BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkung auf die Umsetzung des Sanierungskonzepts^EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges/UnternehmensrestrukturierungBayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkungauf die Umsetzung des Sanierungskonzepts03.07.2025 / 09:23 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------BayWa AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 Aktiengesetz - keine Auswirkungauf die Umsetzung des SanierungskonzeptsDer Vorstand der BayWa AG gibt bekannt, dass sich im Rahmen der Arbeiten zurAufstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2024 ergeben hat,dass sich das bilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG auf weniger alsdie Hälfte des Grundkapitals reduziert hat. Das ergibt sich auserforderlichen Buchwert-Abschreibungen, insbesondere aus der Beteiligung ander BayWa r.e. AG. Auf Basis der derzeitigen Berechnungen ist dasbilanzielle Eigenkapital (HGB) der BayWa AG zum 31. Dezember 2024 aufgrundder Abschreibungen negativ.Der entsprechende Eigenkapitalverlust bewegt sich innerhalb der Erwartungendes Sanierungskonzepts und hat folglich keine Auswirkungen auf dessenUmsetzung oder auf die positive Fortführungsprognose gemäß demSanierungsgutachten. Es ergeben sich ebenfalls keine Auswirkungen auf dieauf Basis des Sanierungsgutachtens kürzlich erfolgreich abgeschlosseneSanierungsfinanzierung bis 2028. Auch das operative Geschäft sowie dieDurchführung der im Restrukturierungsplan vorgesehenenBezugsrechts-Barkapitalerhöhung mit einem Gesamtmindesterlös in Höhe voninsgesamt 150 Mio. Euro bleiben hiervon unberührt. Das Sanierungsgutachtensieht zudem vor, dass das wirtschaftliche Eigenkapital der BayWa aufGruppenebene bis Ende des Geschäftsjahres 2028 wieder positiv sein wird.Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2024werden, wie angekündigt, am 10. Juli 2025 veröffentlicht. Ein Verlust inHöhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 92 Abs. 1 AktG einegesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Hauptversammlungaus. Aufgrund der zeitlichen Nähe zu der für den 26. August 2025 geplantenHauptversammlung wird der Vorstand dieser Hauptversammlung einen Verlustgemäß § 92 Abs. 1 AktG anzeigen und zur Lage der Gesellschaft berichten.Beschlussfassungen in diesem Zusammenhang sind nicht vorgesehen.Aufgrund der Abschreibungen erwartet der Vorstand auf Konzernebene für dasGeschäftsjahr 2024 einen Jahresfehlbetrag (IFRS) von rund 1,6 Mrd. Euro.Kontakt:Josko Radeljic, BayWa AG,Head of Investor Relations,Tel. +49 (0)89/9222-3887,E-Mail: josko.radeljic@baywa.deDr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,Head of Corporate Communications,Tel. +49 (0)89/9222-3680,E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.deEnde der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------03.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: BayWa AG Arabellastraße 4 81925 München Deutschland E-Mail: investorrelations@baywa.de Internet: www.baywa.com ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9 WKN: 519406, 519400, A351PD Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange EQS News ID: 2164474Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2164474 03.07.2025 CET/CEST°