Leclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit^Leclanché SA / Schlagwort(e): GeneralversammlungLeclanché SA: Einladung zur bevorstehenden Generalversammlung am 5. August2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit30.06.2025 / 23:55 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 53 KREinladung zur bevorstehenden Generalversammlungam 5. August 2025 um 10:00 Uhr Schweizer Zeit * Die Leclanché SA beruft ihre ordentliche Generalversammlung für den 5. August 2025 ein. * Der Verwaltungsrat schlägt die Umwandlung von Schulden gegenüber SEF-Lux in Höhe von CHF 18,0 Millionen in Aktien der Gesellschaft vor, um die Bilanz zu verbessern.YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 30. Juni, 2025 - LECLANCHE SA, eines derweltweit führenden Unternehmen für Energiespeicherung, beruft seineordentliche Generalversammlung für den 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ) imHotel La Prairie, Avenue des Bains 9, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz, ein.[Unverbindliche Übersetzung des französischen Originals]ORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNGDie Aktionäre sind eingeladen, an der ordentlichen Generalversammlung vonLECLANCHE SA (die "Gesellschaft") vom 5. August 2025 um 10:00 Uhr (MESZ)(Türöffnung um 9:30 (MESZ)), an folgender Adresse teilzunehmen: La PrairieHotel, 9 Avenue des Bains, 1400 Yverdon-les-Bains, Schweiz.I. Traktanden1. Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarischeJahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA2. Verwendung des Bilanzgewinns3. Entlastung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung4. Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses5. Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und derGeschäftsleitung6. Wahl des unabhängigen Stimmrechtsvertreters7. Wiederwahl der Revisionsstelle8. Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung9. Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3ter10. Änderung des Firmennamens der GesellschaftII. JAHRESBERICHTIII. DOKUMENTATION UND ABSTIMMUNGSANWEISUNGENIV. TEILNAHME- UND STIMMRECHTEV. VERTRETUNGVI. SPRACHEAnhang 1: Erklärungen zum Traktandum 5TraktandenEinführung durch den Verwaltungsratspräsidenten.Jahresbericht 2024, konsolidierte Jahresrechnung 2024, statutarischeJahresrechnung 2024 und Vergütungsbericht 2024 der LECLANCHE SA1.1 Genehmigung des Jahresberichts 2024, der konsolidierten Jahresrechnung2024 und der statutarischen Jahresrechnung 2024 der LECLANCHE SAAntrag des Verwaltungsrats: den Jahresberichts 2024, die konsolidierteJahresrechnung 2024 und die statutarische Jahresrechnung 2024 der LECLANCHESA zu genehmigen.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 des SchweizerischenObligationenrechts ("OR") sowie den Statuten der LECLANCHE SA legt derVerwaltungsrat den Jahresbericht 2024, die konsolidierte Jahresrechnung 2024und die statutarische Jahresrechnung 2024 zur Genehmigung durch dieAktionäre vor. Die Revisionsstelle der LECLANCHE SA, FORVIS MAZARS SA, hatdiese Berichte bzw. Rechnungen geprüft und empfiehlt deren Genehmigung.1.2 Konsultativabstimmung über den Vergütungsbericht 2024Antrag des Verwaltungsrats: den Vergütungsbericht 2024 auf konsultativerBasis zu genehmigen.Erläuterung: Im Einklang mit den Empfehlungen des Swiss Code of BestPractice for Corporate Governance bittet der Verwaltungsrat um IhreZustimmung zum Vergütungsbericht 2024 auf konsultativer Basis. DerVergütungsbericht, der Teil des Geschäftsberichts ist, spiegelt dieVergütungsstruktur, die Governance und die den Mitgliedern desVerwaltungsrats und der Geschäftsleitung im Berichtsjahr gewährtenVergütungen wider. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abschnitte desVergütungsberichts wurden von FORVIS MAZARS SA geprüft, welche in ihremRevisionsbericht, der ebenfalls im Jahresbericht enthalten ist, dieKonformität mit dem Gesetz und den Statuten von LECLANCHE SA bestätigt hat.Verwendung des BilanzgewinnsVerlust für das Jahr 2024 CHF -101,523,569.15Vortrag aus dem Vorjahr CHF 27,262,757.08Total kumulierte Verluste CHF -74,260,812.07Vorschlag des Verwaltungsrats:Dividende für das Jahr 2024 0.00Auf neue Rechnung vorzutragender Saldo CHF -74,260,812.07Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 4 OR und den Statuten derLECLANCHE SA liegt es in der Kompetenz der Generalversammlung, über dieVerwendung des Bilanzgewinns, einschliesslich der Festsetzung der Dividende,zu beschliessen.Entlastung des Verwaltungsrats und der GeschäftsleitungAntrag des Verwaltungsrats: die Mitglieder des Verwaltungsrats und derGeschäftsleitung zu entlasten für deren Aktivitäten im Geschäftsjahr 2024.