SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025^Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/KursaussetzungSIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung desGeschäftsberichts bis Ende Juli 202510.06.2025 / 06:45 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KRThun, 10. Juni 2025SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung desGeschäftsberichts bis Ende Juli 2025Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX bekannt, die Fristzur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 bis Ende Juli 2025 zuverlängern. Derzeit verhandelt Meyer Burger über eine Restrukturierung derausstehenden Anleihensobligationen sowie der durch eine Gruppe vonAnleihensgläubigern gewährten Brückenfinanzierung und parallel dazu mitdiversen interessierten Parteien über Teilverkäufe ihres bisherigenGeschäfts bzw. entsprechender Aktiven und Verträge.Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie auch solcherTeilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss für dasGeschäftsjahr 2024 auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmteFinanzkennzahlen von Meyer Burger sind erheblich. Der potenzielleAnpassungsbedarf und die Unsicherheit über die Deckung derFinanzierungslücke haben dazu geführt, dass eine Fertigstellung undVeröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechendenVerhandlungsergebnisse nicht möglich ist.Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt bis Ende Juli 2025 ausgesetzt.Entscheid von SIX Exchange Regulation:SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Jahresbericht 2024bis spätestens am 31. Juli 2025 zu veröffentlichen. Wie von SIX ExchangeRegulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus demEntscheid von SIX Exchange Regulation ab:I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowiedie Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bisspätestens Donnerstag, 31. Juli 2025, wird unter folgendem Vorbehalt (lit.a) und unter folgenden Bedingungen (lit.b) genehmigt:a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer BurgerTechnology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt,bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Adhoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Adhoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AGeingereicht hat.b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bisspätestens am Dienstag, 10. Juni 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilunggemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. DieseMedienmitteilung hat:- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides anprominenter Stelle zu enthalten;- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung desGeschäftsberichts 2024 zu erwähnen.MedienkontaktMeyer Burger Technology AGAnne SchneiderHead Corporate CommunicationsM. +49 174 349 17 90anne.schneider@meyerburger.com---------------------------------------------------------------------------Ende der Adhoc-Mitteilung--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Meyer Burger Technology AG Schorenstrasse 39 3645 Gwatt Schweiz Telefon: +41 033 221 28 00 E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com Internet: www.meyerburger.com ISIN: CH0108503795 Valorennummer: A0YJZX Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 2152682Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2152682 10.06.2025 CET/CEST°