HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhome und eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. als Teil der Akquisitionsfinanzierung^EQS-Ad-hoc: HomeToGo SE / Schlagwort(e): FirmenübernahmeHomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhomeund eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. alsTeil der Akquisitionsfinanzierung12.02.2025 / 17:45 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN ODERINNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPANODER ANDEREN LÄNDERN, IN DENEN DIE VERBREITUNG DIESER MITTEILUNG GEGENGELTENDES RECHT VERSTÖßT.HomeToGo unterzeichnet verbindlichen Kaufvertrag zum Erwerb von Interhomeund eröffnet ein beschleunigtes Bookbuilding-Verfahren von ca. EUR85 Mio. alsTeil der AkquisitionsfinanzierungLuxemburg, 12. Februar 2025 - HomeToGo SE (Frankfurter Wertpapierbörse: HTG)verkündet heute, dass die Gesellschaft einen verbindlichen Kaufvertrag(Share Purchase Agreement) mit Migros für den Erwerb von Interhomeunterzeichnet hat. Die bisher bedeutendste Transaktion des Unternehmens wirdEuropas zweitgrößten Spezialisten für die Vermietung und Verwaltung vonFerienhäusern und -wohnungen in die HomeToGo Group integrieren und sollinfolgedessen die Umsatzerlöse, die Profitabilität und den Free Cash Flowdeutlich steigern. In derselben Transaktion hat die DERTOUR Group, einrenommiertes internationales Touristikunternehmen, eine verbindlicheEinigung zur Übernahme der anderen Einheiten der Hotelplan Groupunterzeichnet.Der Kaufpreis für Interhome (Enterprise Value) beträgt CHF 150 Mio. (ca.EUR160 Mio.) in bar bei Vollzug der Transaktion zuzüglich aufgeschobenerZahlungen von bis zu CHF 85 Mio. (ca. EUR90 Mio.), die in den kommenden vierJahren bis 2029 in Tranchen fällig werden könnten. Die Transaktion wirddurch eine Kombination aus (i) einer Erhöhung des Eigenkapitals derGesellschaft gegen Bareinlage mit einem angestrebten Platzierungsvolumen vonca. EUR85 Mio., (ii) einem erstrangig besicherten Darlehen in Höhe von EUR75Mio., für das eine Finanzierungsvereinbarung unter üblichenAbschlussbedingungen vorliegt, sowie (iii) verfügbaren Netto-Barmittelnfinanziert.Der Vollzug der Transaktion hängt von behördlichen Genehmigungen - sowohlfür die Akquisition von Interhome durch die HomeToGo Group als auch für dieÜbernahme der anderen Einheiten der Hotelplan Group durch die DERTOUR Group- sowie von weiteren üblichen Bedingungen ab. Der Vollzug der Transaktionmit anschließender Konsolidierung durch die HomeToGo SE wird für das ersteHalbjahr 2025 erwartet.Als Teil der geplanten Finanzierung der Übernahme von Interhome kündigt dasManagement von HomeToGo eine Kapitalerhöhung im Rahmen eines beschleunigtenBookbuilding-Verfahrens zur Schaffung neuer Aktien in Form einerPrivatplatzierung an, die von der Pflicht zur Veröffentlichung einesProspekts gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129 befreit ist("Privatplatzierung").Hierzu hat der Vorstand von HomeToGo mit der Zustimmung des Aufsichtsratsheute eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen im Rahmen des genehmigtenKapitals der Gesellschaft und ohne Ausgabe von Bezugsrechten für dieZeichnung solcher Aktien für die bestehenden Aktionäre der Gesellschaft("Kapitalerhöhung") durch Ausgabe neuer Aktien der Klasse A (redeemable)ohne Nennwert ("Neue Aktien") mit einem angestrebten Platzierungsvolumen vonca. EUR85 Mio. beschlossen.Die Privatplatzierung wird unmittelbar nach der Veröffentlichung dieserMitteilung beginnen. Die endgültige Anzahl der neuen Aktien sowie derPlatzierungspreis für die neuen Aktien werden im Rahmen des beschleunigtenBookbuilding-Verfahrens festgelegt und nach Abschluss der Privatplatzierungbekanntgegeben. HomeToGo hat bereits Zeichnungszusagen allerVorstandsmitglieder, ausgewählter Mitglieder des Aufsichtsrats undbestehender sowie neuer institutioneller Investoren erhalten. Nach derPrivatplatzierung haben alle HomeToGo bekannten Bestandsaktionäre, die mehrals 3% der Anteile halten, einer Sperrfrist von 90 Tagen für ihren gesamtenjeweiligen Aktienbestand zugestimmt. Darüber hinaus haben alle Mitgliederdes Vorstands sowie alle Mitglieder des Aufsichtsrats einer