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 7 OR und der Statuten desLECLANCHE SA ist die Generalversammlung zuständig für die Entlastung derMitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung.Wahlen des Verwaltungsrats und des Ernennungs- und Vergütungsausschusses4.1 Wahlen des VerwaltungsratsDer Verwaltungsrat nimmt den Rücktritt von Herrn Shanu Sherwani als Mitgleiddes Verwaltungsrats per 18. März 2025 zur Kenntnis.Antrag des Verwaltungsrats: Wahl der folgenden Mitglieder desVerwaltungsrats, jeweils für eine Amtszeit bis zum Ende der nächstenordentlichen Generalversammlung: * Herr Lex Bentner * Herr Marc Lepièce * Herr Christophe MansetErläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten vonLECLANCHE SA hat die Generalversammlung die Mitglieder des Verwaltungsratszu wählen, die gemäss Gesetz für eine Amtsdauer von einem Jahr bis zum Endeder nächsten ordentlichen Generalversammlung gewählt werden. Jeder deraktuellen Mitglieder des Verwaltungsrats stellt sich an derGeneralversammlung für eine einjährige Amtszeit zur Wiederwahl bis zum Endeder nächsten ordentlichen Generalversammlung, mit Ausnahme von Herrn ShanuSherwani, welcher vom Verwaltungsrat per 18. März 2025 zurückgetreten ist.Weitere Einzelheiten zu den zur Wiederwahl stehendenVerwaltungsratsmitgliedern finden Sie im Geschäftsbericht 2024.Wiederwahl des Präsidenten des VerwaltungsratsAntrag des Verwaltungsrats: Herr Lex Bentner als Präsident desVerwaltungsrats für eine Amtsdauer bis zum Abschluss der nächstenordentlichen Generalversammlung wiederzuwählen.Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 1 OR und denStatuten der LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl desVerwaltungsratspräsidenten zuständig, der gemäss Gesetz für ein Jahr bis zumEnde der nächsten ordentlichen Generalversammlung ernannt wird.4.3 Wiederwahl des Ernennungs- und VergütungsausschussesAntrag des Verwaltungsrats: folgende Mitglieder in den Ernennungs- undVergütungsausschuss zu wählen bzw. wiederzuwählen, jeweils für eineAmtsdauer bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung derAktionäre: * Herr Lex Bentner * Herr Christophe Manset * Herr Marc LepièceErläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 2 OR und den Statuten derLECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl der Mitglieder desVergütungsausschusses zuständig. Ihre Amtszeit ist von Gesetzes wegen aufein Jahr bis zum Ende der nächsten ordentlichen Generalversammlungbeschränkt, und es können nur Mitglieder des Verwaltungsrats gewählt werden.Abstimmung über die Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung5.1 Vergütung des VerwaltungsratsAntrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung desVerwaltungsrats für die Amtszeit bis zur ordentlichen Generalversammlung2026 in der Höhe von CHF 600,000.00 genehmigen.Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und denStatuten der LECLANCHE SA obliegt es der Generalversammlung, die Vergütungendes Verwaltungsrates zu genehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitereEinzelheiten zu den vorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungen desVerwaltungsrats. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen des Vorjahrs.5.2 Vergütung der Mitglieder der GeschäftsleitungAntrag des Verwaltungsrats: den maximalen Gesamtbetrag der Geschäftsleitungfür das Geschäftsjahr 2026 von CHF 2,350,000.00 zu genehmigen.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 3 Ziff. 4 OR und den Statuten desLECLANCHE SA muss die Generalversammlung die Vergütung der Geschäftsleitunggenehmigen. Der beiliegende Anhang 1 enthält weitere Einzelheiten zu denvorgeschlagenen Abstimmungen über die Vergütungsbeträge für dieGeschäftsleitung. Dieser Betrag ist gleich hoch wie der für dasGeschäftsjahr 2025 genehmigte Betrag.Wahl des unabhängigen StimmrechtsvertretersVorschlag des Verwaltungsrats: Wahl von BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,P.O. Box 385, CH-1211 Genf, vertreten durch Herrn Manuel Isler,Rechtsanwalt, Genf, und/oder Herrn Rocco Rondi, Rechtsanwalt, Genf, alsunabhängiger Stimmrechtsvertreter bis zum Ende der nächsten ordentlichenGeneralversammlung der Aktionäre.Erläuterung: In Übereinstimmung mit Art. 698 Abs. 3 Ziff. 3 OR und denStatuten des LECLANCHE SA ist die Generalversammlung für die Wahl desunabhängigen Stimmrechtsvertreters zuständig.Wiederwahl der RevisionsstelleAntrag des Verwaltungsrats: FORVIS MAZARS SA, Lausanne, als Revisionsstellefür das Geschäftsjahr 2025 wiederzuwählen.Erläuterung: Gemäss Art. 698 Abs. 2 Ziff. 2 OR und den Statuten vonLECLANCHE SA liegt die Wahl der Revisionsstelle in der Kompetenz derGeneralversammlung.Finanzielle Umstrukturierungsmassnahmen und ordentliche Kapitalerhöhung8.1 ÜbersichtPer 31. Dezember 2024 war die Gesellschaft im Sinne von Art. 725b ORüberschuldet, verfügt jedoch über ausreichende Rangrücktritte zur Deckungdes negativen Eigenkapitals und hat weiterhin Liquiditätsengpässe. Im Jahre2024, wurden Schulden gegenüber SEF-Lux [1] und Golden Partner Holding S.àr.l. im Gesamtbetrag von ca. CHF 33,470,000 subordiniert, wodurch sich dieBilanzlage der Gesellschaft vorübergehend verbesserte. Darüber hinaus wurdenim März und April 2025 Schulden gegenüber SEF-LUX und Golden Partner HoldingS.