^EQS-WpÜG: MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. / ÜbernahmeangebotÜbernahmeangebot / Zielgesellschaft: ProSiebenSat.1 Media SE; Bieter:MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.26.03.2025 / 19:00 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABEIN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHEVERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTENRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 29, 34 desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)Bieterin:MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.Viale Europa 4620093 Cologno MonzeseItalieneingetragen im niederländischen Handelsregister (Kamer van Koophandel) unterder Nummer 83956859Zielgesellschaft:ProSiebenSat.1 Media SEMedienallee 785774 UnterföhringDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 219439ISIN: DE000PSM7770 (WKN: PSM777)Die MFE-MEDIAFOREUROPE N.V. ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft dermultinationalen Mediengruppe MFE, hat heute beschlossen, den Aktionären derProSiebenSat.1 Media SE ("P7") im Wege eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots ("Übernahmeangebot") anzubieten, sämtliche auf den Namenlautende Stückaktien der P7 mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital vonEUR 1,00 je Aktie ("P7-Aktien") zu erwerben. Die Bieterin erwartet, denAktionären der P7, die ihre Aktien innerhalb der Annahmefrist andienen, eineAngebotsgegenleistung in Höhe des volumengewichtetenDreimonatsdurchschnittskurses der P7-Aktie (wie von der Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht berechnet) anzubieten, was dem gesetzlichenMindestpreis entspricht. Die Angebotsgegenleistung wird voraussichtlich zu78 % in bar und voraussichtlich zu 22 % in neu auszugebenden MFE A-Aktiengeleistet.Das Übernahmeangebot wird übliche Bedingungen, unter anderem Klauseln zuwesentlichen nachteiligen markt- und geschäftsbezogenen Veränderungen unddem Erhalt regulatorischer Freigaben und andere Bedingungen, vorsehen.Ebenfalls am heutigen Tag hat die Bieterin mit einem bestehenden Aktionärvon P7 eine Vereinbarung abgeschlossen, in der sich dieser Aktionärunwiderruflich verpflichtet hat, das Übernahmeangebot für einen Teil dergegenwärtig gehaltenen P7-Aktien anzunehmen; durch diese Vereinbarung istsichergestellt, dass die Bieterin nach Abschluss des Übernahmeangebots injedem Fall mehr als 30 % des Grundkapitals von P7 halten wird.Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in deutscher Sprache undeiner unverbindlichen englischen Übersetzung), das Befreiungsdokument gemäßArtikel 1 Absatz 4 Buchstabe f und Absatz 5 Buchstabe e der EU-VerordnungNr. 2017/1129 über die Prospektpflicht (in Bezug auf das Angebot und dieZulassung zum Handel der neu auszugebenden MFE A-Aktien) und weitereInformationen zum Übernahmeangebot werden im Internet unterhttps://www.mfemediaforeurope.com/en/governance/freiwilliges-offentliches-ubernahmeangebot-an-die-aktionare-der-prosiebensat-1-media-se/veröffentlicht und verfügbar sein.Wichtige Informationen:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von P7-Aktien dar. Die endgültigenBedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebotbetreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdemdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung derAngebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in denendgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestelltenEckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern undInhabern von P7-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage undalle sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zulesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationenenthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (indeutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit dendetaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot wirdnach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtneben weiteren Informationen im Internet unterhttps://www.mfemediaforeurope.com/en/governance/freiwilliges-offentliches-ubernahmeangebot-an-die-aktionare-der-prosiebensat-1-media-se/veröffentlicht.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriftender Vereinigten Staaten von Amerika über grenzüberschreitendeÜbernahmeangebote durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht inÜbereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungenals der Bundesrepublik Deutschland oder den Vereinigten Staaten von Amerika(soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurden außerhalb derBundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika keineBekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für dasAngebot eingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber vonP7-Aktien können sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetzeeiner anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder derVereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt zu sein.Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen undgegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilendenBefreiungen wird kein Übernahmeangebot, weder direkt noch indirekt, indenjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegendas jeweilige nationale Recht darstellen würde. Diese Mitteilung darf wederganz noch teilweise in einer Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitigverbreitet werden, in der das Übernahmeangebot nach dem jeweils geltendennationalen Recht untersagt wäre.Die Bieterin behält sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigenweitere P7-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt überdie Börse oder außerbörslich zu erwerben, vorausgesetzt, dass dieanwendbaren deutschen Gesetzesvorschriften, insbesondere diejenigen desWpÜG, und Rule 14(e)-5 des US-Börsengesetzes von 1934 ("US-Börsengesetz"),eingehalten werden und der Angebotspreis sich nach Maßgabe des WpÜG erhöht,so dass dieser einer außerhalb des Angebots gezahlten Gegenleistungentspricht, sofern diese höher ist als der Angebotspreis. Aktionäre der P7sollten sich darüber im Klaren sein, dass die Bieterin Aktien beispielsweiseauf dem Freiverkehrsmarkt oder durch privat ausgehandelte Käufe erwerbenkann. Sollten solche Erwerbe stattfinden, werden Informationen über solcheErwerbe, einschließlich der Anzahl der erworbenen oder zu erwerbendenP7-Aktien und der gezahlten oder vereinbarten Gegenleistung, unverzüglich indeutscher Sprache sowie einer unverbindlichen englischen Übersetzungveröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht der BundesrepublikDeutschland, der Vereinigten Staaten von Amerika oder einer andereneinschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist. Das mit dieser Mitteilungbekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer deutschenGesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse und derLuxemburgischen Wertpapierbörse (Bourse de Luxembourg) zugelassen sind undunterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten von Amerika und anderenRechtsordnungen unterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art undPraxis verfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zuentsprechen. Die an anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage,enthaltenen, sich auf die Bieterin und die P7 beziehenden Finanzkennzahlenwerden in Übereinstimmung mit den in der Bundesrepublik Deutschlandgeltenden Vorschriften und nicht in Übereinstimmung mit den in denVereinigten Staaten von Amerika allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen. Das Übernahmeangebot wird in den Vereinigten Staatenvon Amerika nach Maßgabe von Section 14(e) des US-Börsengesetzes und der imRahmen des US-Börsengesetzes erlassenen Regulation 14E (sowie bestimmtenAusnahmen hiervon) und im Übrigen in Übereinstimmung mit den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland durchgeführt werden. Aktionäre aus denVereinigten Staaten von Amerika werden darauf hingewiesen, dass die P7 nichtan einer US-amerikanischen Wertpapierbörse gelistet ist, nicht denregelmäßigen Anforderungen des US-Börsengesetzes unterliegt und auch keineBerichte bei der US-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Übernahmeangebots mitder Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten von Amerika (oder aus anderen Rechtsordnungenals Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich nachden Vorschriften des US-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekanntenGesetzen) ergeben, durchzusetzen, da die Bieterin und die P7 sich außerhalbder Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinenWohnsitz hat) befinden, und manche oder alle ihrer jeweiligen Führungskräfteund Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten vonAmerika (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat)haben. Aktionäre der P7 können möglicherweise ein Nicht-US-Unternehmen oderdessen Führungskräfte und Organmitglieder nicht vor einem Nicht-US-Gerichtaufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze verklagen. Es istmöglicherweise auch schwierig, ein Nicht-US-Unternehmen und seineTochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischenGerichts zu unterwerfen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichtetenAussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftigeRichtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb desEinflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisseoder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichtetenAussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungennach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlageändern werden.Cologno Monzese, Italien, 26. März 2025MFE-MEDIAFOREUROPE N.V.Ende der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------26.03.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Zielgesellschaft: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Börse LuxemburgEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2107006 26.03.2025 CET/CEST°