^EQS-WpÜG: Worthington Steel GmbH / Angebot zum ErwerbAngebot zum Erwerb / Zielgesellschaft: Klöckner & Co SE; Bieter: WorthingtonSteel GmbH03.06.2026 / 12:10 CET/CESTVeröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - einService der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND WEDER GANZ NOCHTEILWEISE ZUR VERÖFFENTLICHUNG VERBREITUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB VONODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DEM EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNGODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGENDIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichenDelisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 des Wertpapiererwerbs- undÜbernahmegesetzes (WpÜG) i.V.m. § 39 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 des Börsengesetzes(BörsG)Bieterin:Worthington Steel GmbHc/o Sitem GroupGraf-Zeppelin-Straße 29,72202 NagoldDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter derRegisternummer HR B 801625Zielgesellschaft:Klöckner & Co SEPeter-Müller-Straße 2440468 DüsseldorfDeutschlandeingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter derRegisternummer HR B 109982WKN: KC0100 / ISIN: DE000KC01000Die Worthington Steel GmbH (die "Bieterin"), eine hundertprozentigemittelbare Tochtergesellschaft der Worthington Steel, Inc., hat heuteentschieden, den Aktionären (die "Klöckner-Aktionäre") der Klöckner & Co SE(die "Gesellschaft") im Wege eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots(das "Delisting-Angebot") anzubieten, ihre auf den Namen lautendenStückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital vonEUR 2,50 je Aktie (die "Klöckner-Aktien") zu erwerben. Die Bieterinbeabsichtigt, eine Gegenleistung in Höhe von EUR 11,00 je Klöckner-Aktieanzubieten.Das Delisting-Angebot wird keine Vollzugsbedingungen enthalten.Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache und einer unverbindlichenenglischen Übersetzung), die die detaillierten Bedingungen desDelisting-Angebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationenenthält, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die Bundesanstalt fürFinanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") auf der Internetseite der Bieterinhttp://strong-for-good.com/ veröffentlicht. Darüber hinaus erfolgt eineBekanntmachung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage im Bundesanzeiger.Wichtige Informationen:Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderungzur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Klöckner-Aktien dar. DieBedingungen und weitere das Delisting-Angebot der Bieterin an die Aktionäreder Gesellschaft betreffende Bestimmungen werden in der Angebotsunterlagedargelegt, die nach Gestattung ihrer Veröffentlichung durch die BaFinveröffentlicht werden wird. Inhabern von Klöckner-Aktien wird dringendempfohlen, die Angebotsunterlage zu lesen und gegebenenfalls in Bezug aufdie darin enthaltenen Themen unabhängige Beratung zu suchen.Das Delisting-Angebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbarenVorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Börsengesetzes ("BörsG")und des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") und bestimmterwertpapierrechtlicher Vorschriften der Vereinigten Staaten von Amerika (die"Vereinigten Staaten" oder "U.S.") unterbreitet. Das Übernahmeangebot wirdnicht in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer anderenRechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der VereinigtenStaaten (soweit anwendbar) durchgeführt. Dementsprechend sind außerhalb derBundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten (soweit anwendbar)keine Bekanntmachungen, Anmeldungen, Zulassungen oder Genehmigungen für dasAngebot erfolgt, veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber vonKlöckner-Aktien können nicht beanspruchen, durch die Anlegerschutzgesetzeeiner anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder derVereinigten Staaten (soweit anwendbar) geschützt zu sein. Vorbehaltlich derin der Angebotsunterlage beschriebenen Ausnahmen und etwaiger von denzuständigen Aufsichtsbehörden zu erteilender Befreiungen wird keinDelisting-Erwerbsangebots direkt oder indirekt in einer Rechtsordnungunterbreitet, in der dies einen Verstoß gegen das anwendbare nationale Rechtdarstellen würde. Diese Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einerRechtsordnung veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in