^EQS-WpÜG: Broadview Industries AG / Angebot zum ErwerbAngebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Westag AG; Bieter: BroadviewIndustries AG20.03.2025 / 11:24 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABEIN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHEVERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTENRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 desBörsengesetzes (BörsG)Bieterin:Broadview Industries AGHellweg 1533378 Rheda-WiedenbrückDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 83410Zielgesellschaft:Westag AGHellweg 1533378 Rheda-WiedenbrückDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 5565ISIN:Stammaktien DE0007775207 (WKN: 777520)Vorzugsaktien DE0007775231 (WKN: 777523)Die Broadview Industries AG ("Bieterin"), eine indirekte 100%igeTochtergesellschaft der Broadview Holding B.V. mit Sitz in 's-Hertogenbosch,Niederlande, hat heute beschlossen, den Aktionären der Westag AG ("Westag")im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot")anzubieten, sämtliche noch nicht von der Bieterin gehaltene auf den Inhaberlautende Stammaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil amGrundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Stammaktien") und auf den Inhaberlautenden Vorzugsaktien der Westag mit einem rechnerischen Anteil amGrundkapital von EUR 2,56 je Aktie ("WAG-Vorzugsaktien" und zusammen mit denWAG-Stammaktien die "WAG-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin beabsichtigt,eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 30,76 je WAG-Stammaktie und inHöhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie anzubieten. Die Bieterin hält derzeitWAG-Stammaktien im Umfang von ca. 54,91% des Grundkapitals undWestag-Vorzugsaktien im Umfang von ca. 21,88% des Grundkapitals der WestagAG, dies entspricht WAG-Aktien im Umfang von insgesamt ca. 76,79% desGrundkapitals und ca. 85,96% der Stimmrechte an der Westag.Bei der Festlegung des Angebotspreises hat die Bieterin berücksichtigt, dassder Vollzug des Delisting-Angebots vor der nächsten ordentlichenHauptversammlung der Westag erfolgen wird. Auch die Aktionäre der Westag,die das Delisting-Angebot annehmen, sollen von der für das Geschäftsjahr2024 zu zahlenden Dividende profitieren, die voraussichtlich 0,90 EUR jeWAG-Stammaktie und 0,96 EUR je WAG-Vorzugsaktie betragen wird. Daherbeinhaltet der oben genannte Angebotspreis in Höhe von EUR 30,76 jeWAG-Stammaktie einen Aufschlag in Höhe von EUR 0,90 und der oben genannteAngebotspreis in Höhe von EUR 31,35 je WAG-Vorzugsaktie einen Aufschlag inHöhe von EUR 0,96.Die Bieterin hat mit der Westag am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarungabgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass die Westagunverzüglich nach Veröffentlichung der begründeten Stellungnahme, spätestensjedoch vor Ende der Annahmefrist, den Widerruf der Zulassung der WAG-Aktienzum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und derBörse Düsseldorf beantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmenunternimmt, um die Einbeziehung der WAG-Aktien in den Freiverkehr zubeenden.Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache undeiner unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zumDelisting-Angebot werden im Internet unter www.broadview-angebot.deveröffentlicht und verfügbar sein.Wichtige Informationen:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von WAG-Aktien dar. Die endgültigenBedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebotbetreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdemdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung derAngebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in denendgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestelltenEckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern undInhabern von WAG-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage undalle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zulesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationenenthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (indeutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit dendetaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wirdnach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtneben weiteren Informationen im Internet unter www.broadview-angebot.comveröffentlicht.Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmterwertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika übergrenzüberschreitende Delisting- oder Übernahmeangebote durchgeführt. DasDelisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichenAnforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschlandoder den Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführtwerden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.der Vereinigten Staaten von Amerika keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von Westag-Aktien können sichnicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderenRechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich derin der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von denjeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird keinDelisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungenunterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationaleRecht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise ineiner Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, inder das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Rechtuntersagt wäre.Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigenweitere Westag-Aktien außerhalb des Delisting-Angebots direkt oder indirektüber die Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass dieanwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen desBörsG und des WpÜG, eingehalten werden und der Angebotspreis sich nachMaßgabe des WpÜG erhöht, so dass dieser einer außerhalb desDelisting-Angebots gezahlten Gegenleistung entspricht, sofern diese höherist als der Angebotspreis. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werdenInformationen über solche Erwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenenoder zu erwerbenden WAG-Aktien und der gezahlten oder vereinbartenGegenleistung, unverzüglich veröffentlicht, wenn und soweit dies nach demRecht der Bundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten von Amerikaoder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mitdieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich auf Aktieneiner deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der FrankfurterWertpapierbörse und der Börse Düsseldorf zugelassen sind und unterliegt denVeröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderenRechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art undPraxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zuentsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,enthaltenen, sich auf die Bieterin und die Westag beziehendenFinanzkennzahlen werden in Übereinstimmung mit den in der BundesrepublikDeutschland geltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den inden Vereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staatenvon Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der imRahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E und auf Grundlage dersog. Tier I-Ausnahme von bestimmten Anforderungen des US-Börsengesetzes,welche es einem Bieter ermöglicht, bestimmte materielle undverfahrensrechtliche Vorschriften des US-Börsengesetzes für Delisting- oderÜbernahmeangebote dadurch zu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxisseiner Heimatrechtsordnung befolgt, und den Bieter von der Einhaltungbestimmter anderer Vorschriften des US-Börsengesetzes befreit, und imÜbrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschlanddurchgeführt werden. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten von Amerikawerden darauf hingewiesen, dass die Westag nicht an einer US-amerikanischenWertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen desUS-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei derUS-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mitder Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungenals Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich imZusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften desUS-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,da die Bieterin und die Westag sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oderder Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, undihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalbder Vereinigten Staaten von Amerika (oder der Rechtsordnung, in der derAktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, einNicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder voreinem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zuverklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmenoder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil einesUS-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichtetenAussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftigeRichtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb desEinflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisseoder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichtetenAussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungennach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlageändern werden.Düsseldorf, 20. März 2025Broadview Industries AGEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------20.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Stuttgart, München, Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2103780 20.03.2025 CET/CEST°