Vonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen Wandelanleihen bekannt^EQS-Ad-hoc: Vonovia SE / Schlagwort(e): AnleiheVonovia SE gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 MillionenWandelanleihen bekannt13.05.2025 / 16:51 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN,UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTENWEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTENSTAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA, JAPAN ODER IN EINE ANDERERECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABEUNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNGBESTIMMT.DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOTVON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.AD-HOC-MITTEILUNGÖffentliche Bekanntgabe von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 1der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch(Marktmissbrauchsverordnung - MAR)Vonovia gibt erfolgreiche Platzierung von EUR 1.300 Millionen WandelanleihenbekanntBochum, 13. Mai 2025 - Vonovia SE ("Vonovia" oder die "Gesellschaft") gibtdie erfolgreiche Platzierung von zwei Serien nicht nachrangiger, nichtbesicherter Wandelanleihen bekannt. Die erste Serie von Anleihen in einemGesamtnennbetrag von EUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2030 fällig ("Serie AAnleihen"), und die zweite Serie von Anleihen in einem Gesamtnennbetrag vonEUR 650 Millionen wird am 20. Mai 2032 fällig ("Serie B Anleihen" undzusammen mit den Serie A Anleihen die "Anleihen"). Die Anleihen werden inneue und/oder bestehende, auf den Namen lautende Stammaktien ohne Nennwertder Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbar sein. Das Bezugsrecht derbestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf den Bezug der Anleihen wurdeausgeschlossen.Die Gesellschaft wird einen Bruttoerlös von insgesamt EUR 1.300 Millionenerhalten und beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Ausgabe der Anleihen fürallgemeine Unternehmenszwecke einschließlich der Refinanzierung von Schuldenzu verwenden.Die Anleihen wurden im Wege eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrensausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionenaußerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten") gemäßRegulation S des U.S. Securities Act von 1933, in der jeweils gültigenFassung, im Rahmen einer Privatplatzierung (das "Angebot") angeboten.Die Anleihen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 100.000 werden zu 100%ihres Nennbetrags ausgegeben.Die Serie A Anleihen werden keine periodischen Zinsen tragen. Sofern dieSerie A Anleihen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft undgekündigt wurden, werden die Serie A Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2030zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglichRückzahlungsprämie) in Höhe von 106,43% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, waseiner jährlichen Rendite bis zur Fälligkeit von 1,25% entspricht, fallskeine Wandlung erfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Serie A Anleihenbeträgt EUR 39,41, was einer Wandlungsprämie von 40,0% über demReferenzaktienkurs von EUR 28,15 entspricht. In Anbetracht des aufgezinstenRückzahlungsbetrags bei Fälligkeit beträgt der anfängliche effektiveWandlungspreis EUR 41,95. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die nochausstehenden Serie A Anleihen vollständig, aber nicht teilweise, zu ihremaufgezinsten Rückzahlungsbetrag jederzeit zurückzuzahlen, (i) wenn am odernach dem 19. Juni 2028 der Wert der den Anleihen zugrunde liegendenStammaktien 130% ihres dann geltenden aufgezinsten Rückzahlungsbetrags übereinen bestimmten Zeitraum erreicht oder übersteigt; oder (ii) wenn wenigerals 20% des ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie A Anleihenausstehen.Die Serie B Anleihen haben einen Kupon von 0,875% per annum, derhalbjährlich nachträglich zahlbar ist. Sofern die Serie B Anleihen nichtzuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und gekündigt wurden,werden die Serie B Anleihen bei Fälligkeit am 20. Mai 2032 zu ihremaufgezinsten Rückzahlungsbetrag (Nennbetrag zuzüglich Rückzahlungsprämie) inHöhe von 106,49% ihres Nennbetrags zurückgezahlt, was einer jährlichenRendite bis zur Fälligkeit von 1,75% entspricht, falls keine Wandlungerfolgt. Der anfängliche Wandlungspreis der Serie B Anleihen beträgt EUR40,82, was einer Wandlungsprämie von 45,0% über dem Referenzaktienkurs vonEUR 28,15 entspricht. In Anbetracht des aufgezinsten Rückzahlungsbetrags beiFälligkeit beträgt der anfängliche effektive Wandlungspreis EUR 43,47. DieGesellschaft hat die Möglichkeit, die noch ausstehenden Serie B Anleihenvollständig, aber nicht teilweise, zu ihrem aufgezinsten Rückzahlungsbetragzusammen mit aufgelaufenen, aber nicht gezahlten Zinsen jederzeitzurückzuzahlen (i) wenn am oder nach dem 18. Juni 2030 der Wert der denAnleihen zugrunde liegenden Stammaktien 130% ihres dann geltendenaufgezinsten Rückzahlungsbetrags über einen bestimmten Zeitraum erreichtoder übersteigt; oder (ii) wenn weniger als 20% des ursprünglichausgegebenen Gesamtnennbetrags der Serie B Anleihen ausstehen.Der Referenzaktienkurs wurde als volumengewichteter Durchschnittskurs derStammaktie auf XETRA zwischen dem Start und der Preisfestsetzung derAnleihen festgelegt.Die Abwicklung der Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 20. Mai 2025(das "Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen beabsichtigtdie Gesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr derFrankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.Im Rahmen des Angebots hat die Gesellschaft einer Lock-up Periodezugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlichüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.Kontakt:Vonovia SERene HoffmannLeiter Investor RelationsTelefon: +49 234 314 - 1629Rene.Hoffmann@vonovia.deWICHTIGER HINWEISDiese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegenEinschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den VereinigtenStaaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),Australien, Japan, Kanada oder in anderen Ländern, in denen eine solcheVeröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte,veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung,Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmtenRechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen,die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationensind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren und diesebeachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszweckenund stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren inirgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungenkann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länderdarstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nichtgenehmigt.Diese Bekanntmachung ist Werbung im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 inder jeweils gültigen Fassung (die "EU-Prospektverordnung") bzw. derVerordnung (EU) 2017/1129, wie diese gemäß des European Union (Withdrawal)Act 2018 (die "EUWA") im Vereinigten Königreich ("UK") als anwendbares Rechtgültig ist (die "UK-Prospektverordnung") und sie stellt weder ein Angebotnoch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oderzur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrerTochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan,Australien, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcherderartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Rechtverboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder einesAngebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darfsich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot aufsie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auchzukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweilsgültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einerWertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderenRechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direktnoch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefertwerden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von denRegistrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich umeine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltendenWertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung derVereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Actunterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichenWertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderenUS-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine dervorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähntenWertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebotoder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten odereiner anderen Rechtsordnung durchgeführt.