Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018^EQS-News: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG / Schlagwort(e):HauptversammlungVeröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9 BörseGiVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 201803.07.2025 / 16:03 CET/CESTFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &Systemtechnik Aktiengesellschaft am 3. Juli 2025 wurde zu Punkt 11. derTagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zumErwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung vonAktien und die Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, diesich durch die Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf desdiesbezüglichen Beschlusses der Hauptversammlung vom 6. Juli 2023.)folgender Beschluss gefasst:Die durch Beschluss der 29. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2023zu Punkt 11. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerbeigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien unddie Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durchdie Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurdeder Vorstand ermächtigt,a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag derBeschussfassung der Hauptversammlung,b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitalsder Gesellschaft,c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter demdurchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehnHandelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, derhöchstens 30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskursder vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durchTochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über dieBörse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlichzulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtemRückerwerb sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaftbefindlichen eigenen Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschlusseinzuziehen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, diesich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilenausgeübt werden.Leoben-Hinterberg, Juli 2025Der Vorstand---------------------------------------------------------------------------03.07.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,übermittelt durch EQS Group. www.eqs.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AT&S Austria Technologie & Systemtechnik AG Fabriksgasse 13 8700 Leoben Österreich Telefon: +43 (1) 3842200-0 E-Mail: ir@ats.net Internet: www.ats.net ISIN: AT0000969985, AT0000A09S02 WKN: 922230 Indizes: ATX Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange; Wiener Börse (Amtlicher Handel) EQS News ID: 2164930Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2164930 03.07.2025 CET/CEST°