AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an^EQS-Ad-hoc: AIXTRON SE / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / SonstigeAIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung an15.04.2026 / 18:02 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------NICHT BESTIMMT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERTEILUNG, VERÖFFENTLICHUNGODER WEITERLEITUNG, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIES VOLLUMFÄNGLICH ODER TEILWEISEGESCHIEHT, IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN,KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN SONSTIGEN LÄNDERN, IN DENEN EINE SOLCHEVERÖFFENTLICHUNG GEGEN DIE MASSGEBLICHEN GESETZE ODER SONSTIGE RECHTSAKTEVERSTOSSEN KÖNNTE.DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOTVON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.AIXTRON SE kündigt Ausgabe einer Wandelschuldverschreibung anHerzogenrath, 15. April 2026 - Der Vorstand der AIXTRON SE (die"Gesellschaft") (FSE: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) hat heute mit Zustimmung desAufsichtsrates beschlossen, unbesicherte und nicht nachrangigeWandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von EUR 450 Mio. undeiner Laufzeit bis 23. April 2031, ISIN: DE000A460HP9 (die"Wandelschuldverschreibungen") zu emittieren (das "Angebot"). DasBezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft wird ausgeschlossen.Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von rund EUR 450Mio. und einer Stückelung von EUR 100.000 je Wandelschuldverschreibungwerden von der AIXTRON SE ausgegeben. Die Wandelschuldverschreibungen werdenin neu auszugebende oder existierende, auf den Namen lautende Aktien derGesellschaft ohne Nennwert (die "Aktien") wandelbar sein, die einem Anteilvon rund 7,5% am Grundkapital der Gesellschaft entsprechen. Die Gesellschaftgreift für die Emission der Wandelschuldverschreibungen auf eineentsprechende Ermächtigung ihrer Hauptversammlung vom 25. Mai 2022 zurück.Die Wandelschuldverschreibungen sollen zu 100% ihres festgelegtenNennbetrages emittiert werden. Die anfängliche Wandlungsprämie soll zwischen25% und 30% über dem Platzierungspreis des gleichzeitigen Angebotesbestehender Namensaktien der Gesellschaft im Rahmen eines beschleunigtenPlatzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuild) liegen. DieSchuldverschreibungen werden nicht laufend verzinst.Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahltoder zurückgekauft und entwertet wurden, werden dieWandelschuldverschreibungen bei Endfälligkeit am 23. April 2031 zu ihremaufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Höhe von 102,53% bis 105,11% ihresfestgelegten Nennbetrags zurückgezahlt ("Aufgezinster Rückzahlungsbetrag").Die endgültigen Bedingungen der Wandelschuldverschreibungen werdenvoraussichtlich im Laufe des heutigen Abends in einer separaten Ad-hocMitteilung bekannt gegeben. Die Begebung der Wandelschuldverschreibungenwird voraussichtlich am oder um den 23. April 2026 (der "Begebungstag")stattfinden. Die Gesellschaft beabsichtigt, innerhalb von drei Monaten nachEmission, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel imOpen Market (Freiverkehr) der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen.Die Gesellschaft ist berechtigt, die Wandelschuldverschreibungen zumAufgezinsten Rückzahlungsbetrag in Übereinstimmung mit denAnleihebedingungen jederzeit zu kündigen falls (i) am oder nach dem 22. June2029 (3 Jahre + 40 Geschäftstage nach dem Begebungstag), derParitäts-Prozentsatz der Aktien über eine bestimmte Periode hinwegmindestens 130% beträgt oder (ii) falls der Gesamtnennbetrag derausstehenden Wandelschuldverschreibungen, die nicht von der Gesellschaftoder ihren Tochterunternehmen gehalten werden, auf 20% oder weniger desGesamtnennbetrages der ursprünglich emittierten Wandelschuldverschreibungenfällt.Die Wandelschuldverschreibungen werden über eine Privatplatzierung in einembeschleunigten Bookbuilding-Verfahren ausschließlich institutionellenAnlegern außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika ("Vereinigte Staaten"oder "U.S.") unter Berufung auf "Regulation S" des U.S. Securities Act von1933 in seiner gültigen Fassung ("Securities Act") angeboten sowie außerhalbvon Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder außerhalb sonstiger Länder, indenen das Angebot oder der Verkauf der Wandelschuldverschreibungenrechtswidrig sein könnte.Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission derWandelschuldverschreibungen für allgemeine Unternehmenszwecke zu verwenden,was Investitionen zur Unterstützung des organischen Wachstums sowieAkquisitionen und Aktienrückkäufe einschließen kann.Die Gesellschaft hat sich, vorbehaltlich marktüblicher Ausnahmeregelungenund Verzichtserklärungen der Joint Global Coordinators, zu einer 90-tägigenLock-up Periode ab dem Emissionstag verpflichtet.Die Joint Global Coordinators haben die Gesellschaft informiert, dass siemit der Platzierung der Wandelschuldverschreibungen beabsichtigen, einegleichzeitige Platzierung bestehender Aktien der Gesellschaft (das"GleichzeitigeAngebot bestehender Aktien") für die Investoren derWandelschuldverschreibung durchzuführen, die diese Aktien im Rahmen vonLeerverkäufen zur Absicherung des Marktrisikos eines Investments in dieWandelschuldverschreibung zu einem Platzierungspreis verkaufen möchten,welcher im Rahmen eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (AcceleratedBookbuilding) bestimmt werden wird. Der Gesellschaft werden keine Erlöse ausdem Gleichzeitigen Angebot bestehender Aktien zufließen.AnsprechpartnerChristian Ludwig, CFAVice President Investor Relations & Corporate Communicationsfon +49 (2407) 9030-444e-mail c.ludwig@aixtron.comÜber AIXTRONDie AIXTRON SE (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) ist ein führender Anbieter vonDepositionsanlagen für die Halbleiterindustrie. Das Unternehmen wurde 1983gegründet und hat seinen Sitz in Herzogenrath (Städteregion Aachen) sowieNiederlassungen und Repräsentanzen in Asien, den USA und in Europa. DieTechnologielösungen der Gesellschaft werden weltweit von einem breitenKundenkreis zur Herstellung von leistungsstarken Bauelementen fürelektronische und optoelektronische Anwendungen auf Basis vonVerbindungshalbleiter- oder organischen Halbleitermaterialien genutzt. DieseBauelemente werden in einer Vielzahl innovativer Anwendungen, Technologienund Industrien eingesetzt. Dazu gehören beispielsweise Laser-, LED-, undDisplaytechnologien, Datenübertragung, SiC- und GaN-Energiemanagement und-umwandlung-, Kommunikation, Signal- und Lichttechnik sowie viele weitereanspruchsvolle High-Tech-Anwendungen.Unsere eingetragenen Warenzeichen: AIXACT®, AIX-Multi-Ject®, AIXTRON®, CloseCoupled Showerhead®, EXP®, EPISON®, Gas Foil Rotation®, HXP®, HYPERION®,Multi-Ject®, Planetary Reactor®, PVPD®, STExS®, TriJet®Weitere Informationen über AIXTRON (FWB: AIXA, ISIN DE000A0WMPJ6) sind imInternet unter www.aixtron.com verfügbar.WICHTIGER HINWEISDiese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegenEinschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den VereinigtenStaaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen),Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen einesolche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig seinkönnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. DieVeröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann inbestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, undalle Personen, die im Besitz dieses Dokuments oder anderer hierin erwähnterInformationen sind, sollten sich über solche Beschränkungen informieren unddiese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zuInformationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zurAbgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapierenin irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungenkann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länderdarstellen. Diese Mitteilung wurde von der Frankfurter Wertpapierbörse nichtgenehmigt.Diese Bekanntmachung ist Werbung und stellt keinen Prospekt im Sinne derVerordnung (EU) 2017/1129 in der jeweils gültigen Fassung (die"Prospektverordnung")sowie der Prospectus Rules: Admission to the Trading on a Regulated MarketSourcebook ("PRM") dar und wurde als solcher weder von der zuständigenBehörde eines Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") nochvon der Financial Conduct Authority ("FCA") genehmigt. Sie stellt weder einAngebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zumVerkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw.einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika,Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar,in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotszum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendemRecht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw.irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder einesAngebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darfsich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot aufsie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf,Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auchzukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweilsgültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einerWertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderenRechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direktnoch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefertwerden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von denRegistrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich umeine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltendenWertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung derVereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Actunterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichenWertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderenUS-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine dervorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähntenWertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebotoder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten odereiner anderen Rechtsordnung durchgeführt.Auf die in dieser Mitteilung enthaltenen Informationen bzw. derenRichtigkeit oder Vollständigkeit darf in keiner Weise vertraut werden. ImZusammenhang mit dem Angebot, der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zumKauf, Verkauf oder zur Zeichnung der genannten Wertpapiere wird keinProspekt erstellt werden. Die genannten Wertpapiere dürfen unter keinenUmständen in einer Rechtsordnung öffentlich angeboten werden, und es darfkeine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung solcher Wertpapiere öffentlich in einer anderen Rechtsordnungerfolgen, wenn dies die Erstellung oder Registrierung eines Prospekts odereiner Angebotsunterlage bezüglich der genannten Wertpapiere erfordern würde.Diese Bekanntmachung sowie ein etwaiges Angebot in den Mitgliedstaaten desEWR (jeweils ein "Mitgliedstaat") und im Vereinigten Königreich ("UK")richten sich ausschließlich an Personen, die "qualifizierte Anleger" imSinne der Prospektverordnung bzw. der Public Offers and Admissions toTrading Regulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). JedePerson in einem Mitgliedstaat oder in der UK, die Schuldverschreibungenerwirbt oder der ein Angebot unterbreitet wird, sowie ggf. Fonds, in derenNamen diese Person handelt, gelten als erklärend und bestätigend, dass sieQualifizierte Anleger sind.Darüber hinaus wird diese Bekanntmachung in der UK ausschließlich anPersonen verbreitet und richtet sich nur an (i) Personen mit beruflicherErfahrung in Anlageangelegenheiten im Sinne von Artikel 19(5) der FinancialServices and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in derjeweils geltenden Fassung (die "Order"), (ii) vermögende Unternehmen imSinne von Artikel 49(2) der Verordnung sowie (iii) sonstige Personen, an diesie rechtmäßig verbreitet werden darf (zusammen "relevante Personen"). DieWertpapiere sind ausschließlich für relevante Personen verfügbar, und jedeEinladung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oderanderweitigen Erwerb erfolgt nur mit solchen Personen. Personen, die keinerelevanten Personen sind, sollten nicht auf diese Bekanntmachung oder derenInhalt vertrauen.MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke der Produktüberwachungsanforderungender EEA Konzepteure gemäß: (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte fürFinanzinstrumente in der jeweils gültigen Fassung ("MiFID II"); (b) Artikel9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zurErgänzung der MiFID II; und (c) national Umsetzungsmaßnahmen (zusammen, die"MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicherHaftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFIDII-Produktüberwachungsanforderungen) diesbezüglich unterliegen würde, hatdie Zielmarktbestimmung hinsichtlich ergeben, dass: (i) der Zielmarkt fürdie Wandelschuldverschreibungen ausschließlich geeignete Gegenparteien undprofessionelle Kunden, jeweils im Sinne der MiFID II, sind; und (ii) für denVertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien undprofessionelle Kunden alle Vertriebskanäle angemessen sind. Alle Personen,die beabsichtigen, die Wandelschuldverschreibungen anzubieten, zu verkaufenoder zu empfehlen (nachfolgend, "Vertreiber"), sollten dieZielmarktbewertung des Konzepteurs berücksichtigen; ein MiFID II-pflichtigerVertreiber ist jedoch dafür verantwortlich, eine eigene Zielmarktbewertungin Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen vorzunehmen (entweder durchÜbernahme oder Verfeinerung der Zielmarktbewertung des Konzepteurs) undgeeignete Vertriebskanäle zu bestimmen. In der Zielmarktbewertung wurdeneventuelle Anforderungen aus vertraglichen oder gesetzlichenVerkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot derWandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nichtberücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oderAngemessenheit für die Zwecke der MiFID II darstellt; noch (b) eineEmpfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in dieWandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstigeMaßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.UK MiFIR: Die Zielmarktbestimmung im Hinblick auf dieWandelschuldverschreibungen hat - ausschließlich für den Zweck desProduktgenehmigungsverfahrens des Konzepteurs - zu dem Ergebnis geführt,dass: (i) der Zielmarkt für die Wandelschuldverschreibungen ausschließlichgeeignete Gegenparteien im Sinne des FCA-Handbuchs Conduct of BusinessSourcebook ("COBS") und professionelle Kunden im Sinne der Verordnung (EU)Nr. 600/2014, wie sie aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018 ("UKMiFIR") Teil des nationalen Rechts ist, umfasst und (ii) alle Kanäle für denVertrieb der Wandelschuldverschreibungen an geeignete Gegenparteien undprofessionelle Kunden angemessen sind. Jede Person, die in der Folge dieWandelschuldverschreibungen anbietet, verkauft oder empfiehlt (ein"Vertriebsunternehmen")soll die Beurteilung des Zielmarkts des Konzepteurs berücksichtigen; einVertriebsunternehmen, welches dem FCA-Handbuch Product Intervention andProduct Governance Sourcebook (die "UK MiFIR Product Governance Rules")unterliegt, ist indes dafür verantwortlich, seine eigene Zielmarktbestimmungim Hinblick auf die Wandelschuldverschreibungen durchzuführen (entwederdurch die Übernahme oder durch die Präzisierung der Zielmarktbestimmung desKonzepteurs) und angemessene Vertriebskanäle zu bestimmen. In derZielmarktbewertung wurden eventuelle Anforderungen aus vertraglichen odergesetzlichen Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf ein Angebot derWandelschuldverschreibungen und/oder der zugrunde liegenden Aktien nichtberücksichtigt. Um jeden Zweifel auszuschließen, wird darauf hingewiesen,dass die Zielmarktbewertung weder (a) eine Bewertung der Eignung oderAngemessenheit für die Zwecke der UK MiFIR darstellt; noch (b) eineEmpfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern darstellt, in dieWandelschuldverschreibungen zu investieren, sie zu kaufen oder sonstigeMaßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen.Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern imEWR angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügung gestellt zu werden,und sollten diesen nicht angeboten, verkauft oder anderweitig zur Verfügunggestellt werden. Für diese Zwecke bedeutet ein "Kleinanleger" eine Person,die (i) Kleinanleger im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 11 der MiFID IIist; und/oder (ii) Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 (in derjeweils gültigen Fassung, die "Versicherungsvertriebsrichtlinie") ist,sofern dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne des Artikels 4Absatz 1 Nummer 10 der MiFID II gelten würde.Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß Verordnung(EU) Nr. 1286/2014 (die "EU-PRIIPs-Verordnung") erforderlichenBasisinformationsblattes für das Angebot oder den Verkauf derWandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung anKleinanleger im EWR. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, derVerkauf oder eine anderweitige Bereitstellung derWandelschuldverschreibungen an Kleinanleger im EWR gemäß derEU-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig ist.Die Wandelschuldverschreibungen sind nicht dazu bestimmt, Kleinanlegern inder UK angeboten, verkauft, vertrieben oder anderweitig zur Verfügunggestellt zu werden, und dürfen solchen auch nicht angeboten, verkauft,vertrieben oder anderweitig zur Verfügung gestellt werden. Für diese Zweckebezeichnet ein "Kleinanleger" eine Person, die kein professioneller Kundeist, wie in Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014definiert, soweit diese aufgrund des European Union (Withdrawal) Act 2018("EUWA")Bestandteil des innerstaatlichen Rechts ist.Infolgedessen besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß dem FCAProduct Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichen Offenlegungsdokumentsfür das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb derWandelschuldverschreibungen oder ihre anderweitige Bereitstellung anKleinanleger in der UK. Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, derVerkauf oder der Vertrieb der Wandelschuldverschreibungen oder ihreanderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK gemäß dem DISC oderden Consumer Composite Investments (Designated Activities) Regulations 2024rechtswidrig ist.Es wurden keine Maßnahmen ergriffen, um ein Angebot oder Erwerb oder eineAufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnungder Wertpapiere oder eine Verbreitung dieser Bekanntmachung in einerRechtsordnung zu ermöglichen, in welcher dieses rechtswidrig wäre. Personen,die in Besitz dieser Bekanntmachung gelangen, sind verpflichtet, sich übersolche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.Diese Bekanntmachung stellt weder eine Empfehlung oder Beratung bezüglichder Platzierung von Wertpapieren noch eine Aufforderung zur Abgabe einesAngebots zum Kauf, Verkauf zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Anlegersollten einen professionellen Berater zu Rate ziehen, ob die Platzierungoder Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung von Wertpapieren für die betreffende Person angemessen ist.Diese Mitteilung kann zukunftsgerichtete Aussagen, Schätzungen, Meinungenund Prognosen in Bezug auf die erwartete zukünftige Leistung derGesellschaft enthalten ("zukunftsgerichtete Aussagen"). Diesezukunftsgerichteten Aussagen können durch die Verwendung vonzukunftsgerichteten Begriffen identifiziert werden, wie zum Beispiel "zieltab", "plant", "strebt an", "prognostiziert", "glaubt", "schätzt","antizipiert", "erwartet", "beabsichtigt", "kann", "wird", "würde", "könnte"oder "sollte" oder deren Verneinung bzw. Abänderungen oder vergleichbarenBegriffen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen umfassen alle Umstände, diekeine historischen Fakten sind. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren auf denaktuellen Ansichten, Erwartungen und Annahmen des Managements derGesellschaft und beinhalten erhebliche bekannte und unbekannte Risiken undUngewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse,Leistungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagenausgedrückten oder implizierten abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagensollten nicht als Garantie für zukünftige Leistungen oder Ergebnisseverstanden werden und sind nicht unbedingt fehlerfreie Hinweise darauf, obsolche Ergebnisse erreicht werden oder nicht. Alle hierin enthaltenenzukunftsgerichteten Aussagen gelten nur zum Zeitpunkt dieser Mitteilung. Wirübernehmen keine Verpflichtung, die hierin enthaltenen Informationen,zukunftsgerichteten Aussagen oder Schlussfolgerungen öffentlich zuaktualisieren oder zu revidieren oder neue Ereignisse oder Umständewiderzuspiegeln oder Ungenauigkeiten zu korrigieren, die nach dem Datumdieser Mitteilung offensichtlich werden, sei es aufgrund neuerInformationen, zukünftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen. Wirübernehmen keinerlei Haftung für das Erreichen solcher zukunftsgerichtetenAussagen und Annahmen.Ende der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------15.04.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Originalinhalt anzeigen:https://eqs-news.com/?origin_id=272a1285-38bf-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: AIXTRON SE Dornkaulstraße 2 52134 Herzogenrath Deutschland Telefon: +49 (2407) 9030-0 Fax: +49 (2407) 9030-445 E-Mail: invest@aixtron.com Internet: www.aixtron.com ISIN: DE000A0WMPJ6 WKN: A0WMPJ URL Finanzinstrumente: www.aixtron.com Indizes: MDAX, TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX; Nasdaq OTC EQS News ID: 2309026Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2309026 15.04.2026 CET/CEST°