der dasDelisting-Angebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.Die Bieterin und/oder mit der Bieterin verbundene Unternehmen oderverbundene Unternehmen ihres Finanzberaters können Klöckner-Aktien inanderer Weise als im Rahmen des Angebots über die Börse oder außerbörslicherwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, oderDerivativgeschäfte in Bezug auf Klöckner-Aktien abschließen, sofern diesaußerhalb der Vereinigten Staaten und im Einklang mit den anwendbarendeutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Diese Käufekönnen entweder auf dem freien Markt zu aktuellen Preisen oder in privatenTransaktionen zu ausgehandelten Preisen erfolgen. Informationen überentsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen, einschließlich der Anzahlder erworbenen oder zu erwerbenden Klöckner-Aktien und der gezahlten odervereinbarten Gegenleistung, werden unverzüglich in deutscher und englischerSprache veröffentlicht, wenn und soweit dies nach dem Recht derBundesrepublik Deutschland, der Vereinigten Staaten oder einer anderenrelevanten Rechtsordnung erforderlich ist.Das mit dieser Mitteilung angekündigte Delisting-Angebot bezieht sich aufAktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichenBestimmungen der Bundesrepublik Deutschland zur Durchführung eines solchenAngebots, die sich in einigen wesentlichen Punkten von denen der VereinigtenStaaten und anderer Rechtsordnungen unterscheiden. Die an anderer Stelle,auch in der Angebotsunterlage, enthaltenen Finanzinformationen über dieBieterin und die Gesellschaft werden nach den in der BundesrepublikDeutschland geltenden Vorschriften und nicht nach den in den VereinigtenStaaten allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt; sie sinddaher möglicherweise nicht mit Finanzinformationen vergleichbar, die sichauf U.S.-amerikanische Unternehmen oder Unternehmen aus anderenRechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen. DasDelisting-Angebot wird keinem Prüfungs- oder Registrierungsverfahren einerWertpapieraufsichtsbehörde außerhalb Deutschlands unterworfen und wurde vonkeiner Wertpapieraufsichtsbehörde genehmigt oder empfohlen.Klöckner-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in denVereinigten Staaten werden darauf hingewiesen, dass das Delisting-Angebot imHinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die einausländischer Privatemittent (foreign private issuer) im Sinne desSecurities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellenFassung (der "U.S. Exchange Act") ist und deren Aktien nicht gemäß Section12 des U.S. Exchange Act registriert sind, und dass die Gesellschaft nichtden regelmäßigen Berichtspflichten nach dem U.S. Exchange Act unterliegt undkeine Berichte bei der U.S. Securities and Exchange Commission (der "SEC")einreichen muss und dies auch nicht tut. Das Delisting-Angebot wird in denVereinigten Staaten gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. ExchangeAct, vorbehaltlich der Ausnahmeregelung von Rule 14d-1(d) des U.S. ExchangeAct, für ein Tier II Übernahmeangebot durchgeführt und unterliegtgrundsätzlich den Offenlegungs- und anderen Vorschriften und Verfahren derBundesrepublik Deutschland, einschließlich des Zeitplans für dasErwerbsangebot, der Abwicklungsverfahren, des Rücktritts, des Verzichts aufBedingungen und des Zeitpunkts der Zahlungen, die sich von denen derVereinigten Staaten unterscheiden. Das Delisting-Angebot wird den in denVereinigten Staaten ansässigen Aktionären der Gesellschaft zu denselbenBedingungen unterbreitet wie allen anderen Aktionären der Gesellschaft,denen ein Angebot unterbreitet wird. Alle Informationsdokumente,einschließlich dieser Mitteilung, werden an die US-Aktionäre in einer Weiseverteilt, die mit der Methode vergleichbar ist, mit der diese Dokumente denanderen Aktionären des Unternehmens zur Verfügung gestellt werden. Soweitdas Erwerbsangebot den Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staatenunterliegt, gelten diese Gesetze nur für Klöckner-Aktionäre in denVereinigten Staaten, und keine andere Person hat irgendwelche Ansprüche nachdiesen Gesetzen.Jede Vereinbarung, die mit der Bieterin infolge der Annahme des geplantenDelisting-Angebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich den Gesetzender Bundesrepublik Deutschland und ist entsprechend auszulegen. Es kann fürAktionäre aus den Vereinigten Staaten (oder aus anderen Rechtsordnungen alsDeutschland) schwierig sein, ihre Rechte und Ansprüche, die