CVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medical erfolgreich ab^EQS-News: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): DelistingCVC schließt öffentliches Delisting-Angebot für CompuGroup Medicalerfolgreich ab27.06.2025 / 15:35 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.--------------------------------------------------------------------------- * CVC hat sich insgesamt 27,78 % des Grundkapitals und der Stimmrechte an CompuGroup Medical gesichert; Gründerfamilie Gotthardt bleibt Mehrheitseigentümer mit 50,12 % * Mit CVC als zweitem Ankeraktionär kann CompuGroup Medical ihre langfristige Investitions- und Wachstumsstrategie noch besser umsetzen * Delisting vom regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wurde zum Ende des 24. Juni 2025 wirksam * Nach Abschluss des Delisting erhält CVC drei Sitze im erweiterten Verwaltungsrat von CompuGroup Medical; Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die KontrolleKoblenz, Frankfurt - Caesar BidCo GmbH, eine Holdinggesellschaft im Besitzvon Investmentfonds, die von CVC Capital Partners ("CVC") beraten undverwaltet werden, hat heute die finalen Ergebnisse des öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots an alle Aktionäre der CompuGroup Medical SE & Co.KGaA ("CompuGroup Medical" oder "CGM") bekanntgegeben. Zum Ende derAnnahmefrist am 24. Juni 2025 wurde das Delisting-Erwerbsangebot für rund3,39 % aller Aktien der CompuGroup Medical angenommen. Insgesamt hat sichCVC bis zum heutigen Tag damit einen Anteil von rund 27,78 % desGrundkapitals CGM über die Bieterin gesichert. Die Aktionäre um dieGründerfamilie Gotthardt behalten ihre Mehrheitsbeteiligung an CompuGroupMedical und halten weiterhin rund 50,12 % aller Aktien. Es wird keineweitere Annahmefrist geben, und das Delisting-Erwerbsangebot unterliegtkeinen Vollzugsbedingungen.Das Delisting der CompuGroup Medical von der Frankfurter Wertpapierbörsewurde mit Ende des 24. Juni 2025 wirksam. Nach Abschluss des Delistings vomregulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA) und dem Segmentdes regulierten Marktes mit zusätzlichen Zulassungserfordernissen (PrimeStandard) der Frankfurter Wertpapierbörse hat die Geschäftsführung vonCompuGroup Medical unverzüglich Maßnahmen ergriffen, um die Notierung derCGM-Aktien im Freiverkehr der Wertpapierbörsen in Berlin (ZweiterRegulierter Markt), Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart sowieüber die Tradegate Exchange zu beenden.Gemäß den Bestimmungen der Investorenvereinbarung mit CVC wird derVerwaltungsrat von CompuGroup Medical ab Juli von fünf auf sechs Mitgliedererweitert. Im Rahmen dieser Vereinbarung erhält CVC drei Sitze imVerwaltungsrat. Die Gründerfamilie Gotthardt behält weiterhin die Kontrolleüber den Verwaltungsrat und wird durch drei Vertreter repräsentiert: FrankGotthardt als Vorsitzender, Prof. (apl.) Dr. Daniel Gotthardt und Dr. KlausEsser. CVC wird durch Dr. Daniel Pindur, Can Toygar und Christoph Röttele imVerwaltungsrat vertreten. Gemeinsam werden die Familie Gotthardt und CVCihre Expertise einbringen, um die langfristige Wachstums- undInnovationsstrategie von CGM weiter voranzutreiben.Frank Gotthardt, Vorsitzender des Verwaltungsrats der CompuGroup Medical,sagte: "Ich möchte Stefanie Peters und Prof. (apl.) Dr. med. Karl HeinzWeiss meinen herzlichen Dank für ihre wertvolle Unterstützung von CGMwährend ihrer Amtszeit im Verwaltungsrat aussprechen. Ich freue mich darauf,in den kommenden Jahren gemeinsam mit CVC Innovationen und Wachstumvoranzutreiben. Denn niemand soll leiden oder sterben, nur weil einmalirgendwann, irgendwo eine medizinische Information fehlt."Dr. Daniel Pindur, Managing Partner bei CVC, sagte: "Mit unsererstrategischen Partnerschaft und dem erfolgreichen Delisting schlagen wir dasnächste Kapitel in der Erfolgsgeschichte von CompuGroup Medical auf.Gemeinsam haben wir die Möglichkeit, langfristig und gezielt zu investieren,um die führende Marktposition von CGM weiter zu stärken." Can Toygar,Partner bei CVC, ergänzte: "In enger Zusammenarbeit mit der FamilieGotthardt werden wir uns darauf konzentrieren, in die Zukunft desUnternehmens zu investieren, die Produktentwicklung voranzutreiben undherausragende Lösungen für die Kunden von CGM zu liefern."Bereits am 9. Dezember 2024 