à r.l. in Höhe von CHF 25,409,113 in 250,158,338 neue Namensaktienumgewandelt, welche aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft ausgegebenwurden.Angesichts der finanziellen Notlage der Gesellschaft wird eine finanzielleRestrukturierungsmassnahme vorgeschlagen, die auf eine Verbesserung derBilanzsituation abzielt.Konkret schlägt der Verwaltungsrat eine Umwandlung bestehender Schulden imMaximalbetrag von bis zu CHF 18,045,607.94094 in Eigenkapital durch eineordentliche Kapitalerhöhung vor. Um diese Umwandlung von Fremd- inEigenkapital zu erreichen, hat der Verwaltungsrat mit Strategic Equity -Renewable Energy ("SEF" oder "Darlehensgeber") vereinbart, einen Teil ihrerSchulden gegenüber dem Darlehensgeber in Höhe von insgesamt CHF18,045,607.94094 (die "Schulden") in Eigenkapital umzuwandeln, wobei eineKapitalerhöhung im Gesamtnennbetrag von bis zu CHF 11,287,676.20 (Ausgabevon maximal bis zu 112,876,762 Namenaktien der Gesellschaft mit einemNennwert von je CHF 0.10) vorgeschlagen wird, vorbehältlich der Erfüllungder Anforderungen gemäss schweizerischem Recht und vorbehältlich derGenehmigung durch die Generalversammlung der Gesellschaft (die"Debt-to-Equity-Conversion")(siehe Traktandum 8.2). Um weitere Flexibilität bei Finanzierungen und/oderbei finanziellen Umstrukturierungen zu gewinnen, schlägt der Verwaltungsratvor, (i) Artikel 3quinquies der Statuten der Gesellschaft zu ändern unddamit das für Finanzierungszwecke verfügbare bedingte Kapital zu erhöhen(siehe Traktandum 8.3) und (ii) ein neues Kapitalband einzuführen, indem einneuer Artikel 3quater in die Statuten der Gesellschaft aufgenommen wird(siehe Traktandum 8.4).SEF hat sich verpflichtet, die folgenden Beträge in Eigenkapitalumzuwandeln: * Eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 3,903,068.41818 gegenüber der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 30. Mai 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und fällige Zinsen; * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 6,028,506.81522 gegenüber der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 12. Juni 2025, in der jeweils gültigen Fassung, sowie aufgelaufene und fällige Zinsen; und * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 7,476,006.72519 gegenüber der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und fällige Zinsen. * eine Forderung im Gesamthöchstbetrag von CHF 638,025.98235 gegenüber der Gesellschaft aus einem Wandeldarlehensvertrag mit der Gesellschaft vom 26. Juni 2025 in seiner jeweils gültigen Fassung sowie aufgelaufene und fällige Zinsen.Um die Debt-to-Equity-Conversion durchzuführen, muss das Bezugsrecht derAktionäre im Zusammenhang mit der erforderlichen Kapitalerhöhungausgeschlossen werden, was die Zustimmung der Aktionäre mit qualifizierterMehrheit erfordert.Die Schulden sollen in Aktien der Gesellschaft zum 75%igenvolumengewichteten Durchschnittskurs (VWAP) umgewandelt werden, berechnetüber die 60 Tagen vor dem 31. Mai 2025.Die vorgeschlagene Debt-to-Equity-Conversion soll dazu dienen, denfinanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Bilanzposition zu verbessern.Falls die Generalversammlung 2025 zustimmt, muss der Verwaltungsrat dieDebt-to-Equity-Conversion innerhalb von sechs Monaten nach derGeneralversammlung umsetzen. Die Umsetzung setzt voraus, dass dieAnforderungen der SIX Swiss Exchange in Bezug auf die Kotierung der neuenAktien erfüllt werden.8.2 Ordentliche Kapitalerhöhung für die Debt-to-Equity-ConversionAntrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapitalder Gesellschaft, um maximal CHF 11,287,676.20 von CHF 102,542,298.40 aufeinen Maximalbetrag von bis zu CHF 113,829,974.60 durch eine ordentlicheKapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen: 1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden soll: CHF 11,287,676.20 2. Höhe der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18,045,607.94094 [2] 3. Anzahl, Nennwert und Art der maximal neuen Aktien: 112,876,762 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10 4. Vorzugsrechte der einzelnen Kategorien: Keine 5. Ausgabebetrag: 75% des volumengewichteten Durchschnittskurses ("VWAP") der letzten 60 Tage von CHF 0.15987 6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister 7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Forderung von CHF 18,045,607.94094 der SEF. Im Gegenzug erhält die SEF 112,876,762 voll liberierte Namenaktien zum Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie 8. Besondere Vorteile: Keine 9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäss Statuten 10. Bezugsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11,287,676.20 wird vom Darlehensgeber gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 112,876,762 ausgeschlossen ist.Vorbehältlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wirddas sich daraus ergebende Agio mit einem Verlustvortrag in Höhe von CHF6,757,931.74 zu Sanierungszwecken verrechnet.Erläuterung: Die Gesellschaft weist ein negatives Eigenkapital auf und istüberschuldet im Sinne von Art. 725b OR. Es besteht die dringendeNotwendigkeit, diese Situation anzugehen und die Gesellschaft finanziell zusanieren. Zur Verbesserung der Finanzlage und der Bilanzposition derGesellschaft wird die Debt-to-Equity-Conversion vorgeschlagen. ZurDurchführung der Debt-to-Equity-Conversion und