CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehlt Aktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC^EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): DelistingCompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehltAktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC06.06.2025 / 14:48 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------CompuGroup Medical veröffentlicht begründete Stellungnahme - und empfiehltAktionären die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots von CVC * Angebotspreis von EUR 22,00 pro Aktie wird als fair und angemessen bewertet; Geschäftsführende Direktoren, Verwaltungsrat und Aufsichtsrat empfehlen jeweils die Annahme des öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots * Annahmefrist endet am 24. Juni 2025 um 24:00 Uhr MESZ * Delisting von CGM erfolgt unabhängig von der Anzahl der angedienten AktienKoblenz - Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und derAufsichtsrat der CompuGroup Medical SE & Co. KGaA ("CompuGroup Medical" oder"CGM") haben heute ihre gemeinsame begründete Stellungnahme gemäß § 27 desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") veröffentlicht. DieStellungnahme bezieht sich auf das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot derCaesar BidCo GmbH, einer Holdinggesellschaft im Besitz von Investmentfonds,die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten und verwaltet werden, vom 23.Mai 2025 an alle CGM-Aktionäre.Nach unabhängiger und sorgfältiger Prüfung der von CVC veröffentlichtenAngebotsunterlage bekräftigen die Geschäftsführenden Direktoren, derVerwaltungsrat und der Aufsichtsrat von CompuGroup Medical ihreUnterstützung und empfehlen den Aktionären von CGM, das öffentlicheDelisting-Erwerbsangebot anzunehmen. Die Parteien sind zudem davonüberzeugt, dass sich die langfristige Investitions- und Wachstumsstrategievon CGM nach dem Rückzug von der Börse noch effektiver umsetzen lässt.Gemeinsam wollen CompuGroup Medical und CVC Innovationen im Gesundheitswesenvorantreiben, von denen Patientinnen und Patienten sowieGesundheitsdienstleister weltweit profitieren. Damit unterstützt dasDelisting den Fokus von CGM auf signifikante Investitionen in modernecloud-basierte Software-Lösungen, datenbasierte KI-Technologien und einenverbesserten Kundenservice.Daniela Hommel, CFO von CompuGroup Medical, sagte: "Nach eingehender Prüfungder Angebotsunterlage bekräftigen wir als Geschäftsführende Direktorenunsere Unterstützung für das geplante Delisting von CompuGroup Medical. Wirsind der Ansicht, dass der Angebotspreis von 22,00 EUR pro Aktie fair istund unseren Aktionären die Möglichkeit bietet, sofort und mit hoherSicherheit Wert zu realisieren. Zudem sind wir überzeugt, dass sich dielangfristige Investitions- und Wachstumsstrategie von CGM abseits derkurzfristigen Erwartungen des Kapitalmarkts noch effektiver umsetzen lässt."Philipp von Ilberg, Vorsitzender des Aufsichtsrats von CompuGroup Medical,sagte: "Das Delisting ist ein weiterer wichtiger Schritt für dieerfolgreiche Strategieumsetzung. Daher empfiehlt der Aufsichtsratausdrücklich die Annahme des Angebots. Wir sind davon überzeugt, dass es imbesten Interesse des Unternehmens und seiner Stakeholder ist."Die Geschäftsführenden Direktoren, der Verwaltungsrat und der Aufsichtsrathalten den Angebotspreis von EUR 22,00 je Aktie für fair und angemessen. Siehaben die Angebotsunterlage unabhängig voneinander geprüft.Nach Abschluss des Delistings vom regulierten Markt der FrankfurterWertpapierbörse (XETRA) und dem Segment des regulierten Marktes mitzusätzlichen Zulassungserfordernissen (Prime Standard) der FrankfurterWertpapierbörse beabsichtigt die Geschäftsführung von CompuGroup Medical,unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die Notierung der CGM-Aktien imFreiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (Zweiter Regulierter Markt),Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowie über die TradegateExchange zu beenden. Aktionäre, die investiert bleiben, gehen das Risikoein, ihre Aktien nicht mehr im gewohnten Umfang handeln zu können. Darüberhinaus sehen die gesetzlichen Regelungen zur Finanzberichterstattung einendeutlich geringeren Umfang an offenzulegenden Informationen vor.Die Annahmefrist für das Angebot, in der die Aktionäre der CompuGroupMedical ihre Aktien andienen können, hat mit der Veröffentlichung derAngebotsunterlage am 23. Mai 2025 begonnen und endet am 24. Juni 2025, 24:00Uhr MESZ. Es wird keine weitere Annahmefrist geben und dasDelisting-Erwerbsangebot wird keinen Vollzugsbedingungen unterliegen. DasDelisting von CGM wird unabhängig von der Anzahl der angebotenen Aktiendurchgeführt. Der Abschluss des Delistings wird vor der für den 1. August2025 angesetzten ordentlichen Hauptversammlung von CompuGroup Medicalerwartet.Einzelheiten über die Annahme des Angebots sind der Angebotsunterlage zuentnehmen. Den Aktionären wird empfohlen, sich hierfür mit ihrer jeweiligenDepotbank in Verbindung zu setzen, um ihre Aktien anzudienen und sich überetwaige relevante Fristen zu erkundigen, die von ihrer Depotbank festgelegtwurden und die ein Handeln vor dem formellen Ende der Annahmefristerforderlich machen können. Das detaillierte Angebot ist in der von CVCherausgegebenen Angebotsunterlage unter www.practice-public-offer.com zufinden.Die gemeinsame begründete Stellungnahme der Geschäftsführenden Direktoren,des Verwaltungs- und des Aufsichtsrats der CompuGroup Medical zumöffentlichen Delisting-Angebot von CVC ist auf der Website der CompuGroupMedical verfügbar:https://www.cgm.com/corp_de/unternehmen/investor-relations/publikationen.htmlDie gemeinsame begründete Stellungnahme, etwaige Ergänzungen und/oderzusätzliche Erklärungen zu möglichen Änderungen des Übernahmeangebots werdenin deutscher Sprache und in einer unverbindlichen englischen Übersetzungveröffentlicht. Maßgeblich sind ausschließlich die deutschen Fassungen.Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaACompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit underwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. DieSoftwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen undorganisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungenfür alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichenGesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartigeKundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofisin ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- undPharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltigeLösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.Wichtige HinweiseDiese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eineAufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroupMedical SE & Co. KGaA (die "CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungendes Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere das Delisting-Erwerbsangebotbetreffende Bestimmungen sind ausschließlich in der von der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht zur Veröffentlichung gestattetenAngebotsunterlage mitgeteilt. Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") behält sichvor, in den endgültigen Bedingungen des Delisting-Erwerbsangebots von denhier dargestellten Eckpunkten abzuweichen, soweit dies rechtlich zulässigist. Anlegern und Inhabern von CGM-Aktien wird dringend empfohlen, dieAngebotsunterlage und alle sonstigen mit dem Delisting-Erwerbsangebotzusammenhängenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationenenthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot (indeutscher Sprache und einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit dendetaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zum Delisting-Erwerbsangebotist neben weiteren Informationen im Internet unterwww.practice-public-offer.com veröffentlicht.Das Delisting-Erwerbsangebot wird ausschließlich auf der Grundlage deranwendbaren Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere desWertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG)und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staatenvon Amerika ("Vereinigte Staaten") über grenzüberschreitendeDelisting-Erwerbsangebote durchgeführt. Das Delisting-Erwerbsangebot wirdnicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen andererRechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder den VereinigtenStaaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend wurden außerhalbder Bundesrepublik Deutschland bzw. der Vereinigten Staaten (soweitanwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Genehmigungen oderZulassungen für das Delisting-Erwerbsangebot eingereicht, veranlasst odererteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sich nicht daraufberufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderen Rechtsordnung als derBundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in der Angebotsunterlage beschriebenenAusnahmen und gegebenenfalls von den jeweiligen Aufsichtsbehörden zuerteilenden Befreiungen wird kein Delisting-Erwerbsangebot, weder direktnoch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungen unterbreitet, in denen dieseinen Verstoß gegen das jeweilige nationale Recht darstellen würde. DiesePressemitteilung darf weder ganz noch teilweise in einer Rechtsordnungveröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der dasDelisting-Erwerbsangebot nach dem jeweils geltenden nationalen Rechtuntersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinnedes § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.6 WpÜG können während der Laufzeit des Delisting-Erwerbsangebots CGM-Aktienin anderer Weise als gemäß dem Delisting-Erwerbsangebot über die Börse oderaußerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen,sofern dies außerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit denanwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt undmit der Maßgabe, dass der Delisting-Erwerbsangebotspreis dergestalt erhöhtwird, dass dieser einer etwaig außerhalb des Delisting-Erwerbsangebotsgezahlten höheren Gegenleistung entspricht. Informationen über entsprechendeErwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG imBundesanzeiger veröffentlicht. Diese Informationen werden auch in einerunverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterinunter www.practice-public-offer.de veröffentlicht.Das mit dieser Pressemitteilung