Sperrfrist von360 Tagen für ihren gesamten jeweiligen Aktienbestand zugestimmt. HomeToGohat einer Sperrfrist von sechs Monaten zugestimmt.Die Nettoerlöse der Kapitalerhöhung werden verwendet, um einen Teil desKaufpreises für Interhome sowie die damit verbundenen Transaktionskosten zufinanzieren. Der restliche Kaufpreis wird durch ein erstrangig besichertesDarlehen und verfügbare Netto-Barmitteln finanziert. Mit dieserPrivatplatzierung beabsichtigt das Unternehmen seine Aktionärsbasis weiterzu diversifizieren und die Gesamtliquidität der HomeToGo Aktie zu erhöhen.Die neuen Aktien sollen in die bestehende Notierung der HomeToGo Aktien imregulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) auf derGrundlage eines von HomeToGo erstellten Befreiungsdokuments einbezogenwerden. Die Handelszulassung der neuen Aktien wird zum 17. Februar 2025erwartet. Die Notierungsaufnahme und Lieferung der neuen Aktien werden zum18. Februar 2025 erwartet.Ansprechpartner für InvestorenSebastian Grabert, CFA+49 157 501 63731IR@hometogo.comWichtige MitteilungDiese Mitteilung darf weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staatenvon Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen) ("VereinigteStaaten" oder "US"), Kanada, Japan oder Australien oder einer anderenJurisdiktion, in der eine solche Mitteilung rechtswidrig sein könnte,veröffentlicht, verteilt oder übermittelt werden. Die Verbreitung dieserBekanntmachung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränktsein, und Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierinerwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungeninformieren und diese beachten. Die Nichteinhaltung dieser Beschränkungenkann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze dieser jeweiligen Länderdarstellen.Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zurAbgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren anPersonen in Luxemburg, Deutschland, den Vereinigten Staaten oder in eineranderen Rechtsordnung dar. Weder diese Bekanntmachung noch ihr Inhalt darfdie Grundlage für ein Angebot in irgendeiner Rechtsordnung bilden oder alsGrundlage für ein solches Angebot dienen.Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden und werden nicht gemäß demUS-Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung ("SecuritiesAct") registriert und dürfen ohne eine solche Registrierung weder in denVereinigten Staaten noch an oder für Rechnung von US-Personen angeboten oderverkauft werden, es sei denn, es liegt eine Ausnahme von denRegistrierungserfordernissen des Securities Act vor oder es handelt sich umeine Transaktion, die nicht den Registrierungserfordernissen des SecuritiesAct unterliegt. Für Zwecke des US-Rechts werden die hierin erwähntenWertpapiere nur Personen angeboten, bei denen vernünftigerweise davonausgegangen werden kann, dass es sich um qualifizierte institutionelleKäufer gemäß Rule 144A des Securities Act handelt, und außerhalb derVereinigten Staaten nur bestimmten Nicht-US-Anlegern gemäß Regulation S.Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die hierin erwähnten Wertpapiereweder in Australien, Kanada oder Japan noch an Staatsangehörige, Einwohneroder Bürger Australiens, Kanadas oder Japans oder für deren Rechnung oder zuderen Gunsten angeboten oder verkauft werden. Das Angebot und der Verkaufder hierin erwähnten Wertpapiere wurde und wird nicht gemäß den geltendenWertpapiergesetzen Australiens, Kanadas oder Japans registriert. Es wirdkein öffentliches Angebot der Wertpapiere geben.In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") wird einAngebot der hierin genannten Wertpapiere nur qualifizierten Anlegern odergemäß einer anderen Befreiung von der Pflicht zur Veröffentlichung einesProspekts für Wertpapierangebote gemäß der Verordnung (EU) 2017/1129(Prospektverordnung) gemacht. HomeToGo hat die Abgabe eines Angebots vonWertpapieren unter Umständen, unter denen eine Verpflichtung für HomeToGooder eine andere Person entsteht, einen Prospekt für ein solches Angebot zuveröffentlichen oder zu ergänzen, weder genehmigt noch wird sie von HomeToGogenehmigt.Im Vereinigten Königreich ist diese Bekanntmachung nur