Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300m Wandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m 0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück^EQS-Ad-hoc: Redcare Pharmacy N.V. / Schlagwort(e):Anleiheemission/FinanzierungRedcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300mWandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück08.04.2025 / 23:21 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER HIERIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DENVEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER EINERANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ODER AN PERSONEN IN RECHTSORDNUNGEN, FÜR DIEEINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERTEILUNG ODER WEITERGABE RECHTSWIDRIG WÄRE.DIESE MITTEILUNG DIENT AUSSCHLIESSLICH ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT INKEINER RECHTSORDNUNG EIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN DAR.Redcare Pharmacy N.V. platziert erfolgreich EUR 300mWandelschuldverschreibungen und kauft einen Teil ihrer ausstehenden EUR 225m0.00% Wandelschuldverschreibungen 2021/2028 zurück * Gesamtnennbetrag: EUR 300 Mio. * Kupon: 1,75% per annum, zahlbar halbjährlich * Wandlungsprämie: 42,5% * Rückzahlungsbetrag: Aufgezinster Rückzahlungsbetrag * Laufzeit: 7 Jahre * Der erzielte Nettoerlös soll für den Rückkauf der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden.Sevenum, Niederlande, 08. April 2025. Redcare Pharmacy N.V. (die"Gesellschaft"), eine führende Online-Apotheke in Europa, hat erfolgreichnicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen imGesamtnennbetrag von EUR 300 Mio. und einer Laufzeit von 7 Jahren (die"Wandelschuldverschreibungen") platziert, die in neue, auf den Inhaberlautende Stammaktien der Gesellschaft (die "Neuen Aktien") oder inbestehende Aktien gleicher Gattung, die von der Gesellschaft zum jeweiligenWandlungstag als eigene Aktien, direkt oder indirekt, gehalten werden,wandelbar sind (die Neuen Aktien zusammen mit diesen bestehenden Aktien die"Lieferaktien"). Die angebotenen Wandelschuldverschreibungen sind inLieferaktien wandelbar, die, auf Grundlage des anfänglichen Wandlungspreisesund vorbehaltlich von Anpassungen, etwa 8,4% des aktuell ausgegebenen undausstehenden Aktienkapitals der Gesellschaft entsprechen. Gleichzeitig hatdie Gesellschaft einen Teil ihrer ausstehenden nicht nachrangigen,unbesicherten Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 225Mio. mit einem Kupon von 0,00% und Fälligkeit im Jahr 2028 (ISINDE000A287RE9) (die "Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen") erfolgreichzurückgekauft. Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung desAufsichtsrats heute beschlossen, die Ausgabe der Wandelschuldverschreibungenzu genehmigen. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf dieWandelschuldverschreibungen wurde ausgeschlossen.Die Gesellschaft plant, den Nettoerlös für den Rückkauf der AusstehendenWandelschuldverschreibungen mit Fälligkeit im Jahr 2028 und für allgemeineUnternehmenszwecke zu verwenden.Die Wandelschuldverschreibungen mit einer Stückelung von je EUR 100.000werden zu ihrem Nennbetrag begeben, und, sofern sie nicht zuvor gewandelt,zurückgezahlt oder zurückgekauft und eingezogen wurden, am oder um den 16.April 2032 zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag plusRücknahmeprämie), welcher bei 110% des Nennbetrags festgelegt wird (der"Aufgezinste Rückzahlungsbetrag"), zurückgezahlt. DieWandelschuldverschreibungen sind mit einem Kupon von 1,75% per annumausgestattet, der halbjährlich zahlbar ist. Der anfängliche Wandlungspreiswurde auf EUR 173,74 festgelegt, was einer Wandelprämie von 42,5% über demReferenzpreis von EUR 121,92 entspricht. Dieser Referenzpreis wurde durchden Xetra Schlusspreis am 08. April 2025 minus einen Abschlag von 7%bestimmt. Unter Berücksichtigung des aufgezinsten Rückzahlungsbetragsbeträgt der effektive Wandlungspreis der Wandelschuldverschreibungen beiFälligkeit ungefähr EUR 191,11, was einer effektiven Prämie von etwa 56,8%über dem Referenzpreis von EUR 121,92 entspricht.Valutatag wird voraussichtlich am oder um den 16. April 2025 sein. DieGesellschaft beabsichtigt, die Wandelschuldverschreibungen innerhalb vonzwei Wochen nach dem Valutatag in den Handel im Freiverkehr an derFrankfurter Wertpapierbörse