Drägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission^EQS-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): SonstigesDrägerwerk AG & Co. KGaA: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)2016/1052 der Kommission02.06.2025 / 09:54 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m.Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der KommissionDer Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG hat am 31. März 2025 dieDurchführung eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms für die Drägerwerk AG &Co. KGaA ("Dräger") beschlossen. Zu diesem Zweck wird Dräger eigeneVorzugsaktien im Zeitraum vom 3. Juni bis voraussichtlich zum 18. November2025 an der Börse zurückkaufen. Die entsprechenden Aktien werden nichteingezogen, sondern verbleiben während der zweijährigen Lock-up-Periode inden Aktiendepots der teilnehmenden Mitarbeiter.Im Rahmen des letzten Mitarbeiterbeteiligungsprogramms hat Dräger 77.316 von672.400 theoretisch möglichen Aktien zurückgekauft. Im Rahmen des nächstenProgramms könnte Dräger bis zu 676.000 Aktien zurückkaufen. Dieser Fallwürde jedoch nur dann eintreten, wenn alle berechtigten Mitarbeiter imvollen Umfang am Programm teilnehmen.Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personengewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu derGesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen,erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung derGesellschaft vom 7. Mai 2021, bis zu 10 % des Grundkapitals an eigenenAktien zurückzukaufen.Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die ihre Entscheidungen über denZeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien unabhängig und unbeeinflusst vonDräger trifft. Das Recht von Dräger, das Mandat der Bank vorzeitig zubeenden und den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen, bleibtunberührt.Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungendes Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit derDelegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission.Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden dieVorgaben der Safe-Harbour-Regelungen eingehalten. Für diejenigenVorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworbenwerden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten)zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch dieEröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an derFrankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oderunterschreiten.Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichenVorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 2 inVerbindung mit Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 derKommission entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstagesnach deren Ausführung bekannt gegeben.Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft (www.draeger.com) in derRubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach dengesetzlichen Bestimmungen berichten.Lübeck, 2. Juni 2025Der VorstandDrägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin derDrägerwerk AG & Co. KGaAMoislinger Allee 53-5523558 Lübeck, Deutschlandwww.draeger.comDisclaimerDiese Mitteilung enthält Aussagen über die zukünftige Entwicklung desDräger-Konzerns. Diese zukunftsbezogenen Aussagen basieren auf dengegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstands sowie denihm derzeit verfügbaren Informationen und sind nach bestem Wissen undGewissen zusammengestellt worden. Hinsichtlich solcher zukunftsbezogenenAussagen kann keine Garantie und keine Haftung für den Eintritt dergenannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse übernommen werden. Diezukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einerVielzahl von Faktoren. Sie beinhalten Risiken und Unwägbarkeiten, die sichdem Einfluss des Unternehmens entziehen und beruhen auf Annahmen, die sichmöglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Unbeschadet rechtlicherBestimmungen zur Korrektur von Prognosen übernehmen wir keine Verpflichtung,die in dieser Meldung gemachten zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.Alle wichtigen Finanztermine entnehmen Sie bitte unsererUnternehmenswebseite www.draeger.com unter Investoren / Finanzkalender.---------------------------------------------------------------------------02.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Drägerwerk AG & Co. KGaA Moislinger Allee 53-55 23558 Lübeck Deutschland Telefon: +49 (0)451 882-0 Fax: +49 (0)451 882-2080 E-Mail: info@draeger.com Internet: www.draeger.com ISIN: DE0005550602, DE0005550636 (Vorzugsaktien) WKN: 555060, 555063 (Vorzugsaktien) Indizes: SDAX, TecDax Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2148768Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2148768 02.06.2025 CET/CEST°