DocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni^DocMorris AG / Schlagwort(e): RechtssacheDocMorris AG: BGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni17.07.2025 / 10:00 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Frauenfeld, 17. Juli 2025MedienmitteilungAd hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRBGH bestätigt Zulässigkeit von Rezept-Boni * BGH folgt Linie des Europäischen Gerichtshofs * BGH sieht keine Gefährdung der Arzneimittelversorgung * DocMorris führt Bargeldbonus wieder einDer Bundesgerichtshof (BGH) hat heute der Revision der Beklagtenstattgegeben. Das Urteil des Oberlandesgerichts München (6 U 1509/14) zurUntersagung von Boni bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel(Rx) wurde aufgehoben. Die auf ein Verbot eines Rezept-Bonus ausgerichteteKlage des Bayerischen Apothekerverbands (BAV) wurde insgesamt abgewiesen.Aus Sicht der Richter konnten keine statistischen Daten oder andereaussagekräftige Nachweise beigebracht werden, die belegen würden, dass einePreisbindung bei Rx-Arzneimitteln notwendig sei, um die Gesundheit derPatienten und die flächendeckende Arzneimittelversorgung in Deutschlang zusichern. Der BGH konnte in der mündlichen Verhandlung am 7. Mai keinenZusammenhang zwischen dem Rezept-Bonus und dem Rückgang der Apothekenanzahlerkennen. Online-Apotheken würden vielmehr dazu beitragen, die Versorgung inder Fläche zu sichern.Das Urteil des BGH steht im Einklang mit der Grundsatzentscheidung desEuropäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, der zufolge eine starrePreisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln gegen Unionsrechtverstößt (EuGH, Rs. 148/15 - «Deutsche Parkinson Vereinigung»). Am 27.Februar dieses Jahres hat der EuGH zudem erneut bestätigt, dass Rabatt- undBoni-Werbung einer EU-Versandapotheke für den Bezug vonverschreibungspflichtigen Arzneimitteln generell zulässig sind und einentsprechendes Verbot gemeinschaftsrechtswidrig ist (Rechtssache C-517/23)."Das heutige Urteil des BGH unterstreicht unsere Rechtsauffassung einmalmehr", sagt Walter Hess, CEO DocMorris. "Wir haben unseren Kunden stetsRezept-Boni zu unseren Lasten gewährt und werden dies nun auch wieder tun.Die Belastung der Patienten ist in den letzten Jahren gestiegen, ihredurchschnittliche Zuzahlung pro Packung hat sich seit 2019 um 10 Prozent auf3,30 EUR erhöht. Der Bonus reduziert diese Belastung. Damit können krankeMenschen bei ihren Gesundheitsausgaben sparen, ohne dass zusätzliche Kostenfür das Gesundheitssystem entstehen."DocMorris gewährt Kundinnen und Kunden wieder Rezept-BonusAuf Basis des aktuellen BGH-Urteils gewährt DocMorris ihren Kunden ab sofortwieder einen finanziellen Bonus. Der Bonus gilt bei Online-Bestellungen füralle Medikamente auf Rezept. Er wird dem Kundenkonto gutgeschrieben undautomatisch am Ende des Quartals per Banküberweisung ausgezahlt.Kontakt für Analysten und InvestorenDr. Daniel Grigat, Head of Investor Relations & SustainabilityE-Mail: ir@docmorris.com, Telefon: 41 52 560 58 10Kontakt für MedienTorben Bonnke, Director CommunicationsE-Mail: media@docmorris.com, Telefon: +49 171 864 888 1Agenda 19. August Halbjahresergebnis 2025 (Conference Call/Webcast) 2025 16. Oktober Q3/2025 Trading update 2025 20. Januar Umsatz 2025 2026 19. März 2026 Jahresergebnis 2025 und Ausblick 2026 (Conference Call/Webcast) 16. April Q1/2026 Trading update 2026 12. Mai 2026 Ordentliche Generalversammlung, Zürich 19. August Halbjahresergebnis 2026 (Conference Call/Webcast) 2026 15. Oktober Q3/2026 Trading update 2026DocMorrisDie Schweizer DocMorris AG ist ein führendes Unternehmen in den BereichenOnline-Apotheke, Marktplatz sowie professionelle Gesundheitsversorgung mitstarken Marken in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. DieBelieferung erfolgt hauptsächlich aus dem hochautomatisiertenLogistikzentrum im niederländischen Heerlen mit einer Kapazität von 27Millionen Paketen pro Jahr. In Spanien und Frankreich betreibt dasUnternehmen den in Südeuropa führenden Marktplatz für Gesundheits- undPflegeprodukte. Mit ihrem Geschäftsmodell bietet DocMorris ihren Patienten,Kunden und Partnern ein breites Spektrum an Produkten und Dienstleistungen.Sie verfolgt damit die Vision, ein digitales Gesundheitsökosystem zuschaffen, in der die Menschen ihre Gesundheit mit einem Klick managenkönnen. Im Jahr 2024 erzielten rund 1'600 Mitarbeiter in Deutschland, denNiederlanden, Spanien, Frank-reich, Portugal und der Schweiz mit über 10Millionen aktiven Kunden einen Aussenumsatz von CHF 1'085 Mio. Die Aktiender DocMorris AG sind an der SIX Swiss Exchange kotiert (Valor 4261528, ISINCH0042615283, Ticker DOCM). Weitere Informationen untercorporate.docmorris.com.---------------------------------------------------------------------------Ende der Adhoc-Mitteilung--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: DocMorris AG Walzmühlestrasse 49 8500 Frauenfeld Schweiz ISIN: CH0042615283 Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 2171180Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2171180 17.07.2025 CET/CEST°