zur Ausgabe dererforderlichen Anzahl neuer Aktien an den Darlehensgeber ist eserforderlich, das Aktienkapital der Gesellschaft unter Ausschluss desBezugsrechts der Aktionäre um den maximalen Gesamtnennbetrag von CHF11,287,676.20 zu erhöhen. In Übereinstimmung mit Art. 650 OR obliegt es derGeneralversammlung, eine ordentliche Erhöhung des Aktienkapitals zubeschliessen; für die vorgeschlagene Kapitalerhöhung zur Umwandlung vonFremd- in Eigenkapital ist ein qualifiziertes Quorum gemäss Art. 704 Abs. 1Ziff. 3 und Ziff. 4 OR. Dies gilt aufgrund der Eigenschaft derDebt-to-Equity Conversion mit einer Verrechnung von Forderungen mit Schuldenaus der Zeichnung neuer Aktien und dem Ausschluss des Bezugsrechts derAktionäre. Um möglicherweise eine Befreiung von der Stempelsteuer inAnspruch nehmen zu können, wird vorgeschlagen, dass durch dieKapitalerhöhung entstandene Agio buchhalterisch sofort mit demVerlustvortrag nach Abschluss der Kapitalerhöhung zu verrechnen.8.3 Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3quinquiesAntrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und derenVollzug beantragt der Verwaltungsrat die Änderung von Artikel 3quinquies derStatuten die Ermächtigung des Verwaltungsrates (vorgeschlagene Änderungenunterstrichen). Artikel 3quinquies (alt) Artikel 3quinquies (neu) Das Aktienkapital kann im Das Aktienkapital kann im Maximalbetrag von CHF Maximalbetrag von CHF 13'074'194.10 durch Ausgabe von 56,114,987.30durch Ausgabe von höchstens 130'741'941 voll höchstens 561,149,873 voll zu einbezahlten Aktien mit einem liberierenden Aktien mit einem Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie Nennwert von CHF 0.10 pro Aktie erhöht werden. [Der Rest des erhöht werden. [Der Rest des Artikels bleibt unverändert.] Artikels bleibt unverändert.]Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragteKapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt eineErhöhung des bedingten Kapitals dem Verwaltungsrat weitere Flexibilität unddie Möglichkeit, weitere Mittel zu beschaffen und die finanzielle Lage derGesellschaft zu verbessern.8.4 Verabschiedung des KapitalbandesAntrag des Verwaltungsrats: Vorbehaltlich der Genehmigung von Traktandum 8.2betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaft und derDurchführung dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, einen neuenArtikel 3quater der Statuten zu verabschieden, der es dem Verwaltungsraterlaubt, das Aktienkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von bis zu569,149,873 neuen Aktien zu erhöhen oder das Aktienkapital durch Vernichtungvon bis zu 569,149,873 Aktien herabzusetzen (vorgeschlagene Änderungenunterstrichen). Artikel 3quater (alt) Artikel 3quater (neu) Der Verwaltungsrat ist Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, ermächtigt, bis zum 28. Juni 2029 bis zum 5. August 2030, (i) das (i) das Aktienkapital der Aktienkapital der Gesellschaft Gesellschaft durch einmalige oder durch einmalige oder mehrmalige mehrmalige Erhöhung um höchstens Erhöhung um höchstens CHF CHF 140,561,405.80 durch Ausgabe 170,744,961.90 durch Ausgabe von von höchstens 380,191,074 voll zu höchstens 569,149,873 voll zu liberierenden neuen Namenaktien liberierenden neuen Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF mit einem Nennwert von je CHF 0.10 0.10 zu erhöhen und/oder (ii) das zu erhöhen und/oder (ii) das Aktienkapital der Gesellschaft Aktienkapital der Gesellschaft durch einmalige oder mehrmalige durch einmalige oder mehrmalige Herabsetzungen um höchstens CHF Herabsetzungen um mindestens CHF 64,075,910.70 herabzusetzen. Eine 56,914,987.30 herabzusetzen. Eine Kapitalherabsetzung kann durch Kapitalherabsetzung kann durch Vernichtung von bis zu Vernichtung von bis zu 569,149,873 384,663,877 Namenaktien mit einem Namenaktien mit einem Nennwert von Nennwert von je CHF 0.10 und/oder je CHF 0.10 und/oder durch durch Herabsetzung des Nennwerts Herabsetzung des Nennwerts erfolgen. Eine Erhöhung des erfolgen. Eine Erhöhung des Aktienkapitals durch Übernahme Aktienkapitals durch Übernahme durch ein Finanzinstitut, ein durch ein Finanzinstitut, ein Konsortium von Finanzinstituten Syndikat von Finanzinstituten oder oder einen oder mehrere Dritte einen oder mehrere andere Dritte, mit anschliessendem Angebot an gefolgt von einem Angebot an die die bisherigen Aktionäre der bisherigen Aktionäre der Gesellschaft ist zulässig. Im Gesellschaft, ist zulässig. Im Falle einer Kapitalerhöhung: (a) Falle einer Kapitalerhöhung: (a) Der Verwaltungsrat legt den Der Verwaltungsrat legt den Zeitpunkt der Ausgabe, den Zeitpunkt der Ausgabe, den Ausgabepreis, die Art der Ausgabepreis, die Art der Einlagen, den Zeitpunkt des Einlagen, den Zeitpunkt der Entstehens des Entstehung des Dividendenanspruchs, die Dividendenanspruchs, die Bedingungen für die Ausübung der Bedingungen für die Ausübung der Bezugsrechte und die Zuteilung Bezugsrechte und die Zuteilung der der nicht ausgeübten Bezugsrechte nicht ausgeübten Bezugsrechte fest. (b) Der Verwaltungsrat hat fest. (b) Der Beschluss über eine das Recht, die Bezugsrechte zu Kapitalerhöhung