Deutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppe hinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und von Clearstream verwahrter Vermögenswerte^EQS-Ad-hoc: Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Verwaltungs- undGerichtsverfahrenDeutsche Börse AG: US-Gericht erlässt Entscheidung zugunsten Klägergruppehinsichtlich der Übertragung der Bank Markazi zugerechneter und vonClearstream verwahrter Vermögenswerte01.04.2026 / 22:23 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------Die Clearstream Banking S.A., Luxemburg ("Clearstream"), eine 100-prozentigeTochtergesellschaft der Deutsche Börse AG, hat heute darüber Kenntniserlangt, dass ein US-Gericht im Rahmen der sog. Peterson II-Klage (vgl.Geschäftsbericht 2025, S. 261) eine Entscheidung zugunsten derVollstreckungsgläubiger des Iran erlassen hat, die auf Herausgabe vonmindestens rund USD 1,7 Mrd. geklagt hatten, die der iranischen Zentralbank("Bank Markazi") zugerechnet und von Clearstream in Luxemburg auf einemKundenkonto verwahrt werden. Clearstream prüft, ob sie Berufung gegen dieEntscheidung einlegen wird.Ebenso verlangt die Bank Markazi bereits seit 2018 ihrerseits als Teil einerin Luxemburg u.a. gegen Clearstream eingereichten Klage die Herausgabeumfangreicher Vermögenswerte einschließlich des oben genannten Betrages inHöhe von ca. USD 1,7 Mrd. (vgl. Ad hoc Meldung der Deutsche Börse AG vom 18.Januar 2018). Die Klage wird derzeit noch in der ersten Instanz verhandelt.Clearstream geht nach rechtlicher Beratung weiterhin davon aus, dass dieKlage in Luxemburg unbegründet ist.Clearstream wird nach umfassender rechtlicher Beratung im Rahmen derbestehenden Handlungsmöglichkeiten alle relevanten Interessen undVerantwortlichkeiten im Hinblick darauf abwägen, wie mit den betroffenenVermögenswerten unter Wahrung der rechtlichen und regulatorischen Pflichtenvon Clearstream verfahren werden kann. Clearstream wird die Rechtslageinsgesamt weiter analysieren.Auf Grundlage der rechtlichen Bewertung der dargelegten Verfahren ergibtsich aus der heutigen Entscheidung keine wesentliche Änderung derRisikosituation, die für Clearstream oder die Deutsche Börse AG in diesemZusammenhang die Bildung einer Rückstellung erfordern würden.Kontakt:Ingrid HaasGroup CommunicationsDeutsche Börse AGTelefon: +49 69 211 1 32 17Patrick KalbhennGroup CommunicationsDeutsche Börse AGTelefon: +49 69 211 1 47 30E-Mail: media-relations@deutsche-boerse.comEnde der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------01.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Originalinhalt anzeigen:https://eqs-news.com/?origin_id=551af0b0-2dfb-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche Börse AG - 60485 Frankfurt am Main Deutschland Telefon: +49 (0)69 211 - 0 E-Mail: ir@deutsche-boerse.com Internet: www.deutsche-boerse.com ISIN: DE0005810055, DE000A2LQJ75 WKN: 581005, A2LQJ7 Indizes: DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX EQS News ID: 2302682Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2302682 01.04.2026 CET/CEST°