Annahmefristerforderlich machen können.Das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot bleibt unter dem Vorbehalt derErfüllung der regulatorischen Bedingungen in den Abschnitten 12.1.1 und12.1.2 der Angebotsunterlage. Der Abschluss der Transaktion wird für Q2 2025erwartet.Das Management von CompuGroup Medical und CVC haben vereinbart, dasUnternehmen nach Vollzug des Übernahmeangebots über ein Delisting-Angebotvon der Börse zu nehmen. CVC hat nicht die Absicht, den Angebotspreis imRahmen des Delisting-Angebots zu erhöhen. Für Aktionäre, die investiertbleiben, besteht dann das Risiko, illiquide und nicht börsennotierteWertpapiere mit sehr begrenzter Berichterstattung zu halten, bei denenungewiss ist, ob sie zu einem angemessenen Preis veräußert werden können.CVC benötigt nach erfolgreichem Abschluss des Übernahmeangebots keineweiteren Aktien, um das Delisting-Angebot vorzubringen.Details zum AngebotAm 09. Dezember 2024 haben CompuGroup Medical und CVC eine strategischePartnerschaft bekanntgegeben, mit dem Ziel die langfristige Wachstums- undInnovationsstrategie von CompuGroup Medical zu unterstützen. Gemeinsamplanen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesenvoranzutreiben, von denen Patienten und Gesundheitsdienstleister weltweitprofitieren.Im Rahmen der Vereinbarung zur strategischen Partnerschaft hat CVC einfreiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle Aktionäre von CompuGroupMedical in Höhe von 22,00 Euro je Aktie in bar unterbreitet. Die Aktionäreum die Gründerfamilie Gotthardt, die zusammen rund 50,1 % aller Aktienhalten, werden ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroup Medical behalten. DieParteien haben vereinbart, für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahrennach Vollzug des Angebots keinen Beherrschungs- und/oderGewinnabführungsvertrag zu schließen.Das Angebot entspricht einem Aufschlag von 51,2 % auf den volumengewichtetenDurchschnittskurs der letzten drei Monate vor der Ankündigung desfreiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots und einem Aufschlag von 33,5 %auf den Schlusskurs der Aktien von CompuGroup Medical am 6. Dezember 2024,dem letzten Schlusskurs vor der Ankündigung des Übernahmeangebots. DasAngebot bietet den CompuGroup Medical-Aktionären die Möglichkeit, einenerheblichen Anteil des zukünftigen Wertpotenzials des Unternehmensunmittelbar und mit hoher Sicherheit zu realisieren.Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) sinddie Angebotsunterlage und weitere Informationen zum öffentlichenÜbernahmeangebot von CVC nach Genehmigung durch die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf der folgenden Website abrufbar:www.practice-public-offer.comÜber CompuGroup Medical SE & Co. KGaACompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit underwirtschaftete im Jahr 2023 einen Jahresumsatz von 1,19 Mrd. Euro. DieSoftwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen undorganisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungenfür alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichenGesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartigeKundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofisin ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- undPharmaunternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700 hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für innovativeLösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.Über CVC Capital PartnersCVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über einNetzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asienmit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 193 Mrd. Euro. CVC verfügtüber sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity,Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das UnternehmenKapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellenInvestoren in Höhe von rund 240 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen derCVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweitin rund 130 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 155 Mrd.Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Imdeutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe undbetreibt erfolgreiche Partnerschaften mit grunder- und familiengefuhrtenUnternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter fürPremium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führenderDienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, einglobal führender Spezialist für Industriegase.Wichtige Hinweise:Diese Pressemitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE &Co. KGaA ("CGM-Aktien"). Die endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebotssowie weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot sindausschließlich in der von der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung freigegebenenAngebotsunterlage enthalten. Caesar BidCo (die "Bieterin") behält sich dasRecht vor, in den endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hierdargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist.Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, dieAngebotsunterlage und alle anderen Dokumente im Zusammenhang mit demÜbernahmeangebot zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten. DieAngebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache und einerunverbindlichen englischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungenund sonstigen Informationen zum Übernahmeangebot ist unter anderem imInternet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenBestimmungen des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Bestimmungender Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") übergrenzüberschreitende Übernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebotwird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen andererRechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurdenaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten(soweit anwendbar) keine Mitteilungen, Anmeldungen, Genehmigungen oderErmächtigungen für das Übernahmeangebot eingereicht, veranlasst odererteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht daraufverlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze einer anderenRechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten (soweit anwendbar) geschützt sind. Vorbehaltlich der in derAngebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und ggf. von den jeweiligenAufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird weder direkt noch indirektein Übernahmeangebot in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denendies einen Verstoß gegen geltendes Recht darstellen würde. DiesePressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in Rechtsordnungenveröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in denen dasÜbernahmeangebot nach geltendem Recht verboten wäre.Die Bieterin und/oder mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2Abs. 5 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und/oder derenTochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG können während der Laufzeitdes Übernahmeangebots