DocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel^DocMorris AG / Schlagwort(e): RechtssacheDocMorris AG: EuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtigerArzneimittel27.02.2025 / 12:36 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Frauenfeld, 27. Februar 2025MedienmitteilungAd hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KREuGH-Urteil zur Werbung beim Bezug verschreibungspflichtiger ArzneimittelDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Vorlagefragen des deutschenBundesgerichtshofs (BGH) in der Rechtssache C-517/23 / ApothekerkammerNordrhein (AKNR) beantwortet. Der EuGH hält Preiswerbung für den Bezugverschreibungspflichtiger Arzneimittel (Rx) weiterhin für zulässig. AusSicht des EuGH dürfen die Mitgliedsstaaten jedoch Werbeaktionen verbieten,die Gutscheine für Folgekäufe zum Inhalt haben, insofern diese auch fürnichtverschreibungspflichtige Arzneimittel (OTC) eingelöst werden können.Rx-Rabattaktionen mit Gutscheinen für Gesundheits- und Pflegeprodukte (BPC)bleiben möglich. Der BGH muss jetzt in einem nächsten Schritt über dieRevision der AKNR entscheiden. DocMorris wird die Chancen derDigitalisierung und des E-Rezept-Wachstums in Deutschland weiterhin nutzen.Hintergrund der RechtssacheDie AKNR erwirkte in den Jahren 2012 bis 2015 eine Vielzahl anVerbotsverfügungen gegen DocMorris, deren Rabattaktionen sie als Verstossgegen die arzneimittelrechtliche Preisregulierung ansah. Im Jahr 2016entschied der EuGH jedoch, dass eine starre Preisbindung beiverschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrecht verstösst (EuGH,Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). DocMorris klagte daraufhinauf Schadensersatz gegen die AKNR. Der BGH hat den Fall dem EuGH zurVorabentscheidung vorgelegt.Kontakt für Analysten und InvestorenDr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & SustainabilityE-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10Kontakt für MedienTorben Bonnke, Director CommunicationsE-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1Agenda 13. März 2025 Jahresergebnis 2024 und Ausblick 2025 (Conference Call/Webcast) 10. April Q1/2025 Trading Update 2025 8. Mai 2025 Ordentliche Generalversammlung, Zürich 19. August Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast) 2025 16. Oktober Q3/2025 Trading Update 2025DocMorrisDie Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den BereichenOnline-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mitstarken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. DieBelieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisiertenLogistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt dasUnternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- undPflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietetDocMorris ihren Patienten, Kunden und Partnern ein breites Spektrum anProdukten und Dienstleistungen. Sie verfolgt da-mit die Vision, eindigitales Gesundheitsökosystem zu schaffen, in der die Menschen ihreGesundheit mit einem Klick managen können. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600Mitarbeiter in Deutschland, den Niederlanden, Spanien, Frankreich, Portugalund der Schweiz mit über 10 Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz vonCHF 1'085 Mio. Die Aktien der DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchangekotiert (Valor 4261528, ISIN CH0042615283, Ticker DOCM). WeitereInformationen unter corporate.docmorris.com.---------------------------------------------------------------------------Ende der Adhoc-Mitteilung--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: DocMorris AG Walzmühlestrasse 49 8500 Frauenfeld Schweiz ISIN: CH0042615283 Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 2092779Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2092779 27.02.2025 CET/CEST°