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EQS-Adhoc: Vonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen bekannt (deutsch)


Vonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen bekannt

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EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): Anleihe
Vonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen
Wandelanleihen bekannt

13.05.2025 / 16:51 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung
(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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BESTIMMT.

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AD-HOC-MITTEILUNG

Öffentliche Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 1
der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch
(Marktmissbrauchsverordnung - MAR)

Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen
bekannt

Bochum, 13. Mai 2025 - Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") gibt
die erfolgreiche Platzierung von zwei Serien nicht nachrangiger, nicht
besicherter Wandelanleihen bekannt. Die erste Serie von Anleihen in einem
Gesamtnennbetrag von EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2030 fällig ("Serie A
Anleihen"), und die zweite Serie von Anleihen in einem Gesamtnennbetrag von
EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2032 fällig ("Serie B Anleihen" und
zusammen mit den Serie A Anleihen die "Anleihen"). Die Anleihen werden in
neue und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwert
der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein. Das Bezugsrecht der
bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen wurde
ausgeschlossen.

Die Gesellschaft wird einen Bruttoerlös von insgesamt EUR 1.300 Millionen
erhalten und beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Ausgabe der Anleihen für
allgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung von Schulden
zu verwenden.

Die Anleihen wurden im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
ausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionen
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäß
Regulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen
Fassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.

Die Anleihen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 werden zu 100%
ihres Nennbetrags ausgegeben.

Die Serie A Anleihen werden keine periodischen Zinsen tragen. Sofern die
Serie A Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und
gekündigt wurden, werden die Serie A Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2030
zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich
Rückzahlungsprämie) in Höhe von 106,43% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was
einer jährlichen Rendite bis zur Fälligkeit von 1,25% entspricht, falls
keine Wandlung erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Serie A Anleihen
beträgt EUR 39,41, was einer Wandlungsprämie von 40,0% über dem
Referenzaktienkurs von EUR 28,15 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten
Rückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der anfängliche effektive
Wandlungspreis EUR 41,95. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch
ausstehenden Serie A Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem
aufgezinsten Rückzahlungsbetrag jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am oder
nach dem 19. Juni 2028 der Wert der den Anleihen zugrunde liegenden
Stammaktien 130% ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über
einen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt; oder (ii) wenn weniger
als 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie A Anleihen
ausstehen.

Die Serie B Anleihen haben einen Kupon von 0,875% per annum, der
halbjährlich nachträglich zahlbar ist. Sofern die Serie B Anleihen nicht
zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gekündigt wurden,
werden die Serie B Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2032 zu ihrem
aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich Rückzahlungsprämie) in
Höhe von 106,49% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was einer jährlichen
Rendite bis zur Fälligkeit von 1,75% entspricht, falls keine Wandlung
erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Serie B Anleihen beträgt EUR
40,82, was einer Wandlungsprämie von 45,0% über dem Referenzaktienkurs von
EUR 28,15 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags bei
Fälligkeit beträgt der anfängliche effektive Wandlungspreis EUR 43,47. Die
Gesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Serie B Anleihen
vollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag
zusammen mit aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen jederzeit
zurückzuzahlen (i) wenn am oder nach dem 18. Juni 2030 der Wert der den
Anleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltenden
aufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreicht
oder übersteigt; oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglich
ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie B Anleihen ausstehen.

Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs der
Stammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung der
Anleihen festgelegt.

Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 20. Mai 2025
(das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen beabsichtigt
die Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr der
Frankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.

Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periode
zugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlich
üblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.

Kontakt:

Vonovia SE
Rene Hoffmann
Leiter Investor Relations
Telefon: +49 234 314 - 1629
Rene.Hoffmann@vonovia.de

WICHTIGER HINWEIS

Diese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen
Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten
Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),
Australien, Japan, Kanada oder in anderen Ländern, in denen eine solche
Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte,
veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,
Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten
Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen,
die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen
sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diese
beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken
und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in
irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen
kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder
darstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nicht
genehmigt.

Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in
der jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. der
Verordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)
Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Recht
gültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebot
noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder
zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer
Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,
Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher
derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,
zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht
verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.
irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines
Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf
sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf
sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,
Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch
zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils
gültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einer
Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen
Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt
noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,
übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert
werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den
Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um
eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden
Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der
Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act
unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.
Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen
Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen
US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der
vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten
Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot
oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder
einer anderen Rechtsordnung durchgeführt.

Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. deren
Richtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. Im
Zusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum
Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird kein
Prospekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinen
Umständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darf
keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnung
erfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts oder
einer Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.