bekanntgegebene Delisting-Erwerbsangebotbezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an derFrankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind und unterliegt denVeröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungenunterscheiden. Diese Pressemitteilung wurde nach deutscher Art und Praxisverfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Diean anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage, enthaltenen, sich auf dieBieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen sind in Übereinstimmungmit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nichtin Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen.Das Delisting-Erwerbsangebot wird in den Vereinigten Staaten auf derGrundlage der so genannten grenzüberschreitenden Tier-2 Ausnahme vonbestimmten Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seinerjeweils gültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahmeermöglicht es dem Bieter, bestimmte materielle und verfahrensrechtlicheVorschriften des Exchange Act für Delisting-Erwerbsangebote dadurch zuerfüllen, dass er das Recht oder die Praxis seiner Heimatrechtsordnungbefolgt, und befreit den Bieter von der Einhaltung bestimmter andererVorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werdendarauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischenWertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen desUS-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei derUS-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in denVereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich dasDelisting-Erwerbsangebot auf Wertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die einausländischer privater Emittent (foreign private issuer) im Sinne desExchange Act ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Actregistriert sind. Das Delisting-Erwerbsangebot erfolgt in den VereinigtenStaaten auf Grundlage der sogenannten grenzüberschreitenden Tier-2-Ausnahmevon bestimmten Anforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlichden Offenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in derBundesrepublik Deutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren inden Vereinigten Staaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Erwerbsangebotden US-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlichauf CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in denVereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprücheaus diesen Gesetzen zu.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Erwerbsangebots mit derBieterin geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen alsDeutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich imZusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot ergeben, nach den Vorschriftendes US- Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen)durchzusetzen, da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der VereinigtenStaaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat)befinden, und ihre jeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihrenWohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in derder Aktionär seinen Wohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, einNicht-US-Unternehmen oder dessen Führungskräfte und Organmitglieder voreinem Nicht-US-Gericht aufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zuverklagen. Es ist möglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmenoder seine Tochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil einesUS-amerikanischen Gerichts zu unterwerfen.Soweit diese Pressemitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sinddiese keine Tatsachenbehauptungen und werden durch die Worte"beabsichtigen", "werden" und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. DieseAussagen geben die Absichten, Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen undAnnahmen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder.Solche zukunftsgerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestemWissen vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin undder mit ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie fürderen zukünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, dieaußerhalb des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risikenund Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und inder Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass dietatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den inden zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichenkönnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mitihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oderin der Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen ändernwerden.---------------------------------------------------------------------------06.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Maria Trost 21 56070 Koblenz Deutschland Telefon: +49 (0)160 3630362 Fax: +49 (0)261 8000 3200 E-Mail: investor@cgm.com Internet: www.cgm.com ISIN: DE000A288904 WKN: A28890 Indizes: SDAX, TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2152198Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2152198 06.06.2025 CET/CEST°