gemäss diesem genehmigen, zu beschränken oder Artikel 3quater erfordert ein aufzuheben. Der Verwaltungsrat Anwesenheitsquorum von 80 % des kann nicht ausgeübte Bezugsrechte Verwaltungsrats und die Zustimmung annullieren oder solche Rechte von 80 % der anwesenden und und/oder Aktien zu stimmberechtigten Marktbedingungen zuteilen oder in Verwaltungsratsmitglieder. (c) Der anderer Weise im Interesse der Verwaltungsrat hat das Recht, das Gesellschaft verwenden. (c) Eine Bezugsrecht zu genehmigen, zu Einzahlung durch Umwandlung von beschränken oder aufzuheben. Der frei verfügbarem Eigenkapital Verwaltungsrat kann nicht (auch mittels Einlagereserven in ausgeübte Bezugsrechte annullieren das Gesellschaftskapital) gemäss oder solche Rechte und/oder Aktien Art. 652d OR ist bis zum vollen zu Marktbedingungen zuteilen oder Ausgabebetrag jeder Aktie in anderer Weise im Interesse der möglich. (d) Der Verwaltungsrat Gesellschaft verwenden. (d) Eine kann in folgenden Fällen das Einzahlung durch Umwandlung von Bezugsrecht aufheben oder frei verfügbarem Eigenkapital einschränken und einzelnen (auch mittels Einlagereserven in Aktionären oder Dritten zuteilen: das Gesellschaftskapital) gemäss 1) Im Zusammenhang mit der Art. 652d OR ist bis zum vollen Finanzierung und Refinanzierung Ausgabebetrag jeder Aktie möglich. von Investitionen oder (e) Der Verwaltungsrat kann in Akquisitionen der Gesellschaft folgenden Fällen das Bezugsrecht (einschliesslich des Erwerbs aufheben oder einschränken und es eines Unternehmens oder von einzelnen Aktionären oder Dritten Beteiligungen) oder der zugestehen: 1) Im Zusammenhang mit Finanzierung oder Refinanzierung der Finanzierung und von Akquisitionen durch die Refinanzierung von Investitionen Gesellschaft (durch oder Akquisitionen der Eigenkapitaloder Wandeldarlehen); Gesellschaft (einschliesslich des oder 2) Zur Gewährung einer Erwerbs eines Unternehmens oder Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) von Beteiligungen) oder der von bis zu 20 % der Gesamtzahl Finanzierung oder Refinanzierung der Aktien bei einer Platzierung von Akquisitionen durch die oder einem Verkauf von Aktien an Gesellschaft (durch den Ersterwerber oder Zeichner; Eigenkapitaloder Wandeldarlehen); oder 3) Zur Verwendung der Aktien oder 2) Zur Gewährung einer als Gegenleistung für Fusionen, Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) Übernahmen oder Investitionen des von bis zu 20% der Gesamtzahl der Unternehmens und/oder im Aktien bei einer Platzierung oder Zusammenhang mit Optionen, die einem Verkauf von Aktien an den strategischen/finanziellen Ersterwerber oder Zeichner; oder Investoren/Joint-Venture-Partnern 3) Zur Verwendung der Aktien als gewährt werden; oder 4) Für die Gegenleistung für Fusionen, Ausgabe von Aktien oder die Übernahmen oder Investitionen des Umwandlung von Unternehmens und/oder im Wandelschuldverschreibungen, Zusammenhang mit Optionen, die Anleihen, Darlehen und ähnlichen strategischen/finanziellen Finanzierungsformen der Investoren/Joint-Venture-Partnern Gesellschaft oder einer gewährt werden; oder 4) Für die Tochtergesellschaft, die zum Ausgabe von Aktien oder die Zwecke von Investitionen oder Umwandlung von Übernahmen ausgegeben werden; Wandelschuldverschreibungen, oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, Anleihen, Darlehen und ähnlichen wenn sich der Ausgabepreis nach Finanzierungsformen der dem Marktpreis richtet; oder 6) Gesellschaft oder einer Zur Verbreiterung des Tochtergesellschaft, die zum Aktionärskreises auf Finanzund Zwecke von Investitionen oder institutionellen Märkten oder im Akquisitionen ausgegeben werden; Zusammenhang mit der Ausgabe oder 5) Zur Ausgabe neuer Aktien, neuer Aktien auf dem inoder wenn sich der Ausgabepreis nach ausländischen Aktienmarkt; oder dem Marktpreis richtet; oder 6) 7) Zur Gewährung von Aktien im Zur Verbreiterung der Inund Ausland zur Erhöhung des Aktionärsbasis auf Finanzund Streubesitzes oder zur Erfüllung institutionellen Märkten oder im von Kotierungsvorschriften; oder Zusammenhang mit der Ausgabe neuer 8) Für die Beteiligung von Aktien an der inoder ausländischen Investoren oder strategischen Börse; oder 7) Zur Gewährung von Partnern; oder 9) Zur Aktien im Inund Ausland zur finanziellen Restrukturierung, Erhöhung des Streubesitzes oder insbesondere zur Umwandlung von zur Erfüllung von Fremdin Eigenkapital; oder 10) Kotierungsvorschriften; oder 8) Zur schnellen und flexiblen Für die Beteiligung von Investoren Kapitalerhöhung (einschliesslich oder strategischen Partnern; oder Privatplatzierungen), die ohne 9) Zur finanziellen den Ausschluss des Bezugsrechts Restrukturierung, insbesondere zur der bisherigen Aktionäre kaum Umwandlung von Fremdin gelingen kann. Innerhalb der Eigenkapital; oder 10) Zur Grenzen dieses Kapitalbandes ist schnellen und flexiblen der Verwaltungsrat auch Kapitalerhöhung (einschliesslich ermächtigt, einmal oder mehrmals Privatplatzierungen zur pro Jahr Kapitalherabsetzungen Eigenkapitalbeschaffung), die ohne durch Nennwertreduktion den Ausschluss des Bezugsrechts vorzunehmen und den der