SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025^Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): JahresergebnisSIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichungdes Geschäftsberichts bis Ende August 202513.08.2025 / 06:45 CET/CESTVeröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KRFür den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KRThun, 13. August 2025SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichungdes Geschäftsberichts bis Ende August 2025Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX ExchangeRegulation AG bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts2024 bis Ende August 2025 zu verlängern. Ein vorangegangener Entscheid hattedie Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt.Meyer Burger verhandelt aktuell weiter über eine Restrukturierung sowie überTeilverkäufe durch verschiedene Gruppengesellschaften und ist mitverschiedenen Parteien im Gespräch. Die Verhandlungen können sich bis zuihrem Abschluss erheblich auf den Geschäftsbericht 2024 auswirken, da siedie darin enthaltenen Bewertungen und Finanzkennzahlen sehr starkbeeinflussen werden. Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wieauch solcher Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschlussfür das Geschäftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen Bewertungen sowieauf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Dersich daraus ergebende Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagenhinsichtlich der Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, dasseine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zumVorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt.Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgendenAuszug aus dem Entscheid ab:I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowiedie Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bisspätestens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a)und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer BurgerTechnology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt,bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Adhoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Adhoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bisspätestens am Mittwoch, 13. August 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilunggemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. DieseMedienmitteilung hat:- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides anprominenter Stelle zu enthalten;- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung desGeschäftsberichts 2024 zu erwähnen.MedienkontaktMeyer Burger Technology AGAnne SchneiderHead Corporate CommunicationsM. +49 174 349 17 90anne.schneider@meyerburger.com---------------------------------------------------------------------------Ende der Adhoc-Mitteilung--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Meyer Burger Technology AG Schorenstrasse 39 3645 Gwatt Schweiz Telefon: +41 033 221 28 00 E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com Internet: www.meyerburger.com ISIN: CH0108503795 Valorennummer: A0YJZX Börsen: SIX Swiss Exchange EQS News ID: 2183116Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2183116 13.08.2025 CET/CEST°