haben CGM und CVC ihre strategischePartnerschaft und Pläne für ein anschließendes Delisting von CGMangekündigt. CVC hat in diesem Zusammenhang ein öffentlichesÜbernahmeangebot an alle CGM-Aktionäre veröffentlicht. Am 17. April 2025wurde der Erhalt der finalen regulatorischen Freigabe für das freiwilligeöffentliche Übernahmeangebot durch die Bieterin bekanntgegeben. Diestrategische Partnerschaft zwischen CVC und CGM ist mit Vollzug des Angebotsam 2. Mai 2025 offiziell in Kraft getreten. Anschließend gaben CompuGroupMedical und CVC am 8. Mai 2025 die Unterzeichnung einer Vereinbarungbekannt, um CGM von der Börse zu nehmen. Zu diesem Zweck hat CVC am 23. Mai2025 ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot an alle Aktionäre vonCompuGroup Medical abgegeben.Das öffentliche Delisting-Erwerbsangebot wird innerhalb der nächsten achtBankarbeitstage vollzogen (d.h. spätestens am 9. Juli 2025). Aktionären vonCompuGroup Medical, die ihre Aktien im Rahmen des öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots angedient haben, wird der Angebotspreis von 22,00Euro je Aktie ausgezahlt. Weitere Informationen zur Abwicklung undÜbertragung der angedienten Aktien sind auf der folgenden Website abrufbar:https://www.practice-public-offer.com/Über CompuGroup Medical SE & Co. KGaACompuGroup Medical ist eines der führenden E-Health Unternehmen weltweit underwirtschaftete im Jahr 2024 einen Jahresumsatz von 1,15 Mrd. Euro. DieSoftwareprodukte des Unternehmens zur Unterstützung aller ärztlichen undorganisatorischen Tätigkeiten in Arztpraxen, Apotheken, Laboren,Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen, die Informationsdienstleistungenfür alle Beteiligten im Gesundheitswesen und die webbasierten persönlichenGesundheitsakten dienen einem sichereren und effizienteren Gesundheitswesen.Grundlage der CompuGroup Medical-Leistungen ist die einzigartigeKundenbasis, darunter Ärzte, Zahnärzte, Apotheken, weitere Gesundheitsprofisin ambulanten und stationären Einrichtungen sowie Versicherungs- undPharma-Unternehmen. CompuGroup Medical unterhält eigene Standorte in 19Ländern und vertreibt Produkte in 60 Ländern weltweit. Mehr als 8.700hochqualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für nachhaltigeLösungen bei ständig wachsenden Anforderungen im Gesundheitswesen.Über CVC Capital PartnersCVC verfügt als führender weltweit tätiger Private-Markets-Manager über einNetzwerk von 30 Standorten im EMEA-Raum, Nord- und Südamerika sowie Asienmit einem verwalteten Vermögen von derzeit rund 200 Mrd. Euro. CVC verfügtüber sieben komplementäre Strategien in den Bereichen Private Equity,Secondaries, Credit und Infrastructure, für die das UnternehmenKapitalzusagen von weltweit führenden Pensionsfonds und institutionellenInvestoren in Höhe von rund 260 Mrd. Euro erhalten hat. Die im Rahmen derCVC-Private-Equity-Strategie verwalteten oder beratenen Fonds sind weltweitin rund 140 Unternehmen investiert, die einen Gesamtumsatz von über 168 Mrd.Euro erzielen und mehr als 600.000 Mitarbeitende beschäftigen. Imdeutschsprachigen Raum ist CVC seit über 30 Jahren eine feste Größe undbetreibt erfolgreiche Partnerschaften mit grunder- und familiengefuhrtenUnternehmen, darunter Douglas, Europas führender Omnichannel-Anbieter fürPremium-Beauty, sowie bis vor Kurzem DKV Mobility, ein führenderDienstleister für internationale Mobilität, und Messer Industries, einglobal führender Spezialist für Industriegase.Wichtige Hinweise:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der CompuGroup Medical SE &Co. KGaA ("CGM-Aktien") dar. Die endgültigen Bedingungen desDelisting-Angebots der Caesar BidCo GmbH (die "Bieterin") sowie weitere dasDelisting-Angebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlageenthalten, deren Veröffentlichung die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht gestattet hat. Anlegern und Inhabern vonCGM-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle sonstigenmit dem Delisting-Angebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, da siewichtige Informationen enthalten. Die Angebotsunterlage für dasDelisting-Angebot (in deutscher Sprache und einer unverbindlichen englischenÜbersetzung) mit den detaillierten Bedingungen und sonstigen Angaben zumDelisting-Angebot ist neben weiteren Informationen, unter