einbeziehen zu lassen.Die Wandelschuldverschreibungen wurden in einem beschleunigtenBookbuilding-Verfahren nur institutionellen Anlegern außerhalb derVereinigten Staaten unter Berufung auf Regulation S (Kategorie 1) gemäß demUnited States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung sowieaußerhalb Australiens, Japans, Südafrika und jeder anderen Jurisdiktion, inder das Anbieten oder Verkaufen der Wandelschuldverschreibung nach geltendemRecht verboten wäre, angeboten. In Kanada wurde das Angebot nur aninstitutionelle Investoren in Ontario, Québec, Britisch-Kolumbien oderAlberta gerichtet, welche nach anwendbaren kanadischen Wertpapiergesetzengleichzeitig akkreditierte Investoren und kanadische zugelassene Investorensind.Gemäß den Bedingungen des Angebots der Wandelschuldverschreibungen wird sichdie Gesellschaft verpflichten, während einer Lock-up Periode, die 90Kalendertage nach dem Valutatag endet, vorbehaltlich bestimmter üblicherAusnahmen, keine Wertpapiere zu verkaufen, die denWandelschuldverschreibungen oder den Aktien der Gesellschaft im Wesentlichenähnlich sind.Nach Abschluss des umgekehrten Bookbuilding-Verfahrens hat die Gesellschaftdem Rückkauf Ausstehender Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetragvon EUR 157,9 Mio. (entsprechend ca. 70,2% des ausstehenden Nennwerts)zugestimmt. Der Kaufpreis pro Ausstehender Wandelschuldverschreibung imNennwert von jeweils EUR 100.000 beträgt EUR 99.200. Nach Abschluss desRückkaufs werden die zurückgekauften AusstehendenWandelschuldverschreibungen eingezogen und es verbleiben EUR 67,1 Mio. imGesamtnennbetrag an Ausstehenden Wandelschuldverschreibungen im Umlauf. DieAbwicklung des Rückkaufs wird voraussichtlich am oder um den 22. April 2025erfolgen.Kontakt: rikutis consultingThomas SchnorrenbergMobil: +49 151 46 53 13 17E-Mail: press@redcare-pharmacy.comEnde der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:Über Redcare PharmacyIm Jahr 2001 gegründet, ist Redcare Pharmacy (vormals Shop Apotheke Europe)heute die führende Online-Apotheke in Europa und aktuell in sieben Ländernaktiv: Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien, Italien, denNiederlanden und der Schweiz.Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in Sevenum, NL im Herzen Europas, mitweiteren Standorten in Köln, Berlin, München, Tongeren, Warschau, Mailand,Lille und Eindhoven.Als die One-Stop-Pharmacy der Zukunft bietet Redcare Pharmacy über 13Millionen aktiven Kund:innen ein vielseitiges Sortiment von mehr als 250.000Produkten zu fairen Preisen. Neben rezeptfreien Medikamenten,Nahrungsergänzungsmitteln, Beauty- und Körperpflegeprodukten sowie einerumfangreichen Auswahl an gesundheitsbezogenen Artikeln in allen Märkten,bietet das Unternehmen auch verschreibungspflichtige Medikamente fürKund:innen in Deutschland, der Schweiz und in den Niederlanden an.Pharmazeutische Sicherheit hat immer oberste Priorität. Im Herzen eineApotheke, steht die fundierte pharmazeutische Beratung klar im Fokus vonRedcare. Dabei steht Care im Namen für ein vielseitiges Angebot vonDienstleistungen für alle Lebensphasen und Gesundheits-themen: VonMarktplätzen über einzigartige Lieferoptionen bis hin zuMedikations-management.ANSPRECHPARTNERInvestor Relations Kontakt und verantwortliche Person für dieseVeröffentlichung:Monica Ambrosi (Associate Director, Investor Relations)investors@redcare-pharmacy.comPresse Kontakt:Sven Schirmer (Director, Corporate Communications)press@redcare-pharmacy.comWichtige HinweiseDIESE MITTEILUNG IST NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG, WEDERDIREKT NOCH INDIREKT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA(EINSCHLIESSLICH IHRER TERRITORIEN UND BESITZUNGEN, JEDES BUNDESSTAATS DERVEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA UND DES DISTRICT OF COLUMBIA) ODER IN EINERANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE DER WERTPAPIERE NACHGELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄREN.DIESE MITTEILUNG DARF NICHT AN ANDERE PERSONEN WEITERGELEITET ODER VERTEILTWERDEN UND DARF IN KEINER WEISE VERVIELFÄLTIGT WERDEN. JEGLICHEWEITERLEITUNG, VERTEILUNG ODER VERVIELFÄLTIGUNG DIESER MITTEILUNG, GANZ ODERTEILWEISE, IST UNERLAUBT. DIE NICHTBEACHTUNG DIESER ANWEISUNG KANN ZU EINEMVERSTOSS GEGEN DEN UNITED STATES SECURITIES ACT VON 1933 IN DER JEWEILSGELTENDEN FASSUNG ("SECURITIES ACT") ODER DIE GELTENDEN GESETZE EINERANDEREN RECHTSORDNUNG FÜHREN.DIESE MITTEILUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCHEINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF ODER VERKAUF VONWERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATEN ODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNGDAR, IN DER EIN SOLCHES ANGEBOT ODER EINE SOLCHE AUFFORDERUNG RECHTSWIDRIGWÄRE. DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN UND DIE BEI DER WANDLUNG DER IN DIESERMITTEILUNG GENANNTEN WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ZU LIEFERNDEN AKTIEN SINDNICHT UND WERDEN NICHT GEMÄSS DEM SECURITIES ACT ODER BEI EINERWERTPAPIERAUFSICHTSBEHÖRDE ODER EINER STAATLICHEN ODER ANDERENGERICHTSBARKEIT DER VEREINIGTEN STAATEN REGISTRIERT UND DÜRFEN IN DENVEREINIGTEN STAATEN OHNE REGISTRIERUNG NICHT ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN,AUSGENOMMEN IM RAHMEN EINER VERFÜGBAREN AUSNAHMEREGELUNG VON DENREGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN DES SECURITIES ACT UND DER GELTENDENBUNDESSTAATLICHEN ODER ANDEREN WERTPAPIERGESETZE ODER IM RAHMEN EINERTRANSAKTION, DIE NICHT UNTER DIESE REGISTRIERUNGSANFORDERUNGEN FÄLLT. ESWIRD KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN DEN VEREINIGTEN STAATENGEBEN.IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH WIRD DIESE MITTEILUNG NUR AN (I) PROFESSIONELLEANLEGER, DIE UNTER ARTIKEL 19(5) DES FINANCIAL SERVICES AND MARKETS ACT 2000(FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE"ORDER")FALLEN, UND (II) PERSONEN, DIE UNTER ARTIKEL 49(2) DER ORDER FALLEN UND(III) PERSONEN, AN DIE ODER AN DIE SIE ANDERWEITIG RECHTMÄSSIG VERTEILT ODERGERICHTET WERDEN KÖNNEN (ALLE DIESE PERSONEN WERDEN ZUSAMMENFASSEND ALS"RELEVANTEPERSONEN" BEZEICHNET). DIE WERTPAPIERE SIND NUR FÜR RELEVANTE PERSONENZUGÄNGLICH, UND JEGLICHE EINLADUNG, JEGLICHES ANGEBOT ODER JEGLICHEVEREINBARUNG ZUR ZEICHNUNG, ZUM KAUF ODER ZUM SONSTIGEN ERWERB SOLCHERWERTPAPIERE WIRD NUR MIT RELEVANTEN PERSONEN UNTERNOMMEN. PERSONEN, DIEKEINE RELEVANTEN PERSONEN SIND, SOLLTEN NICHT AUF DER GRUNDLAGE DIESERMITTEILUNG ODER IHRES INHALTS HANDELN ODER SICH DARAUF VERLASSEN.DIESE MITTEILUNG IST EINE WERBUNG UND KEIN PROSPEKT IM SINNE DER VERORDNUNG(EU) 2017/1129 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 14. JUNI 2017ÜBER DEN ZU VERÖFFENTLICHENDEN PROSPEKT BEI ÖFFENTLICHEM ANGEBOT ODERZULASSUNG VON WERTPAPIEREN ZUM HANDEL AN EINEM GEREGELTEN MARKT (DIE"PROSPEKTVERORDNUNG").DIE ENDGÜLTIGEN BEDINGUNGEN DER HIERIN BESCHRIEBENEN TRANSAKTION WERDEN INDER ENDGÜLTIGEN FASSUNG DER BEDINGUNGEN DER WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGENBESCHRIEBEN. ANLEGER SOLLTEN DIE HIERIN BESCHRIEBENENWANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN NUR AUF DER GRUNDLAGE DER INFORMATIONEN IN DERENDGÜLTIGEN VERSION DER EMISSIONSBEDINGUNGEN (SOFERN VERFÜGBAR) ZEICHNEN.DIE EMITTENTIN, DER MANAGER ODER EINES IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENENUNTERNEHMEN HABEN KEINERLEI MASSNAHMEN ERGRIFFEN ODER WERDEN KEINERLEIMASSNAHMEN ERGREIFEN, DIE EIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DERWANDELSCHULDVERSCHREIBUNGEN ODER DEN BESITZ ODER DIE VERTEILUNG VONJEGLICHEN ANGEBOTSUNTERLAGEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG IN EINER RECHTSORDNUNG,IN DER EINE SOLCHE MASSNAHME ERFORDERLICH IST, ZULASSEN WÜRDEN. KÄUFER UNDPERSONEN, DIE DIESE MITTEILUNG ERHALTEN, SIND DURCH DIE EMITTENTIN, DIEMANAGER ODER EINER IHRER JEWEILIGEN VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, DIE EINÖFFENTLICHES ANGEBOT ZULASSEN WÜRDEN, UND IHREN JEWEILIGEN VERBUNDENENUNTERNEHMEN, AUF EIGENE KOSTEN (UND ES WIRD DAVON AUSGEGANGEN, DASS SIE DIESTUN WERDEN) VERPFLICHTET ALLE GELTENDEN GESETZE UND VORSCHRIFTEN IN JEDERRECHTSORDNUNG EINZUHALTEN, IN DER SIE DIE WANDELSCHULDVERSCHREIBUNGENKAUFEN, ANBIETEN, VERKAUFEN ODER LIEFERN ODER DIESE MITTEILUNG IN IHREMBESITZ HABEN.MIFID II PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTORENUND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf dieWandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck desProduktgenehmigungsverfahrens jedes Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlichgeeignete Gegenparteien und professionelle Kunden, jeweils im Sinne derRichtlinie 2014/65/EU (in der jeweils gültigen