CGM-Aktien auf andere Weise als im Rahmen desÜbernahmeangebots außerhalb der Börse erwerben oder Erwerbsvereinbarungenhierzu treffen, CGM-Aktien während der Laufzeit des Übernahmeangebots aufandere Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots börslich oder außerbörslicherwerben oder Vereinbarungen über einen solchen Erwerb treffen, sofern dieseErwerbe oder Erwerbsvereinbarungen außerhalb der Vereinigten Staatenerfolgen, den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere demWpÜG, entsprechen und der Übernahmeangebotspreis entsprechend eineraußerhalb des Übernahmeangebots gezahlten höheren Gegenleistung erhöht wird.Informationen über entsprechende Erwerbe bzw. Erwerbsvereinbarungen werdengemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationenwerden auch in einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf derInternetseite der Bieterin unter www.practice-public-offer.deveröffentlicht.Das in dieser Pressemitteilung erwähnte Übernahmeangebot bezieht sich aufAktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der FrankfurterWertpapierbörse zugelassen sind, und unterliegt den für in derBundesrepublik Deutschland börsennotierte Unternehmen geltendenOffenlegungspflichten, -regeln und -praktiken, die sich in einigenwesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten und andererRechtsordnungen unterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde inÜbereinstimmung mit dem deutschen Stil und der deutschen Praxis erstellt, umden Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Die an andererStelle, auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen überdie Bieterin und die CGM sind nach den in der Bundesrepublik Deutschlandgeltenden Vorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staatenallgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt worden. Dahersind sie möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sichauf US-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderenRechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen.Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage derso genannten grenzüberschreitenden Befreiung (Tier II) von bestimmtenVorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in der jeweilsgeltenden Fassung (der "Exchange Act") durchgeführt. Diese Befreiung erlaubtes der Bieterin, bestimmte materiell- und verfahrensrechtliche Vorschriftendes Exchange Act für Übernahmeangebote zu erfüllen, indem sie das Recht oderdie Praxis der inländischen Rechtsordnung einhält, und befreit die Bieterinvon der Einhaltung bestimmter anderer Vorschriften des Exchange Act.Aktionäre aus den Vereinigten Staaten sollten beachten, dass CGM nicht aneiner US-amerikanischen Wertpapierbörse notiert ist, nicht den periodischenAnforderungen des Exchange Act unterliegt und nicht verpflichtet ist,Berichte bei der United States Securities and Exchange Commissioneinzureichen, und dies auch nicht tut.CGM-Aktionäre, die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in denVereinigten Staaten haben, sollten beachten, dass sich das Übernahmeangebotauf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein "ausländischer privaterEmittent" im Sinne des Exchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section12 des Exchange Act registriert sind. Das Übernahmeangebot wird in denVereinigten Staaten unter Berufung auf die grenzüberschreitende Befreiung(Tier 2) von bestimmten Anforderungen des Exchange Act unterbreitet undunterliegt im Wesentlichen den Offenlegungs- und anderen Vorschriften undVerfahren in Deutschland, die sich von denen in den Vereinigten Staatenunterscheiden. Soweit das Übernahmeangebot den U.S.-amerikanischenWertpapiergesetzen unterliegt, gelten diese Gesetze nur für CGM-Aktionäre,die ihren Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in den VereinigtenStaaten haben, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nachdiesen Gesetzen.Jeder Vertrag, der aufgrund der Annahme des Übernahmeangebots mit derBieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht derBundesrepublik Deutschland und wird nach diesem ausgelegt. Für Aktionäre ausden Vereinigten Staaten (oder aus anderen Ländern außerhalb derBundesrepublik Deutschland) kann es schwierig sein, bestimmte Rechte undAnsprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot ergeben, nachden US-Bundeswertpapiergesetzen (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM ihren Sitz außerhalb derVereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der der Aktionär seinenWohnsitz hat) haben und ihre jeweiligen Führungskräfte und Direktorenaußerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Jurisdiktion, in der derAktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind. Es kann sein, dass es nichtmöglich ist, ein Unternehmen, das nicht in den Vereinigten Staaten ansässigist, oder seine leitenden Angestellten oder Direktoren in einem Gerichtaußerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verstößen gegen dieWertpapiergesetze der Vereinigten Staaten zu verklagen. Es ist unterUmständen auch nicht möglich, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oderseine Tochtergesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines amerikanischenGerichts zu unterwerfen.Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sinddiese nicht als Tatsachenbehauptungen zu verstehen und durch die Worte"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. DieseAussagen bringen die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen undAnnahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zumAusdruck. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen aufgegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen undPrognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen, diejedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten (dies giltinsbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Bieterinoder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen). ZukunftsgerichteteAussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, von denen die meistenschwer vorhersehbar sind und die in der Regel außerhalb der Kontrolle derBieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen. Es ist zuberücksichtigen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in derZukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenenoder enthaltenen abweichen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dassdie Bieterin und die mit ihr gemeinsam handelnden Personen ihre inDokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zu veröffentlichendenAngebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nachVeröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlageändern.---------------------------------------------------------------------------22.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Maria Trost 21 56070 Koblenz Deutschland Telefon: +49 (0)160 3630362 Fax: +49 (0)261 8000 3200 E-Mail: investor@cgm.com Internet: www.cgm.com ISIN: DE000A288904 WKN: A28890 Indizes: SDAX, TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2072765Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2072765 22.01.2025 CET/CEST°