^EQS-WpÜG: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / ÜbernahmeangebotÜbernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDINGGERMANY GMBH30.07.2025 / 22:58 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN)IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODERVERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATESDARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichenÜbernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)Bieterin:JINGDONG HOLDING GERMANY GMBHc/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 210117 BerlinDeutschlandEingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.Zielgesellschaft:CECONOMY AGKaistraße 340221 DüsseldorfDeutschlandEingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die "Bieterin"), eine 100%ige indirekteTochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichenAktionären der CECONOMY AG (die "Gesellschaft" oder "CECONOMY") im Wegeeines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche aufden Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die "CECONOMY-Aktien")gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie inbar zu erwerben (das "Übernahmeangebot").Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung inBezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nachVollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe vonCECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre derGesellschaft (zusammen "Convergenta"), heute im Hinblick auf ihre zukünftigeZusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeitunter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß derAktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebots25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMYvon 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme desÜbernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren.Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der GesellschaftVereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahmedes Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien(einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlichu.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionennach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnungzu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzugdes Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichenenglischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen desÜbernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationenenthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unterder Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.Wichtiger Hinweis:Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt wederein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zumVerkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen desÜbernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffendeBestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem dieBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung derAngebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in denendgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestelltenEckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern vonCECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und allesonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen,sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationenenthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (indeutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mitden ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebotwird nach Gestattung durch die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adressewww.green-offer.com veröffentlicht.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriftender Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wirdnicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen andererRechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechendsind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staatenvon Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktienkönnen sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetzeeiner anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder derVereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. DieseMitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staatveröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem dasÜbernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behaltensich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitereCECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an derBörse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oderVereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichenBestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der"ExchangeAct") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschlandveröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlichist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen inDeutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in denVereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieserMitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einerdeutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörsezugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der BundesrepublikDeutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmtenwesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika undanderen Rechtsordnungen unterscheiden.Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diesekeine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte "beabsichtigen", "werden"und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin undder mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in dieZukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissenvorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mitihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für diekünftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalbdes Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelndenPersonen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken undUngewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die inder Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsamhandelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass dietatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den inden zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichenkönnen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mitihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oderin der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten undEinschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder derAngebotsunterlage ändern.Düsseldorf, 30. Juli 2025JINGDONG HOLDING GERMANY GMBHEnde der WpÜG-MeldungEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------30.07.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Medienarchiv unter https://eqs-news.com--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2177246 30.07.2025 CET/CEST°