^EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / ÜbernahmeangebotÜbernahmeangebot / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: WorthingtonSteel GmbH05.02.2026 / 11:45 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Worthington Steel GmbHStuttgartHinweisbekanntmachung nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs-und Übernahmegesetzes (WpÜG)DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCHTEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALBVON ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHENBESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Die Angebotsunterlage ("Angebotsunterlage") zum freiwilligen öffentlicheÜbernahmeangebot (Barangebot) ("Übernahmeangebot") der Worthington SteelGmbH, Stuttgart, Deutschland, ("Bieterin") an die Aktionäre der Klöckner &Co SE, Düsseldorf, Deutschland, ("Gesellschaft") zum Erwerb aller von ihnengehaltenen auf den Namen lautenden Stückaktien ("Klöckner-Aktien") derKlöckner & Co SE (ISIN DE000KC01000) ("Klöckner-Aktionäre") sowie eineunverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage sind ab demheutigen Tag im Internet unter http://strong-for-good.com/ abrufbar.Außerdem sind Exemplare der Angebotsunterlage ab dem heutigen Tag zurkostenfreien Ausgabe im Inland bei der BNP Paribas S.A. NiederlassungDeutschland, Senckenberganlage 19, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland,erhältlich (Bestellungen per E-Mail anFrankfurt.gct.operations@bnpparibas.com unter Angabe einer Postadresse fürden Postversand).Stuttgart, 5. Februar 2026Worthington Steel GmbH_____________________Wichtige Informationen:Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eineAufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar.Die Bedingungen über das Übernahmeangebot sind in der von der Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") zur Veröffentlichungzugelassenen Angebotsunterlage enthalten. Anlegern und Inhabern vonKlöckner-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alleanderen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen, dasie wichtige Informationen enthalten.Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG) und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriftender Vereinigten Staaten von Amerika (die "Vereinigten Staaten" oder "U.S.")durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird nicht in Übereinstimmung mit dengesetzlichen Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der BundesrepublikDeutschland oder den Vereinigten Staaten (soweit anwendbar) abgegeben.Dementsprechend sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder derVereinigten Staaten (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen,Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen für das Übernahmeangeboterfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber vonKlöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetzeeiner anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder derVereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich derin der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von denzuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird keinÜbernahmeangebot direkt oder indirekt in einer Rechtsordnung unterbreitet,in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Recht darstellenwürde. Diese Bekanntmachung darf weder ganz noch teilweise in einerRechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der dasÜbernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oderverbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien inanderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslicherwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oderDerivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern diesaußerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbarendeutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufekönnen entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privatenTransaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen überentsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahlder erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten odervereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischerSprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht derBundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderenrelevanten Rechtsordnung erforderlich ist.Das hiermit bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einerdeutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen derBundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchen Angebots, die sichin einigen wesentlichen Punkten von denen der Vereinigten Staaten undanderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle, auch in derAngebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über die Bieterin und dieGesellschaft werden nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltendenVorschriften und nicht nach den in den Vereinigten Staaten allgemeinanerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sind dahermöglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sich aufU.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderen Rechtsordnungenaußerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. Das Übernahmeangebotwurde keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einerWertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde vonkeiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in denVereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Übernahmeangebot imHinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die einausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne desSecurities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellenFassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nichtden regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt undkeine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC")einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Übernahmeangebot wird in denVereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. ExchangeAct, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. ExchangeAct, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegtgrundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren derBundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für dasÜbernahmeangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichtsauf Bedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denjenigender Vereinigten Staaten unterscheiden. Das Übernahmeangebot wird den in denVereinigten Staaten ansässigen Klöckner-Aktionären zu denselben Bedingungenunterbreitet wie allen anderen Klöckner-Aktionären, denen ein Angebotunterbreitet wird. Alle Informationsdokumente, einschließlich dieserBekanntmachung, werden an die U.S.-amerikanischen Klöckner-Aktionäre ineiner Weise verteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der dieseDokumente den anderen Klöckner-Aktionären zu Verfügung gestellt werden.Soweit das Übernahmeangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staatenunterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in denVereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nachdiesen Gesetzen.Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme desÜbernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzender Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann fürAktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen alsDeutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhangmit dem Übernahmeangebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnenbekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und dieGesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, inder der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligenFührungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oderder Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind.Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessenFührungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößengegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, einnicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich demUrteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.Zukunftsgerichtete AussagenDiese Bekanntmachung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht aufhistorischen Fakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen.Soweit dieses Dokument zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese keineTatsachenbehauptungen und werden durch die Begriffe "erwartet", "glaubt","ist der Ansicht", "versucht", "schätzt", "beabsichtigt", "plant", "gehtdavon aus", "kann", "wird", "sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffegekennzeichnet. Diese Aussagen geben die Absichten, Annahmen odergegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und der mit ihrgemeinsam handelnden Personen wieder. Solche zukunftsgerichteten Aussagenberuhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen vorgenommenen Planungen,Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit ihr gemeinsam handelndenPersonen, die jedoch keine Gewähr für deren zukünftige Richtigkeit bieten(dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs derBieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen liegen).Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Unsicherheiten, vondenen die meisten schwer vorhersehbar sind und die im Allgemeinen außerhalbder Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personenliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen zukünftigenErgebnisse oder Resultate wesentlich von denen abweichen können, die insolchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden. Eskann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihrgemeinsam handelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder inder veröffentlichten Angebotsunterlage geäußerten Absichten undEinschätzungen nach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder derAngebotsunterlage ändern werden.____________________Diese Veröffentlichung ist verfügbarim Internet unter: http://strong-for-good.com/im Internet am: 5. Februar 2026Stuttgart, 5. Februar 2026Worthington Steel GmbHEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------05.02.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Originalinhalt anzeigen:https://eqs-news.com/?origin_id=6a417bb9-01c6-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate Exchange // Regulated Market in Frankfurt (Prime Standard); Regulated Unofficial Market in Berlin, Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart, Tradegate ExchangeEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2271380 05.02.2026 CET/CEST°