im Zusammenhangmit dem Delisting-Angebot nach dem U.S. Exchange Act (oder anderen ihnenbekannten Gesetzen) entstehen, durchzusetzen, da die Bieterin und dieGesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten (oder der Rechtsordnung, inder der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind und ihre jeweiligenFührungskräfte oder Organmitglieder außerhalb der Vereinigten Staaten (oderder Rechtsordnung, in der der Aktionär seinen Wohnsitz hat) ansässig sind.Es könnte unmöglich sein, ein nicht-amerikanisches Unternehmen oder dessenFührungskräfte und Direktoren vor einem nicht-US-Gericht wegen Verstößengegen US-Wertpapiergesetze zu verklagen. Es könnte auch unmöglich sein, einnicht-US-Unternehmen oder dessen Tochtergesellschaften zu zwingen, sich demUrteil eines US-Gerichts zu unterwerfen.Zukunftsgerichtete AussagenDiese Mitteilung enthält Aussagen, die, soweit sie nicht auf historischenFakten beruhen, "zukunftsgerichtete Aussagen" darstellen, einschließlichzukunftsgerichteter Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities LitigationReform Act von 1995. Solche zukunftsgerichteten Aussagen umfassen, sindjedoch nicht beschränkt auf, Aussagen zu den Plänen, Zielen, Erwartungen undAbsichten von Worthington Steel und Klöckner in Bezug auf die Übernahme undderen Vorteile, die erwarteten Ergebnisse der geplanten Übernahme,einschließlich geschätzter Kosten-, Betriebs- und Handelssynergien sowie desZeitrahmens zur Realisierung solcher Synergien, die Auswirkungen auf dasErgebnis von Worthington Steel, die erwartetePro-forma-Nettoverschuldungsquote von Worthington Steel nach der Transaktionsowie die Ziele für die Nettoverschuldungsquote nach der Transaktion, denerwarteten Zeitrahmen für den Abschluss der Übernahme und andere Aussagen,die keine historischen oder gegenwärtigen Tatsachen darstellen und durchBegriffe wie ""erwartet", "glaubt", "ist der Ansicht", "versucht","schätzt", "beabsichtigt", "plant", "geht davon aus", "kann", "wird","sollte" und "zielt" und ähnliche Begriffe gekennzeichnet sind.Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Absichten, Annahmenoder Erwartungen und beinhalten Risiken und Ungewissheiten, die dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in solchenzukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten abweichen.Faktoren, die dazu führen könnten, dass die Ergebnisse wesentlich von dengegenwärtigen Erwartungen abweichen, umfassen, sind jedoch nicht beschränktauf, Risiken und Ungewissheiten in Bezug auf die jeweiligen Geschäfte vonWorthington Steel und Klöckner sowie die geplante Übernahme, und dietatsächlichen Ergebnisse können wesentlich abweichen. Diese Risiken undUngewissheiten umfassen unter anderem (i) die Fähigkeit der Parteien, diegeplante Übernahme zu den erwarteten Bedingungen und im vorgesehenenZeitrahmen erfolgreich abzuschließen, einschließlich der Einholung dererforderlichen behördlichen Genehmigungen, (ii) dieFinanzierungsvereinbarungen im Zusammenhang mit der Übernahme, (iii) diepotenziellen Auswirkungen der Ankündigung oder des Vollzugs der geplantenÜbernahme auf die Beziehungen zu Kunden, Lieferanten und anderen Dritten,und (iv) die weiteren Faktoren, die in den bei der SEC eingereichtenBerichten von Worthington Steel aufgeführt sind, einschließlich des jüngstenJahresberichts auf Formblatt 10-K und der nachfolgenden Quartalsberichte aufFormblatt 10-Q unter der Überschrift "Risk Factors" sowie der anderen in denSEC-Einreichungen von Worthington Steel erörterten Risiken. Darüber hinausberuhen diese Aussagen auf Annahmen, die sich ändern können. Es kann nichtausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit ihr gemeinsamhandelnden Personen ihre in Dokumenten oder Mitteilungen oder in der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungennach Veröffentlichung der Dokumente, Mitteilungen oder der noch zuveröffentlichenden Angebotsunterlage ändern werden.Stuttgart, 3. Juni 2026Worthington Steel GmbHEnde der WpÜG-Mitteilung---------------------------------------------------------------------------03.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Originalinhalt anzeigen:https://eqs-news.com/?origin_id=68266ae1-5ea8-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX / Regulated Market in Frankfurt (Prime Standard); Regulated Unofficial Market in Dusseldorf, Hamburg, Hanover, Munich, Stuttgart, Tradegate BSXEnde der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2338308 03.06.2026 CET/CEST°