BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung des Sanierungskonzepts erforderlich^EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): FinanzierungBayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung desSanierungskonzepts erforderlich23.02.2025 / 23:31 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------BayWa AG: BayWa AG gibt Mehrheit an BayWa r.e. AG an EIP ab, Anpassung desSanierungskonzepts erforderlichMünchen, 23. Februar 2025 - Die BayWa AG hat sich mit Energy InfrastructurePartners (EIP), dem Mitgesellschafter in der BayWa r.e. AG kommerziellgeeinigt, bei der BayWa r.e. AG eine Kapitalerhöhung durchzuführen, die imWesentlichen von EIP gezeichnet wird und daher zur Übernahme der Mehrheit("change-of-control") an der BayWa r.e. AG durch EIP führt. Im Rahmen derKapitalerhöhung verpflichtet sich die BayWa AG aktuell bestehende Ansprücheaus Gesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG in Höhe von rund EUR350 Mio. aufzugeben. Mit der Kapitalerhöhung und zusätzlich bereitgestelltenFremdfinanzierungen kann ein - im Rahmen der Aktualisierung desSanierungsgutachtens identifizierter - zusätzlicher Kapital- und Aval-Bedarfder BayWa r.e. in Höhe von ca. EUR 435 Mio. bis 2028 abgedeckt werden. DerBedarf ergibt sich aufgrund geopolitischer und marktspezifischerUnsicherheiten und der damit verbundenen Volatilität im Markt fürerneuerbare Energien. Nach Durchführung der Kapitalerhöhung wird sich dieBeteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e. AG von derzeit 51% auf 35 %reduzieren. Damit entfällt auch die Vollkonsolidierung der BayWa r.e. AG imKonzernabschluss der BayWa AG. Durch die Transaktion wird die BayWa r.e. AGfinanziell entsprechend ihrem kapitalintensiven Geschäftsmodell aufgestellt,was aus heutiger Sicht langfristig auch eine positive Entwicklung des Wertsder Beteiligung der BayWa AG an der BayWa r.e AG unterstützt. Die BayWa AGkonzentriert sich durch die Abgabe der Mehrheit intensiver auf ihrKerngeschäft wie im Transformationskonzept vorgesehen. Diese kommerzielleEinigung muss noch in verbindlichen Verträgen abgebildet werden und bedarfder Zustimmung der Gremien der EIP und des Aufsichtsrats der BayWa AG. DieDurchführung der Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehendenVereinbarungen wird in jedem Fall unter dem Vorbehalt derfusionskontrollrechtlichen Freigabe stehen.Die oben dargestellte Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG ausGesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. AG führt zu einem negativenEigenkapital der BayWa AG, so dass eine Hauptversammlung wegen Verlustes derHälfte des Grundkapitals nach § 92 AktG einberufen werden muss. Die positiveFortführungsprognose der BayWa AG besteht weiterhin.Aufgrund der Reduzierung der Ansprüche der BayWa AG ausGesellschafterdarlehen gegenüber der BayWa r.e. müssen zudem dasSanierungsgutachten aktualisiert und auf dieser Basis Anpassungen derSanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern der BayWaAG sowie ihren beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AGund Raiffeisen Agrar Invest AG vereinbart werden. Dabei wird insbesondereeine Verlängerung der Sanierungsphase um ein Jahr bis Ende 2028 erwartet.Auf Basis der aktuellen Gespräche geht der Vorstand der BayWa AG davon aus,dass es gelingen wird, eine Einigung über die erforderlichen Anpassungen derSanierungsvereinbarung zu erzielen.Der Vorstand prüft derzeit zudem die erforderlichen Anpassungen desRestrukturierungsplans im Rahmen des StaRUG-Verfahrens. Durch dasStaRUG-Verfahren wird nicht in das operative Geschäft der BayWa-Gruppeeingegriffen. Aufgrund der erforderlichen Anpassungen wird die Einreichungdes Restrukturierungsplans und gegebenenfalls die Inanspruchnahme weitererVerfahrenshilfen nach dem StaRUG später als bisher geplant erfolgen. DerVorstand geht weiterhin davon aus, dass das StaRUG-Verfahren erfolgreichabgeschlossen und damit eine angepasste Sanierungsvereinbarung undFinanzierungsverträge (für die Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2028)wirksam vereinbart werden können.Die Auswirkungen der Verzögerung des StaRUG-Verfahrens auf denVeröffentlichungstermin des Jahres- und Konzernabschlusses sowie den Terminder ordentlichen Hauptversammlung der BayWa AG (bisher vorgesehen für den27. Mai 2025) werden rechtzeitig bekannt gegeben.Kontakt:Josko Radeljic, BayWa AG,Head of Investor Relations,Tel. +49 (0)89/9222-3887,E-Mail: josko.radeljic@baywa.deDr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,Head of Corporate Communications,Tel. +49 (0)89/9222-3680,E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.deEnde der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------23.02.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland Telefon: +49 (0)89/ 9222-3691 Fax: +49 (0)89/ 9212-3680 E-Mail: presse@baywa.de Internet: www.baywa.com ISIN: DE0005194062, DE0005194005, WKN: 519406, 519400, Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2090049Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2090049 23.02.2025 CET/CEST°