^EQS-WpÜG: Caesar BidCo GmbH / Angebot zum ErwerbAngebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA;Bieter: Caesar BidCo GmbH08.05.2025 / 22:05 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZURVOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABEIN, INNERHALB VON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHEVERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTENRECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 desBörsengesetzes (BörsG)Bieterin:Caesar BidCo GmbHc/o Willkie Farr & Gallagher LLPAn der Welle 460322 Frankfurt am Main Deutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB135553Zielgesellschaft:CompuGroup Medical SE & Co. KGaAMaria Trost 2156070 KoblenzDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Koblenz unter HRB 27430ISIN: DE000A288904 (WKN: A28890)Die Caesar BidCo GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die mittelbarvon Fonds gehalten wird, welche von verbundenen Unternehmen von CVC CapitalPartners plc beraten und verwaltet werden, hat heute beschlossen, denAktionären der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM") im Wege einesöffentlichen Delisting-Erwerbsangebots ("Delisting-Angebot") anzubieten,sämtliche noch nicht unmittelbar von der Bieterin gehaltene auf den Namenlautende Stückaktien der CGM ("CGM-Aktien") zu erwerben. Die Bieterinbeabsichtigt, eine Gegenleistung in bar in Höhe von EUR 22,00 je CGM-Aktieanzubieten. Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.Die Bieterin hat mit der CGM am heutigen Tage eine Delisting-Vereinbarungabgeschlossen und unter üblichen Vorbehalten vereinbart, dass CGM noch vorAblauf der Annahmefrist des Delisting-Angebots den Widerruf der Zulassungder CGM-Aktien zum Handel im regulierten Markt mit zusätzlichenZulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörsebeantragt sowie alle angemessenen Schritte und Maßnahmen unternimmt, um dieEinbeziehung der CGM-Aktien in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsen inBerlin (einschließlich des Teilbereichs Berlin Second Regulated Market),Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowieüber Tradegate Exchange zu beenden.Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (in deutscher Sprache undeiner unverbindlichen englischen Übersetzung) und weitere Informationen zumDelisting-Angebot werden im Internet unter www.practice-public-offer.comveröffentlicht und verfügbar sein.Wichtige Hinweise:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von CGM-Aktien dar. Die endgültigenBedingungen des Delisting-Angebots sowie weitere das Delisting-Angebotbetreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdemdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung derAngebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in denendgültigen Bedingungen des Delisting-Angebots von den hier dargestelltenEckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Anlegern undInhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage undalle sonstigen mit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zulesen, sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationenenthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Angebot (indeutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit dendetaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Angebot wirdnach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtneben weiteren Informationen im Internet unter www.practice-public-offer.comveröffentlicht.Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes (BörsG),des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmterwertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika("VereinigteStaaten") über grenzüberschreitende Delisting- und Übernahmeangebotedurchgeführt. Das Delisting-Angebot wird nicht in Übereinstimmung mit denrechtlichen Anforderungen anderer Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführtwerden. Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw.der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen,Anmeldungen, Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angeboteingereicht, veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktienkönnen sich nicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze eineranderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder derVereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich derin der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von denjeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird keinDelisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungenunterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationaleRecht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise ineiner Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, inder das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Rechtuntersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinnedes § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Angebots CGM-Aktien inanderer Weise als gemäß dem Delisting-Angebot über die Börse oderaußerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen,sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit denanwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere diejenigen des BörsGund des WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass der Angebotspreis für dasDelisting-Angebot dergestalt erhöht wird, dass dieser einer etwaig außerhalbdes Delisting-Angebots gezahlten höheren Gegenleistung entspricht.Das mit dieser Mitteilung bekanntgegebene Delisting-Angebot bezieht sich aufAktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der FrankfurterWertpapierbörse zugelassen sowie in den Freiverkehr an den Wertpapierbörsenin Berlin (einschließlich des Teilbereichs Berlin Second Regulated Market),Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowieüber Tradegate Exchange in den Handel einbezogen sind und unterliegt denVeröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungenunterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxisverfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Diean anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf dieBieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmungmit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nichtin Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen. Das Delisting-Angebot wird in den Vereinigten Staatenauf der Grundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme vonbestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seinerjeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahmeermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtlicheVorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurchzu erfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnungbefolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter andererVorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werdendarauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischenWertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen desUS-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei derUS-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in denVereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot aufWertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privaterEmittent (foreign private issuer) im Sinne des Securities Exchange Act derVereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der "Exchange Act")ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriertsind. Das Delisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlageder sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahme von bestimmtenAnforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich denOffenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der BundesrepublikDeutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den VereinigtenStaaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot denUS-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich aufCGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in denVereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprücheaus diesen Gesetzen zu.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplanten Delisting-Angebots mitder Bieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen alsDeutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich imZusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften desUS-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder derRechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihrejeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb derVereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinenWohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oderdessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gerichtaufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es istmöglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seineTochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischenGerichts zu unterwerfen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichtetenAussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftigeRichtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb desEinflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisseoder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichtetenAussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungennach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der Angebotsunterlageändern werden.Frankfurt am Main, 8. Mai 2025Caesar BidCo GmbHEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------08.05.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2132530 08.05.2025 CET/CEST°