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. derenRichtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. ImZusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zumKauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird keinProspekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinenUmständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darfkeine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnungerfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts odereiner Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.In dem UK richtet sich diese Bekanntmachung nur an "qualifizierte Anleger"im Sinne der UK-Prospektverordnung, welche entweder (i) professionelleAnleger gemäß Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000(Financial Promotion) Order 2005 (in der jeweils gültigen Fassung) (die"Order")sind oder (ii) Personen gemäß Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order (vermögendeUnternehmen, nicht eingetragene Vereinigungen, usw.) (die unter (i) und (ii)fallenden Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).Dieses Dokument darf von Personen, die keine Relevanten Personen sind, nichtverwendet werden noch dürfen diese sich darauf verlassen. Die in diesemDokument beschriebenen Investitionen bzw. Investitionstätigkeiten sind nurRelevanten Personen zugängig und werden nur mit Relevanten Personengetätigt.In den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die indieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung und Aufforderung zur Abgabeeines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapierenausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne derEU-Prospektverordnung sind.MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungender EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte fürFinanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zurErgänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicherHaftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFIDII-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hatdie Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt fürdie Wandelschuldverschreibungen sind ausschließlich geeignete Gegenparteienund professionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II; und (ii) für denVertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien undprofessionelle Kunden sind alle Vertriebskanäle angemessen. Alle Personen,die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufenoder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten dieZielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtigerVertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertungin Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durchÜbernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) undgeeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurdeneventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichenVerkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot derWandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nichtberücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oderAngemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eineEmpfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in dieWandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstigeMaßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf dieWandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck desProduktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlichgeeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of BusinessSourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UKMiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für denVertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien undprofessionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge dieWandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein"Vertriebsunternehmen")soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; einVertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention andProduct Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmungim Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entwederdurch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung desKonzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In derZielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen odergesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot derWandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nichtberücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oderAngemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eineEmpfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in dieWandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstigeMaßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern imEuropäischen Wirtschaftsraum ("EWR") oder dem UK angeboten, verkauft oderanderweitig zur Verfügung gestellt zu werden, und sollten diesen nichtangeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Fürdiese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" (a) im EWR, eine Person, die (i)Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID II ist;und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweilsgültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist, sofern dieserKunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4 Absatz 1Nummer 10 der MiFID II gelten würde, und (b) in der UK, eine Person, die (i)Kleinanleger im Sinne der Verordnung (EU) 2017/565, wie diese gemäß des EUWAin der UK als anwendbares Recht gültig ist und/oder (ii) ein Verbraucher imSinne der Bestimmungen des UK Financial Services and Markets Act 2000(nachfolgend, "FSMA") und aller Reglungen oder Vorschriften, die im Rahmendes FSMA zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 erlassen wurden, soferndieser Verbraucher nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, wie diese gemäß des EUWAin der UK als anwendbares Recht gültig ist, gelten würde.Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") bzw. gemäß derEU-PRIIPS-Verordnung, wie diese gemäß des EUWA in der UK als anwendbaresRecht gültig ist (die "UK PRIIPS-Verordnung"), erforderlichenBasisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf derWandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung anKleinanleger im EWR oder in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass dasAngebot, der Verkauf oder eine anderweitige Bereitstellung derWandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR oder der UK gemäß derEU-PRIIPs-Verordnung bzw. der UK-PRIIPS-Verordnung rechtswidrig ist.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eineAufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnungder Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einerRechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich übersolche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglichder Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anlegersollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierungoder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungenund Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung derGesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diesezukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung vonzukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zieltab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt","antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbarenBegriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, diekeine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf denaktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements derGesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken undUngewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagenausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagensollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisseverstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, obsolche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenenzukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wirübernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zuaktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umständewiderzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datumdieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuerInformationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wirübernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichtetenAussagen und Annahmen.Die Joint Bookrunner werden im Zusammenhang mit dem Angebot ausschließlichfür die Gesellschaft und niemanden sonst tätig. 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Darüber hinaus können die JointBookrunner und mit ihnen verbundene Unternehmen Finanzierungsvereinbarungen(einschließlich Swaps, Optionsscheine oder Differenzkontrakte) mit Anlegernabschließen, in deren Zusammenhang die Joint Bookrunner und mit ihnenverbundene Unternehmen von Zeit zu Zeit Wandelschuldverschreibungen,Stammaktien und/oder andere Wertpapiere oder Derivatpositionen in solchenWertpapieren erwerben, halten oder veräußern können. 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