CompuGroup Medical und CVC planen Delisting - öffentliches Delisting-Erwerbsangebot durch CVC angekündigt^EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): DelistingCompuGroup Medical und CVC planen Delisting - öffentlichesDelisting-Erwerbsangebot durch CVC angekündigt08.05.2025 / 22:09 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.--------------------------------------------------------------------------- * CVC plant vereinbarungsgemäß öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Höhe von 22,00 Euro in bar pro Aktie abzugeben * Geschäftsführende Direktoren, Aufsichtsrat und Verwaltungsrat von CompuGroup Medical begrüßen das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot * CGM-Aktionäre erhalten durch das Angebot die Möglichkeit, Aktien vor der Einstellung der Börsennotierung liquiditätsunabhängig zu veräußern * Rückzug von der Börse ermöglicht stärkeren Fokus auf die Umsetzung der langfristigen Innovations- und Wachstumsstrategie von CompuGroup Medical * Nach Vollzug des öffentlichen Erwerbsangebots am 2. Mai 2025 hält CVC 24,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CompuGroup MedicalKoblenz - Die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CGM" oder "CompuGroupMedical"), ein weltweit führender Anbieter von E-Health-Lösungen, und CVCCapital Partners (CVC) starten den Prozess für das vereinbarte Delisting derCGM. Beide Parteien sind überzeugt, dass sich die langfristige Investitions-und Wachstumsstrategie von CGM nach Rückzug von der Börse effektiverumsetzen lässt. Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen imGesundheitswesen vorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowieGesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Das erklärte gemeinsame Zielist, medizinischen Fachkräften mit modernsten Software-Produkten und einemexzellenten Kundensupport zuverlässige Unterstützung zu bieten.Prof. (apl.) Dr. med. Daniel Gotthardt, Chief Executive Officer vonCompuGroup Medical, sagte: "Mit der strategischen Partnerschaft stärken wirdie Position von CompuGroup Medical als eines der führendenE-Health-Unternehmen. Gemeinsam mit CVC können wir gezielt in langfristigesWachstum und Innovationen investieren. Ein erfolgreiches Delisting wird fürCompuGroup Medical eine langfristige strategische Perspektive unabhängig vonden kurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts ermöglichen. Für uns steheninnovative Lösungen für unsere Kundinnen und Kunden im Fokus: Ärzte,Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker, Gesundheitsprofis, Versicherungen undPharmaunternehmen, zum Wohle der Patienten."Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, erklärte: "Die dynamischenVeränderungen im Gesundheitswesen erfordern strategische und vor allemlangfristige Investitionen. Nach dem Delisting können wir uns gemeinsam mitder Gründerfamilie Gotthardt voll auf Investitionen und dieWeiterentwicklung der Produkte fokussieren." Can Toygar, Partner bei CVC,ergänzte: "Für die Aktionäre von CGM bietet das öffentlicheDelisting-Angebot die Gelegenheit, ihre Anteile jetzt zu einem attraktivenPreis zu veräußern - nach dem Delisting wird das deutlich schwieriger."Der Rückzug vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse setzt einvorheriges öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an die Aktionäre derCompuGroup Medical voraus. Die Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaftim Besitz von Investmentfonds, die von CVC beraten und verwaltet werden,wird gemäß der heute mit CGM abgeschlossenen Vereinbarung ein solchesAngebot mit einem Barangebotspreis in Höhe von 22,00 Euro je CGM-Aktieabgeben, vorbehaltlich der Ermittlung des gesetzlichen Mindestpreises. DieseGegenleistung entspricht dem Angebotspreis des vorangegangenen öffentlichenÜbernahmeangebots, das im Dezember 2024 veröffentlicht und am 2. Mai 2025vollzogen worden ist.Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot bietet den Aktionären vonCompuGroup Medical die Möglichkeit, ihre Aktien vor der Einstellung derBörsennotierung liquiditätsunabhängig zu einem Preis von 22,00 Euro je Aktiezu veräußern. Für Aktionäre, die investiert bleiben, besteht nach einemerfolgreichen Delisting-Prozess das Risiko, ihre Aktien nicht mehr im bishergewohnten Umfang handeln zu können. Die gesetzlichen Regelungen zurFinanzberichterstattung sehen zudem einen deutlich geringeren Umfang anoffenzulegenden Informationen vor.Die Geschäftsführenden Direktoren, der Aufsichtsrat und der Verwaltungsratvon CompuGroup Medical begrüßen das Angebot. Vorbehaltlich der Prüfung derAngebotsunterlage beabsichtigen CompuGroup Medical Management SE und derAufsichtsrat, den Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Siewerden nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bieterin einebegründete Stellungnahme gemäß § 27 WpÜG vorlegen.Die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt, die etwa 50,12 % aller Aktienund Stimmrechte von CGM kontrollieren, und CVC, die über die Bieterin etwa24,27 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CGM halten, bilden einestarke Partnerschaft. Im Zuge des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebotswerden die Aktionäre um die Gründerfamilie Gotthardt keine ihrer gehaltenenAktien veräußern.Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategischePartnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGMangekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentlichesÜbernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April wurdeder Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwilligeöffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Diestrategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebotsam 2. Mai offiziell in Kraft getreten. Allen Aktionären von CompuGroupMedical, die ihre Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots angedient hatten,wurde der Angebotspreis von 22,00 Euro je Aktie ausgezahlt.Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird voraussichtlich noch im Mai2025 veröffentlicht werden und die Annahmefrist wird voraussichtlichebenfalls noch im Mai 2025 beginnen. Der Abschluss des Delistings wirdvoraussichtlich noch im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2025 erwartet,jedenfalls aber vor der für den 1. August 2025 angesetzten ordentlichenHauptversammlung der CGM. Gemäß den Vorgaben des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG) werden die Angebotsunterlage und weitereInformationen zum öffentlichen Übernahmeangebot von CVC nach Genehmigungdurch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf derfolgenden Website abrufbar sein: www.practice-public-offer.com. Es wirdkeine weitere Annahmefrist geben. Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinenVollzugsbedingungen unterliegen.Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaACompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit underwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. DieSoftwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen undorganisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungenfür alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichenGesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartigeKundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofisin ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- undPharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltigeLösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.Über CVC Capital PartnersCVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über einNetzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asienmit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügtüber sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity,Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das UnternehmenKapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellenInvestoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen derCVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweitin rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd.Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Imdeutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe undbetreibt erfolgreiche Partnerschaften mit grunder- und familiengefuhrtenUnternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter fürPremium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führenderDienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, einglobal führender Spezialist für Industriegase.Wichtige Hinweise:Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eineAufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroupMedical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungendes Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebotbetreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdemdie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung derAngebotsunterlage gestattet hat. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behältsich vor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots vonden hier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlichzulässig ist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen,die Angebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebotzusammenhängenden Dokumente zu lesen, sobald sie veröffentlicht worden sind,da sie wichtige Informationen enthalten werden. Die Angebotsunterlage fürdas Delisting-Erwerbsangebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichenenglischen Übersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigenAngaben zum Delisting-Erwerbsangebot wird nach Gestattung durch dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht neben weiteren Informationenim Internet unter www.practice-public-offer.com veröffentlicht.Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage deranwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG)und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staatenvon Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitendeDelisting-Erwerbsangebote durchgeführt. Das Delisting-Erwerbsangebot wirdnicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen andererRechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den VereinigtenStaaten (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Dementsprechend wurdenaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten(soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oderZulassungen für das Delisting-Erwerbsangebot eingereicht, veranlasst odererteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht daraufberufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als derBundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenenAusnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zuerteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebot, weder direktnoch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dieseinen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. DiesePressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnungveröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der dasDelisting-Erwerbsangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Rechtuntersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinnedes § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Erwerbsangebots CGM-Aktienin anderer Weise als gemäß dem Delisting-Erwerbsangebot über die Börse oderaußerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen,sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit denanwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt undmit der Maßgabe, dass der Delisting-Erwerbsangebotspreis dergestalt erhöhtwird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Delisting-Erwerbsangebotsgezahlten höheren Gegenleistung entspricht. Informationen über entsprechendeErwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG imBundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in einerunverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterinunter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.Das mit dieser Pressemitteilung bekanntgegebene Delisting-Erwerbsangebotbezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an derFrankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt denVeröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungenunterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde nach deutscher Art und Praxisverfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Diean anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf dieBieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmungmit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nichtin Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen.Das Delisting-Erwerbsangebot wird in den Vereinigten Staaten auf derGrundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier 2 Ausnahme vonbestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seinerjeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahmeermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtlicheVorschriften des Exchange Act für Delisting-Erwerbsangebote dadurch zuerfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnungbefolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter andererVorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werdendarauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischenWertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen desUS-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei derUS-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in denVereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich dasDelisting-Erwerbsangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die einausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne desExchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Actregistriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt in den VereinigtenStaaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahmevon bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlichden Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in derBundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren inden Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Erwerbsangebotden US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlichauf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in denVereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprücheaus diesen Gesetzen zu.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des geplantenDelisting-Erwerbsangebots mit der Bieterin geschlossen wird, unterliegtausschließlich den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und istentsprechend auszulegen. Für Aktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder ausanderen Rechtsordnungen als Deutschland) kann es schwierig sein, Rechte undAnsprüche, die sich im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebotergeben, nach den Vorschriften des US- Wertpapiergesetzes (oder anderenihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sichaußerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der derAktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfteund Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oderder Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnteunmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte undOrganmitglieder vor einem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegenUS-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, einNicht-US-Unternehmen oder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich demUrteil eines US-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sinddiese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. DieseAussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen undAnnahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestemWissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin undder mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie fürderen zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, dieaußerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risikenund Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und inder Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass dietatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den inden zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichenkönnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mitihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oderin der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten undEinschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder derAngebotsunterlage ändern werden.---------------------------------------------------------------------------08.05.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. 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