bisherigen Aktionäre kaum Herabsetzungsbetrag nach gelingen kann. Innerhalb der Anpassung der Statuten an die Grenzen dieses Kapitalbandes ist Aktionäre auszuzahlen. Die neuen der Verwaltungsrat auch Namenaktien unterliegen den ermächtigt, einmal oder mehrmals Übertragungsbeschränkungen gemäss pro Jahr Kapitalherabsetzungen Artikel 4 der Statuten der durch Nennwertreduktion Gesellschaft. Der Verwaltungsrat vorzunehmen und den ist berechtigt, den Handel mit Herabsetzungsbetrag nach Anpassung Bezugsrechten zuzulassen, zu der Statuten an die Aktionäre beschränken oder auszuschliessen. auszuzahlen. Die neuen Namenaktien Er kann nicht ordnungsgemäss unterliegen den ausgeübte Bezugsrechte verfallen Übertragungsbeschränkungen gemäss lassen oder solche Rechte oder Artikel 4 der Statuten der Aktien, für die Bezugsrechte Gesellschaft. Der Verwaltungsrat eingeräumt, aber nicht ist berechtigt, den Handel mit ordnungsgemäss ausgeübt wurden, Bezugsrechten zuzulassen, zu zu gleichen Bedingungen an einen beschränken oder auszuschliessen. oder mehrere Anleger platzieren, Er kann nicht ordnungsgemäss anderweitig zu Marktkonditionen ausgeübte Bezugsrechte verfallen platzieren oder anderweitig im lassen oder solche Rechte oder Interesse der Gesellschaft Aktien, für die Bezugsrechte verwenden. eingeräumt, aber nicht ordnungsgemäss ausgeübt wurden, zu gleichen Bedingungen einem oder mehreren Anlegern zuteilen, anderweitig zu Marktkonditionen platzieren oder anderweitig im Interesse der Gesellschaft verwenden.Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 vorgeschlageneKapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, gibt dieEinführung eines neuen Kapitalbandes dem Verwaltungsrat mehr Flexibilitätund die Möglichkeit, weitere Finanzmittel zu beschaffen und die finanzielleLage der Gesellschaft zu verbessern. Der Verwaltungsrat schlägt ferner vor,in das Kapitalband die Bestimmung aufzunehmen, dass der Beschluss über eineKapitalerhöhung gemäss diesem Artikel 3quater ein Präsenzquorum von 80 % desVerwaltungsrats und die Genehmigung durch 80 % der anwesenden undstimmberechtigten Verwaltungsratsmitglieder erfordert. Dieser Mechanismussoll sicherstellen, dass ein Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals ausdem Kapitalband von den Mitgliedern des Verwaltungsrates breit abgestütztwird.Erhöhung des bedingten Kapitals gemäss Artikel 3terAntrag des Verwaltungsrates: Unter dem Vorbehalt der Genehmigung vonTraktandum 8.2 betreffend die ordentliche Kapitalerhöhung der Gesellschaftund des Vollzugs dieser Erhöhung beantragt der Verwaltungsrat, Artikel 3terder Statuten der Ermächtigung des Verwaltungsrates anzupassen(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen). Artikel 3ter (alt) Artikel 3ter (neu) Das Aktienkapital der Gesellschaft Das Aktienkapital der kann um einen Maximalbetrag von Gesellschaft kann im CHF 453'591.20 durch Ausgabe von Maximalbetrag von CHF 800,000.00 höchstens 4'535'912 voll zu durch Ausgabe von höchstens liberierenden Namenaktien mit 8,000,000 voll zu liberierenden einem Nennwert von je CHF 0.10 Namenaktien mit einem Nennwert durch Ausgabe neuer Aktien an von je CHF 0.10 durch Ausgabe Mitarbeiter der Gesellschaft und neuer Aktien an Mitarbeiter der an Gesellschaften der Gruppe Gesellschaft und an erhöht werden. [Der Rest des Gesellschaften der Gruppe erhöht Artikels bleibt unverändert.] werden. [Der Rest des Artikels bleibt unverändert.]Erläuterung: Für den Fall, dass die unter Traktandum 8.2 beantragteKapitalerhöhung von der Generalversammlung genehmigt wird, wird eineErhöhung des bedingten Kapitals für Mitarbeiter vorgeschlagen, die demVerwaltungsrat weitere Flexibilität und die Möglichkeit gibt,leistungsbezogene Mitarbeiteroptionspläne einzuführen oder Optionsrechte fürleitende Angestellte und leistungsstarke Mitarbeiter im Rahmen desderzeitigen Mitarbeiteroptionsplans zu gewähren, um eine angemessene undwettbewerbsfähige Vergütung für die Mitarbeiter sicherzustellen.Änderung des Firmennamens der GesellschaftAntrag des Verwaltungsrats: Der Verwaltungsrat beantragt, den Firmennamender Gesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA (Leclanché Ltd) (LeclanchéAG) zu ändern und Artikel 1 der Statuten wie folgt zu ergänzen(vorgeschlagene Änderungen unterstrichen) Artikel 1: Firmenname - Dauer - Artikel 1: Name der Gesellschaft - Sitz (alt) Dauer - Sitz (neu) Unter dem Firmennamen "LECLANCHE Unter dem Firmennamen Leclanché SA SA" besteht eine (Leclanché Ltd) (Leclanché AG) Aktiengesellschaft, die den besteht eine Aktiengesellschaft, Bestimmungen von Titel XXVI des die den Bestimmungen von Titel XXVI Schweizerischen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) Obligationenrechts (OR) unterliegt, unterliegt, soweit die soweit die vorliegenden Statuten vorliegenden Statuten nicht nicht davon abweichen. Die Dauer davon abweichen. Die Dauer der der Gesellschaft ist unbegrenzt. Gesellschaft ist unbegrenzt. Ihr Ihr Sitz befindet sich in Sitz befindet sich in Yverdon-les-Bains. Yverdon-les-Bains.Erläuterung: Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Schreibweise