Fassung, "MiFID II"), umfasstund (ii) alle Kanäle für den Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen angeeignete Gegenparteien und professionelle Kunden angemessen sind. JedePerson, die in der Folge die Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauftoder empfiehlt (ein "Vertriebsunternehmen") soll die Beurteilung desZielmarkts der Konzepteure berücksichtigen; ein Vertriebsunternehmen,welches MiFID II unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigeneZielmarktbestimmung im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungendurchzuführen (entweder durch die Übernahme oder durch die Präzisierung derZielmarktbestimmung der Konzepteure) und angemessene Vertriebskanäle zubestimmen.UK MIFIR PRODUKTÜBERWACHUNGSPFLICHTEN / ZIELMARKT PROFESSIONELLE INVESTORENUND GEEIGNETE GEGENPARTEIEN - Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf dieWandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck desProduktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlichgeeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of BusinessSourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UKMiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für denVertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien undprofessionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge dieWandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein"Vertriebsunternehmen")soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; einVertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention andProduct Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmungim Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entwederdurch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung desKonzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen.PROSPEKTVERORDNUNG / VERBOT VON VERKÄUFEN AN PRIVATANLEGER IM EWR UND IMVEREINIGTEN KÖNIGREICH / EWR UND GB-PRIIPS-VERORDNUNGENWenn Ihnen als Finanzintermediär im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 derProspektverordnung Wertpapiere angeboten werden, wird davon ausgegangen,dass Sie auch zugesichert und zugestimmt haben, dass die von Ihnen im Rahmendes Angebots erworbenen Wertpapiere nicht im Auftrag von Personen im EWR,die Kleinanleger sind (wie oben definiert), oder von Personen in anderenMitgliedstaaten (in denen es eine entsprechende Gesetzgebung gibt), für dieSie befugt sind, Entscheidungen auf vollständig diskretionärer Basis zutreffen, erworben wurden, noch die Wertpapiere mit der Absicht erworbenwurden, sie im EWR anzubieten oder weiterzuverkaufen, wenn dies zu einerProspektpflicht der Emittentin, der Manager oder eines anderen Managersgemäß Artikel 3 der Prospektverordnung führen würde oder wenn die vorherigeZustimmung der Manager zu einem solchen Angebot oder Weiterverkauf eingeholtwurde.VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUM - DieWandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zursonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EuropäischenWirtschaftsraum ("EWR") bestimmt und sollten Kleinanlegern im EWR nichtangeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weisezur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnetder Begriff Kleinanleger eine Person, die eines (oder mehrere) der folgendenKriterien erfüllt: (i) sie ist ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs.1 Nr. 11 der Richtlinie 2014/65/EU (in ihrer jeweils gültigen Fassung, "MiFIDII"); (ii) sie ist ein Kunde im Sinne der Richtlinie 2016/97/EU (in ihrerjeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie"), soweitdieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1Nr. 10 MiFID II gilt; oder (iii) sie ist kein qualifizierter Anleger imSinne der Verordnung (EU) 2017/1129 des Europäischen Parlaments und desRates vom 14. Juni 2017 (wie von Zeit zu Zeit ergänzt, die"Prospektverordnung").Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in ihrerjeweils gültigen oder ersetzten Fassung, die "PRIIPs-Verordnung")erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oderdie sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen anKleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oderdie sonstige Zurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen anKleinanleger im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.VERBOT DES VERKAUFS AN KLEINANLEGER IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH - DieWandelschuldverschreibungen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zursonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich("GB")bestimmt und sollten Kleinanlegern in GB nicht angeboten, nicht an dieseverkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestelltwerden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanlegereine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 2 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr.2017/565, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("EUWA")Teil des nationalen Rechts ist; oder (ii) ein Kunde im Sinne derBestimmungen des Financial Services and Markets Act 2000, in seinerjeweiligen Fassung (der "FSMA") und jeglicher Vorschriften oderVerordnungen, die im Rahmen des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU)2016/97 erlassen wurden, wenn dieser Kunde nicht als professioneller Kundeim Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Punkt (8) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014,wie sie durch das EUWA Teil des nationalen Rechts ist, qualifiziert wäre;oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Artikel 2 derProspektverordnung ist, wie sie aufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechtsist. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, wie sieaufgrund des EUWA Teil des nationalen Rechts ist (die "UKPRIIPs-Verordnung"),erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oderdie sonstige Zurverfügungstellung der Schuldverschreibungen an Kleinanlegerin GB erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstigeZurverfügungstellung der Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger in GBnach der UK PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.Diese Bekanntmachung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen,Meinungen und Prognosen in Bezug auf die erwarteten zukünftigen Ergebnissedes Unternehmens enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diesezukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung vonzukunftsgerichteter Terminologie identifiziert werden, einschließlich derBegriffe "glaubt", "schätzt", "geht davon aus", "erwartet", "beabsichtigt","kann", "wird" oder "sollte" oder jeweils deren negative oder andereAbweichungen oder vergleichbare Terminologien. Diese zukunftsgerichtetenAussagen umfassen alle Angelegenheiten, die keine historischen Fakten sind.Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den aktuellen Ansichten,Erwartungen und Annahmen der Führung des Unternehmens und sind mitbedeutenden bekannten und unbekannten Risiken und Unsicherheiten verbunden,die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oderEreignisse erheblich von den in solchen Aussagen ausgedrückten oderimplizierten Ergebnissen, Leistungen oder Ereignissen abweichen.Zukunftsgerichtete Aussagen sollten nicht als Garantien für zukünftigeLeistungen oder Ergebnisse gelesen werden und sind nicht notwendigerweisegenaue Angaben darüber, ob solche Ergebnisse erzielt werden oder nicht. Allehierin enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt derVeröffentlichung dieser Pressemitteilung. Wir übernehmen keine Verpflichtungund erwarten auch nicht, die hierin enthaltenen Informationen,zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zuaktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umständewiderzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datumdieser Bekanntmachung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuerInformationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wirübernehmen keinerlei Haftung in Bezug auf das Erreichen solcherzukunftsgerichteter Aussagen und Annahmen.Kontakt:rikutis consultingThomas SchnorrenbergMobil: +49 151 46 53 13 17E-Mail: presse@shop-apotheke.com---------------------------------------------------------------------------08.04.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Redcare Pharmacy N.V. Erik de Rodeweg 11-13 5975 WD Sevenum Niederlande Telefon: 0800 - 200 800 300 Fax: 0800 - 90 70 90 20 E-Mail: investors@redcare-pharmacy.com Internet: www.redcare-pharmacy.com ISIN: NL0012044747, DE000A19Y072 WKN: A2AR94, A19Y072 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2113592Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2113592 08.04.2025 CET/CEST°