K+S Aktiengesellschaft: K+S plant Ausgabe von Wandelanleihen im Nennwert von etwa 300 Mio. EUR mit Endfälligkeit in 2031^EQS-Ad-hoc: K+S Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen /SonstigeK+S Aktiengesellschaft: K+S plant Ausgabe von Wandelanleihen im Nennwert vonetwa 300 Mio. EUR mit Endfälligkeit in 203109.06.2026 / 07:49 CET/CESTVeröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.---------------------------------------------------------------------------NICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER FREIGABE IN DEN ODER IN DIEVEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA ODER SÜDAFRIKAODER EINER ANDEREN RECHTSORDNUNG, IN DER, ODER AN PERSONEN IN EINERRECHTSORDNUNG, AN DIE EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODERFREIGABE NACH GELTENDEM RECHT VERBOTEN WÄRE.DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOTVON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR.Der Vorstand der K+S Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") hat heute mitZustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unbesicherte und nicht nachrangigeWandelanleihen im Gesamtnennbetrag von etwa 300 Mio. EUR, ISIN: DE000A460GW7mit Endfälligkeit in 2031 (die "Anleihen") zu begeben. Die Anleihen werdenin bis zu 17,91 Millionen neue und/oder bestehende, auf den Namen lautendeStückaktien ohne Nennwert der Gesellschaft (die "Stammaktien") wandelbarsein. Das Bezugsrecht der bestehenden Aktionäre der Gesellschaft auf denBezug der Anleihen ist ausgeschlossen.Die Anleihen werden im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrensausschließlich institutionellen Investoren in bestimmten Jurisdiktionenaußerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika gemäß Regulation S des U.S.Securities Act von 1933, in der jeweils gültigen Fassung, im Rahmen einerPrivatplatzierung (das "Angebot") angeboten.Die Anleihen werden voraussichtlich mit einem Zinssatz zwischen 0,375% und0,875% p.a. verzinst, zahlbar halbjährlich nachträglich.Der anfängliche Wandlungspreis wird voraussichtlich mit einerWandlungsprämie von 30% bis 35% über dem Referenzaktienkurs festgesetzt (demvolumengewichteten Kurs der Stammaktie auf XETRA zwischen dem Beginn derPlatzierung und der Preissetzung des Angebots am 9. Juni 2026).Die Gesellschaft wird berechtigt sein, die Anleihen zum Nennbetrag(zuzüglich aufgelaufener Zinsen) zurückzuzahlen, (i) wenn am oder nach dem26. Juli 2029 zu irgendeinem Zeitpunkt der Kurs der Gesellschaft 130% desdann geltenden Wandlungspreises erreicht oder übersteigt oder (ii) wenn zuirgendeinem Zeitpunkt der Gesamtnennbetrag der Anleihen auf 20% oder wenigerdes ursprünglich ausgegebenen Gesamtnennbetrags gefallen ist.Die endgültigen Bedingungen der Anleihen werden voraussichtlich im Laufe desTages durch eine separate Pressemitteilung bekanntgegeben. Die Abwicklungder Anleihen wird voraussichtlich am oder um den 16. Juni 2026 (das"Ausgabedatum") erfolgen. Nach der Abwicklung der Anleihen beabsichtigt dieGesellschaft, die Einbeziehung der Anleihen in den Freiverkehr derFrankfurter Wertpapierbörse zu veranlassen.Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoemissionserlös aus der Begebung derAnleihen zur Finanzierung der kürzlich angekündigten Akquisition desSalzgeschäfts von Qemetica und allgemeine Geschäftszwecke zu verwenden sowieihre Finanzierungsstruktur zu optimieren.Im Rahmen des Angebots hat die K+S Aktiengesellschaft einer Lock-up Periodezugestimmt, die 90 Kalendertage nach dem Ausgabedatum endet, vorbehaltlichüblicher Ausnahmen und eines Verzichts durch die Joint Global Coordinators.Ihr AnsprechpartnerInvestor Relations:Julia Bock, CFATelefon: +49 561 9301-1009julia.bock@k-plus-s.comWichtige HinweiseDiese Bekanntmachung und die darin enthaltenen Informationen unterliegenEinschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den VereinigtenStaaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitztümer),Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung, inder eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Freigabe rechtswidrigwäre, veröffentlicht, verteilt oder übertragen werden. Die Veröffentlichung,Verbreitung oder Freigabe dieser Bekanntmachung kann in bestimmtenRechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein, und Personen, die im Besitzdieses Dokuments oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, solltensich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüberhinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt wederein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf,Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnungdar. Jede Nichteinhaltung dieser Beschränkungen kann eine Verletzung derWertpapiergesetze einer solchen Rechtsordnung darstellen. DieseBekanntmachung wurde nicht von der Frankfurter Wertpapierbörse gebilligt.Die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Anleihen und die imFalle einer Wandlung zu liefernden Stammaktien sind nicht, und werden auchzukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweilsgültigen Fassung (der "Securities Act") registriert oder bei einerWertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderenRechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direktnoch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet,übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefertwerden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von denRegistrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich umeine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltendenWertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung derVereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Actunterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S.Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichenWertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderenUS-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine dervorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähntenWertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebotoder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zurZeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten odereiner anderen Rechtsordnung durchgeführt.Dieses Dokument und das Angebot richten sich, sofern es in Mitgliedstaatendes Europäischen Wirtschaftsraums ("EWR") (jeweils ein "Mitgliedstaat") undim Vereinigten Königreich ("UK") unterbreitet wird, ausschließlich anPersonen, die "qualifizierte Anleger" im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 über denProspekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei derenZulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist (die"Prospektverordnung"), bzw. der Public Offers and Admissions to TradingRegulations 2024 ("POATRs") sind ("Qualifizierte Anleger"). Jede Person ineinem Mitgliedstaat oder in UK, die erstmals Anleihen erwirbt oder der einAngebot von Anleihen unterbreitet wird, sowie gegebenenfalls Fonds, in derenNamen eine solche Person die Anleihen erwirbt, die in einem Mitgliedstaatoder in UK ansässig sind, gelten als zugesichert, anerkannt und zugestimmthabend, dass sie ein Qualifizierter Anleger sind.Darüber hinaus wird dieses Dokument in UK ausschließlich an folgendePersonen verteilt und richtet sich ausschließlich an (i) Personen, die überberufliche Erfahrung in Anlageangelegenheiten verfügen und unter Artikel19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion)Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Order") fallen, (ii)vermögende Körperschaften (high net worth entities), die unter Artikel 49(2)der Order fallen, und (iii) Personen, an die dieses Dokument anderweitigrechtmäßig verteilt oder gerichtet werden darf (alle diese Personen zusammenals "relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere stehen ausschließlichrelevanten Personen zur Verfügung, und jede Einladung, jedes Angebot oderjede Vereinbarung zur Zeichnung, zum Kauf oder zum anderweitigen Erwerbsolcher Wertpapiere wird ausschließlich mit relevanten Personen eingegangen.Personen, die keine relevanten Personen sind, sollten nicht auf derGrundlage dieser Mitteilung oder ihres Inhalts handeln oder sich daraufverlassen.MiFID II: Ausschließlich für die Zwecke des Produktgenehmigungsverfahrensdes Herstellers gemäß: (a) der Richtlinie 2014/65/EU des EuropäischenParlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente in der jeweilsgeltenden Fassung ("MiFID II"); (b) den Artikeln 9 und 10 der DelegiertenRichtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II; und (c)den nationalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die"MiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen"), und unter Ausschluss jeglicherHaftung (ob aufgrund unerlaubter Handlung, Vertrag oder sonstigen Gründen),die ein "Hersteller" (im Sinne derMiFID-II-Produktüberwachungsanforderungen) andernfalls diesbezüglichunterliegen würde, hat die Zielmarktbestimmung in Bezug auf die Anleihen zudem Ergebnis geführt, dass: (i) der Zielmarkt für die Anleihenausschließlich geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden im Sinneder MiFID II umfasst; und (ii) alle Vertriebskanäle für den Vertrieb derAnleihen an geeignete Gegenparteien und professionelle Kunden geeignet sind.Jede Person, die anschließend die Anleihen anbietet, verkauft oder empfiehlt(ein "Vertriebsunternehmen"), sollte die Zielmarktbestimmung des Herstellersberücksichtigen; ein der MiFID II unterliegendes Vertriebsunternehmen istjedoch für die Durchführung einer eigenen Zielmarktbestimmung in Bezug aufdie Anleihen verantwortlich (entweder durch Übernahme oder Verfeinerung derZielmarktbestimmung des Herstellers) und für die Festlegung geeigneterVertriebskanäle.Die Zielmarktbestimmung lässt die Anforderungen etwaiger vertraglicher odergesetzlicher Verkaufsbeschränkungen im Zusammenhang mit einem Angebot derWertpapiere unberührt. Zur Klarstellung: Die Zielmarktbestimmung stelltweder (a) eine Geeignetheits- oder Angemessenheitsprüfung im Sinne der MiFIDII noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegerndar, in die Anleihen zu investieren, diese zu erwerben oder sonstigeMaßnahmen in Bezug auf die Anleihen zu ergreifen.Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigenZurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt, und solltenKleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesenauch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zweckedieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanleger eine Person, die eines(oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger imSinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der MiFID II; (ii) ein Kunde im Sinne derRichtlinie (EU) 2016/97 (in der jeweils geltenden Fassung, die"Versicherungsvertriebsrichtlinie"), sofern dieser Kunde nicht alsprofessioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 der MiFID IIgilt; oder (iii) kein qualifizierter Anleger im Sinne derProspektverordnung. Folglich wurde kein Basisinformationsblatt gemäß derVerordnung (EU) Nr. 1286/2014 (in der jeweils geltenden oder ersetztenFassung, die "PRIIPs-Verordnung") für das Angebot oder den Verkauf derAnleihen oder deren anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWRerstellt, und daher kann das Angebot oder der Verkauf der Anleihen oderderen anderweitige Zugänglichmachung an Kleinanleger im EWR nach derPRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf, zum Vertrieb oder zursonstigen Zurverfügungstellung an Kleinanleger in UK bestimmt, und solltenKleinanlegern im UK nicht angeboten, nicht an diese verkauft, nicht an diesevertrieben und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestelltwerden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff Kleinanlegereine Person, die eines (oder beide) der folgenden Kriterien erfüllt (i) keinprofessioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 8 derVerordnung (EU) Nr. 600/2014, soweit sie kraft des European Union(Withdrawal) Act 2018 (das "EUWA") Bestandteil des nationalen Rechts ist,oder (ii) kein qualifizierter Anleger im Sinne von Absatz 15 des Anhangs 1der POATRs. Folglich besteht kein Erfordernis zur Erstellung eines gemäß demFCA Product Disclosure Sourcebook ("DISC") erforderlichenOffenlegungsdokuments für das Angebot, den Verkauf oder den Vertrieb derAnleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UK.Ferner ist es auch möglich, dass das Angebot, der Verkauf oder der Vertriebder Anleihen oder ihre anderweitige Bereitstellung an Kleinanleger in der UKgemäß dem DISC oder den Consumer Composite Investments (DesignatedActivities) Regulations 2024 rechtswidrig ist.Kontakt:Investor Relations:Julia Bock, CFATelefon: +49 561 9301-1009julia.bock@k-plus-s.comEnde der Insiderinformation---------------------------------------------------------------------------09.06.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzlicheMeldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.Originalinhalt anzeigen:https://eqs-news.com/?origin_id=c8c320d6-63bf-11f1-8534-027f3c38b923&lang=de--------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: K+S Aktiengesellschaft Bertha-von-Suttner-Str. 7 34131 Kassel Deutschland Telefon: +49 561 9301 0 Fax: +49 561 9301 2425 E-Mail: investor-relations@k-plus-s.com Internet: www.k-plus-s.com ISIN: DE000KSAG888 WKN: KSAG88 Indizes: MDAX Börsen: Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Tradegate BSX EQS News ID: 2341834Ende der Mitteilung EQS News-Service---------------------------------------------------------------------------2341834 09.06.2026 CET/CEST°