allerKonzerngesellschaften der Leclanché-Gruppe (LECLANCHE SA, LeclanchéE-Mobility SA, LECLANCHE SBS SA und Leclanché Technologies SA) anzugleichen,um den Markenauftritt zu vereinheitlichen. Daher soll der Firmenname derGesellschaft von LECLANCHE SA in Leclanché SA geändert werden.JAHRESBERICHTDer Jahresbericht 2024, der die konsolidierte Jahresrechnung, diestatutarische Jahresrechnung sowie den Revisionsbericht und denVergütungsbericht 2024 enthält, ist auf der Website der LECLANCHE SA unterhttps://www.leclanche.com/investor-relations/financial-reports/ verfügbar.Der Einladung an die Aktionärinnen und Aktionäre sind ein Anmelde- und einWeisungsformular beigelegt, das die Aktionärinnen und Aktionäre bis zum 30.Juli 2025, 11.59 Uhr (MESZ), ausgefüllt an folgende Adresse zurückzusendenhaben, wenn sie an der Generalversammlung teilnehmen oder sich vertretenlassen wollen: areg.ch ag, Fabrikstrasse 10, 4614 Hägendorf.Elektronische Fernabstimmung per Vollmacht und Weisungen an den unabhängigenStimmrechtsvertreter (netVote): Aktionäre können an den Abstimmungen undWahlen teilnehmen, indem sie dem unabhängigen Stimmrechtsvertreterelektronisch via https://leclanche.netvote.ch Weisungen erteilen. Dieerforderlichen Login-Informationen werden den Aktionären zusammen mit denschriftlichen Unterlagen zur Generalversammlung Anfang oder Mitte Julizugestellt. Änderungen der elektronisch übermittelten Weisungen können biszum 30. Juli 2025, 11:59 Uhr (MESZ), vorgenommen werden. Soweit dieAktionärin oder der Aktionär dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter keinebesonderen Weisungen erteilt, weist sie oder er den unabhängigenStimmrechtsvertreter an, für ihre oder seine Aktien im Sinne der Anträge desVerwaltungsrats zu den traktandierten Geschäften zu stimmen. Dasselbe giltfür Zusatz- oder Alternativanträge zu den in dieser Einladung aufgeführtenTraktanden und für neue Traktanden.Zur Teilnahme an der Generalversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtssind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am 22. Juli 2025, 17.00 Uhr(MESZ), im Aktienregister mit Stimmrecht eingetragen sind. Sie erhalten ihreZutrittskarte und das Stimmmaterial gegen Rücksendung des Anmeldeformularsoder durch Kontaktaufnahme mit der areg.ch ag unter der oben genanntenAdresse.Vom 22. Juli 2025, 17.00 Uhr (MESZ) bis zum 4. August 2025 werden keineEintragungen im Aktienregister vorgenommen, die ein Stimmrecht an derGeneralversammlung begründen würden. Aktionäre, die in diesem Zeitraum ihreAktien ganz oder teilweise verkaufen, sind in diesem Umfang nicht mehrstimmberechtigt. Sie werden gebeten, ihre Zutrittskarte und ihrStimmmaterial zurückzugeben oder umzutauschen.VERTRETUNGAktionäre, die nicht persönlich an der Generalversammlung teilnehmen wollen,können sich durch eine schriftlich bevollmächtigte Person, die nichtAktionär zu sein braucht, oder durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter,Herrn Manuel Isler, Rechtsanwalt, c/o BMG Avocats, 8C, avenue de Champel,Postfach 385, CH-1211 Genf, oder, falls dieser nicht anwesend sein kann,durch seinen Vertreter vertreten lassen.Das Anmeldeformular mit den ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten istder areg.ch ag an die oben genannte Adresse zuzustellen.Aktionärinnen und Aktionäre, die sich durch eine andere Person vertretenlassen wollen, senden das Anmeldeformular mit der ausgefüllten undunterzeichneten Vollmacht zuhanden der areg.ch ag an die oben angegebeneAdresse. Die Zutrittskarte und das Stimmmaterial werden dann direkt an dieAdresse des Bevollmächtigten gesandt.SPRACHEDie Generalversammlung der Aktionäre wird in englischer Sprache abgehalten.Yverdon-les-Bains, 30. Juni 2025 Im Namen des VerwaltungsratsDer PräsidentLex BentnerANHANG 1: ERKLÄRUNGEN ZUM TRAKTANDUM 5Wie im Schweizerischen Obligationenrecht ("OR") und in den Statutenvorgeschrieben, wird der Verwaltungsrat den Aktionären einen Antrag zurGenehmigung vorlegen: 1. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung des Verwaltungsrats für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung im Jahr 2026 [3] 2. Den maximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 [4]Die vorgeschlagenen Beträge, die der diesjährigen Generalversammlung zurGenehmigung vorgelegt werden, stehen im Einklang mit unsererVergütungspolitik.Ausserdem haben wir Ihnen die Möglichkeit gegeben, unter Traktandum 1.2konsultativ über den Vergütungsbericht 2024 abzustimmen.Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag desVerwaltungsrats (Traktandum 5.1)Die vorgeschlagene maximale Gesamtvergütung des Verwaltungsrats beträgt CHF600,000.00 und besteht aus einem fixen Honorar, wie aus den Erläuterungenhervorgeht. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen der Vorperiode.Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenenSozialversicherungsbeiträge an die Mitglieder des Verwaltungsrats, die überdie Schweizer Gehaltsliste bezahlt werden. Den Mitgliedern desVerwaltungsrats werden keine variablen Vergütungen oder Rentenleistungengewährt.Erläuterungen zum vorgeschlagenen maximalen Vergütungsbetrag für dieGeschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026 (Traktandum 5.2)Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung von CHF 2,350,000.00 alsmaximalen Gesamtbetrag der Vergütung der Geschäftsleitung für dasGeschäftsjahr 2026. Dieser Betrag ist identisch mit demjenigen, der für dasGeschäftsjahr 2025 genehmigt wurde.Gemäss den Statuten legt der Verwaltungsrat der Generalversammlung jedesJahr die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das nächsteGeschäftsjahr zur Genehmigung vor. Der vorgeschlagene Gesamtbetrag dermaximalen Vergütung umfasst das Grundgehalt, die variable kurzfristigeVergütung (Bonus) sowie die variable langfristige Vergütung, die in diesemJahr gezahlt oder gewährt wird.Wie im Vergütungsbericht 2024 offengelegt, belief sich die Vergütung derGeschäftsleitung im Geschäftsjahr 2024 auf kCHF 1,101. Der vorgeschlagenemaximale Gesamtbetrag der Vergütung steht im Einklang mit der aktuellenVergütungspolitik von LECLANCHE SA.Der Gesamthöchstbetrag der Vergütung ist ein Budget und basiert auf derAnnahme, dass jedes Mitglied der Geschäftsleitung und LECLANCHE SA alleZielvorgaben vollständig erreicht hat. Er sollte nicht als der tatsächlichgezahlte oder gewährte Vergütungsbetrag angesehen werden.Darüber hinaus zahlt LECLANCHE SA die gesetzlich vorgeschriebenenSozialversicherungsbeiträge.Über LeclanchéLeclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmenEnergiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. DieGeschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterienund Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision undQualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zumbevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistungsuchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weiseleisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigtderzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländernweltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIXSwiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9HaftungsausschlussDiese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagenüber die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie "strategisch","vorgeschlagen", "eingeführt", "wird", "geplant", "erwartet","Verpflichtung", "erwarten", "prognostizieren", "etabliert", "vorbereiten","planen", "schätzen", "Ziele", "würden", "potenziell" und "erwarten"gekennzeichnet sein können, "Schätzung", "Angebot" oder ähnliche Ausdrückeoder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf derProduktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehenderProdukte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oderpotenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seinerGeschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagenverlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellenAnsichten von Leclanché über zukünftige Ereignisse wider und beinhaltenbekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, diedazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denzukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen, die indiesen Aussagen ausdrücklich oder implizit zum Ausdruck kommen. Es gibtkeine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmtesUmsatzniveau erreichen. Es gibt auch keine Garantie dafür, dass Leclanchéoder eine seiner Geschäftseinheiten bestimmte finanzielle Ergebnisseerzielen wird.Medienkontakte:Schweiz / Europa:Thierry MeyerT: +41 (0) 79 785 35 81E-Mail: tme@dynamicsgroup.chDeutschland:Christoph MillerT: +49 (0) 711 947 670E-Mail: leclanche@sympra.deAnsprechpartner für Investoren:Hubert Angleys / Pierre BlancT: +41 (0) 24 424 65 00E-Mail: invest.leclanche@leclanche.com[1] SEF-Lux bezieht sich auf: Strategic Equity Fund - Renewable Energy,Luxemburg, AM Investment SCA SICAV RAIF - Global Growth, Sub-Fund,Luxemburg, sind zusammen der Hauptaktionär von Leclanché, im Folgenden als"SEF-Lux" bezeichnet. Pure Capital S.A. ist der wirtschaftliche Eigentümergemäss der Meldeplattform der Offenlegungsstelle der SIX Exchange RegulationAG - Datum der Veröffentlichung der letzten Meldung: 21. Februar 2025.[2] Die im Rahmen der Debt-to-Equity-Conversion zu wandelndenSchuldverschreibungen werden zu 75% des volumengewichtetenDurchschnittskurses (VWAP), berechnet über die 60 Tage vor dem 31. Mai 2025.[3] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,die auf ca. CHF 0.00 geschätzt werden.[4] In diesem Betrag sind die obligatorischen Sozialabgaben nicht enthalten,die auf ca. CHF 350'000.00 geschätzt werden.---------------------------------------------------------------------------Ende der Adhoc-Mitteilung--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Leclanché SA Av. des Sports 42 1400 Yverdon-les-Bains Schweiz Telefon: +41 (24) 424 65-00 Fax: +41 (24) 424 65-20 E-Mail: investors@leclanche.com Internet: www.leclanche.com ISIN: CH0110303119, CH0016271550 Valorennummer: A1CUUB, 812950 Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 2162876Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2162876 30.06.2025 CET/CEST°