anderem, imInternet unter www.practicepublic-offer.com veröffentlicht.Das Delisting-Angebot wurde ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG), des Börsengesetzes (BörsG), und bestimmterwertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika("VereinigteStaaten") über grenzüberschreitende Delisting-Angebote durchgeführt. DasDelisting-Angebot wurde nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichenAnforderungen anderer Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschlandoder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) durchgeführt.Dementsprechend wurden außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bzw. derVereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,Genehmigungen oder Zulassungen für das Delisting-Angebot eingereicht,veranlasst oder erteilt. Anleger und Inhaber von CGM-Aktien können sichnicht darauf berufen, durch die Anlegerschutzgesetze einer anderenRechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich der in derAngebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und gegebenenfalls von denjeweiligen Aufsichtsbehörden zu erteilenden Befreiungen wird und wurde keinDelisting-Angebot, weder direkt noch indirekt, in denjenigen Rechtsordnungenunterbreitet, in denen dies einen Verstoß gegen das jeweilige nationaleRecht darstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise ineiner Rechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, inder das Delisting-Angebot nach dem jeweils geltenden nationalen Rechtuntersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinnedes § 2 Abs. 5 WpÜG und/oder deren Tochterunternehmen im Sinne des § 2 Abs.6 WpÜG können CGM-Aktien in anderer Weise als gemäß dem Delisting-Angebotüber die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechendeErwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies außerhalb der VereinigtenStaaten und im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften,insbesondere diejenigen des WpÜG, erfolgt und mit der Maßgabe, dass derAngebotspreis für das Delisting-Angebot dergestalt erhöht wird, dass diesereiner etwaig außerhalb des Delisting-Angebots gezahlten höherenGegenleistung entspricht. Informationen über solche Erwerbe oderErwerbsvereinbarungen werden gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG im Bundesanzeigerveröffentlicht und in einer deutschen und unverbindlichen englischenÜbersetzung auf der Internetseite der Bieterin unterwww.practice-public-offer.de veröffentlicht.Das in dieser Mitteilung in Bezug genommene Delisting-Angebot bezieht sichauf Aktien einer deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der FrankfurterWertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des ReguliertenMarktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) derFrankfurter Wertpapierbörse zugelassen sind. Darüber hinaus sind sie in denHandel in den Teilbereich Berlin Second Regulated Market der BerlinerWertpapierbörse einbezogen. Ferner sind die CGM-Aktien auch in den Handel imFreiverkehr an den Börsen in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,Stuttgart und über Tradegate Exchange einbezogen. Das Delisting-Angebotunterliegt den Veröffentlichungspflichten und -vorschriften und derVeröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik Deutschland fürbörsennotierte Unternehmen gelten und sich in bestimmten wesentlichenAspekten von denen in den Vereinigten Staaten und anderen Rechtsordnungenunterscheiden. Diese Mitteilung wurde nach deutscher Art und Praxisverfasst, um den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Diean anderer Stelle, u. a. in der Angebotsunterlage enthaltenen, sich auf dieBieterin und die CGM beziehenden Finanzkennzahlen werden in Übereinstimmungmit den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften und nichtin Übereinstimmung mit den in den Vereinigten Staaten allgemein anerkanntenBilanzierungsgrundsätzen erstellt; sie sind daher möglicherweise nicht mitFinanzkennzahlen vergleichbar, die sich auf US-amerikanische Unternehmenoder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungen als der BundesrepublikDeutschland beziehen.Das Delisting-Angebot wurde in den Vereinigten Staaten auf der Grundlage derso genannten grenzüberschreitenden Tier II-Ausnahme von bestimmtenVorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 in seiner jeweilsgültigen Fassung (der "Exchange Act") unterbreitet. Diese Ausnahmeermöglicht es der Bieterin, bestimmte materielle und verfahrensrechtlicheVorschriften des Exchange Act für Delisting- oder Übernahmeangebote dadurchzu erfüllen, dass sie das Recht oder die Praxis ihrer Heimatrechtsordnungbefolgt, und befreit die Bieterin von der Einhaltung bestimmter andererVorschriften des Exchange Act. Aktionäre aus den Vereinigten Staaten werdendarauf hingewiesen, dass die CGM nicht an einer US-amerikanischenWertpapierbörse gelistet ist, nicht den regelmäßigen Anforderungen desUS-Börsengesetzes unterliegt und auch keine Berichte bei derUS-Börsenaufsichtsbehörde einreicht bzw. einreichen muss.CGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in denVereinigten Staaten, sollten beachten, dass sich das Delisting-Angebot aufWertpapiere einer Gesellschaft bezieht, die ein ausländischer privaterEmittent (foreign private issuer) im Sinne des Exchange Act ist und derenAktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. DasDelisting-Angebot erfolgt in den Vereinigten Staaten auf Grundlage dersogenannten grenzüberschreitenden Tier II-Ausnahme von bestimmtenAnforderungen des Exchange Act und unterliegt grundsätzlich denOffenlegungs- und sonstigen Vorschriften und Verfahren in der BundesrepublikDeutschland, die sich von den Vorschriften und Verfahren in den VereinigtenStaaten unterscheiden. Soweit das Delisting-Angebot denUS-Wertpapiergesetzen unterliegt, finden diese Gesetze ausschließlich aufCGM-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in denVereinigten Staaten Anwendung, und es stehen keiner anderen Person Ansprücheaus diesen Gesetzen zu.Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Delisting-Angebots mit derBieterin geschlossen wurde, unterliegt ausschließlich den Gesetzen derBundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Für Aktionäreaus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen alsDeutschland) kann es schwierig sein, Rechte und Ansprüche, die sich imZusammenhang mit dem Delisting-Angebot ergeben, nach den Vorschriften desUS-Wertpapiergesetzes (oder anderen ihnen bekannten Gesetzen) durchzusetzen,da die Bieterin und die CGM sich außerhalb der Vereinigten Staaten (oder derRechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) befinden, und ihrejeweiligen Führungskräfte und Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb derVereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, in der der Aktionär seinenWohnsitz hat) haben. Es könnte unmöglich sein, ein Nicht-US-Unternehmen oderdessen Führungskräfte und Organmitglieder vor einem Nicht-US-Gerichtaufgrund von Verstößen gegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es istmöglicherweise auch unmöglich, ein Nicht-US-Unternehmen oder seineTochterunternehmen zu zwingen, sich dem Urteil eines US-amerikanischenGerichts zu unterwerfen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten,Annahmen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und dermit ihr gemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichtetenAussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenenPlanungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für deren zukünftigeRichtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb desEinflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten,von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und in der Regel außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisseoder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in den zukunftsgerichtetenAussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in derveröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungenkünftig ändern werden.---------------------------------------------------------------------------27.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, CorporateNews/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: CompuGroup Medical SE & Co. KGaA Maria Trost 21 56070 Koblenz Deutschland Telefon: +49 (0)160 3630362 Fax: +49 (0)261 8000 3200 E-Mail: investor@cgm.com Internet: www.cgm.com ISIN: DE000A288904 WKN: A28890 Börsen: Freiverkehr in Hamburg EQS News ID: 2161840Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2161840 27.06.2025 CET/CEST°