In dem UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"
im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelle
Anleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die
"Order")
sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögende
Unternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)
fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).
Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nicht
verwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesem
Dokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nur
Relevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personen
getätigt.

In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabe
eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren
ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der
EU-Prospektverordnung sind.

MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungen
der EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für
Finanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel
9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur
Ergänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die
"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher
Haftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),
der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID
II-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hat
die Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt für
die Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteien
und professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen,
die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufen
oder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten die
Zielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtiger
Vertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertung
in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durch
Übernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) und
geeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurden
eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichen
Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf die
Wandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck des
Produktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,
dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlich
geeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of Business
Sourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)
Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UK
MiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für den
Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien und
professionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge die
Wandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein
"Vertriebsunternehmen")
soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; ein
Vertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention and
Product Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")
unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmung
im Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entweder
durch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung des
Konzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In der
Zielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder
gesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot der
Wandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nicht
berücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,
dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oder
Angemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eine
Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die
Wandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstige
Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.

Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern im
Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem UK angeboten, verkauft oder
anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nicht
angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für
diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;
und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils
gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieser
Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1
Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)
Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher im
Sinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000
(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmen
des FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, sofern
dieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2
Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWA
in der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.

Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung
(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß der
EU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbares
Recht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichen
Basisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung an
Kleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das
Angebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung der
Wandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß der
EU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.

Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung
der Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einer
Rechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,
die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich über
solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglich
der Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe eines
Angebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anleger
sollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierung
oder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur
Zeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.

Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungen
und Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung der
Gesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diese
zukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung von
zukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zielt
ab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt",
"antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"
oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbaren
Begriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, die
keine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf den
aktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements der
Gesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken und
Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,
Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen
ausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen
sollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisse
verstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, ob
solche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wir
übernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,
zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zu
aktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umstände
widerzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datum
dieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuer
Informationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wir
übernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichteten
Aussagen und Annahmen.

Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlich
für die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. Sie betrachten keine anderen
Personen als ihre Kunden in Bezug auf das Angebot und sind gegenüber
niemandem außer der Gesellschaft für die Sicherstellung des Schutzes
verantwortlich, der ihren jeweiligen Kunden gewährt wird, noch für die
Erteilung von Ratschlägen in Bezug auf das Angebot, den Inhalt dieser
Mitteilung oder jegliche Transaktion, Vereinbarung oder sonstige
Angelegenheit, auf die hierin Bezug genommen wird.

Im Zusammenhang mit dem Angebot der Schuldverschreibungen können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen einen Teil der
Wandelschuldverschreibungen in das Angebot aufnehmen und/oder Stammaktien
als Hauptposition erwerben und in dieser Eigenschaft solche
Wandelschuldverschreibungen, Stammaktien und andere Wertpapiere der
Gesellschaft oder ihrer Gruppe oder damit verbundene Anlagen im Zusammenhang
mit dem Angebot oder anderweitig für eigene Rechnung halten, kaufen,
verkaufen oder zum Verkauf anbieten. Darüber hinaus können die Joint
Bookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen
(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegern
abschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnen
verbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,
Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchen
Wertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. Die Joint Bookrunner
und ihre verbundenen Unternehmen beabsichtigen nicht, den Umfang solcher
Investitionen oder Transaktionen offen zu legen, es sei denn, sie sind dazu
gesetzlich oder aufsichtsrechtlich verpflichtet.

Weder die Joint Bookrunners noch ihre jeweiligen Direktoren, leitenden
Angestellten, Mitarbeiter, verbundenen Unternehmen, Berater oder
Beauftragten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben
eine Zusicherung oder Garantie, weder ausdrücklich noch stillschweigend, für
die Richtigkeit, Genauigkeit oder Vollständigkeit der in dieser Mitteilung
enthaltenen Informationen (oder dafür, ob Informationen in der Mitteilung
ausgelassen wurden) oder sonstiger Informationen in Bezug auf die
Gesellschaft, ihre Tochtergesellschaften oder verbundenen Gesellschaften,
unabhängig davon, ob sie schriftlich, mündlich oder in visueller oder
elektronischer Form vorliegen, und unabhängig davon, wie sie übermittelt
oder zur Verfügung gestellt werden, oder für jegliche Verluste, die sich aus
der Verwendung dieser Mitteilung oder ihres Inhalts oder anderweitig in
Verbindung damit ergeben.

Ende der Insiderinformation

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