an folgende Personengerichtet und/oder zur Verteilung an folgende Personen bestimmt: (i)Personen, die über berufliche Erfahrung in Bezug auf Investitionen verfügen,die unter Artikel 19(5) der Financial Services and Markets Act 2000(Financial Promotion) Order 2005 (die "Verordnung") fallen, (ii) vermögendePersonen, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Verordnung fallen, oder(iii) andere Personen, an die sie anderweitig rechtmäßig verteilt werdendarf (alle diese Personen werden zusammen als "Relevante Personen"bezeichnet). Diese Mitteilung ist nur an Relevante Personen gerichtet.Personen, die keine Relevanten Personen sind, sollten nicht auf derGrundlage dieser Bekanntmachung oder ihres Inhalts handeln oder sich daraufverlassen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieseBekanntmachung bezieht, steht nur Relevanten Personen offen und wird nur mitRelevanten Personen eingegangen. Diese Bekanntmachung wurde auf derGrundlage erstellt, dass ein Angebot der hierin erwähnten Wertpapiere imVereinigten Königreich nur gemäß einer Befreiung von der Pflicht zurVeröffentlichung eines Prospekts für Wertpapierangebote nach Abschnitt 86des Financial Services and Markets Act 2000 erfolgt. HomeToGo hat die Abgabeeines Angebots von Wertpapieren unter Umständen, unter denen sich fürHomeToGo oder eine andere Person die Verpflichtung ergibt, einen Prospektfür ein solches Angebot zu veröffentlichen oder zu ergänzen, weder genehmigtnoch wird sie von HomeToGo genehmigt.Zukunftsgerichtete AussagenBestimmte Aussagen in dieser Mitteilung können "zukunftsgerichtete Aussagen"darstellen, die mit einer Reihe von Risiken und Ungewissheiten verbundensind. Zukunftsgerichtete Aussagen sind im Allgemeinen an der Verwendung derWörter "können", "werden", "sollten", "planen", "erwarten", "antizipieren","schätzen", "glauben", "beabsichtigen", "projizieren", "Ziel" oder"anvisieren" oder der Verneinung dieser Wörter oder anderer Variationendieser Wörter oder vergleichbarer Terminologie erkennbar. ZukunftsgerichteteAussagen beruhen auf Annahmen, Prognosen, Schätzungen, Projektionen,Meinungen oder Plänen, die von Natur aus mit erheblichen Risiken sowieUngewissheiten und Eventualitäten behaftet sind, die sich ändern können.HomeToGo SE übernimmt weder jetzt noch zukünftig Gewähr dafür, dasszukunftsgerichtete Aussagen tatsächlich eintreten oder sich als richtigerweisen werden. Die tatsächliche künftige Geschäfts-, Finanz- undErtragslage sowie die Aussichten können erheblich von den in denzukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten oder vorausgesagtenErgebnissen abweichen. Weder HomeToGo SE noch die mit ihr verbundenenUnternehmen übernehmen eine Verpflichtung zur Aktualisierung der in dieserMitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen oder anderenInformationen, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisseoder aus anderen Gründen, und erwarten auch nicht, diese öffentlich zuaktualisieren oder zu revidieren, sofern dies nicht gesetzlichvorgeschrieben ist.Gemäß den EU-Produktgovernance-Anforderungen wurden die Aktien einemProduktgenehmigungsverfahren unterzogen, in dessen Rahmen jeder Vertreiberfestgestellt hat, dass diese Aktien (i) mit einem Endzielmarkt vonKleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien professioneller Kunden undgeeigneter Gegenparteien erfüllen, jeweils gemäß der Definition in MiFID II,kompatibel sind und (ii) für den Vertrieb über alle nach MiFID II zulässigenVertriebskanäle geeignet sind. Jeder Vertreiber, der die Aktien anschließendanbietet, ist dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbewertung in Bezugauf die Aktien vorzunehmen und geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen.Ende der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------12.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: HomeToGo SE 9 rue de Bitbourg L-1273 Luxemburg Luxemburg E-Mail: ir@hometogo.com Internet: ir.hometogo.de ISIN: LU2290523658, LU2290524383 WKN: A2QM3K , A3GPQR Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse Luxemburg EQS News ID: 2085533Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2085533 12.02.2025 CET/CEST°